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1 Über dieses Dokument

Die OCR-Erkennung ist ab dem 12.09.2023 verfügbar.

Mit der OCR-Erkennung werden in Digitale Belege Steuern Werte automatisch in einem Beleg erkannt. In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie die Werte in die Einkommensteuererklärung übernehmen.

2 Hintergrund

Die OCR-Erkennung vereinfacht die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Es werden steuerrelevante OCR-Werte auf dem Beleg erkannt. Diese werden direkt in der Belegansicht von Digitale Belege Steuern markiert und angezeigt. Die Werte können per Drag & Drop in die Erklärung übernommen werden. Zusätzlich bieten wir Ihnen bei der Auswahl der steuerlichen Sachverhalte Vorschläge an.

Wenn steuerrelevante Werte auf dem Beleg nicht automatisch erkannt werden, können Sie bei Bedarf Werte in der Belegansicht manuell markieren und extrahieren.

3 Voraussetzungen

  • Die Einkommensteuererklärung ist geöffnet.

  • Das Programm Digitale Belege Steuern ab V. 5.3 ist installiert.

  • Es sind Belege im Portal DATEV Meine Steuern für den zu bearbeitenden Mandanten hochgeladen.

Hinweis
Hinweis

Nur Belege aus dem Portal DATEV Meine Steuern können aktuell mit der OCR-Erkennung bearbeitet werden.

Wählen Sie in Einkommensteuer Mandant | Digitale Belege oder klicken Sie auf in der Symbolleiste.

Digitale Belege Steuern wird geöffnet. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Berechtigungen sehen Sie sowohl die Belege Ihres Mandanten aus dem Online-Portal DATEV Meine Steuern als auch aus DATEV DMS oder Dokumentenablage.

4 Vorgehen

4.1 Automatisch erkannte Werte übernehmen

Die Werte können per Drag & Drop direkt in Digitale Belege Steuern übernommen werden. Anschließend können Sie die Werte mit Klick auf den Button Übernehmen in die Einkommensteuer importieren.

Sie können die Werte per Drag & Drop auch direkt in die Einkommensteuererklärung übernehmen. Dafür den Wert mit gedrückter linker Maustaste aus der Spalte Markierungen in der Belegansicht in das gewünschte Erfassungsfeld der Einkommensteuererklärung ziehen.

Alternative:

Der gelb markierte Wert aus dem Belegbild kann auch mit gedrückter linker Maustaste extrahiert werden.

4.2 Nicht erkannte Werte übernehmen

Manuelle Markierung und Extraktion
Vorgehen:
1

Beleg in der Belegansicht auswählen.

2

Strg-Taste gedrückt halten.

3

Mit der linken Maustaste den gewünschten Bereich in der Belegansicht markieren.

4

Nach Auswahl des markierten Bereichs Wert extrahieren wählen.

5

Der Wert wird anschließend in der Spalte Markierungen orange und als manuell markiert dargestellt.

Den orange markierten Wert mit gedrückter linker Maustaste in das gewünschte Erfassungsfeld der Einkommensteuererklärung ziehen. Alternativ können Sie den manuell markierten Wert auch in ein Feld in Digitale Belege Steuern ziehen.

4.3 Steuerlichen Sachverhalt mit Unterstützung wählen

Bei der Wahl des steuerlichen Sachverhalts unterstützt Sie die OCR-Erkennung durch Anzeige von zur Belegart passenden Formularen und Sachverhalten.

Diese werden Ihnen beim Öffnen des Drop-down Menüs als Vorschläge gelb markiert dargestellt.

Sie werden bei der Wahl der steuerlichen Sachverhalte aktuell bei folgenden Belegarten unterstützt:

  • Arzt- und Apothekenrechnungen

  • Bescheinigung zu Entgeltersatzleistungen

  • Handwerker

  • IT-Arbeitsmittel

  • Kaminkehrer

  • Lohnsteuerbescheinigung

  • Spendenbescheinigungen

  • Steuerbescheinigung Bank

5 Weitere Informationen

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