Elektronische Bescheiddatenrückübertragung (ELSTER) einrichten und Grundwerte schlüsseln
Aktuelle Änderungen |
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08.05.2024 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie mit dem elektronischen Bescheidabgleich (ELSTER) die von den Finanzbehörden ermittelten Bescheiddaten den erstellten Steuererklärungen gegenüberstellen können.
2 Hintergrund
Mit dem ELSTER-Verfahren können die Erklärungsdaten aus Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzämter übertragen werden. Über DATEV Post, Fristen und Bescheide kann der Bescheidabgleich aus dem Rechenzentrum abgerufen werden. Ein Bescheidabgleich ist die Gegenüberstellung der ermittelten Erklärungswerte und der vom Finanzamt festgesetzten Bescheidwerte. Die daraus resultierenden Abweichungen sind auf einen Blick zu erkennen. Eine manuelle Erfassung der Daten ist nicht erforderlich.
DATEV Post, Fristen und Bescheide ist Bestandteil von DATEV Eigenorganisation compact, DATEV Eigenorganisation classic oder DATEV Eigenorganisation comfort.
Elektronische Bescheiddatenrückübertragung
An diesem Verfahren nehmen die Finanzverwaltungen aller Bundesländer teil! |

3 Vorgehen
Um die Elektronische Bescheiddatenübertragung einzurichten, haben Sie 2 Möglichkeiten:
3.1 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
-
Für Steuerberater: Informationen und Buchung
3.2 Grundvoraussetzungen für den Einsatz
Grundvoraussetzungen für den Einsatz der elektronischen Bescheiddatenübertragung, siehe "Authentifizierungsverfahren" - Elektronische Datenübermittlung ohne Abgabe des Freizeichnungsdokuments/der Komprimierten Erklärung
3.3 Einrichten der Grundwerte für die Elektronische Bescheiddatenübertragung (ELSTER) in Post, Fristen und Bescheide
Einrichten in Post, Fristen und Bescheide | |
Vorgehen: | |
1 |
DATEV Post, Fristen und Bescheide öffnen. |
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Im Menü: Extras | Einstellungen… wählen. |
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In der Übersicht: |
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Im Feld ELSTER-Beraternummern: Alle Beraternummern erfassen, für die Bescheiddaten von der Finanzverwaltung übertragen werden und auf den Link Neu klicken. ![]() Betroffen sind die Beraternummern, mit denen die Bestände aus den Steuerprogrammen gesendet werden. |
5 |
In der Gruppe DFÜ-Dialogberater: Im Feld Berater: Eine für die DFÜ-Anschaltung gültige Beraternummer eintragen. Mit der Beraternummer wird die Ausführung des Auftrags und Berechnung des Datenabrufs durchgeführt. Der DFÜ-Dialogberater ist für die Anmeldung und Legitimation im DATEV-Rechenzentrum
erforderlich. Beachten: Abruf mit manueller Anschaltung durchführen. Damit wird der Datenumfang des Datenabrufs bestimmt (z. B. Mandanten, Veranlagungsjahr). |
6 |
Dieser Punkt ist nur relevant, bei Einsatz von DATEV Eigenorganisation classic oder DATEV Eigenorganisation comfort! Unter Extras | Einstellungen |
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Auf die Schaltfläche OK klicken. |
3.4 Abruf mit manueller Anschaltung durchführen
Abruf mit manueller Anschaltung durchführen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
DATEV Post, Fristen und Bescheide öffnen. |
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2 |
Im Zusatzbereich Kontextbezogene Links in der Gruppe Funktion ausführen: Auf den Link ELSTER-Bescheide holen klicken. |
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3 |
In der Gruppe Aktion: Gewünschte Einstellung wählen.
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4 |
Auf die Schaltfläche Abrufen klicken.
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5 |
Um den Hol-Auftrag im Fenster ELSTER-Bescheide holen zu bestätigen: Auf die Schaltfläche OK klicken. |
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6 |
Um das Verarbeitungsprotokoll zu schließen: Auf die Schaltfläche OK klicken. |
3.5 Empfang der Bescheiddaten kontrollieren
Empfang der Bescheiddaten kontrollieren | |
Vorgehen: | |
1 |
In der Übersicht: |
2 |
Durch Klick auf das Pfeil-Symbol |
3.6 Übertragene Bescheiddaten prüfen
Übertragene Bescheiddaten prüfen | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf der Startseite im Bereich Abgleichinformationen: Auf den Link ELSTER-Bescheide (ohne Frist) klicken. ![]() |
2 |
Gewünschten Eintrag öffnen. |
3 |
In den Registerkarten Abgleichwerte, enthaltene Vorläufigkeiten nach § 165 AO und Erläuterung und Vorauszahlungen dieses Bescheids werden alle übermittelten Informationen angezeigt. |
3.7 Auf Basis eines elektronisch übermittelten Bescheids den Posteingangssatz erzeugen (nur DATEV Eigenorganisation classic / DATEV Eigenorganisation comfort)
Hinweis: Den Posteingang erst erfassen, wenn der Papierbescheid oder digitale Bescheid in der Kanzlei eingetroffen ist (vgl. Steuerdaten Abrufverordnung (StDAV) (Dok.-Nr. 1034928)).
Posteingang erzeugen | |
Vorgehen: | |
1 |
DATEV Post, Fristen und Bescheide öffnen. |
2 |
Auf der Startseite im Bereich Abgleichinformationen: Auf den Link ELSTER-Bescheide (ohne Frist) klicken. |
3 |
Gewünschten Eintrag markieren. |
4 |
Im Zusatzbereich Kontextbezogene Links in der Gruppe Funktion ausführen: Auf den Link |
5 |
Die Felder sind mit den Daten aus der Bescheidprüfung vorbelegt. Ggf. fehlende Inhalte
oder gewünschte Änderungen erfassen und auf die Schaltfläche |
Wenn der Posteingang gespeichert und festgeschrieben wird, ist dieser Vorgang nicht mehr unter ELSTER-Bescheide (ohne Frist) zu finden. Der Aufruf erfolgt über die Startseite in der Gruppe Fristen / Bescheide. |

3.8 Fehlende Daten nachträglich korrigieren und in den Datenbestand übernehmen
Fehlende Daten korrigieren und übernehmen | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf der Startseite im Bereich Abgleichinformationen: Auf den Link ELSTER-Bescheide (ohne Frist) klicken. |
2 |
Den Eintrag öffnen, der in der Spalte Mandant Nr. oder Mandantenname keinen Eintrag oder den Wert 0 aufweist. Das Fenster Fehlerhafte RZ-Daten öffnet sich. |
3 |
Die fehlenden Daten ergänzen oder korrigieren: ![]() |
3.9 Zusätzliche Voraussetzungen für den automatischen Datenempfang (Abo-Auftrag)
Abo-Auftrag einrichten für Bescheidabgleich | |
Vorgehen: | |
1 |
DATEV Post, Fristen und Bescheide öffnen. |
2 |
Im Menü: Extras | Einstellungen… wählen. |
3 |
In der Übersicht: |
4 |
Bei jeder Beraternummer, für die das Abo angelegt werden soll: In der Spalte Auszuführende Aktion aus der Liste den Eintrag Abo-Auftrag einrichten auswählen. |
5 |
Auf die Schaltfläche Senden klicken. |
6 |
Auf die Schaltfläche OK klicken. |
Die Bescheidabgleichwerte werden automatisch in DATEV Post, Fristen und Bescheide bereitgestellt. |
Damit Bescheiddaten automatisch vom DATEV-Rechenzentrum übertragen werden, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
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DATEV Eigenorganisation compact, DATEV Eigenorganisation classic oder DATEV Eigenorganisation comfort muss auf dem Kommunikationsserver installiert sein.
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Der DFÜ-Sammler muss gestartet sein.
DFÜ-Sammler und automatische Verarbeitung konfigurieren (Dok.-Nr. 9206776).
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Der am Kommunikationsserver angemeldete Mitarbeiter muss für den Bescheidabgleich freigegeben sein.
4 Weitere Informationen
Bescheiddaten werden nicht rückübertragen in Post, Fristen und Bescheide (Dok.-Nr. 1000801)