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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Abruf von digitalen Bescheiden und Dokumenten, z. B. sonstige Schreiben, erforderlich sind.

Hinweis
Aktuelle Information

Aufgrund technischer Änderungen der Finanzverwaltung beim digitalen Bescheidabruf war eine Anpassung des Sicherheitspakets notwendig. Um die elektronischen Bescheide und Sonstige Schreiben weiterhin abrufen zu können, muss das aktuelle Sicherheitspaket V. 7.89 installiert sein.

Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nutzen, sind die aktuell gültigen Versionen bereits installiert. Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nicht nutzen, installieren Sie das Sicherheitspaket V. 7.89.

2 Hintergrund

Hilfe-Video

Digitaler Bescheid (DIVA II): Voraussetzungen für das Verfahren (Dauer: 03:23, Stand: 07.11.2024)

Um digitale Bescheide/Dokumente abzurufen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

2.1 Vollmachtsdatenbank

2.2 Rechteverwaltung online

  • Bescheide/Dokumente für alle VDB Mandanten abrufen

    Mit diesem Recht können Sie DIVA II-Bescheide/Dokumente über den DATEV Dokumentenkorb oder in DATEV Kommunikation Finanzverwaltung abzurufen. Sie benötigen hierfür zwingend eine in der Vollmachtsdatenbank berechtigte DATEV SmartCard.

    Eine Einschränkung des Rechts auf Beraternummern oder zentrale Mandantennummern ist nicht möglich.

  • Bescheide/Dokumente anzeigen

    Mit diesem Recht können Sie, alle digitalen Bescheide/Dokumente in DATEV Kommunikation Finanzverwaltung einsehen. Sie können mit diesem Recht digitale DIVA I-Bescheide mit diesem Recht über den Dokumentenkorb und über DATEV Kommunikation Finanzverwaltung abrufen.

    Eine Einschränkung auf Beraternummern oder zentrale Mandantennummern ist möglich.

2.3 DATEV SmartCard

3 Weitere Informationen

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Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: