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Datum

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30.08.2025

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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie Umrechnungskurse für Fremdwährungen (z. B. US-Dollar - USD, Schweizer Franken - CHF, japanische Yen - JPY) mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen automatisch oder manuell aus dem DATEV-Rechenzentrum (RZ) holen.

2 Hintergrund

Im DATEV-Rechenzentrum stehen die aktuellen Tageskurse (Geldkurs, Briefkurs und Mittelkurs) der Commerzbank und der Umsatzsteuer-Umrechnungskurs zur Verfügung.

Wenn der von Ihnen benötigte Kurs (noch) nicht im DATEV-Rechenzentrum zur Verfügung steht, kann jeder selbst ermittelte Kurs manuell in der Kurstabelle erfasst werden.

Kurse können mit maximal 5 Vorkommastellen und 6 Nachkommastellen erfasst werden.

Das Holen der Umrechnungskurse für Fremdwährungen ist unabhängig von der IT-Service- und Sicherheitspauschale kostenlos.

Kurse

Die Kurse werden für den vorhergehenden Arbeitstag von Montag bis Samstag um ca. 05:15 Uhr von der Commerzbank geholt.

Am Wochenende und an Feiertagen werden von der Commerzbank keine Kurse fixiert.

Mittelkurs (im Programm Euro-Referenzkurs genannt):

  • Der Euro-Referenzkurs der Kurstabelle entspricht nicht dem veröffentlichten Euro-Referenzkurs der Bundesbank, sondern ist ein Mittelkurs der Commerzbank. Den geholten täglichen Mittelkurs finden Sie im Internetportal der Commerzbank unter den Devisenkursen.

  • Täglicher Mittelkurs der Commerzbank: www.commerzbank.de

  • Weitere Informationen zum Euro-Referenzkurs finden Sie im Dokument: Euro-Referenzkurs nutzen (Dok.-Nr. 1015760).

Briefkurs und Geldkurs :

  • Die geholten Brief- und Geldkurse sind Momentaufnahmen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Diese stimmen nur in der Größenordnung mit den auf der Internetseite veröffentlichten Devisen-Referenzkursen (Commerzbank) überein.

  • Täglicher Briefkurs und Geldkurs der Commerzbank: www.commerzbank.de

Umsatzsteuer-Umrechnungskurs :

  • Der Umsatzsteuer-Umrechnungskurs ist der amtliche Umrechnungskurs für einige Währungen, die das Bundesministerium der Finanzen monatlich veröffentlicht.

  • Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht die Umrechnungskurse in der Regel am Abend des ersten Werktags des Folgemonats. Die Übernahme der Kurse von DATEV erfolgt meist am zweiten Werktag.

  • Monatlicher Umsatzsteuer-Umrechnungskurs: www.bundesfinanzministerium.de

3 Vorgehen

Folgende Vorgehen werden beschrieben:

3.1 Umrechnungskurse automatisch aus dem Rechenzentrum holen

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kurse für alle aktiven Währungen einmal täglich beim ersten Öffnen eines Mandantenbestands im DATEV-Rechnungswesen-Programm automatisch aus dem DATEV-Rechenzentrum geholt.

Umrechnungskurse automatisch aus dem Rechenzentrum holen
Voraussetzung:

Technische Voraussetzungen:

  • Die Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum ist aktiv.

Weitere Voraussetzungen:

  • Im Menü unter Extras | Fremdwährung | Währungstabelle sind die benötigten Währungen aktiviert.

  • Die Kurse der aktiven Währungen wurden bereits einmal vom RZ geholt und haben ein Gültigkeitsdatum nicht älter als 100 Tage.

  • Für den Vortag liegen noch keine Tageskurse vor. Das aktuelle Gültigkeitsdatum von Tageskursen ist nicht der Vortag oder am Montag nicht der davorliegende Freitag.

  • Die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse sind älter als 31 Tage. Das aktuelle Gültig-bis-Datum von Umsatzsteuer-Umrechnungskursen liegt mehr als 31 Tage zurück.

Vorgehen:
1

Beliebigen Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen.

2

Im Menü: Extras | Fremdwährung | Einstellungen wählen.

3

Im Fenster Einstellungen für Währungs- und Kurstabelle:

  • Kontrollkästchen Automatisch für aktivierte Währungen holen aktivieren.

Weitere Informationen:

4

Beim ersten Öffnen eines Mandantenbestands werden jetzt einmal pro Tag und Kanzlei oder Unternehmen für alle aktiven Währungen die Umrechnungskurse im DATEV-Rechnungswesen-Programm automatisch geholt:

Geholt werden dann asynchron:

  • Tageskurse für alle Kurse (wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind) für den Zeitraum der kleinsten aktuellen vorhandenen Gültigkeit bis zum Vortag.

  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für das aktuelle Jahr und ggf. das Vorjahr, wenn die höchste vorhandene Gültigkeit von Umsatzsteuer-Umrechnungskursen noch im Vorjahr liegt.

3.2 Umrechnungskurse manuell aus dem Rechenzentrum holen

Das manuelle Holen von Umrechnungskursen ist erforderlich, z. B.:

  • Beim erstmaligen Holen einer Währung.

  • Wenn im Menü unter Extras | Fremdwährung | Einstellungen das Kontrollkästchen Automatisch für aktivierte Währungen holen nicht aktiviert ist.

  • Im Vorfeld Kurse letztmalig vor mehr als 100 Tagen geholt wurden.

Umrechnungskurse manuell aus dem Rechenzentrum holen
Voraussetzung:

Die Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum ist aktiv.

Vorgehen:
1

Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen.

2

Im Menü: Extras | Fremdwährung | Kurstabelle wählen.

3

Im Fenster Kurstabelle:

  • Auf die Schaltfläche Daten holen klicken.

4

Im Fenster Kursdaten holen:

  • Tageskurse:

    • Kontrollkästchen Tageskurse holen aktivieren.

    • In den Erfassungsfeldern Zeitraum: Zeitraum erfassen.

    • Schaltknopf Alle aktiven Währungen wählen.

      Es werden die Kurse der Währungen geholt, die in der Währungstabelle im Menü unter Extras | Fremdwährung | Währungstabelle als aktive Währungen definiert sind.

      In der Buchungszeile werden unter WKZ nur diese aktiven Währungen zur Auswahl angeboten.

      oder

    • Schaltknopf Nur eine Währung wählen und Währung wählen.

  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse:

    • Kontrollkästchen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse holen aktivieren.

    • Im Erfassungsfeld Jahr: Jahr erfassen.

  • Auf OK klicken.

Die Kurse werden geholt und im Anschluss in der Kurstabelle angezeigt.

4 Weitere Informationen

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