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Datum

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24.09.2025

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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie sich die Auswertungen im Jahresabschluss bei der Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung unterscheiden. In den Kapiteln werden folgende Auswertungen genauer beschrieben:

2 Überschussrechnung Objekt und Überschussrechnung Anlage V

Aufruf der Auswertung
  • In Jahresabschluss entwickeln:

    • Auswertung | Überschussrechnung Objekt

    • Auswertung | Überschussrechnung Anlage V

  • In Ausgeben – Jahresabschluss:

    • Auswertung Überschussrechnung nach § 21 EStG | Umfang und Varianten | Überschussrechnung | Objekt

    • Auswertung Überschussrechnung nach § 21 EStG | Umfang und Varianten | Überschussrechnung | Anlage V

Voraussetzung

Sie können die Auswertungen nutzen, wenn Sie die Kostenstellen und Hierarchien eingerichtet haben. Weitere Informationen: DATEV Vermietung und Verpachtung: Kostenrechnung neu einrichten (Dok.-Nr. 1025999)

Jede angelegte Kostenstelle gilt als ein Objekt. Eine Kostenstelle kann für eine Wohnung, eine Etage oder ein Haus stehen.

Über die Hierarchie bestimmen Sie, für welche Objekte eine Anlage V erstellt werden soll.

Inhalt der Auswertung

Beide Auswertungen berücksichtigen ausschließlich Werte, die im Steuerprogramm in der Anlage V in die entsprechenden Formularzeilen eingetragen werden können.

In der Auswertung Überschussrechnung Objekt wird für jede Kostenstelle eine separate Überschussrechnung erstellt. Dies kann beispielsweise eine Überschussrechnung für eine bestimmte Wohnung oder Etage sein.

In der Auswertung Überschussrechnung Anlage V werden die Werte für jede einzelne Anlage V angezeigt. Die Werte der Objekte, die über die Hierarchie zugeordnet sind, werden kumuliert dargestellt.

Welche Werte fließen in die Auswertung Überschussrechnung Objekt sowie in die Überschussrechnung Anlage V?

Beispiel:

Eine Reparatur wurde auf das Konto für Fahrstuhlreparaturen mit der Kostenstelle Objekt 1 zur Anlage V Beispielstraße gebucht: Diese Buchung fließt in die Auswertung Überschussrechnung Objekt (Objekt 1).

Die Buchung einer Abschreibung mit Kostenstelle Objekt 2 zur Anlage V Beispielstraße fließt in die Auswertung Überschussrechnung Objekt (Objekt 2).

Beide Buchungen fließen kumuliert in die Anlage V (Beispielstraße). Damit fließen beide Buchungen in die Auswertung Überschussrechnung Anlage V (Beispielstraße).

3 Überschussrechnung Gesamtsicht

Aufruf der Auswertung
  • In Jahresabschluss entwickeln: Auswertung | Überschussrechnung Gesamtsicht

  • In Jahresabschluss ausgeben: Auswertung Überschussrechnung nach § 21 EStG | Umfang und Varianten | Überschussrechnung | Gesamtsicht

Inhalt der Auswertung

In der Auswertung Überschussrechnung Gesamtsicht werden die Werte aller Objekte kumuliert angezeigt.

Zusätzlich sind folgende Sachverhalte in der Auswertung enthalten:

  • Buchungen auf Sammelkostenstellen

  • Buchungen ohne erfasster Kostenstellen

  • Konten, die für die Anlage V nicht relevant sind. Sie fließen in den Auswertungsteil Sonstige Konten (z.B. Anschaffungskosten, Geldkonten etc).

  • Einnahmen und Ausgaben, die im Steuerprogramm in der Anlage V keiner Formularzeile zugeordnet werden können, weil es im Steuerprogramm der Anlage V keine entsprechende Zeile gibt. Sie fließen in den Auswertungsteil Sonstige Konten.

Beispiel:

Das Konto Versicherungsentschädigungen wird in der Auswertung Überschussrechnung Gesamtsicht angezeigt. In der Auswertung Objekt und in der Auswertung Anlage V ist es nicht enthalten.

Grund: Für das Konto Versicherungsentschädigungen gibt es keine eigene Formularzeile in der Anlage V.

Wann fließt eine Buchung in die Auswertung Überschussrechnung Gesamtsicht?

Alle Buchungen fließen in die Auswertung Überschussrechnung Gesamtsicht. Auch Buchungen auf Sammelkostenstellen und Buchungen ohne Kostenstellen (ohne Objektzuordnung).

Beispiel:

Eine Anschaffung wurde auf das Konto für Wohnbauten (Sachanlagen) mit Kostenstelle Objekt 1 gebucht. Hier handelt es sich um eine Anschaffung im Anlagevermögen. Diese Buchung ist für die Anlage V nicht relevant. Das entsprechende Konto wird in der Auswertung Überschussrechnung Gesamtsicht bei den Sonstigen Konten ausgewiesen.

Das Konto Fremdleistungen mit Kostenstelle Objekt 1 wurde gebucht. Das Konto kann in keiner Zeile in der Anlage V zugeordnet werden. Anhand des Kontenzwecks ist nicht klar, um welche Werbungskosten es sich genau handelt. Das entsprechende Konto wird in der Auswertung Überschussrechnung Gesamtsicht bei den Sonstigen Konten ausgewiesen.

4 Unterschied zwischen den Auswertungen

Beispiel:

Sie haben ein Mehrfamilienhaus mit 4 Mietwohnungen. Für das Mehrfamilienhaus müssen Sie lediglich ein Formular Anlage V ausfüllen. Sie möchten für jede Wohnung einzeln die Einnahmen und Werbungskosten auswerten.

  • Wenn Sie für jede Wohnung eine Kostenstelle vergeben, können Sie pro Wohnung eine Überschussrechnung Objekt aufbereiten.

  • Wenn Sie die Hierarchie entsprechend vergeben haben, enthält die Überschussrechnung Anlage V die Werte aller 4 Wohnungen.

  • Die Überschussrechnung Gesamtsicht beinhaltet die Werte aller Anlagen V und die Buchungen, die in keiner Formularzeile in der Anlage V berücksichtigt werden.

Welche Werte fließen in die Auswertung Überschussrechnung Gesamtsicht und nicht in die Auswertungen Überschussrechnung Objekt und Überschussrechnung Anlage V?
  • Alle Konten, die nicht ins Steuerprogramm in die Anlage V fließen, weil es in der Anlage V keine entsprechende Zeile gibt. Zum Beispiel das Konto Versicherungsentschädigungen.

  • Anlagekonten, die über die Abschreibung in der Anlage V berücksichtigt werden

  • Geldkonten

Wie kann ich Konten finden, die nicht in die Auswertungen Überschussrechnung Anlage V und Überschussrechnung Objekt fließen?

Vor dem Buchen können Sie herausfinden, welche Konten in die Auswertung Überschussrechnung Anlage V und in die Sonstigen Konten der Überschussrechnung Gesamtsicht einfließen.

Nutzen Sie dazu die Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecken, die Sie im Menü unter Stammdaten | Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecken finden.

Markieren Sie auf der linken Seite die Postengliederung Überschussrechnung nach § 21 EStG, um die Posten entsprechend der Anlage V anzuzeigen. Durch einen Klick auf einen Posten erhalten Sie eine Übersicht der darunter aufgeführten Konten und Kontenzwecke.

In der Auswertung Überschussrechnung nach § 21 EStG – Sonstige Konten werden die Konten angezeigt, die nicht in die Anlage V fließen. Diese Konten fließen ausschließlich in die Auswertung Überschussrechnung Gesamtsicht.

Weiter Informationen: Jahresabschluss: Übersicht über Ausweis von Konto, Kontenzweck oder Posten erhalten (Dok.-Nr. 1026413)

Hinweis
Tipp: Auswertung der Sonstige Konten erstellen

Erstellen Sie eine Übersicht über die sonstigen Konten in Jahresabschluss ausgeben wie folgt:

  • Am Ende des Kontennachweis zur Überschussrechnung nach § 21 EStG oder

  • Als separate Auswertung: Markieren Sie den Kontennachweis zur Überschussrechnung nach § 21 EStG. Wählen Sie in den Eigenschaften im Feld Postenstruktur den Eintrag Überschussrechnung nach § 21 EStG – Sonstige Konten aus.

5 Weitere Informationen

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