Als E-Mail senden
1036211

Rechtsgrundlage

Im § 107 SGB IV (seit Inkrafttreten des 6. SGB-IV-Änderungsgesetzes; vormals im § 23c Abs. 2 SGB IV) ist die elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Leistungsträgern notwendige Angaben zum Beschäftigungsverhältnis durch Bescheinigung nachzuweisen. Im Einzelfall kann der Leistungsträger diese Bescheinigung elektronisch anfordern.

In diesem Fall müssen Arbeitgeber die Bescheinigungen aus systemgeprüften Programmen oder maschinell erstellten Ausfüllhilfen (SV-Meldeportal) an die Datenannahmestellen der Krankenkassen übermitteln. Die Datenannahmestellen leiten die Entgeltbescheinigungen an die unterschiedlichen Leistungsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit) weiter. Lohn und Gehalt unterstützt das elektronische Verfahren.

Die Details des Verfahrens werden durch die vom Bundesarbeitsministerium und Bundesgesundheitsministerium genehmigten Gemeinsamen Grundsätze mit ihren Anlagen (1-3) sowie die ebenso genehmigte Verfahrensbeschreibung mit ihren Anlagen (1-4) geregelt.

Die Datenübermittlungspflicht gilt für folgende Bescheinigungen:

  • Krankengeld

  • Krankengeld bei Mitaufnahme in das Krankenhaus (Erstellung auch für Personengruppe 109, 110 und 190)

  • Kinderkrankengeld (Krankengeld bei Erkrankung des Kinds)

  • Kinderverletztengeld (Verletztengeld bei Verletzung eines Kinds)

  • Mutterschaftsgeld

  • Übergangsgeld - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung

  • Übergangsgeld - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung

  • Übergangsgeld der Unfallversicherung

  • Übergangsgeld der Bundesagentur für Arbeit

  • Verletztengeld

In den seltenen Fällen des Versorgungskrankengelds wird eine Krankengeldmeldung erstellt.

Der Arbeitgeber muss ebenfalls die Höhe der beitragspflichtigen Einnahme im Falle des § 23c Abs. 1 SGB IV (ungekürzt weitergezahlte laufende Arbeitgeberleistungen während eines Sozialleistungsbezugs) elektronisch übermitteln.

Die Rückmeldung der Krankenkasse an den Arbeitgeber über die Höhe der Brutto- und Netto-Entgeltersatzleistung erfolgt ebenfalls in elektronischer Form. Dies ist Voraussetzung, um in diesen Fällen überhaupt eine korrekte Entgeltabrechnung im Sinne des § 23c Abs. 1 SGB IV durchführen zu können und im Nachgang die Höhe der beitragspflichtigen Einnahme melden zu können. Bei kranken und verletzten Kindern wird die Höhe der beitragspflichtigen Einnahme nicht an die Krankenkassen gemeldet.

Außerdem sieht das Verfahren elektronische Anfragen des Arbeitgebers an die zuständige gesetzliche Krankenkasse zu etwaigen Vorerkrankungen und zum Ende der Zahlung einer Entgeltersatzleistung vor. Auch auf diese Anfragen antwortet die Krankenkasse mit einer elektronischen Rückmeldung.

Ermittlung der zu sendenden Daten

Im Datenübermittlungsverfahren werden die meisten Daten vom Programm automatisch ermittelt. Teilweise müssen manuelle Eingaben erfolgen. In Sonderfällen müssen Werte, die grundsätzlich automatisch vom Programm ermittelt werden, manuell vorgegeben werden.

Grundlage für die Berechnung der Höhe einer Entgeltersatzleistung ist in den meisten Varianten (Ausnahme: bei kranken/verletzten Kindern) das tatsächliche Netto-Entgelt des letzten oder der 3 letzten Entgeltabrechnungszeiträume vor Beginn der Erkrankung oder der Mutterschutzfrist.

Diese letzten Entgeltabrechnungszeiträume sowie die zu meldenden tatsächlichen laufenden Brutto-Entgelte und Netto-Entgelte ermittelt Lohn und Gehalt automatisch.

Grundlage für die Berechnung der Entgeltersatzleistung seitens des Leistungsträgers sind grundsätzlich die Brutto-Werte und Netto-Werte aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum oder aus den letzten 3 Entgeltabrechnungszeiträumen.

  • Bei Übergangsgeld wegen med. Leistungen zur Reha oder bei Leistungen zur Teilhabe werden stets nur die Angaben zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum benötigt.

  • Bei Zeitlohnempfängern (Stundenlohn und Tageslohn) wird ebenso stets nur ein letzter Entgeltabrechnungszeitraum benötigt.

  • Bei Festbezugsempfängern ist zu unterscheiden:

    Grundsätzlich wird nur der letzte Entgeltabrechnungszeitraum benötigt.

    Ausnahme: Wenn das tatsächliche Entgelt in jedem der 3 letzten Entgeltabrechnungszeiträumen vom vereinbarten Entgelt abweicht, werden die 3 letzten Entgeltabrechnungszeiträume benötigt.

  • Bei den übrigen Beschäftigungen (Akkordlohn) sind immer die 3 letzten Entgeltabrechnungszeiträume zu übermitteln (wenn sie vorhanden sind.)

Beim Kinderkrankengeld und Kinderverletztengeld dient dagegen das ausgefallene Netto-Entgelt als Grundlage für die Berechnung der Höhe des Kranken- oder Verletztengelds. Entsprechend werden das ausgefallene Brutto-Entgelt und Netto-Entgelt übermittelt.

Manuelle Eingaben der tatsächlichen und vereinbarten Netto-Entgelte sind gemäß einer Auflage der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) grundsätzlich nicht mehr zulässig. Die Brutto- und Netto-Beträge werden daher grundsätzlich automatisch vom Programm ermittelt.

Die manuelle Eingabe von Zeiträumen und tatsächlichen Brutto-Entgelten ist somit nur im Ausnahmefall bei folgenden Sachverhalten zulässig:

  • Abrechnung einer rückwirkenden Entgelterhöhung, welche aber nicht zur Berechnung der Entgeltersatzleistung herangezogen werden darf, wenn der Rechtsanspruch auf die Erhöhung erst mit Beginn der Erkrankung entsteht.

  • Wenn zeitversetzt gezahlte variable Entgeltbestandteile (z. B. lfd. Provisionen oder lfd. Tantiemen) nicht in dem Monat berücksichtigt werden dürfen, in dem sie gezahlt wurden. Das ist der Fall, wenn diese mit mehr als 2 Monaten Zeitversatz gezahlt werden oder wenn sie kumuliert mittels der Lohnart 3890 ausbezahlt werden. Dann sind manuelle Korrekturen in den betroffenen Monaten und ggf. bei den Einmalbezügen notwendig.

  • Bei einem Wechsel der Beschäftigung von einem Ausbildungsverhältnis in eine reguläre sv-pflichtige Beschäftigung darf kein Zeitraum/Entgelt aus dem vorherigen Ausbildungsverhältnis gemeldet werden. Wenn die Erkrankung am 1. Tag der neuen (regulären) Beschäftigung beginnt, können Sie den Zeitraum (vor der regulären Beschäftigung) und das (fiktive) Entgelt (der regulären Beschäftigung) für die Zeiten der Ausbildung manuell vorgeben.

Die zu meldenden Netto-Entgelte können im Regelfall direkt dem abgerechneten Lohnkonto entnommen werden.
In folgenden Sonderfällen werden die Netto-Beträge fiktiv berechnet:

  • Midijob

  • Grenzgänger

  • Betriebliche Altersvorsorge mit Umwandlung eines laufenden sv-pflichtigen Entgelts

  • Nachberechnung ins Vorjahr mit Anwendung des Zuflussprinzips

  • Manuelle Eingabe des tatsächlichen Brutto-Entgelts oder Eingabe eines Differenzbetrags

1 Übergreifende Einstellungen

1.1 Relevante Auswertungen

Die folgenden Auswertungen sind für das gewählte Thema automatisch vorgegeben.

Auswertungen

Auswertungen stehen Ihnen auf Mandantenebene im Menü unter Mandant | Ausgeben zur Verfügung.

Bezeichnung

Art der Auswertung

Funktion

DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung

Mitarbeiterauswertung

  • Enthält die Angaben zur Entgeltersatzleistung.

    Die Auswertung ist ähnlich aufgebaut wie die bisherige Entgeltbescheinigung in Papierform.

  • Die Auswertung erhalten Sie mit der Probeabrechnung oder Lohnabrechnung und wird mit Achtung! Noch nicht gesendet... vermerkt, solange sie noch nicht an das Rechenzentrum gesendet wurde.

  • Kinder unter 25 für PV-Abschlag: Andruck nur bei einer Anzahl von 2 bis 5 bei Krankengeld unter Allgemeine Angaben und bei Kinderkrankengeld unter Sonstiges.

Übersicht DÜ EEL

Mandantenauswertung

  • Enthält alle Meldesätze, Anforderung der Vorerkrankungszeiten sowie die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen des Monats.

  • Die Auswertung erhalten Sie nach dem Monatsabschluss unter dem Auswertungseintrag Übersicht DÜ-Entgeltersatzleistung EEL.

Hinweis
Hinweis

Die Auswertungen werden auch bei der Archivierung im Rechenzentrum berücksichtigt.

2 Was möchten Sie tun?

2.1 Allgemeine Angaben zu Entgeltersatzleistungen des Mandanten erfassen

Allgemeine Angaben zu Entgeltersatzleistungen des Mandanten erfassen
Vorgehen:

Auf Mandantenebene im Menü: Erfassen | Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Registerkarte Entgeltbescheinigungen wählen.

Gruppe Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (EEL)

Element

Vorgehen und Beschreibung

Kontrollkästchen Teilnahme am Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV

Aktivieren, wenn Sie die Meldungen mit Lohn und Gehalt erstellen wollen.

Kontrollkästchen Landwirtschaftlicher Betrieb

Aktivieren, wenn es sich bei diesem Mandanten um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt.

  • Meldegründe 21-23:

    • Benötigt wird diese Information in Ausnahmefällen bei Meldungen im Rahmen des EEL-Verfahrens, wenn eine Meldung an die Unfallversicherung erfolgt.

    • Beim Meldegrund 22 erfolgt die Meldung an die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

    • Bei den Meldegründen 21 und 23 erfolgt die Meldung nur dann an die DGUV, wenn der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt oder privat krankenversichert ist. (Ist der Arbeitnehmer weder privat krankenversichert, noch geringfügig beschäftigt, erfolgen Meldungen mit den Meldegründen 21 und 23 an die Annahmestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers).

    • Meldegrund 21: Verletztengeld

    • Meldegrund 22: Übergangsgeld

    • Meldegrund 23: Kinderverletztengeld

  • Wenn die Meldung grundsätzlich an die DGUV zu erteilen wäre, der Arbeitnehmer aber bei einer landwirtschaftlichen Krankenversicherung versichert ist (das wird automatisch von Lohn und Gehalt erkannt) oder es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, erfolgt die Meldung ausnahmsweise nicht an die DGUV, sondern an die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).

Gruppe Angaben bei Erkrankung/Verletzung des Kindes

Hinweis
Hinweis

Wenn Sie auf Entgelttabellen umgestellt haben, müssen Sie die bisherigen Festbezüge und Stundenlöhne der Mitarbeitenden anpassen.

Weitere Informationen unter: Nach Zuordnung eines Tarifs: Individuelle Zulagen und bestehende Festbezüge oder Stundenlöhne anpassen (Dok.-Nr. 1009955)

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Grund für den Ausschluss bzw. die Begrenzung einer bezahlten Freistellung

Grund auswählen, weshalb der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Fall der Erkrankung eines Kinds keine oder nur eingeschränkte Entgeltfortzahlung gewährt.

Wenn der Arbeitgeber das Entgelt bei kranken Kindern ohne zeitliche Begrenzung weiterzahlt belassen Sie die Auswahl Nicht ausgeschlossen / nicht begrenzt.

Feld Anspruch auf bezahlte Freistellung begrenzt auf (Tage)

Ggf. Anzahl der Tage erfassen, für die der Arbeitgeber das Entgelt im Fall der Erkrankung/Verletzung eines Kinds fortzahlt.

Eine Eingabe ist nur nötig, wenn in der Liste Grund für den Ausschluss bzw. die Begrenzung einer bezahlten Freistellung der Eintrag ein Grund (z. B. Tarifvertrag) gewählt wurde.

Die Krankenkasse benötigt diese Information, um eine Doppelzahlung zu vermeiden.

Gruppe Faktorschlüssel

  • Liste Faktor

    Faktor wählen, mit dem das ausgefallene Brutto während einer Unterbrechung aufgrund von Pflege eines kranken/verletzten Kinds für Stunden- oder Tagelohnempfänger errechnet werden soll.

    Wenn Sie einen Stundenlohn wählen sind keine weiteren Eingaben erforderlich.

  • Feld Monate Zeitversatz

    Wenn der Betrag aus dem Durchschnitt berechnet werden soll, erfassen Sie bis zu welchem zurückliegenden Monat die Daten in den Durchschnitt einfließen.

  • Feld Anzahl Monate

    Wenn der Betrag aus dem Durchschnitt berechnen werden soll, erfassen Sie die Anzahl der Monate, die in den Durchschnitt einfließen.

Hinweis:

  • Sie können für einzelne Mitarbeiter einen individuellen Faktorschlüssel auf Mitarbeiterebene im Menü unter Erfassen | Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Entgeltersatzleistungen erfassen.

    Der individuelle Faktorschlüssel hat Vorrang vor Einträgen beim Mandanten.

    Wenn bei einem Mitarbeiter keine Angaben hinterlegt sind, dann werden die Einträge beim Mandanten herangezogen.

    Siehe hierzu: Angaben zu Entgeltersatzleistungen des Mitarbeiters erfassen

Gruppe Durchschnittsberechnung der variablen Entgelte

  • Feld Monate Zeitversatz

    Zeitversatz erfassen, mit dem das Durchschnittsentgelt je Stunde für die Berechnung des variablen Entgeltausfalls ermittelt wird.

    Sie können Werte zwischen 0 und 4 Monaten erfassen. Das Feld ist mit dem Wert 1 für einen Monat Zeitversatz vorbelegt.

  • Feld Anzahl Monate

    Anzahl der Monate erfassen, aus welchen das Durchschnittsentgelt je Stunde für die Berechnung des variablen Entgeltausfalls ermittelt wird. Sie können Werte zwischen einem und 12 Monaten eingeben. Das Feld ist mit dem Wert 3 vorbelegt.

    Sie können beim Mitarbeiter abweichende Werte eingeben.

Hinweis:

  • Das ausgefallene Entgelt bei kranken Kindern wird für die EEL-Meldung benötigt und dient zur Berechnung des Krankengelds bei kranken Kindern durch die Krankenkasse. Das ausgefallene Entgelt kann sich aus bis zu 3 Komponenten zusammensetzen:

    • einer Festbezugskürzung

    • ausgefallenem Stundenlohn

    • dem ausgefallenen variablen Entgelt

    Hinter dem variablen Entgelt verbergen sich laufende Bezüge wie Überstundenvergütungen oder laufende Tantiemen, deren Höhe für die Fehlzeit in aller Regel nicht konkret bestimmt werden kann. Dann wird ein Durchschnittswert herangezogen.

2.2 Allgemeine Angaben zu Entgeltersatzleistungen des Mitarbeiters erfassen

Allgemeine Angaben zu Entgeltersatzleistungen des Mitarbeiters erfassen
Vorgehen:

Auf Mitarbeiterebene im Menü Erfassen | Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Entgeltersatzleistungen wählen.

Gruppe Bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber

Hinweis
Hinweis

Wenn Sie auf Entgelttabellen umgestellt haben, müssen Sie die bisherigen Festbezüge und Stundenlöhne der Mitarbeitenden anpassen.

Weitere Informationen unter: Nach Zuordnung eines Tarifs: Individuelle Zulagen und bestehende Festbezüge oder Stundenlöhne anpassen (Dok.-Nr. 1009955)

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Grund für den Ausschluss bzw. die Begrenzung einer bezahlten Freistellung

Grund auswählen, weshalb der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Fall der Erkrankung eines Kinds keine oder nur eine eingeschränkte Entgeltfortzahlung gewährt.

Wählen Sie Nicht ausgeschlossen / nicht begrenzt, wenn der Arbeitgeber das Entgelt bei kranken Kindern stets und ohne zeitliche Begrenzung weiterzahlt.

Lassen Sie den Standard-Eintrag Keine Angabe stehen, greift die auf Mandantenebene hinterlegte Angabe.

Feld Anspruch auf bezahlte Freistellung begrenzt auf (Tage)

Ggf. Anzahl Tage erfassen, für die der Arbeitgeber das Entgelt im Fall der Erkrankung eines Kinds fortzahlt. Wenn Sie hier nichts erfassen, gilt die Angabe des Mandanten.

Gruppe Faktorschlüssel für Mandant

Zeigt die auf Mandantenebene hinterlegten Angaben an.

Gruppe Faktorschlüssel für Mitarbeiter

  • Liste Faktor

    Wenn für den Mitarbeiter ein anderer Faktorschlüssel verwendet werden soll: Faktor auswählen mit dem das ausgefallene Brutto-Entgelt während einer Unterbrechung aufgrund von Pflege eines kranken/verletzten Kinds errechnet werden soll.

    Wenn Sie einen Stundenlohn wählen, sind keine weiteren Eingaben erforderlich.

  • Feld Monate Zeitversatz

    Erfassen Sie, bis zu welchem zurückliegenden Monat die Daten in den Durchschnitt einfließen sollen.

  • Feld Anzahl Monate

    Anzahl der Monate erfassen, die in den Durchschnitt einfließen sollen.

Gruppe Durchschnittsberechnung der variablen Entgelte für Mandant

Zeigt die auf Mandantenebene hinterlegten Daten an.

Gruppe Durchschnittsberechnung der variablen Entgelte für Mitarbeiter

  • Feld Monate Zeitversatz

    Zeitversatz erfassen, mit dem das Durchschnittsentgelt je Stunde für die Berechnung des variablen Entgeltausfalls ermittelt wird.

    Sie können Werte zwischen 0 und 4 Monaten erfassen. Wenn Sie hier nichts erfassen, gilt die Angabe des Mandanten.

  • Feld Anzahl Monate

    Anzahl Monate erfassen, aus welchem das Durchschnittsentgelt je Stunde für die Berechnung des variablen Entgeltausfalls ermittelt wird.

    Sie können Werte zwischen 1 und 12 Monaten erfassen. Wenn Sie hier nichts erfassen, gilt die Angabe des Mandanten.

Hinweis:

  • Das ausgefallene Entgelt bei kranken Kindern wird für die EEL-Meldung benötigt und dient zur Berechnung des Krankengelds bei kranken Kindern durch die Krankenkasse. Das ausgefallene Entgelt kann sich aus bis zu 3 Komponenten zusammensetzen:

    • einer Festbezugskürzung,

    • ausgefallenem Stundenlohn

    • dem ausgefallenen variablen Entgelt.

    Hinter dem variablen Entgelt verbergen sich laufende Bezüge wie Überstundenvergütungen oder laufende Tantiemen, deren Höhe für die Fehlzeit in aller Regel nicht konkret bestimmt werden kann. Dann wird ein Durchschnittswert herangezogen.

Hinweis
Vereinbartes laufendes Arbeitsentgelt bei Gehaltsempfängern

Bei Gehaltsempfängern ist das vereinbarte laufende Arbeitsentgelt immer dann relevant für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen, wenn es in jedem der 3 (möglichen) letzten Entgeltabrechnungszeiträumen vom tatsächlichen laufenden Arbeitsentgelt abweicht. Das vereinbarte laufende Arbeitsentgelt kann nicht aus dem Lohnkonto ermittelt werden.

Das Feld Vereinbartes laufendes Arbeitsentgelt (für EEL-Meldungen und Mutterschutz) finden Sie auf Mitarbeiterebene im Menü unter Erfassen | Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge.

  • Wir empfehlen Ihnen, das vereinbarte laufende Arbeitsentgelt bei Gehaltsempfängern immer zu erfassen.

  • Das Arbeitsentgelt muss bereits für Vormonate erfasst werden, damit es von Lohn und Gehalt im letzten Entgeltabrechnungszeitraum zur Prüfung, ob es von dem tatsächlich abgerechneten Entgelt abweicht, herangezogen werden kann.

  • Erfassen Sie den Betrag für den vollen Monat ohne Berücksichtigung etwaiger tatsächlicher Entgeltkürzungen oder einer Entgeltumwandlung.

  • Der Betrag ist nicht auf eine Beitragsbemessungsgrenze zu kürzen.

  • Wenn es sich um eine Midijob-Berechnung handelt, ist es das tatsächlich erzielte Entgelt, nicht die "beitragspflichtige Einnahme" daraus.

    Dabei sind sämtliche laufende sozialversicherungspflichtige Entgelte zusammenzurechnen.

2.3 Vorerkrankungszeiten erfassen, anfordern und abrufen

In Verbindung mit dem elektronischen Rückmeldeverfahren haben Sie die Möglichkeit, die Vorerkrankungszeiten zu einer bestimmten Krankheit bei den Krankenkassen anzufordern und abzurufen.

Dies ist bei gesetzlich und freiwillig krankenversicherten Mitarbeitern im Fall einer Reha oder Wiedereingliederung immer notwendig.

Informationen zu Vorerkrankungszeiten finden Sie unter: Vorerkrankungszeiten

2.4 Angaben für die Berechnung von Krankengeld erfassen

Hinweis
Voraussetzungen in der Versicherungspflicht

Der Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung mit normalem KV-Prozentsatz pflichtversichert oder freiwillig versichert. Zu den gesetzlichen Krankenversicherungen gehören auch die landwirtschaftlichen Krankenkassen.

Dies beinhaltet im Zeitraum 10/2022 bis 12/2023 auch Mitarbeiter im Bestandsschutz (450,01 bis 520,00 EUR), die weiterhin kv-pflichtig sind.

Keine Entgeltbescheinigung wird daher erstellt für:

  • Arbeitnehmer mit ermäßigtem Beitragssatz in der Krankenversicherung, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben (z. B. beschäftigte Altersrentner).

  • Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, da sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Bei Krankengeld in Höhe Kurzarbeitergeld wird das Krankengeld über die Lohnabrechnung errechnet und ausgezahlt. Eine Meldung für das EEL-Verfahren wird daher nicht erstellt.

Informationen zu Krankheitszeiten und wie Sie die Angaben für die Berechnung von Krankengeld erfassen finden Sie unter: Krankheitszeiten

2.5 Daten für Kinderkrankengeld und Kinderverletztengeld erfassen

Nach § 45 SGB V erhalten in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer ein Krankengeld bei Erkrankung des Kinds (Kinderkrankengeld), wenn der Versicherte zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten Kinds der Arbeit fernbleibt. Dazu ist ein ärztliches Attest erforderlich. Voraussetzung ist auch, dass keine andere im Haushalt des Versicherten lebende Person die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen kann und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt auch, wenn bei einer stationären Behandlung des Kinds eine Mitaufnahme eines betreuenden Elternteils nötig ist (§ 45 Abs. 1a SGB V, Kinderkrankengeld bei stationärer Betreuung). Bei Kindern mit Behinderung zahlt die gesetzliche Krankenkasse auch über den 12. Geburtstag hinaus Kinderkrankengeld.

Wenn die Erkrankung des Kinds während einer 100-prozentigen Kurzarbeit erfolgt, gilt der Zeitraum als wegen der Kurzarbeit ausgefallen. In diesem Fall sind keine Ausfallzeiten mit den Ausfallschlüsseln PK oder PS zu erfassen.

Wenn jedoch während eines teilweisen Arbeitsausfalls wegen Kurzarbeit zusätzlich als weiterer Ausfallgrund ein krankes oder verletztes Kind hinzukommt, ist der Zeitraum zunächst als Ausfallzeitraum „Krankes/verletztes Kind“ mit den Ausfallschlüsseln PK oder PS zu erfassen. Zusätzlich ist dabei über die Krankheitszeiten die Zahl der Stunden zu erfassen, an denen während dieses Ausfallzeitraums zusätzlich der Ausfallgrund Kurzarbeit bestanden hätte.

In der Folge wird das ausgefallene Entgelt anders berechnet: An die Stelle des ausgefallenen Nettoentgelts tritt das fiktive ausgefallene (geringere) Kurzarbeitergeld.

Folgende Tabelle zeigt den maximalen Anspruch des Arbeitnehmers auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines kranken Kinds. Maximal für diese Arbeitstage zahlt die Krankenkassen Kinderkrankengeld, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung für diese Zeit gewährt.

Anspruch

Je Elternteil pro Kind max.

Bei mehreren Kindern

Alleinerziehend pro Kind max.

Bei mehreren Kindern

Seit 2024

15 Arbeitstage

max. 35 Arbeitstage/Jahr

30 Arbeitstage

max. 70 Arbeitstage/Jahr

Darüber hinaus besteht gemäß § 45 Abs. 1a SGB V ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld bei medizinisch notwendiger Mitaufnahme ins Krankenhaus für bis zu zwölfjährige Kinder oder für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind.

Basis für die Berechnung des Krankengelds bei Erkrankung eines Kinds ist gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V das ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt. Mit Lohn und Gehalt wird dies automatisch gemäß folgendem Schema ermittelt:

  1. Berechnung des ausgefallenen laufenden SV-pflichtigen Brutto-Entgelts

  2. Berechnung eines fiktiven Brutto-Entgelts, das sich ergeben hätte, wenn das Kind nicht krank gewesen wäre (gleichzeitig aber alle anderen etwaigen Entgeltausfälle erfolgt wären): tatsächlich laufendes SV-pflichtiges Brutto-Entgelt + ausgefallenes Brutto-Entgelt

  3. Berechnung eines fiktiven Netto-Entgelts aus dem fiktiven Brutto-Entgelts. Im Fall einer gleichzeitigen Kurzarbeit tritt an die Stelle des ausgefallenen Netto-Entgelts das (geringere) ausgefallene Kurzarbeitergeld, ggf. zuzüglich eines Kug-Aufstockungsbetrags, den der Arbeitgeber bei Kurzarbeit gezahlt hätte.

  4. Ermittlung des tatsächlichen Netto-Entgelts aus dem tatsächlichen laufenden SV-pflichtigen Brutto-Entgelts

  5. Die Differenz der Netto-Entgelte ist das zu meldende ausgefallene Netto-Entgelt.

Sonderfall mehrerer separater Ausfallzeiträume wegen kranker Kinder in einem Kalendermonat:

  1. Hier werden zunächst die Bruttoausfälle zusammengerechnet.

  2. Daraus wird ein gesamter Nettoausfall gemäß dem oben aufgeführten Schema errechnet.

  3. Brutto- und Nettoausfall werden in Relation der ausgefallenen Kalendertage auf die einzelnen Ausfallzeiträume verteilt.

Hauptproblem ist dabei die Ermittlung des ausgefallenen laufenden sv-pflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts. Es setzt sich aus 3 bzw. 4 Komponenten zusammen:

  • Gekürzte Festbezüge: Die Summe der Festbezugskürzungen wird für den Zeitraum der Erkrankung des Kinds (ohne Entgeltfortzahlung) ermittelt.

  • Bei Stundenlöhnen oder Tagelöhnen kommt ein Produkt aus Ausfallstunden (gemäß Soll-Arbeitszeit) und gewähltem Faktor hinzu. Faktor ist entweder einer der Stundenlöhne 1-5 oder ein Durchschnitt.

  • Variable Entgeltbestandteile: Wenn, was in aller Regel der Fall sein dürfte, das ausgefallene variable Entgelt nicht exakt ermittelt und dann von Ihnen als Differenzbetrag eingegeben werden kann, errechnet das Programm zusätzlich eine Komponente aus variablen Bezügen. Variable Bezüge sind z. B. Mehrarbeitsvergütungen oder laufend gezahlte Provisionen. Über die Lohnartenbesonderheiten wird gesteuert, ob eine Lohnart in diesem Sinne variabel ist oder nicht. Die Summe dieser Bezüge der letzten 3 Monate wird dann durch die Summe der tatsächlich geleisteten Soll-Arbeitsstunden dividiert. Mit diesem Faktor wird die Zahl der Ausfallstunden multipliziert. In Lohn und Gehalt kann bei der Berücksichtigung von variablen Entgeltbestandteilen ein Zeitversatz von bis zu 4 Monaten gewährt werden. Der Durchschnitt kann aus maximal 12 Monaten gewählt werden.

  • Ein von Ihnen eingegebener Differenzbetrag.

Alternativ kann das ausgefallene Brutto-Arbeitsentgelt auch von Ihnen erfasst werden. Sie können das Programm auch grundsätzlich automatisch berechnen lassen und einen Differenzbetrag zu diesem errechneten Wert eingeben.

EEL-Meldungen wegen kranker Kinder können nicht ohne Abrechnung erstellt werden, weil die zu meldenden Werte erst berechnet werden müssen.

Kinderdaten

Bei Meldungen wegen Kinderkrankengelds oder Kinderverletztengelds muss angegeben werden, wie viele Tage der Arbeitnehmer im aktuellen Kalenderjahr wegen desselben Kinds bereits bezahlt oder unbezahlt der Arbeit ferngeblieben ist.

Diese Informationen können automatisch ermittelt werden, wenn zu jedem Ausfallzeitraum wegen eines kranken Kinds auch tatsächlich ein Kind zugeordnet ist. (Eine manuelle Eingabe ist jedoch weiterhin möglich.)

Kinderverwaltung anlegen
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Kinderverwaltung wählen.

2

Feld Kindnummer: Die Nummer wird automatisch vergeben.

Um ein neues Kind anzulegen Symbol (Neuer Datensatz) klicken.

3

Die persönlichen Daten des Kindes in der Gruppe Allgemeine Angaben zum Kind erfassen.

Hinweis
Verwendung der Daten und Erstellung der Meldung

Die Daten der Kinderverwaltung werden für Meldungen im Rahmen des DÜ-Verfahrens Entgeltersatzleistungen (EEL) bei den Meldegründen Kinderkrankengeld (Meldegrund 02) und Kinderverletztengeld (Meldegrund 23). Die Daten zu Vorerkrankungen desselben Kinds im aktuellen Jahr können automatisch ermittelt werden.

Voraussetzung:

In den Krankheitszeiten haben Sie dem Ausfallzeitraum wegen der Erkrankung eines Kinds ein Kind zugeordnet. Die Krankheitszeiten erfassen Sie im Kalender mit den Ausfallschlüsseln PE (Pflege krankes Kind mit Entgeltfortzahlung) sowie PK (Pflege krankes Kind mit Kinderkrankengeld).

Die Erstellung der Meldung mit den Meldegründen 02 (Kinderkrankengeld) und 23 (Kinderverletztengeld) erfolgt mit der nächsten Monatsabrechnung. Eine Erstellung dieser Meldungen kann nicht ohne Abrechnung erstellt werden, da die zu meldenden Werte erst berechnet werden müssen.

Hinweis
Privat versicherte Arbeitnehmer
  • Privatversicherte ohne Anspruch auf Krankentagegeld:

    Erfassen Sie für die Unterbrechung den Ausfallschlüssel PO (Pflege krankes Kind ohne Kranken(tage)geldanspruch).

  • Wenn beide Ehepartner privat versichert sind, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V.

  • Wenn ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert ist, so ist entscheidend, bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Wenn die Kinder dem privat versicherten Ehepartner zugeordnet sind, fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist, weil keine Familienversicherung Ihrer Kinder vorliegt.

Hinweis
Ausfall von Stundenlohn oder Tageslohn bei Kinderkrankengeld

Für den Ausfall von Stunden- oder Tageslohn wählen Sie einen Faktorschlüssel aus.

Wenn Sie einen Stundenlohn wählen sind keine weiteren Eingaben erforderlich.

Wenn das Entgelt nicht aus einem Stundenlohn, sondern aus einem Durchschnitt berechnet wird, wählen Sie zusätzlich den Zeitversatz und die Anzahl der Monate (max. 12 Monate), die berücksichtigt werden sollen auf Mitarbeiterebene im Menü unter Erfassen | Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Entgeltersatzleistungen.

Die entgangenen variablen Entgeltbestandteile können Sie auf Mitarbeiterebene im Menü unter Erfassen | Bewegungsdaten | Krankheitszeiten, Registerkarte Arbeitsentgelt erfassen, wenn Sie die exakte Höhe dieses Ausfalls z. B. wegen bereits konkret angeordneter Überstunden beziffern können. Dieser Differenzbetrag wird dann zu dem ansonsten automatisch errechneten Betrag addiert.

Wenn Sie die Höhe nicht beziffern können, errechnet das Programm einen entsprechenden variablen Anteil. Dazu wird zunächst ein Durchschnittswert pro Stunde gebildet.

In die Durchschnittsberechnung fließen alle Lohnarten mit dem Wert Lfd. nur variabel ein. Dies erfassen Sie auf Mandantenebene im Menü unter Erfassen | Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten, Registerkarte Lohnartenbesonderheiten in der Liste Berechnung des Durchschnitts für kranke Kinder (EEL). Diese Summe wird durch die Anzahl der tatsächlich geleisteten Soll-Arbeitsstunden in diesem Zeitraum dividiert. Mehrarbeitsstunden fließen nicht ein, da sie das Ergebnis verfälschen würden.

Der so errechnete Durchschnittswert wird schließlich mit der Anzahl der ausgefallenen Soll-Arbeitsstunden multipliziert.

Hinweis
Hinweis

Wenn Sie auf Entgelttabellen umgestellt haben, müssen Sie die bisherigen Festbezüge und Stundenlöhne der Mitarbeitenden anpassen.

Weitere Informationen unter: Nach Zuordnung eines Tarifs: Individuelle Zulagen und bestehende Festbezüge oder Stundenlöhne anpassen (Dok.-Nr. 1009955)

Fehlzeit und Krankheitszeiten erfassen oder bearbeiten

Informationen zu Krankheitszeiten und wie Sie die Fehlzeiten für Kinderpflege erfassen finden Sie unter: Krankheitszeiten und unter Kalender.

2.6 Kinderkrankengeld bei schwerstkranken Kindern

Kinderkrankengeld bei schwerstkranken Kindern
Hinweis
Hinweis

Bei Freistellung von der Arbeit aufgrund einer Schwersterkrankung des Kinds im Sinne des § 45 Abs. 4 SGB V muss aufgrund der besonderen Berechnung dieses Kinderkrankengelds eine Meldung analog Krankengeld erstellt werden.

Vorgehen:
1

Erfassen Sie die Angaben wie unter Daten für Kinderkrankengeld und Kinderverletztengeld erfassen beschrieben. Verwenden Sie weiterhin die Ausfallschlüssel PK oder PE.

2

Aktivieren Sie zusätzlich auf Mitarbeiterebene im Menü unter Erfassen | Bewegungsdaten | Krankheitszeiten das Kontrollkästchen Pflege schwerstkrankes Kind.

Hinweis
Kinderkrankengeld über den Monat hinaus

Erstreckt sich ein Krankheitszeitraum eines Kinds über 2 Kalendermonate (z. B. 30.8. bis 2.9.), so wird für jeden Kalendermonat eine separate EEL-Meldung erstellt.

2.7 Daten für das Mutterschaftsgeld erfassen

EEL-Meldungen wegen Mutterschaftsgelds werden bei gesetzlicher und freiwilliger Krankenversicherung erstellt. Zur gesetzlichen Krankenversicherung gehören auch die landwirtschaftlichen Krankenkassen. Eine Meldung kann auch bei einer Beschäftigung als Werkstudent (PGS 106 und BGS 0100) und gleichzeitiger Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung erstellt werden.

Für die EEL-Meldung werden grundsätzlich die tatsächlichen Netto-Verdienste aus dem „Berechnungszeitraum“ (§ 21 MuSchG) herangezogen.

Diese Werte werden grundsätzlich automatisch vom Programm berechnet. Die dabei zugrunde zu legenden 3 Monate des Berechnungszeitraums (meist die letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist) werden automatisch ermittelt.

Bei der Berechnung der zu meldenden Netto-Entgelte werden etwaige Verdienständerungen während des Berechnungszeitraums berücksichtigt. Allerdings kann das Programm nicht erkennen, ob die Änderung tatsächlich dauerhaft ist. Das Programm geht davon aus, dass eine in den Stammdaten vorgenommene Änderung dauerhaft ist.

In Sonderfällen sind manuelle Angaben erforderlich.

Weiterführende Informationen zum Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, dem Beschäftigungsverbot und zur Elternzeit sowie zu Besonderheiten beim Mutterschaftsgeld (EEL) finden Sie unter Mutterschutz und Elternzeit (Dok.-Nr. 9219361).

Manuelle Eingaben für EEL verwenden
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz, Registerkarte Verdienstangaben wählen.

2

Monate des Berechnungszeitraums und abweichende tatsächliche laufende SV-pflichtige Brutto-Entgelte erfassen.

3

Kontrollkästchen Manuelle Eingaben für EEL verwenden aktivieren.

4

Wenn alle Entgeltänderungen im Berechnungszeitraum in den Stammdaten nicht dauerhaft sind: Kontrollkästchen Automatische Berücksichtigung dauerhafter Entgeltänderungen gemäß § 21 MuSchG unterdrücken aktivieren.

5

Gruppe Monat: die 3 Monate des Berechnungszeitraums erfassen. Diese Werte gelten auch bei AAG für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.

6

Gruppe Laufendes SV-Brutto: Die nach § 21 MuSchG anzusetzenden Brutto-Entgelte für die 3 Monate erfassen.

Aus den erfassten Brutto-Entgelten errechnet das Programm aufgrund der für den jeweiligen Monat vorliegenden Stammdaten fiktiv ein laufendes Netto-Entgelt. Diese Netto-Entgelte werden übermittelt.

Angaben zu Besonderheiten während des Mutterschutzes erfassen
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz, Registerkarte Besonderheiten wählen.

2

Angaben, wie unter Mutterschutz beschrieben, erfassen.

2.8 Meldungen zu Entgeltersatzleistungen erstellen und versenden

Nach Abschluss der Eingaben für die jeweilige Entgeltersatzleistung können Sie die Meldungen auf Mitarbeiterebene im Menü unter Abrechnung | DÜ Entgeltersatzleistungen erstellen. Das gilt nicht für Meldungen wegen kranker oder verletzter Kinder. In diesen Fällen muss der betroffene Monat abgerechnet werden.

Außerdem werden die Meldungen automatisch im Anschluss an die nächste Mitarbeiterabrechnung erstellt.

Danach stehen die Daten zum Senden bereit und können, wie bei den übrigen DÜ-Verfahren über den Dialog Daten senden versendet werden. Gleichzeitig stehen die Meldungen auch zur Ansicht oder zum Drucken bereit.

Hinweis
Hinweis

Eine Stornierung von abgesetzten Meldungen oder eine Löschung von zum Senden bereitstehenden Meldungen zu Entgeltersatzleistungen erhalten Sie, wenn Sie die Angaben/Stammdaten zu den relevanten Unterbrechungszeiträumen (Kalendarium, Krankheitszeiten, Mutterschutz) ändern oder löschen und im Anschluss die Lohnabrechnung wiederholen oder erneut Meldungen zu Entgeltersatzleistungen über das Fenster DÜ Entgeltersatzleistung erstellen.

2.9 Ende der Entgeltersatzleistungen anfordern

Anfragen des Arbeitgebers an die zuständige Krankenkasse zu einer Krankheitszeit und das zugehörige Ende von der Krankenkasse können Sie auf Mitarbeiterebene im Menü unter Abrechnung | Anforderung Ende der Entgeltersatzleistung erstellen.

Danach stehen die Daten zum Senden bereit und können, wie bei den übrigen DÜ-Verfahren über den Dialog Daten senden versendet werden. Gleichzeitig stehen die Meldungen auch zur Ansicht oder zum Drucken bereit.

Hinweis
Hinweis

Die Anfrage zum Ende der Entgeltersatzleistungen ist nicht möglich bei:

  • Privat krankenversicherten Arbeitnehmern

  • Geringfügig entlohnt Beschäftigten

  • Geringfügig kurzfristig Beschäftigten

  • Nicht meldepflichtig Beschäftigten (Personengruppenschlüssel 190 und 900)

2.10 Krankheitszeiten / EEL-Meldung nach Austritt und Austritt während der Fehlzeit

Krankheitszeiten nach Austritt

Sie können außerhalb der Kalendererfassung ausschließlich für Zeiträume nach einem Austritt einen Krankheitszeitraum anlegen, für welchen eine EEL-Meldung mit dem Meldegrund 1 (Krankengeld) erstellt wird. Die Krankenkassen benötigen diese Information in diesem Sonderfall auch für Zeiträume nach Beschäftigungsende, um Krankengeld auszahlen zu können.

Weitere Informationen: Krankheitszeiten Abschnitt Krankheitszeit nach Austritt erfassen

EEL-Bescheinigung nach Austritt erstellen

Die Krankenkasse benötigt die EEL-Bescheinigung vom letzten Arbeitgeber, wenn der Mitarbeiter direkt nach dem Austritt eine Entgeltersatzleistung erhält.

Die EEL-Bescheinigung nach Austritt kann im Mitarbeiter unabhängig von der Lohnabrechnung erstellt werden.

Weitere Informationen: EEL-Bescheinigung nach Austritt erstellen (Dok.-Nr. 1003150)

Austritt während der Fehlzeit

Wenn der Austritt eines Arbeitnehmers im Monat des Fehlzeitenbeginns oder während der Fehlzeit liegt, müssen gemäß der gültigen Datensatzbeschreibung für alle Bescheinigungen zusätzliche Angaben gemacht werden.

Erfassen Sie folgende Angaben auf Mitarbeiterebene im Menü unter Erfassen | Stammdaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung, Registerkarte Kündigung.

  • Feld Arbeitsverhältnis gekündigt/beendet am: Datum der Kündigung oder des Abschlusses des Aufhebungsvertrags erfassen.

  • Liste Kündigung/Entlassung durch: Wählen, ob das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer gekündigt oder durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde.

Alle weiteren Angaben auf Mitarbeiterebene im Menü unter Erfassen | Stammdaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung sind nur für das Meldeverfahren BEA erforderlich. Bestätigen Sie alle ggf. erscheinenden Hinweismeldungen mit Nein.

2.11 Weitere Themen rund um die Entgeltersatzleistungen prüfen

BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen

BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen ist ein Datenübermittlungsverfahren nach § 108 Absatz 1 SGB IV an die Bundesagentur für Arbeit, mit welchem Arbeitgeber z. B. die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III und die Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III elektronisch übermitteln können.

Folgende Bescheinigungen können Sie auf elektronischem Weg weitergeben:

  • Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III

  • Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III

  • Arbeitsbescheinigung für Zwecke über- und zwischenstaatlichen Rechts nach § 312a SGB III

Weitere Informationen: Arbeitsbescheinigung / Bescheinigung Nebeneinkommen übermitteln (BEA) mit Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1070717)

EEL-Meldungen vortragen

Sie können Unterbrechungszeiten bei einem Wechsel von einem anderen Entgeltabrechnungssystem zu Lohn und Gehalt vortragen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Weitergewährte Arbeitgeberleistung beitragspflichtige Einnahmen nach § 23 c

§ 23 c Abs. 1 Satz 1 SGB IV regelt, dass arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen gezahlt werden, nicht als beitragspflichtige Einnahmen gelten, solange sie zusammen mit dem Netto-Betrag der Entgeltersatzleistung das Vergleichs-Netto-Arbeitsentgelt voraussichtlich nur bis zu 50,00 EUR übersteigen.

Mit den Meldungen zum EEL-Verfahren wird den annehmenden Stellen (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger etc.) gemeldet, ob während der Zahlung der Entgeltersatzleistung laufendes Arbeitsentgelt gezahlt wird und ob dieses zusammen mit der Entgeltersatzleistung das Vergleichs-Netto-Arbeitsentgelt um mehr als 50,00 EUR übersteigt.

Im Anschluss meldet die Annahmestelle im Rückmeldeverfahren die Höhe der Entgeltersatzleistung zurück. Die zurückgemeldeten Werte werden automatisch in das Programm übernommen. Alternativ können Sie die Höhe der Entgeltersatzleistung aber auch weiterhin erfassen. Das ist immer dann nötig, wenn die Leistung nicht im EEL-Verfahren berücksichtigt wird (z. B. Elterngeld oder Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung).

Sie können in Lohn und Gehalt Angaben zu laufenden arbeitgeberseitigen Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen weitergezahlt werden, erfassen.

Mit der korrigierten Entgeltabrechnung wird darüber hinaus eine 2. EEL-Meldung mit dem Meldegrund 51 (Höhe der beitragspflichtigen Einnahme) erstattet.

Aufgrund der Vorgaben der Anlage 3 zur Verfahrensbeschreibung EEL werden zeitlich direkt aufeinanderfolgende Meldungen in vielen Fällen nicht erstattet; z. B. wenn eine Krankengeldmeldung (Meldegrund 01) bis zum 20. reicht und sich ab dem 21. sofort eine Reha (eigentlich Meldegrund 11) anschließt.

Wenn der Arbeitgeber in diesem Fall eine lfd. Leistung (z. B. einen Dienstwagen) > 50,00 EUR ungekürzt weiterzahlt, werde von den Sozialleistungsträgern trotzdem 2 Rückmeldungen mit der jeweiligen Höhe der Entgeltersatzleistung an den Arbeitgeber gesendet.

In der Folge wird dann auch eine 2. Meldung der beitragspflichtigen Einnahme (Meldegrund 51) für den Zeitraum ab dem 21. von Lohn und Gehalt erstattet.

Weitere Informationen finden Sie unter: Weitergewährte Arbeitgeberleistungen abrechnen (Dok.-Nr. 1007414)

2.12 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:

Entgeltersatzleistungen (EEL)

3 Weiterführende Informationen

3.1 EEL-Meldungen für Grenzgänger

Die Erstellung der EEL-Meldungen ist auch für Grenzgänger möglich.

Das Programm setzt zur fiktiven Berechnung des zu meldenden Netto-Entgelts eine Steuerklasse gemäß den Vorgaben der Verfahrensbeschreibung EEL an (Steuerklasse 6 bei einem 2. Beschäftigungsverhältnis, ansonsten Steuerklasse 1 bei Unverheirateten und Steuerklasse 4 bei Verheirateten). Wenn trotz der besonderen Berechnung bei Grenzgängern eine Steuerklasse in den Stammdaten eingegeben ist, wird diese Steuerklasse in den Stammdaten vorrangig verwendet.

Das Netto-Arbeitsentgelt wird wie folgt berechnet:

  • Ohne Kinderfreibetrag

  • Ohne Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung

  • Ohne Kirchensteuer

  • Mit Solidaritätszuschlag

Für französische Grenzgänger, die aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens nur im Wohnsitzland steuerpflichtig sind, entfällt ab 2024 die fiktive Steuerberechnung für EEL-Meldungen. Das hat Auswirkungen auf das ermittelte Netto-Entgelt u. a. für

  • Krankengeld (vereinbartes Netto und laufendes Netto tatsächlich),

  • Mutterschutz (lfd. Netto) und

  • Kinderkrankengeld (ausgefallene Netto-Entgelt)

Voraussetzung: In der Liste Bundesland des letzten Tätigkeitsorts (Angabe nur für französische Grenzgänger) ist Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Saarland ausgewählt.

Sie finden die Liste auf Mitarbeiterebene im Menü unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten, Registerkarte Grenzgänger / Beschränkte Steuerpflicht.

3.2 Korrekturen/Nachberechnungen

Wenn sich Angaben zu einer bereits gesendeten Entgeltbescheinigung ändern oder erst nach der Abrechnung oder am Ende der Fehlzeit vorliegen, können die Angaben auch rückwirkend erfasst werden.

Achtung
Achtung

Aufgrund von Änderungen zum EEL-Verfahren (insbesondere in den Krankheitszeiten) wird keine automatische Nachberechnung angestoßen.

Wenn Sie die Nachberechnung manuell starten oder sie aufgrund anderer Änderungen automatisch durchgeführt wird, wird die ursprüngliche Meldung storniert und eine neue Meldung erstellt (Jedoch nur, wenn sich inhaltlich eine Änderung ergibt. Das wird im Programm geprüft.).

In der Folge werden beim Daten Senden Stornomeldung und Neumeldung übermittelt.

Auf der Übersicht DÜ EEL wird gekennzeichnet, wenn es sich um eine Stornierung handelt. Auf der Auswertung sind Stornierungen in der letzten Spalte Storno mit einem S gekennzeichnet.

Die Entgeltmeldung wird auch dann neu aufbereitet, wenn Sie auf Mitarbeiterebene über das Menü Abrechnung | DÜ Entgeltersatzleistungen ausgelöst wird.

Ausnahme: Meldungen für Kinderkrankengeld und Kinderverletztengeld können nur dann über das Menü korrigiert werden, wenn der Monat bereits abgerechnet ist.

Beispiel – manuelle Nachberechnung:

Abrechnungsmonat Oktober: Es wird ein Austrittsdatum zum 31.12. erfasst und eine EEL-Meldung (KV Mutterschaftsgeld) erstellt und übermittelt.

Im November wird das Austrittsdatum wieder gelöscht. Daher ist eine Stornierung und Neuerstellung der EEL-Meldung (KV-Mutterschaftsgeld) erforderlich.

Damit die EEL-Meldung korrigiert wird: Erfassen Sie bei der Lohnabrechnung (im Menü: Abrechnung | Lohnabrechnung) im Feld Erster Monat der Nachberechnung 10/JJJJ. Mit der Lohnabrechnung November wird eine Nachberechnung auf Oktober durchgeführt. Die EEL-Meldung wird korrigiert.

3.3 Pflegeunterstützungsgeld

Für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, besteht ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit in Form einer bis zu 10-tägigen Auszeit (Gesetz zur besseren Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf). Als Lohnersatzleistung für den entstehenden Arbeitsausfall besteht Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld.

Bei Auswahl des Ausfallschlüssels PU werden die Festbezüge gemäß Umrechnungsformel für Teilmonate sowie die SV-Tage gekürzt. Da das Pflegeunterstützungsgeld jedoch nicht Teil des elektronischen Entgeltersatzleistungsverfahrens ist, wird keine EEL-Meldung für diese Ausfallzeit erstellt. Für die Entgeltbescheinigung steht Ihnen über das Programm Bescheinigungen eine Papierbescheinigung zur Verfügung.

3.4 Berechnung des tatsächlichen Brutto-Entgelts bei Mutterschutz

Im Rahmen des Datenaustauschverfahrens Entgeltersatzleistungen wird beim Mutterschutz eine Meldung an die Krankenkasse erstattet, damit die Höhe des auf 13 EUR pro Tag begrenzten Mutterschaftsgelds berechnet werden kann. Dazu werden für die 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist die tatsächlichen laufenden sv-pflichtigen Entgelte gemeldet. Übersteigt das Netto-Entgelt 390 EUR im vollen Monat (bzw. bei Stundenlohn 403 EUR), werden 13 EUR Mutterschaftsgeld pro Tag gezahlt; höhere Netto-Arbeitsentgelte sind insofern bei EEL irrelevant.

Grundlage für die Berechnung der Netto-Entgelte ist das jeweilige laufende sv-pflichtige Brutto-Entgelt. Im Standardfall kann dieses zusammen mit dem Netto-Arbeitsentgelt direkt aus dem von Lohn und Gehalt abgerechneten Lohnkonto genommen werden. Ggf. (z. B. bei Grenzgängern) ist eine fiktive Berechnung des Netto-Entgelts erforderlich. Alternativ können Sie das der Berechnung zugrundeliegende Laufende SV-Brutto auf Mitarbeiterebene im Menü unter Mutterschutz | Verdienstangaben eingeben. Aus einem eingegebenen Brutto-Entgelt wird ebenfalls fiktiv ein Netto-Entgelt berechnet.

Im geltenden Mutterschutzgesetz wird im § 21 Abs. 4 festgelegt, dass dauerhafte Entgeltänderungen während des Berechnungszeitraums für den gesamten Berechnungszeitraum zu berücksichtigen sind. Als Berechnungszeitraum gelten die letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist, die nicht komplett unterbrochen sind. Wenn z. B. die Mutterschutzfrist im April beginnt und die Monate Januar bis März den Berechnungszeitraum bilden, sind Entgeltänderungen, die erst ab März gelten, fiktiv schon im Januar und Februar anzusetzen. Beispiel: Gehalt in Januar und Februar 500 EUR, Gehalt ab März 550 EUR. Dann sind die 550 EUR für alle 3 Monate zu berücksichtigen.

Dabei sind verschiedene Konstellationen möglich, die wie folgt vom Programm unterstützt werden:

  • Änderung der Höhe eines Festbezugs (s.o. z. B. im letzten Monat vor Beginn der Schutzfrist von 500 auf 550 EUR): Die 550 EUR werden für alle 3 Monate zugrunde gelegt. Das zu meldende Netto wird auch für die 1. beiden Monate fiktiv aus 550 EUR berechnet. Dabei werden die in jedem Monat geltenden Berechnungsparameter verwendet. Wenn sich z. B. zusätzlich die Steuerklasse zum 3. Monat von 1 auf 5 ändert, wird das Netto-Entgelt in den Monaten Januar und Februar aus 550 EUR mit der Steuerklasse 1 berechnet, im März wird das tatsächlich mit der Steuerklasse 5 abgerechnete Netto aus den 550 EUR brutto verwendet.

  • Teilmonatsberechnungen bei Festbezügen: Wenn im oben genannten Beispiel mit der dauerhaften Entgeltänderung von 500 auf 550 EUR im Januar nur 15 Tage mit Entgelt abgerechnet wurden und dadurch statt 500 EUR nur 250 EUR abgerechnet wurden, wird diese Berechnung fiktiv auf der Basis von 550 EUR für den vollen Monat durchgeführt. D. h. für den Januar werden hier 275 EUR brutto angesetzt.

  • Neuer Entgeltbestandteil im letzten Monat vor Beginn der Schutzfrist: Wenn im letzten Monat vor Beginn der Schutzfrist z. B. 40 EUR VWL zusätzlich vom Arbeitgeber gezahlt werden, werden diese 40 EUR auch für die anderen beiden Monate angesetzt.

  • Wegfall eines Entgeltbestandteils: Wenn umgekehrt die 40 EUR VWL nur bis zum zweitletzten Monat vor Beginn der Schutzfrist gezahlt werden, werden sie auch in den 1. beiden Monaten für EEL nicht berücksichtigt.

  • Festbezüge, die über die Monatserfassung abgerechnet werden: Da hier keine Betragsänderung erkannt werden kann, werden diese Bezüge unverändert berücksichtigt.

  • Zeitlohn (Stundenlohn oder Tageslohn):

    • Berechnung mit einem festen Betrag (ST01 bis ST05 oder TG01 bis TG05): Ein geänderter Stundenlohn oder Tageslohn wird rückwirkend für den gesamten Berechnungszeitraum angesetzt.

    • Ausnahme davon: Eingabe eines abweichenden Faktors in der Berechnung: Dieser wird unverändert berücksichtigt.

    • Berechnung aus einem Durchschnitt: Da hier keine konkrete dauerhafte Änderung festgestellt werden kann, wird der Durchschnittsfaktor unverändert übernommen.

    • Zulagen: Eine geänderte Zulage wird für den gesamten Berechnungszeitraum angesetzt.

    • Lohnveränderungen: Eine geänderte Lohnveränderung wird grundsätzlich für den gesamten Berechnungszeitraum angesetzt; wenn jedoch eine abweichende Lohnveränderung im zweitletzten oder drittletzten Monat vor Beginn der Mutterschutzfrist verwendet wird, wird diese angesetzt.

3.5 Schnittstellen

Gegenstandswerte

Für Steuerberatungskanzleien:

Für diese Gebührenposition ist in Lohn und Gehalt die Gebührennummer 3444 hinterlegt.

Hinweis
Hinweis
  • In DATEV Eigenorganisation comfort wird die Gebührennummer 3444 in die Position LOBE4 gefüllt.

  • In den Programmen der Eigenorganisation ist diese Gebührenposition mit dem Standardtext Lohnbescheinig4 vorbelegt.

Lohn Vorerfassung online

In Abhängigkeit von der Fehlzeit werden die jeweils notwendigen Felder für die Sachverhalte eingeblendet.

Hinweis
Abkündigung Lohn Vorerfassung online

Die Entwicklung und Betreuung von Lohn und Gehalt Vorerfassung online wird zum 30.09.2025 eingestellt.

Ab den 01.10.2025 können die Eingaben nur noch über DATEV Personal erfolgen.

Weitere Informationen: Von LODAS / Lohn und Gehalt Vorerfassung online auf DATEV Personal wechseln (Dok.-Nr. 1038235)

Personal-Managementsystem

Der Datenaustausch von Fehlzeiten mit den Lohnprogrammen erfolgt wie bisher ohne Zusatzangaben zu EEL. Die Angaben zu den Fehlzeiten können Sie nach dem Export im Lohnprogramm prüfen und bei Bedarf ergänzen oder anpassen.

Zeitwirtschaftsschnittstelle

Wenn Sie die Zeitwirtschaftsschnittstelle zum Import der Bewegungsdaten nutzen, prüfen Sie rechtzeitig, ob Anpassungen erforderlich sind, damit die Angaben zu Fehlzeiten vollständig und in der richtigen Form für den Import in die neuen Versionen vorliegen.

Beispiel:

Die Fehlzeiten mit den entsprechenden Ausfallschlüsseln müssen als Kalendererfassung bereitgestellt werden.

Bei arbeitsfreien Tagen (z. B. Wochenenden) muss zukünftig durchgängig erfasst werden. Lohn und Gehalt schließt die Lücken beim Import automatisch. Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie beim Import auf Mandantenebene im Menü unter Datenübernahme | Bewegungsdaten importieren das Kontrollkästchen Krankheitslücken an arbeitsfreien Tagen belassen aktivieren.

4 Weitere Informationen

Service-TAN
Kundensupport
Der Internet Explorer ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt!

Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: