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Aktuelle Änderungen

08.05.2024

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie mit dem elektronischen Bescheidabgleich (ELSTER) die von den Finanzbehörden ermittelten Bescheiddaten den erstellten Steuererklärungen gegenüberstellen können.

2 Hintergrund

Mit dem ELSTER-Verfahren können die Erklärungsdaten aus Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzämter übertragen werden. Über DATEV Post, Fristen und Bescheide kann der Bescheidabgleich aus dem Rechenzentrum abgerufen werden. Ein Bescheidabgleich ist die Gegenüberstellung der ermittelten Erklärungswerte und der vom Finanzamt festgesetzten Bescheidwerte. Die daraus resultierenden Abweichungen sind auf einen Blick zu erkennen. Eine manuelle Erfassung der Daten ist nicht erforderlich.

DATEV Post, Fristen und Bescheide ist Bestandteil von DATEV Eigenorganisation compact, DATEV Eigenorganisation classic oder DATEV Eigenorganisation comfort.

Hinweis
Elektronische Bescheiddatenrückübertragung

An diesem Verfahren nehmen die Finanzverwaltungen aller Bundesländer teil!

3 Vorgehen

Um die Elektronische Bescheiddatenübertragung einzurichten, haben Sie 2 Möglichkeiten:

3.1 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:

DATEV Eigenorganisation compact / classic - Post, Fristen und Bescheide / Bescheidmanagement
DATEV Eigenorganisation comfort – Post, Fristen und Bescheide / Bescheidmanagement

3.2 Grundvoraussetzungen für den Einsatz

Grundvoraussetzungen für den Einsatz der elektronischen Bescheiddatenübertragung, siehe "Authentifizierungsverfahren" - Elektronische Datenübermittlung ohne Abgabe des Freizeichnungsdokuments/der Komprimierten Erklärung

3.3 Einrichten der Grundwerte für die Elektronische Bescheiddatenübertragung (ELSTER) in Post, Fristen und Bescheide

Einrichten in Post, Fristen und Bescheide
Vorgehen:
1

DATEV Post, Fristen und Bescheide öffnen.

2

Im Menü: Extras | Einstellungen… wählen.

3

In der Übersicht: Bescheidabgleich Einstellungen zum Abruf wählen.

4

Im Feld ELSTER-Beraternummern: Alle Beraternummern erfassen, für die Bescheiddaten von der Finanzverwaltung übertragen werden und auf den Link Neu klicken.

Betroffen sind die Beraternummern, mit denen die Bestände aus den Steuerprogrammen gesendet werden.

5

In der Gruppe DFÜ-Dialogberater:

Im Feld Berater: Eine für die DFÜ-Anschaltung gültige Beraternummer eintragen.

Mit der Beraternummer wird die Ausführung des Auftrags und Berechnung des Datenabrufs durchgeführt.

Der DFÜ-Dialogberater ist für die Anmeldung und Legitimation im DATEV-Rechenzentrum erforderlich.

Beachten: Abruf mit manueller Anschaltung durchführen. Damit wird der Datenumfang des Datenabrufs bestimmt (z. B. Mandanten, Veranlagungsjahr).

6

Dieser Punkt ist nur relevant, bei Einsatz von DATEV Eigenorganisation classic oder DATEV Eigenorganisation comfort!

Unter Extras | Einstellungen Bescheidabgleich Vorauszahlungen zuordnen werden die Zuordnungen (Vorauszahlung – Vorauszahlungsart) getroffen. Diese Zuordnung ist für eine korrekte Verarbeitung der Vorauszahlungen erforderlich.

7

Auf die Schaltfläche OK klicken.

3.4 Abruf mit manueller Anschaltung durchführen

Abruf mit manueller Anschaltung durchführen
Vorgehen:
1

DATEV Post, Fristen und Bescheide öffnen.

2

Im Zusatzbereich Kontextbezogene Links in der Gruppe Funktion ausführen: Auf den Link ELSTER-Bescheide holen klicken.

3

In der Gruppe Aktion: Gewünschte Einstellung wählen.

  • alle neuen (bisher noch nicht abgerufenen Bescheide)

    Alle neuen Bescheide, die im Rechenzentrum gespeichert sind und bisher noch nicht in die Kanzlei übermittelt (weder elektronisch, noch per Ausdruck aus dem Rechenzentrum) wurden, werden geholt.

  • Selektiver Abruf Mandanten/VJ

    Die im DATEV-Rechenzentrum bereitstehenden Bescheiddaten gezielt nach Mandantennummer, Veranlagungsjahr (VJ) und Steuerart abrufen, auch wenn die Daten bereits geholt wurden.

  • Selektiver Abruf Bescheiddatum

    Die im DATEV-Rechenzentrum bereitstehenden Bescheiddaten gezielt nach Bescheiddatum abrufen.

4

Auf die Schaltfläche Abrufen klicken.

Hinweis
Abruf jetzt durchführen

Auch wenn noch keine Bescheiddaten zur Verfügung stehen, setzt dieser Abruf im DATEV-Rechenzentrum das Kennzeichen, dass DATEV Post, Fristen und Bescheide genutzt wird. Wenn das Kennzeichen nicht gesetzt ist, werden die Bescheiddaten nicht elektronisch übertragen, sondern im DATEV-Rechenzentrum gedruckt und per Post an die Kanzlei gesendet.

Wenn schon Bescheiddaten in Papierform aus dem DATEV-Rechenzentrum per Post gesendet wurden oder wenn die Bescheiddaten nachträglich elektronisch abgerufen werden sollen: Selektiver Abruf Bescheiddatum durchführen.

5

Um den Hol-Auftrag im Fenster ELSTER-Bescheide holen zu bestätigen: Auf die Schaltfläche OK klicken.

6

Um das Verarbeitungsprotokoll zu schließen: Auf die Schaltfläche OK klicken.

3.5 Empfang der Bescheiddaten kontrollieren

Empfang der Bescheiddaten kontrollieren
Vorgehen:
1

In der Übersicht: Abgleichinformationen Übertrag & Wertebereitstellung Protokoll öffnen.

2

Durch Klick auf das Pfeil-Symbol werden weitere Detailinformationen zu dem jeweiligen Auftrag angezeigt.

3.6 Übertragene Bescheiddaten prüfen

Übertragene Bescheiddaten prüfen
Vorgehen:
1

Auf der Startseite im Bereich Abgleichinformationen: Auf den Link ELSTER-Bescheide (ohne Frist) klicken.

2

Gewünschten Eintrag öffnen.

3

In den Registerkarten Abgleichwerte, enthaltene Vorläufigkeiten nach § 165 AO und Erläuterung und Vorauszahlungen dieses Bescheids werden alle übermittelten Informationen angezeigt.

3.7 Auf Basis eines elektronisch übermittelten Bescheids den Posteingangssatz erzeugen (nur DATEV Eigenorganisation classic / DATEV Eigenorganisation comfort)

Hinweis: Den Posteingang erst erfassen, wenn der Papierbescheid oder digitale Bescheid in der Kanzlei eingetroffen ist (vgl. Steuerdaten Abrufverordnung (StDAV) (Dok.-Nr. 1034928)).

Posteingang erzeugen
Vorgehen:
1

DATEV Post, Fristen und Bescheide öffnen.

2

Auf der Startseite im Bereich Abgleichinformationen: Auf den Link ELSTER-Bescheide (ohne Frist) klicken.

3

Gewünschten Eintrag markieren.

4

Im Zusatzbereich Kontextbezogene Links in der Gruppe Funktion ausführen: Auf den Link Posteingang zum Bescheid anlegen klicken.

5

Die Felder sind mit den Daten aus der Bescheidprüfung vorbelegt. Ggf. fehlende Inhalte oder gewünschte Änderungen erfassen und auf die Schaltfläche Speichern und Schließen klicken.

Wenn der Posteingang gespeichert und festgeschrieben wird, ist dieser Vorgang nicht mehr unter ELSTER-Bescheide (ohne Frist) zu finden. Der Aufruf erfolgt über die Startseite in der Gruppe Fristen / Bescheide.

3.8 Fehlende Daten nachträglich korrigieren und in den Datenbestand übernehmen

Fehlende Daten korrigieren und übernehmen
Vorgehen:
1

Auf der Startseite im Bereich Abgleichinformationen: Auf den Link ELSTER-Bescheide (ohne Frist) klicken.

2

Den Eintrag öffnen, der in der Spalte Mandant Nr. oder Mandantenname keinen Eintrag oder den Wert 0 aufweist.

Das Fenster Fehlerhafte RZ-Daten öffnet sich.

3

Die fehlenden Daten ergänzen oder korrigieren:
Über das Pfeil-Symbol den richtigen Mandanten auswählen.

3.9 Zusätzliche Voraussetzungen für den automatischen Datenempfang (Abo-Auftrag)

Abo-Auftrag einrichten für Bescheidabgleich
Vorgehen:
1

DATEV Post, Fristen und Bescheide öffnen.

2

Im Menü: Extras | Einstellungen… wählen.

3

In der Übersicht: Bescheidabgleich Abo-Aufträge verwalten wählen.
Alle hinterlegten ELSTER-Beraternummern werden angezeigt.

4

Bei jeder Beraternummer, für die das Abo angelegt werden soll: In der Spalte Auszuführende Aktion aus der Liste den Eintrag Abo-Auftrag einrichten auswählen.

5

Auf die Schaltfläche Senden klicken.

6

Auf die Schaltfläche OK klicken.

Die Bescheidabgleichwerte werden automatisch in DATEV Post, Fristen und Bescheide bereitgestellt.

Damit Bescheiddaten automatisch vom DATEV-Rechenzentrum übertragen werden, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

4 Weitere Informationen

Bescheiddaten werden nicht rückübertragen in Post, Fristen und Bescheide (Dok.-Nr. 1000801)

Störungen, Probleme und Informationen zur Elektronischen Bescheiddatenübermittlung in den Bundesländern (Dok.-Nr. 1014648)

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