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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie das SEPA-Lastschriftmandat für DATEV-Rechnungen einrichten oder ein bestehendes SEPA-Lastschriftmandat ändern.

2 Auftraggeber und Voraussetzungen

  • Ein SEPA-Mandat können nur Empfänger von DATEV-Rechnungen erteilen.

    Anwender, die keine Rechnungsempfänger sind, können das Feld zur Eingabe eines SEPA-Mandats nicht sehen.

  • Kanzleien können das SEPA-Mandat für sich anlegen.

  • Kanzleien können kein SEPA-Mandat für Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft anlegen.

  • Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft müssen das SEPA-Mandat selbst anlegen. Sie sind direkte Geschäftspartner von DATEV.

  • Für Mandanten im Leistungsverbund kann kein SEPA-Mandat angelegt werden.

3 Vorgehen

3.1 SEPA-Lastschriftmandat neu anlegen oder ändern

Hinweis
Hinweis zur Umsetzung des SEPA-Mandats

Ein neu erteiltes SEPA-Lastschriftmandat findet erst bei künftigen Rechnungen Anwendung. Die aktuell geltende Zahlungsweise ist auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

SEPA-Lastschriftmandat anlegen oder ändern
Voraussetzung:
  • Die Anwendung Beraternummern verwalten ist gestartet.

  • Eine persönliche SmartCard, SmartLogin oder DATEV-Benutzer (in Netzwerken mit Kommunikationsserver) ist vorhanden.

  • Das Recht zur Nutzung von Beraternummern verwalten für die Person ist vorhanden.

Vorgehen:
1

Im Auswahlbereich der rechten Seite, das Feld SEPA-Lastschriftmandat wählen.

2

SEPA-Lastschriftmandat anlegen oder SEPA-Lastschriftmandat ändern anklicken.

3

IBAN für den Einzug der Rechnungsbeträge eintragen oder ändern.

Bei einer ausländischen Bankverbindung ist zusätzlich die Eingabe der BIC notwendig.

Ggf. abweichenden Kontoinhaber ergänzen.

4

Haken für die Ermächtigung von DATEV zum Einzug von Zahlungen aktivieren.

5

Speichern klicken.

Das SEPA-Lastschriftmandat ist angelegt oder geändert.

Alternativ kann die Änderung der Bankverbindung per E-Mail beauftragt werden:

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