Anlagenbuchführung: Anlagenspiegel bei Mandanten mit Fremdsoftware
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Selbstbuchende Mandanten bearbeiten die Anlagenbuchführung nicht mit DATEV-Anlagenbuchführung. Sie setzen dafür eine Fremdsoftware ein. Die Kanzlei erstellt den Jahresabschluss mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und benötigt einen Anlagenspiegel.
Wie Sie mit DATEV-Anlagenbuchführung einen Anlagenspiegel erstellen können, beschreiben wir in diesem Dokument. Dieser Anlagenspiegel kann dann im Jahresabschluss ausgegeben werden, mit der E-Bilanz übermittelt oder für die Offenlegung zur Verfügung gestellt werden.
2 Hintergrund
Ein Anlagenspiegel kann nur mit dem Programm DATEV-Anlagenbuchführung erstellt werden. Wenn die Werte aus einer Fremdsoftware vorliegen, kann daraus eine „fiktive Anlagenbuchführung“ erstellt werden. Damit steht ein vollwertiger Anlagenspiegel zur Verfügung, der wie gewohnt verwendet werden kann.
Die Werte aus der Fremdsoftware können im Programm eingegeben werden.
Für den Anlagenspiegel sind nur die kumulierten Werte pro Konto relevant, nicht die Einzelaufstellung der Inventare. Deshalb reicht es aus, für jedes Konto nur ein „Sammelinventar“ mit den Vortragswerten zu erfassen. Anschließend wird pro Konto die Summe der Bewegungen (Zugänge, Abgänge, Umbuchungen…) und die Jahresabschreibung eingegeben.
3 Vorgehen
3.1 Im Erfassungsjahr
Erfassen Sie für jedes Konto ein „Sammelinventar“.
„Sammelinventar“ erstmalig erfassen | |
Voraussetzung:
Sie befinden sich im geöffneten Kanzlei-Rechnungswesen-Bestand. |
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Vorgehen: | |
1 |
Stammdaten | Anlagenbuchführung | Steuerungsdaten | Allgemeine Daten | Anlagenbuchführung eröffnen ab: das Wirtschaftsjahr auswählen, für das Sie erstmalig den Anlagenspiegel benötigen. |
2 |
In Erfassen | Anlagenbuchführung | Inventare erfassen pro Konto ein „Sammelinventar“ anlegen. |
3 |
Als AHK-Datum ein Datum im Vorjahr eingeben (z.B. 31.12.JJJJ). |
4 |
Im Feld AfA-Art: 1 – Lineare Abschreibung wählen. |
5 |
Im Feld Nutzungsdauer ND z.B. 10 Jahre erfassen. Die Nutzungsdauer und die AfA-% werden im Anlagenspiegel nicht ausgegeben. Sie sind deswegen nur für die Erfassung relevant, aber nicht für die Auswertung. |
6 |
AHK-Betrag und Buchwert zum Wirtschaftsjahresbeginn für das Sammelinventar eingeben. |
7 |
Auf die Schaltfläche Bearbeiten klicken. |
8 |
Im Register Bewegung auf den Link Neue Bewegung anlegen klicken. |
9 |
Auf den Eintrag Vorübergehend indiv. N-AfA klicken. Hier die Abschreibung des aktuellen Wirtschaftsjahres erfassen. |
10 |
Wenn weitere Bewegungen auf diesem Konto stattgefunden haben, dann die Summe als jeweilige Bewegung erfassen. In Neue Bewegung anlegen z. B. folgende Bewegung wählen: - Zugang bzw. Nachaktivierung |
Das „Sammelinventar“ enthält die kumulierten Werte für das dazugehörige Konto. Der Anlagenspiegel wird mit diesen Werten ausgegeben. |
3.2 In Folgejahren
Bearbeiten Sie jedes „Sammelinventar“ im Folgejahr.
Bewegungen im „Sammelinventar“ erfassen. | |
Voraussetzung:
Sie befinden sich im geöffneten Kanzlei-Rechnungswesen-Bestand. |
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Vorgehen: | |
1 |
„Sammelinventar“ öffnen. |
2 |
Im Register Bewegung auf den Link Neue Bewegung anlegen klicken. |
3 |
Auf den Eintrag Vorübergehend indiv. N-AfA klicken. Hier die Abschreibung des aktuellen Wirtschaftsjahres erfassen. |
4 |
Wenn weitere Bewegungen auf diesem Konto stattgefunden haben, dann die Summe als jeweilige Bewegung erfassen. In Neue Bewegung anlegen z. B. folgende Bewegung wählen: - Zugang bzw. Nachaktivierung
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3.3 Abstimmung Anlagenbuchführung durchführen
Prüfen Sie in der Abstimmung Anlagenbuchführung, ob die Werte der Anlagenbuchführung mit denen der Finanzbuchführung übereinstimmen.
4 Weitere Informationen
Änderungen beim Anlagenspiegel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen (Dok.-Nr. 1004218)