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Der Arbeitgeber kann seinem Mitarbeiter einen Firmenwagen unentgeltlich oder gegen Kostenbeitrag überlassen. Wenn der Mitarbeiter den Firmenwagen auch privat nutzen kann, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser Sachbezug ist lohn- und umsatzsteuerpflichtig.

Unter die private Nutzung fallen:

  • Privatfahrten

  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

  • Familienheimfahrten

Lohn und Gehalt ermittelt den lohnsteuerlichen geldwerten Vorteil sowie die umsatzsteuerpflichtige Berechnungsgrundlage. Die Berechnung des geldwerten Vorteils erfolgt nach der pauschalen Prozentmethode. Eine individuelle Methode wird durch Lohn und Gehalt nicht unterstützt.

Abgrenzung Zuzahlung - Gehaltsumwandlung

Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist zwischen einer Zuzahlung und einem Gehaltsverzicht zugunsten eines Firmenwagens zu unterscheiden:

  • Zuzahlung zum Firmenwagen

    Zuzahlungen, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils.

    Die Zuzahlung ist auf die Höhe des geldwerten Vorteils beschränkt (Minderung des Bruttolohns maximal in Höhe des geldwerten Vorteils).

    D. h. wenn die Zuzahlung (Nutzungsentgelt) den geldwerten Vorteil (Nutzungswert) übersteigt, führt der übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten.

    Auch die vom Arbeitnehmer selbst getragenen (laufenden) individuellen Kfz-Kosten (z. B. Treibstoffkosten) mindern den Nutzungswert. Dadurch kann der geldwerte Vorteil um die Höhe der selbst getragenen Aufwendungen gekürzt werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer den geltend gemachten Aufwand im Einzelnen umfassend darlegt und belastbar nachweist. Die Erklärungen und Belege des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber im Original zum Lohnkonto zu nehmen.

    Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage darf durch die Zuzahlung nicht gemindert werden.

  • Gehaltsverzicht/Barlohnumwandlung zugunsten eines Firmenwagens

    Barlohn kann durch Sachlohn ersetzt werden, wenn der Arbeitnehmer unter Änderung seines Anstellungsvertrags auf einen Teil seines Barlohns verzichtet und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn - hier in Form der privaten Nutzung eines Firmenwagens - gewährt. Ersetzen von Barlohn durch Sachlohn ist steuerlich interessant, wenn der Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers höher ist als die steuerliche Bewertung des Firmenwagens (Geldwerter Vorteil für den Firmenwagen).

    Die Gehaltsumwandlung wird in voller Höhe berücksichtigt, eine Begrenzung der Gehaltsumwandlung auf die Höhe des geldwerten Vorteils erfolgt nicht.

Hinweis
Pfändungsfreigrenze muss gewahrt bleiben

Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf der Wert von Sachbezügen – etwa bei der Überlassung eines Firmenwagens oder Firmenrads im Rahmen einer Gehaltsumwandlung – nicht dazu führen, dass das pfändbare Einkommen des Arbeitnehmers unterschritten wird. Ziel ist es, dem Arbeitnehmer ein pfändungsfreies Mindestnettoeinkommen zur Sicherung seines Lebensunterhalts zu gewährleisten. Beachten Sie dies bei der Gestaltung und Abrechnung entsprechender Vergütungsmodelle.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument Pfändung in Verbindung mit Sachbezügen abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008514).

1 Übergreifende Einstellungen

1.1 Relevante Standard-Lohnarten / Auswertungen

Die folgenden Lohnarten und Auswertungen sind für das gewählte Thema automatisch vorgegeben. Wenn eine Lohnart nicht Ihren Anforderungen entspricht, können Sie die Lohnart anpassen oder eine individuelle Lohnart anlegen.

Standard-Lohnarten

Standard-Lohnarten verwalten Sie auf Mandantenebene im Menü unter Erfassen | Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten.

Nr.

Bezeichnung

St

SV

Eingabe

Funktion

2410

Privatfahrten

SBlfd

St

Automatische Ermittlung anhand der Eingaben auf Mitarbeiterebene im Menü unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen.

Manuelle Eingabe des Brutto-Betrags ist möglich.

Betrag fließt in das Gesamt-Brutto und wird steuer- und SV-rechtlich als laufender Bezug abgerechnet.

Der Wert wird als Netto-Abzug mit der Lohnart 9020 verrechnet.

2420

Fahrten Wohnung/Arbeit

SBlfd

St

Automatische Ermittlung anhand der Eingaben auf Mitarbeiterebene im Menü unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen.

Manuelle Eingabe des Brutto-Betrags ist möglich.

Betrag fließt in das Gesamt-Brutto und wird steuer- und SV-rechtlich als laufender Bezug abgerechnet.

Der Wert wird als Netto-Abzug mit der Lohnart 9020 verrechnet.

2430

Familienheimfahrten

SBlfd

St

Automatische Ermittlung anhand der Eingaben auf Mitarbeiterebene im Menü unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen.

Manuelle Eingabe des Brutto-Betrags ist möglich.

Betrag fließt in das Gesamt-Brutto und wird steuer- und SV-rechtlich als laufender Bezug abgerechnet.

Der Wert wird als Netto-Abzug mit der Lohnart 9020 verrechnet.

2440

Fahrten Wohnung/Arbeit, p. St.

SBp

frei

Automatische Ermittlung anhand der Eingaben auf Mitarbeiterebene im Menü unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen.

Manuelle Eingabe des Brutto-Betrags ist möglich.

Betrag fließt in das Gesamt-Brutto.

Er wird pauschal versteuert und ist sozialversicherungsfrei. Der Wert wird als Netto-Abzug mit der Lohnart 9020 verrechnet.

Er wird auf der Lohnsteuerbescheinigung unter "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" ausgewiesen.

2450

Firmenwagen Zuzahlung, stpfl.

lfd

lfd

Automatische Ermittlung der Zuzahlung (Kürzung max. in Höhe des stpfl. geldw. Vorteils) anhand der Eingaben auf Mitarbeiterebene im Menü unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen.

Manuelle Eingabe des Bruttobetrags ist möglich.

Betrag (negativ) fließt in das Gesamt-Brutto und wird steuer- und SV-rechtlich als laufender Bezug abgerechnet.

Die Kürzung erfolgt maximal in Höhe des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils.

Der Wert wird als Netto-Bezug mit der Lohnart 9020 verrechnet.

2460

Firmenwagen Zuzahlung, p.St.

FKp

frei

Automatische Ermittlung der Zuzahlung (Kürzung max. in Höhe des pausch. geldw. Vorteils) anhand der Eingaben auf Mitarbeiterebene im Menü unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen.

Manuelle Eingabe des Bruttobetrags ist möglich.

Betrag (negativ) fließt in das Gesamt-Brutto.

Er wird pauschal versteuert und ist sozialversicherungsfrei.

Die Kürzung erfolgt maximal in Höhe des pauschal versteuerten geldwerten Vorteils.

Der Wert wird als Netto-Bezug mit der Lohnart 9020 verrechnet.

Er wird auf der Lohnsteuerbescheinigung unter "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" ausgewiesen.

2470

Firmenwagen Gehaltsumwandlung

lfd

lfd

Automatische Barlohnumwandlung anhand der Eingaben auf Mitarbeiterebene im Menü unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen Registerkarte Gehaltsumwandlung

Betrag (negativ) fließt in das Gesamt-Brutto und wird steuer- und SV-rechtlich als laufender Bezug abgerechnet.

2850

Übereignung Ladevorricht, p.St.

SOp

frei

Brutto-Betrag über Bewegungsdaten oder bei regelmäßig gleichbleibendem Wert als Festbezug in den Mitarbeiterdaten

Geldwerter Vorteil aus der Übereignung einer Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge zur Förderung von Elektro-Mobilität im Straßenverkehr.

Betrag fließt in das Gesamt-Brutto. Er wird pauschal versteuert und ist sozialversicherungsfrei.

Der Wert wird als Netto-Abzug mit der Lohnart 9011 verrechnet.

2860

AG-Zuschuss Ladevorricht, p.St.

SOp

frei

Brutto-Betrag über Bewegungsdaten oder bei regelmäßig gleichbleibendem Wert als Festbezug in den Mitarbeiterdaten.

Arbeitgeberzuschuss zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung einer Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge (Förderung von Elektro-Mobilität im Straßenverkehr).

Betrag fließt in das Gesamt-Brutto. Er wird pauschal versteuert und ist sozialversicherungsfrei.

2870

SB Elektromobilität, stfr.

SBfrei

St

Brutto-Betrag über Bewegungsdaten oder bei regelmäßig gleichbleibendem Wert als Festbezug in den Mitarbeiterdaten.

Geldwerter Vorteil für das elektrische Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers und für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge (Förderung von Elektro-Mobilität im Straßenverkehr).

Betrag fließt in das Gesamtbrutto und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Es findet keine Prüfung auf die Sachbezugs-Freigrenze statt.

Der erfasste Wert wird als Nettoabzug mit der Lohnart 9011 verrechnet.

9060

Zahlung Kostenbet. Firmenw.

Automatische Ermittlung des Netto-Abzugs für die Zuzahlung anhand der Eingaben auf Mitarbeiterebene im Menü unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen, sofern das Kontrollkästchen Verrechnung im Rahmen der Lohnabrechnung aktiviert wurde.

Manuelle Eingabe des Brutto-Betrags ist möglich.

Betrag der Zuzahlung wird als Netto-Abzug verrechnet in Höhe der tatsächlichen Zahlung (keine Beschränkung auf die Höhe des geldw. Vorteils).

Hinweis
Umsatzsteuerliche Verbuchung der Zuzahlung

Wenn die Zahlung im Rahmen der Lohnabrechnung nicht geschlüsselt ist (Netto-Abzug der Zuzahlung), muss die Umsatzsteuer für den Zahlungsbetrag der Zuzahlung außerhalb der Lohnabrechnung verbucht werden.

Auswertungen

Auswertungen stehen auf Mandantenebene im Menü unter Mandant | Ausgeben oder beim Mitarbeiter im Menü unter Auswertungen | Mitarbeiterauswertungen zur Verfügung.

Bezeichnung

Funktion

Berechnungsschema Firmenwagen

Erläutert die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung von Firmenwagen sowie des pauschal versteuerten Anteils bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Für die Ermittlung der Werte werden die Eingaben im Fenster Firmenwagen herangezogen. Zusätzlich in den Bewegungsdaten erfasste Angaben zum Firmenwagen werden im Berechnungsschema nicht berücksichtigt.

2 Was möchten Sie tun?

2.1 Firmenwagen beim Mandanten erfassen

Firmenwagen beim Mandanten erfassen
Vorgehen:
1

Auf Mandantenebene im Menü: Erfassen | Mandantendaten | Organisationseinheiten | Firmenwagen wählen.

2

Legen Sie einen neuen Firmenwagen an und erfassen Sie folgende Angaben:

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Fahrzeugkennzeichen

Amtliche Fahrzeugkennzeichen des Firmenwagens erfassen. Das Fahrzeugkennzeichen muss eindeutig sein und darf nur einmal vorkommen.

Nochmalige Vergabe des Kennzeichens:
Mit einer individuellen Erweiterung können Sie eine Unterscheidung treffen z. B. N-DV-111/1.

Gruppe Bemessungsgrundlage geldwerter Vorteil

Feld Bruttolistenpreis

Brutto-Listenpreis des Firmenwagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung erfassen.

Bei Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge den reduzierten Brutto-Listenpreis für die Ermittlung des geldwerten Vorteils erfassen. Eine Übersicht über die verschiedenen Bemessungsgrundlagen für den geldwerten Vorteil erhalten Sie im folgenden Dokument: Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge und Elektrofahrräder über 25 km/h (Dok.-Nr. 1004251)

Hinweise zur Erfassung des Brutto-Listenpreises:

  • Brutto-Listenpreis mit Nachkommastellen erfassen. Bei der Abrechnung wird der Wert auf volle 100 EUR abgerundet.

  • Für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist der Brutto-Listenpreis zwingend notwendig.

  • Beim Kauf des Fahrzeugs gewährte Preisnachlässe bleiben außer Acht.

  • Sonderausstattung: Der Wert gehört zum Brutto-Listenpreis, wenn das Fahrzeug werkseitig damit ausgestattet ist.

Gruppe Abweichende Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer (z. B. E-Auto)

Feld Voller Bruttolistenpreis

Nur für Elektrofahrzeuge relevant:
Vollen Brutto-Listenpreis für die umsatzsteuerliche Ermittlung erfassen. Nur erforderlich, wenn der Wert vom Feld Bruttolistenpreis (= Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil) abweicht.

Grundsätzlich kann für die Bestimmung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage aus Vereinfachungsgründen der lohnsteuerliche Wert zugrunde gelegt werden. Die Steuerermäßigung aus dem reduzierten Brutto-Listenpreis gilt nur für das Einkommensteuerrecht. Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung des Fahrzeugs ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor, wobei keine Kürzung des inländischen Listenpreises für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge vorzunehmen ist.

Feld Fahrzeughersteller

Angaben zum Fahrzeug erfassen.

Feld Fahrzeugmodell

Feld Fahrzeugbeschreibung/Fahrgestellnummer

Feld Nutzungsende

Monat der letzten Nutzung des Firmenwagens beim Mandanten erfassen.

Bis einschließlich des hier erfassten Monats werden die Angaben zum Firmenwagen bei der Abrechnung berücksichtigt.

2.2 Firmenwagen beim Mitarbeiter erfassen

Firmenwagen beim Mitarbeiter erfassen
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen wählen.

2

Legen Sie einen neuen Datensatz an und erfassen Sie folgende Angaben:

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Fahrzeugkennzeichen

Amtliche Fahrzeugkennzeichen des Firmenwagens erfassen oder über Symbol (Firmenwagen auswählen) auswählen.

Feld Fahrzeughersteller

Anzeigen der Angaben zum Firmenwagen, die auf Mandantenebene hinterlegt sind.

Feld Fahrzeugmodell

Feld Fahrzeugbeschreibung/Fahrgestellnummer

Feld Nutzungsende

Feld Nutzungsende beim Mitarbeiter

Monat der letzten Nutzung des Firmenwagens durch den Mitarbeiter erfassen.

Der Firmenwagen wird bis einschließlich des hier erfassten Monats in der Abrechnung berücksichtigt. Außer: Das Nutzungsende des Firmenwagens beim Mandanten ist bereits erreicht.

Liste Nutzungshäufigkeit

Auswählen, wie häufig der Arbeitnehmer den Firmenwagen für Privatfahrten oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt.

Hinweise:

  • Wenn keine Auswahl erfolgt, wird die regelmäßige Nutzung angenommen.

  • Wenn der Firmenwagen aus besonderem Anlass für nicht mehr als 5 Kalendertage im Kalendermonat zur Privatnutzung überlassen wird, müssen die vollen pauschalen Monatsbeträge nicht angesetzt werden. In diesem Fall als Nutzungshäufigkeit Gelegentlich wählen.

2.3 Privatfahrten erfassen

Privatfahrten erfassen
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Entlohnung | Besonderheiten | Firmenwagen wählen.

2

Registerkarte Privatfahrten wählen und folgende Angaben erfassen:

Element

Vorgehen und Beschreibung

Kontrollkästchen Abrechnung von Privatfahrten

Aktivieren, um den geldwerten Vorteil für Privatfahrten abzurechnen. Der geldwerte Vorteil für Privatfahrten wird unter der Lohnart 2410 / Privatfahrten abgerechnet.

Das Nutzungsende für den Firmenwagen beim Mitarbeiter oder beim Mandanten darf dabei noch nicht überschritten sein.

Feld Fahrtkilometer

Bei gelegentlicher Nutzung: Anzahl der gefahrenen Kilometer für Privatfahrten im Zuordnungsmonat erfassen.

Feld Zuordnungsmonat

Monat (MMJJJJ) erfassen, in dem die hinterlegten Kilometer berücksichtigt werden sollen.

Die Fahrtkilometer werden nur im erfassten Zuordnungsmonat und bei einer gelegentlichen Nutzung des Firmenwagens (Nutzungshäufigkeit = Gelegentlich) berücksichtigt.

Hinweis
Kein Ansatz eines geldwerten Vorteils

Der monatliche geldwerte Vorteil muss für diejenigen vollen Kalendermonate nicht angesetzt werden, in denen dem Arbeitnehmer das Dienstfahrzeug nachweislich nicht zur Verfügung steht (z. B. bei Urlaub, Krankheit, Abordnung ins Ausland etc.).

Hinweis
Mehrere Firmenwagen

Wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Kraftfahrzeuge für private Zwecke nutzt, ist grundsätzlich für jedes Fahrzeug die private Nutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Wenn die Nutzung der Fahrzeuge durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörende Personen allerdings so gut wie ausgeschlossen ist, dann ist zur Ermittlung des privaten Nutzungswerts der Listenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs zugrunde zu legen.

2.4 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfassen

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfassen
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen wählen.

2

Registerkarte Wohnung / Tätigkeitsstätte wählen und folgende Angaben erfassen:

Element

Vorgehen und Beschreibung

Kontrollkästchen Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Aktivieren, um einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abzurechnen.

Das Nutzungsende für den Firmenwagen beim Mitarbeiter oder beim Mandanten darf dabei noch nicht überschritten sein.

Feld Einfache Entfernung (km)

Einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfassen, abgerundet auf den nächsten vollen Kilometer.

  • Maßgebend ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung.

  • Die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für die Berechnung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zwingend notwendig.

  • Wenn der Mitarbeiter die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zum Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln und zum Teil mit dem Firmenwagen zurücklegt, muss trotzdem die gesamte Strecke zugrunde gelegt werden.

Kontrollkästchen Pauschalversteuerung

Aktivieren, um den geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal zu versteuert.

Hinweis:

  • Wenn die Pauschalversteuerung aktiviert ist, werden bei Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorrangig die tatsächlichen Fahrten zur Ermittlung der Entfernungspauschale herangezogen. Im Rahmen der Pauschalversteuerung ist dann keine zusätzliche Eingabe der Arbeitstage erforderlich.

  • Der Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte insoweit mit 15 % pauschal versteuern, soweit der Mitarbeiter in Höhe der Entfernungspauschale Werbungskosten geltend machen könnte.

  • Bei der Ermittlung der möglichen Pauschalversteuerung anhand der Entfernungspauschale fließen zusätzlich die in den Festbezügen/Bewegungsdaten und in der Maske Fahrtkostenzuschuss hinterlegten steuerfreien und pauschalversteuerten Fahrtkosten ein. Dadurch wird im Firmenwagen nur die entsprechende Differenz bis zur Entfernungspauschale mit 15 % pauschal versteuert.

  • Der pauschalierte Betrag ist sozialversicherungsfrei

Feld Tage

Anzahl der Arbeitstage für die Pauschalversteuerung erfassen.

  • Wenn Sie keine Pauschalierungstage erfassen, dann werden standardmäßig 15 Arbeitstage monatlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zugrunde gelegt.

  • Bei Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist hier keine Eingabe der Arbeitstage erforderlich. Unabhängig von dieser Eingabe werden vorrangig die tatsächlichen Fahrten aus der Einzelbewertung für die Pauschalversteuerung herangezogen.

Kontrollkästchen Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten

Aktivieren, wenn für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine Einzelbewertung mit 0,002 % der tatsächlichen Fahrten vorgenommen werden soll.

Wechsel der Bewertungsmethode

  • Die Anwendung der Einzelbewertungsmethode 0,002 % oder die Anwendung der 0,03 %-Methode (keine Einzelbewertung) muss für jedes Kalenderjahr einheitlich für alle diesem Mitarbeiter überlassenen Firmenwagen festgelegt werden.

  • Ein unterjähriger Wechsel der gewählten Methode ist nicht zulässig.

  • Bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist es zulässig, die Methode rückwirkend für das komplette Kalenderjahr zu ändern.

Feld Anzahl

Bei Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten: Tatsächliche Anzahl der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfassen.

  • Für Arbeitstage, an denen der Mitarbeiter mehrmals Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt, müssen Sie für Zwecke der Einzelbewertung nur eine Fahrt erfassen.

  • Die Anzahl der tatsächlichen Fahrten wird (bei mehreren Firmenwagen übergreifend) automatisch auf kalenderjährlich 180 Tage begrenzt. Wenn darüber hinaus weitere Fahrten abgerechnet werden, werden diese nicht mehr für die Ermittlung des geldwerten Vorteils herangezogen.

Schriftliche Erklärung des Mitarbeiters

  • Der Mitarbeiter muss zum Zwecke der Einzelbewertung kalendermonatlich fahrzeugbezogen schriftlich erklären, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er den Firmenwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat.

  • Diese Erklärungen des Mitarbeiters sind als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren.

Feld Arbeitstage

Nur bei gelegentlicher Nutzung des Firmenwagens:
Anzahl der Arbeitstage im Zuordnungsmonat erfassen. Die Arbeitstage werden nur im erfassten Zuordnungsmonat berücksichtigt.

Feld Zuordnungsmonat

Nur bei gelegentlicher Nutzung des Firmenwagens:

Monat (MMJJJJ) erfassen, in dem die erfassten Arbeitstage bei einer gelegentlichen Nutzung des Dienstwagens berücksichtigt werden sollen.

Die Arbeitstage werden nur im erfassten Zuordnungsmonat berücksichtigt.

Hinweis
Kein Ansatz eines geldwerten Vorteils

Der monatliche geldwerte Vorteil muss für diejenigen vollen Kalendermonate nicht angesetzt werden, in denen dem Arbeitnehmer das Dienstfahrzeug nachweislich nicht zur Verfügung steht (z. B. bei Urlaub, Krankheit, Abordnung in das Ausland etc.).

Hinweis
Mehrere Firmenwagen

Wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Kraftfahrzeuge für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt, ist

  • zur Ermittlung des pauschalen Nutzungswerts (0,03 %-Methode) der Listenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs zugrunde zu legen.

  • bei Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte der Zuschlag fahrzeugbezogen entsprechend der tatsächlichen Nutzung zu ermitteln.

    Aktivieren Sie in diesem Fall die Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten für alle Firmenwagen des Mitarbeiters. Erfassen Sie fahrzeugbezogen die tatsächliche Anzahl der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Hinweis
Geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird unter folgenden Lohnarten abgerechnet:

  • Individuell versteuerter Anteil: 2420 / Fahrten Wohnung/Arbeit

  • Pauschal versteuerter Anteil: 2440 / Fahrten Wohnung/Arbeit, p.St.

Hinweis
Dokumentationspflichten

Für die Einzelbewertung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bestehen Dokumentationspflichten. U. a. muss der Mitarbeiter zum Zweck der Einzelbewertung kalendermonatlich fahrzeugbezogen schriftlich erklären, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er den Firmenwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Tätigkeitsstätte genutzt hat. Diese Erklärungen des Mitarbeiters muss der Arbeitgeber als Belege zum Lohnkonto aufbewahren.

Weitere Informationen im BMF-Schreiben in LEXinform: Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte(§ 8 Absatz 2 Satz 3 EStG) Dok.-Nr. 5233237).

2.5 Familienheimfahrten erfassen

Familienheimfahren erfassen
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen wählen.

2

Registerkarte Familienheimfahrten wählen und folgende Angaben erfassen:

Element

Vorgehen und Beschreibung

Kontrollkästchen Abrechnung von Familienheimfahrten

Aktivieren, um den geldwerten Vorteil für steuerpflichtige Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung abzurechnen. Der geldwerte Vorteil für Familienheimfahrten wird unter der Lohnart 2430 / Familienheimfahrten abgerechnet.

Das Nutzungsende für den Firmenwagen beim Mitarbeiter oder beim Mandanten darf dabei noch nicht überschritten sein.

Feld Einfache Entfernung (km)

Einfache Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und der Zweitwohnung am Beschäftigungsort, abgerundet auf den nächsten vollen Kilometer erfassen.

Diese Angabe ist für die Berechnung des geldwerten Vorteils erforderlich.

Feld Anzahl erste Heimfahrten (USt)

Anzahl der monatlich 1. Heimfahrten je Woche erfassen. Lohn und Gehalt ermittelt daraus die umsatzsteuerpflichtige Berechnungsgrundlage. Diese wird im Buchungsbeleg in einer separaten Buchung ausgewiesen.

Hinweis:

Lohnsteuerlich ist für die 1. Heimfahrt je Woche kein geldwerter Vorteil zu berechnen. Umsatzsteuerlich liegt jedoch ab der 1. Heimfahrt pro Woche ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.

Feld Anzahl ab der zweiten Heimfahrt (geldw. Vorteil)

Anzahl der weiteren monatlich zurückgelegten Familienheimfahrten ab der zweiten Heimfahrt je Woche erfassen.

Für die Ermittlung des lohnsteuerlichen geldwerten Vorteils sind nur Fahrten ab der 2. Heimfahrt je Woche relevant.

Feld Zuordnungsmonat

Monat erfassen, in dem die erfassten Familienheimfahrten berücksichtigt werden sollen.

Die Heimfahrten werden nur im erfassten Zuordnungsmonat berücksichtigt.

2.6 Laufende Zuzahlungen des Mitarbeiters zum Firmenwagen erfassen

Laufende Zuzahlungen des Mitarbeiters zum Firmenwagen erfassen
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen, Registerkarte Zuzahlungen wählen.

2

Angaben in der Gruppe Laufende Zuzahlungen erfassen:

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Zuzahlung / Monatspauschale

Betrag der monatlichen Zuzahlung erfassen, den der Arbeitnehmer in Form einer festen Monatspauschale als Kostenbeteiligung zum Firmenwagen bezahlt.

Hinweis: Umsatzsteuer

Die Zuzahlung mindert die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht! Eine ggf. höhere Zuzahlung ist aber der USt zu unterwerfen.

Kontrollkästchen Privatfahrten

Aktivieren, wenn der Arbeitnehmer eine monatliche Zuzahlung zum Firmenwagen in Höhe des ermittelten geldwerten Vorteils für Privatfahrten zahlen muss.

Kontrollkästchen Fahrten Wohnung / Tätigkeitsstätte

Aktivieren, wenn der Arbeitnehmer eine monatliche Zuzahlung zum Firmenwagen in Höhe des ermittelten geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen muss.

Kontrollkästchen Familienheimfahrten

Aktivieren, wenn der Arbeitnehmer eine monatliche Zuzahlung zum Firmenwagen in Höhe des ermittelten geldwerten Vorteils für Familienheimfahrten zahlen muss.

Kontrollkästchen Zahlung im Rahmen der Lohnabrechnung

Aktivieren, wenn die Höhe der jeweiligen laufenden/monatlichen Zuzahlung des Arbeitnehmers zum Firmenwagen als Netto-Abzug bei der Lohnabrechnung abgezogen werden soll.

Die Summe des Netto-Abzugs für die laufenden Zuzahlungen ermittelt sich aus folgenden Werten:

  • Höhe der laufenden Zuzahlung als Monatspauschale

  • Höhe des geldwerten Vorteils für Privatfahrten (sofern im Zuordnungsmonat vorhanden)

  • Höhe des geldwerten Vorteils für Fahrten Wohnung / Tätigkeitsstätte (wenn im Zuordnungsmonat vorhanden)

  • Höhe des geldwerten Vorteils für Familienheimfahrten (sofern im Zuordnungsmonat vorhanden)

Hinweis
Nutzungsende

Die Angaben zur Zuzahlung des Arbeitnehmers zum Firmenwagen werden nur dann berücksichtigt, wenn das Nutzungsende für den Firmenwagen beim Mitarbeiter oder beim Mandanten noch nicht überschritten ist.

Hinweis
Zuzahlungen/Geldwerter Vorteil in den Bewegungsdaten/Festbezüge

Die Berechnung der Zuzahlungen erfolgt nur auf Basis der Firmenwagen-Werte, die Sie hier erfassen. Es findet keine Minderung eines geldwerten Vorteils statt, den Sie in den Bewegungsdaten/Festbezüge hinterlegt haben.

Bei Zuzahlungen in den Bewegungsdaten/Festbezüge müssen Sie die Grenzen für die Verrechnung des geldwerten Vorteils selbst prüfen (Kürzung maximal in Höhe des geldwerten Vorteils bzw. in Höhe der entrichteten Zuzahlung).

Hinweis
Ausweis der Zuzahlung auf der Lohnabrechnung

Die Zuzahlung wird unter folgenden Lohnarten abgerechnet:

  • 2450 / Firmenwagen Zuzahlung, stpfl.: für die Kürzung maximal in Höhe des stpfl. geldw. Vorteils

  • 2460 / Firmenwagen Zuzahlung, p.St.: für die Kürzung maximal in Höhe des pausch. geldw. Vorteils

  • 9060 / Zahlung Kostenbet.Firmenw.: Nettoabzug in Höhe der tatsächlichen Zahlung (wenn das Kontrollkästchen Zahlung im Rahmen der Lohnabrechnung aktiviert wurde)

2.7 Einmalige Zuzahlung des Mitarbeiters zum Firmenwagen erfassen

Einmalige Zuzahlung des Mitarbeiters zum Firmenwagen erfassen
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen, Registerkarte Zuzahlungen wählen.

2

Angaben in der Gruppe Einmalige Zuzahlung erfassen:

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Zuzahlung (Gesamtbetrag)

Gesamtbetrag der einmaligen Zuzahlung erfassen, den der Arbeitnehmer als Kostenbeteiligung zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens leistet.

  • Eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Pkws kann solange auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden, bis der Zuzahlungsbetrag aufgebraucht ist (also nicht nur im Jahr der Zahlung). Eine ggf. vereinbarte Ratenzahlung ist dabei zu beachten, d. h. die Minderung des geldwerten Vorteils im Abrechnungsmonat erfolgt nur in Höhe der (bisher) geleisteten Ratenzahlung, die Sie im Feld Betrag/Rate erfassen.

  • Eine Minderung des geldwerten Vorteils ist aber nur so lange möglich, wie dem Arbeitnehmer dieser Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird. Eine Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten führt demnach zu einer fahrzeugbezogenen Minderung des geldwerten Vorteils.

Feld Betrag/Rate

Höhe der vereinbarten Ratenzahlung erfassen, die der Arbeitnehmer als Kostenbeteiligung zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens leistet. Die Zahlung wird solange berücksichtigt, bis der Gesamtbetrag der einmaligen Zuzahlung geleistet ist.

Wenn das Feld leer bleibt: Der Gesamtbetrag der einmaligen Zuzahlung wird als einzige Ratenzahlung herangezogen.

In der Liste Abrechnungsintervall steuern Sie den Abrechnungszeitpunkt der vereinbarten Ratenzahlung. Anhand des Gültigkeitsdatums und des Abrechnungsintervalls wird der Abrechnungsmonat der Ratenzahlung ermittelt.

Feld Abrechnungsintervall

Abrechnungszeitpunkt der vereinbarten Ratenzahlung erfassen, die der Arbeitnehmer als Kostenbeteiligung zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens leistet.

Anhand des Gültigkeitsdatums und des Abrechnungsintervalls wird der Abrechnungsmonat der Ratenzahlung ermittelt.

Kontrollkästchen Zahlung im Rahmen der Lohnabrechnung

Aktivieren, um die erfasste einmalige Zuzahlung oder Ratenzahlung als Netto-Abzug bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.

Hinweis
Zuzahlung zum Firmenwagen

Zuzahlungen, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils für den Firmenwagen.

Wenn die Zuzahlung (Nutzungsentgelt) den geldwerten Vorteil (Nutzungswert) übersteigt, führt der übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten.

Hinweis
Nutzungsende

Die Angaben zur Zuzahlung des Arbeitnehmers zum Firmenwagen werden nur dann berücksichtigt, wenn das Nutzungsende für den Firmenwagen beim Mitarbeiter oder beim Mandanten noch nicht überschritten ist.

Hinweis
Zuzahlungen/Geldwerter Vorteil in den Bewegungsdaten/Festbezüge

Die Berechnung der Zuzahlungen erfolgt nur auf Basis der Firmenwagen-Werte, die Sie hier erfassen. Es findet keine Minderung eines geldwerten Vorteils statt, den Sie in den Bewegungsdaten/Festbezüge hinterlegt haben.

Bei Zuzahlungen in den Bewegungsdaten/Festbezüge müssen Sie die Grenzen für die Verrechnung des geldwerten Vorteils selbst prüfen (Kürzung maximal in Höhe des geldwerten Vorteils bzw. in Höhe der entrichteten Zuzahlung).

Hinweis
Ausweis der Zuzahlung auf der Lohnabrechnung

Die Zuzahlung wird unter folgenden Lohnarten abgerechnet:

  • 2450 / Firmenwagen Zuzahlung, stpfl.: für die Kürzung max. in Höhe des stpfl. geldw. Vorteils

  • 2460 / Firmenwagen Zuzahlung, p.St.: für die Kürzung max. in Höhe des pausch. geldw. Vorteils

  • 9060 / Zahlung Kostenbet.Firmenw.: Nettoabzug in Höhe der tatsächlichen Zahlung (sofern das Kontrollkästchen Zahlung im Rahmen der Lohnabrechnung aktiviert wurde)

2.8 Gehaltsumwandlung zugunsten eines Firmenwagens erfassen

Gehaltsumwandlung zugunsten eines Firmenwagens erfassen
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen wählen.

2

Registerkarte Gehaltsumwandlung wählen und folgende Angaben erfassen:

3

Feld Lohnart: Lohnart erfassen oder über Symbol (Lohnart auswählen) auswählen, mit der die Gehaltsumwandlung zugunsten des Firmenwagens abgerechnet werden soll.

Standardlohnart: 2470 Gehaltsumwandlung

Hinweis:

Es sind nur Lohnarten mit dem Lohnartenkern FIWA7 zulässig. Die Lohnart muss im Lohnartenbestand des Mandanten enthalten sein.

4

Feld Betrag: Höhe der Gehaltsumwandlung als positiven Wert erfassen. Der erfasste Betrag wird im Bruttoteil der Lohnabrechnung als negativer Wert ausgewiesen.

Hinweis
Buchungsbeleg: Verbuchung der Barlohnumwandlung

Grundsätzlich finden Sie auf dem DATEV Buchungsbeleg den geldwerten Vorteil (Lohnart 9020) als Mindestbemessungsgrundlage für die umsatzsteuerliche Verbuchung eines Firmenwagens.

Übersteigt jedoch der Gehaltsverzicht (Lohnart 2470) den geldwerten Vorteil so bildet dieser die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage. Die Buchung des Differenzbetrags erfolgt automatisch auf das Konto, welches auch für die Lohnart 9020 hinterlegt wurde.

Hinweis
Nutzungsende

Die Angaben zur Barlohnumwandlung des Arbeitnehmers zum Firmenwagen werden nur dann berücksichtigt, wenn das Nutzungsende für den Firmenwagen beim Mitarbeiter oder beim Mandanten noch nicht überschritten ist.

2.9 Abrechnung des Firmenwagens unterbrechen (z. B. im Ausfallmonat)

Weitere Informationen: Abrechnung des Firmenwagens unterbrechen (Dok.-Nr. 1025270).

2.10 Firmenwagen als Firmenrad umstellen

Informationen zur Umstellung finden Sie unter: Firmenwagen als Firmenrad umstellen (Dok.-Nr. 1008073)

2.11 Weitere Informationen rund um das Thema Firmenwagen prüfen

Automatische Nachberechnung

Das Programm erkennt rückwirkende Änderungen und führt für die Vormonate die Nachberechnung automatisch durch.

Einmalige Zuzahlung des Mitarbeiters zum Firmenwagen vortragen

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Vortragswerte | Firmenwagen wählen und für die Vortragsmonate die Angaben zur Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers erfassen.

Weitere Informationen: Vortragswerte .

Kostenstellen / Kostenträger: Besondere Verteilung

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Kostenstellenrechnung oder Kostenträgerrechnung wählen und für den Firmenwagen eine besondere Verteilung hinterlegen.

Weitere Informationen: Kostenstellen/Kostenträger.

Automatische Abwälzung der Pauschalsteuer

Die Pauschalsteuer für die Förderung der Elektromobilität kann auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Auf Mandantenebene im Menü: Erfassen | Mandantendaten | Steuer | Pauschalsteuer, Registerkarte Lohnsteuer / Abwälzung Pauschalsteuer wählen.

Kontrollkästchen PC-Überlassung / Arbeitgeberzuschuss für Internetnutzung / Förderung Elektromobilität aktivieren.

- oder -

Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten | Steuer | Pauschalsteuer, Registerkarte Lohnsteuer / Abwälzung Pauschalsteuer wählen.

In der Liste PC-Überlassung / Arbeitgeberzuschuss für Internetnutzung / Förderung Elektromobilität den Eintrag Ja wählen.

Weitere Informationen: Angaben zur Pauschalsteuer erfassen .

Brutto-Listenpreis

Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Firmenwagennutzung nach der pauschalen Prozent-Methode bildet der Brutto-Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Gegebenenfalls gewährte Preisnachlässe vermindern nicht den Brutto-Listenpreis.

Ausstattung/Kosten

Zurechnung zum Brutto-Listenpreis

ABS

ja

Airbag

ja

Anhängerkupplung

ja

Autoradio

ja

Autotelefon

nein

Bordcomputer

ja

Diebstahlsicherung

ja

Elektronisches Fahrtenbuch

ja

Feuerlöscher

ja

Freisprechanlage

nein

Gasantrieb

ja

Katalysator

ja

Klimaanlage

ja

Musikanlage

ja

Mehrwertsteuer

ja

Navigationsgerät (werkseitig eingebaut)

ja

Standheizung

ja

Überführungskosten

nein

Winterreifen mit Felgen

nein

Zulassungskosten

nein

3 Weitere Informationen

Rechtliche Hintergründe im Themenlexikon
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