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Datum

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06.06.2025

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Inhaltlich haben sich keine Änderungen ergeben.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erhalten Sie einen Überblick, welche Möglichkeiten zum Datenaustausch von Finanzbuchführungsdaten zwischen Kanzlei und Unternehmen bestehen, wenn im Unternehmen mindestens eins der folgenden DATEV-Programme im Einsatz ist:

  • DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen-Programm

  • Kanzlei-Rechnungswesen

  • Auftragswesen

  • Dokumentenablage für die geschäftspartnerbezogene Ablage von Dokumenten

  • Kostenrechnung

  • Anlagenbuchführung

Abhängig von der vereinbarten Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Unternehmen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für den Datenaustausch. In diesem Dokument erfahren Sie welches Vorgehen zu Ihrer Zusammenarbeit passt. Was dabei jeweils zu beachten ist, erfahren Sie in den weiterführenden Dokumenten.

2 Vorgehen

Art der Zusammenarbeit festlegen
Voraussetzung:

In der Kanzlei und im Unternehmen wird die Buchführung unter demselben Ordnungsbegriff (Beraternummer/Mandantennummer) geführt.

Weitere Informationen: Wahl der Beraternummer bei selbstbuchenden Mandanten (Dok.-Nr. 1080952)

Vorgehen:
1

Prüfen, welche Art der Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei und dem Unternehmen am besten geeignet ist.:

  • Unternehmen bucht selbst, Kanzlei erstellt nur den Jahresabschluss.

  • Unternehmen bucht selbst, gibt die Buchführung unterjährig zur Kontrolle an die Kanzlei weiter.

  • Unternehmen erfasst die Daten für die Finanzbuchführung vor. Kanzlei vervollständigt die Buchführung.

2

Vereinbarung über den Datenaustausch schließen.

Je nachdem für welche Art der Zusammenarbeit Sie sich entscheiden, gibt es Verschiedenes zu beachten. Wir empfehlen daher eine Vereinbarung über den Datenaustausch vorzunehmen.

Alle Informationen dazu und eine Checkliste für die Vereinbarung über den Datenaustausch finden Sie in der jeweiligen Anleitung:

Unternehmen bucht selbst, Kanzlei erstellt nur den Jahresabschluss:

Unternehmen bucht selbst, gibt die Buchführung unterjährig zur Kontrolle an die Kanzlei weiter:

Unternehmen erfasst die Daten für die Finanzbuchführung vor. Kanzlei vervollständigt die Buchführung:

2.1 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:

Service-TAN
Kundensupport
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Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: