SEPA-Lastschriftmandat für die DATEV-Rechnung erteilen
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie das SEPA-Lastschriftmandat für DATEV-Rechnungen einrichten oder ein bestehendes SEPA-Lastschriftmandat ändern.
2 Auftraggeber und Voraussetzungen
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Ein SEPA-Mandat können nur Empfänger von DATEV-Rechnungen erteilen.
Anwender, die keine Rechnungsempfänger sind, können das Feld zur Eingabe eines SEPA-Mandats nicht sehen.
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Kanzleien können das SEPA-Mandat für sich anlegen.
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Kanzleien können kein SEPA-Mandat für Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft anlegen.
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Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft müssen das SEPA-Mandat selbst anlegen. Sie sind direkte Geschäftspartner von DATEV.
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Für Mandanten im Leistungsverbund kann kein SEPA-Mandat angelegt werden.
3 Vorgehen
3.1 SEPA-Lastschriftmandat neu anlegen oder ändern
Hinweis zur Umsetzung des SEPA-Mandats
Ein neu erteiltes SEPA-Lastschriftmandat findet erst bei künftigen Rechnungen Anwendung. Die aktuell geltende Zahlungsweise ist auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. |
SEPA-Lastschriftmandat anlegen oder ändern | |
Voraussetzung:
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Vorgehen: | |
1 |
Im Auswahlbereich der rechten Seite, das Feld SEPA-Lastschriftmandat wählen. |
2 |
SEPA-Lastschriftmandat anlegen oder SEPA-Lastschriftmandat ändern anklicken. |
3 |
IBAN für den Einzug der Rechnungsbeträge eintragen oder ändern. Bei einer ausländischen Bankverbindung ist zusätzlich die Eingabe der BIC notwendig. Ggf. abweichenden Kontoinhaber ergänzen. |
4 |
Haken für die Ermächtigung von DATEV zum Einzug von Zahlungen aktivieren. |
5 |
Speichern klicken. |
Das SEPA-Lastschriftmandat ist angelegt oder geändert. |
Alternativ kann die Änderung der Bankverbindung per E-Mail beauftragt werden:
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Betreff: Änderung SEPA-Mandat
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Beraternummer angeben
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Empfänger: forderungsmanagement@service.datev.de.