Anlagevermögen übertragen: Aus einem Bestand in einen anderen Bestand (Überblick)
Aktuelle Änderungen |
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12.05.2025 |
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1 Über dieses Dokument
Sie möchten das Anlagevermögen eines Mandantenbestands zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einen anderen Bestand übertragen. Mögliche Gründe:
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Rechtsformwechsel (Buchwertfortführung)
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Mehrere Bestände müssen zusammengeführt werden (Verschmelzung)
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Einbringung von Wirtschaftsgütern
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Betriebsübergabe von den Eltern auf die Kinder (Buchwertfortführung)
In diesem Dokument finden Sie mögliche Sachverhalte und Lösungsmöglichkeiten für die Anlagenbuchführung.
2 Abgrenzung zu anderen Sachverhalten
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Sie haben eine Sicherung für die Anlagenbuchführung von einem anderen Berater erhalten. Sie möchten die Sicherung unter Ihrer Beraternummer und Mandantennummer einspielen. Das Vorgehen finden Sie hier:
Anlagevermögen auf andere Berater-/Mandantennummer kopieren (z. B. nach Übertrag) (Dok.-Nr. 1070302)
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Wie Sie Zugänge aus einem Bestand exportieren und in einen anderen Bestand importieren. Z. B. im Rahmen eines Bestandsaufbaus oder Datenaustauschs die Zugänge exportieren / importieren.
Anlagevermögen exportieren und importieren (Dok.-Nr. 1032019)
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Wie Sie das Anlagevermögen in einen anderen Bestand mit einer kleineren Sachkontennummernlänge übertragen, z. B. nach einem Datenübertrag.
Anlagevermögen exportieren und importieren (Dok.-Nr. 1032019)
3 Überblick
Je nach Ausgangssituation des entsprechenden Sachverhalts (Rechtsformwechsel, Verschmelzung, Einbringung, Betriebsübergabe…) gibt es unterschiedliche Lösungsansätze in der Anlagenbuchführung.
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Sie können zu diesem Thema auch den Hilfe-Bot verwenden. Der Hilfe-Bot führt Sie durch vorgegebene Fragen und Antworten zur passenden Lösung. |
Alternativ können Sie der folgenden Tabelle die passende Lösung für Ihren Sachverhalt entnehmen.
Abgebender Bestand: Wirtschaftsjahr (WJ)-Ende |
Übernehmender Bestand: Zeitpunkt der Übernahme |
Übernehmender Bestand: Anlagevermögen in Vorjahren |
Dokument |
Normales WJ-Ende Z. B. 31.12.JJJJ |
WJ-Beginn Z. B. 01.01.JJJJ |
Anlagevermögen in Vorjahren vorhanden |
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Normales WJ-Ende Z. B. 31.12.JJJJ |
WJ-Beginn Z. B. 01.01.JJJJ |
Keine Vorjahre vorhanden Oder: FIBU-Vorjahre vorhanden, aber ohne Anlagevermögen |
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Normales WJ-Ende Z. B. 31.12.JJJJ |
Nicht zum WJ-Beginn Z. B. Übernahme zum 01.01.JJJJ in einem abweichenden WJ vom 01.07.JJJJ – 30.06.JJJJ |
(nicht relevant) |
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Vorzeitiges WJ-Ende Z. B. 30.06.JJJJ WJ umfasst weniger als 12 Monate (Rumpf-WJ) |
WJ-Beginn Z. B. 01.07.JJJJ - in einem abweichenden WJ vom 01.07.JJJJ – 30.06.JJJJ Oder - in einem Rumpf-WJ vom 01.07.JJJJ – 31.12.JJJJ |
Anlagevermögen in Vorjahren vorhanden |
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Vorzeitiges WJ-Ende Z. B. 30.06.JJJJ WJ umfasst weniger als 12 Monate (Rumpf-WJ) |
WJ-Beginn Z. B. 01.07.JJJJ - in einem abweichenden WJ vom 01.07.JJJJ – 30.06.JJJJ Oder - in einem Rumpf-WJ vom 01.07.JJJJ – 31.12.JJJJ |
Keine Vorjahre vorhanden Oder: FIBU-Vorjahre vorhanden, aber ohne Anlagevermögen |
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Vorzeitiges WJ-Ende Z. B. 30.06.JJJJ WJ umfasst weniger als 12 Monate (Rumpf-WJ) |
Nicht zum WJ-Beginn Z. B. Übernahme zum 01.07.JJJJ in einem WJ vom 01.01.JJJJ – 31.12.JJJJ |
(nicht relevant) |
4 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:
Verschmelzung und Buchwertfortführung Anlagevermögen
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
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Für Unternehmer: Informationen und Buchung