Lohnsteuerbescheinigung eines Arbeitnehmers stornieren
Datum |
Änderung im Dokument |
13.08.2025 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, welche Angaben Sie beim Mandanten und beim Mitarbeiter erfassen müssen, um die Lohnsteuerbescheinigung zu stornieren.
2 Hintergrund
Die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr wird mit dem Entstehungsprinzip storniert.
Hinweis Lohnsteuer-Richtlinie seit 2021 Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig. In Lohn und Gehalt konnten Sie das Entstehungsprinzip in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit dem Finanzamt bisher im kompletten Jahr auswählen. Aufgrund der neuen Verordnungen können Sie seit dem Jahr 2021 das Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abrechnen. Die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr kann nach dem Monatsabschluss Februar manuell über Mein ELSTER erstellt oder storniert werden: ELSTER - Ihr Online-Finanzamt Weitere Informationen: Nachberechnung Vorjahre – Grundlagen (Dok.-Nr. 1034430) |
3 Vorgehen
Lohnsteuerbescheinigung stornieren | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf Mandantenebene: Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Registerkarte Lohnsteuerbescheinigung wählen. |
2 |
Kontrollkästchen Teilnahme an Datenübermittlung aktivieren. |
3 |
Betreffenden Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
4 |
Stammdaten | Steuer | Besonderheiten, Registerkarte Sonstige Angaben wählen. |
5 |
In der Gruppe Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr, im Feld Mitarbeitereinstellung Eintrag Entstehungsprinzip wählen. |
6 |
Registerkarte Grenzgänger/Beschränkte Steuerpflicht wählen. |
7 |
In der Gruppe ElsterLohn (Lohnsteuerbescheinigung) das Kontrollkästchen Keine Lohnsteuerbescheinigung aktivieren mit Gültig ab: 01/20xx. |
8 |
Lohnabrechnung mit Nachberechnung ab Januar des Vorjahrs durchführen: Die Lohnsteuerbescheinigung wird storniert. |