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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erhalten Sie Informationen zum Zertifikatswechsel für beSt-Postfächer.

2 Hintergrund

Ein Zertifikat für ein beSt-Postfach hat eine begrenzte Gültigkeit. Dies gilt sowohl für die erste als auch jede nachfolgende Aktivierung eines Zertifikats in der Steuerberaterplattform.

Wenn in der Steuerberaterplattform nach der ersten Aktivierung für ein Postfach erneut ein Zertifikat aktiviert und heruntergeladen wird, wird das zuvor erzeugte Zertifikat ungültig.

Die Gültigkeitsdauer liegt bei aktuellem Download des Zertifikats auf der Steuerberaterplattform bei 3 Jahren. Bei einem Download vor dem 01.09.2024 bei 2 Jahren.

Im Dateinamen der ZIP-Datei, die das Zertifikat enthält, wird der Zeitpunkt der Zertifikatserzeugung angezeigt. Aus diesem Datum ergibt sich, wie lange das Zertifikat noch gültig ist:

  • Download vor dem 01.09.2024: Datum Zertifikatserzeugung plus 2 Jahre minus 1 Tag ergibt den Ablaufzeitpunkt.

  • Download ab dem 01.09.2024: Datum Zertifikatserzeugung plus genau 3 Jahre ergibt den Ablaufzeitpunkt.

Hinweis
Erreichbarkeit über beSt gesetzlich verpflichtend

Wenn ein Zertifikat für ein beSt-Postfach abgelaufen ist, ist das Postfach nicht mehr adressierbar. Das bedeutet, das Postfach und die SAFE-ID werden im SAFE-Verzeichnis, das der Empfänger-Suche zugrunde liegt, nicht mehr gefunden.

Als Berufsträger müssen Sie gem. § 86d, Absatz 6 des StBerG sicherstellen, dass Sie über beSt erreichbar sind. Weitere Informationen: Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 86d Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach

Sie können das Zertifikat jederzeit vor Ablauf erneuern. DATEV empfiehlt, den Download eines neuen Zertifikats bereits einige Tage vor Ablauf des bisherigen Zertifikats vorzunehmen. So können Sie eine nahtlose Erreichbarkeit per beSt gewährleisten.

Wichtig: Wenn Sie in der Steuerberaterplattform für ein beSt-Postfach ein Zertifikat erneut aktiviert und heruntergeladen haben, stellen Sie dieses neue Zertifikat anschließend auch in der DATEV-Umgebung bereit. Nur so kann gewährleistet werden, dass Nachrichten über beSt im Dokumentenmanagement abgerufen und versendet werden können. Rufen Sie außerdem vor der Aktivierung eines neuen Zertifikats Ihre beSt-Nachrichten ab.

3 Vorgehen

3.1 Zertifikat prüfen

Gültigkeit des Zertifikats in der Steuerberaterplattform prüfen
Vorgehen:
1

Self-Service der Steuerberaterplattform öffnen: https://www.bstbk-steuerberaterplattform.de/self-service/

2

Im Bereich Postfachverwaltung neben Ihrem Postfach: Das „Gültig bis“-Datum Ihres Zertifikats prüfen:

Wenn Ihr Zertifikat abgelaufen ist bzw. Sie kurz vor Ablauf des Zertifikats stehen: Laden Sie ein neues Zertifikat von der Steuerberaterplattform herunter. Zertifikatsablauf – Was ist zu tun?

Hinweis: Rufen Sie vor Aktivierung eines neuen Zertifikats Ihre beSt-Nachrichten ab.

Anschließend muss das neue Zertifikat in DATEV beSt-Anbindung hochgeladen werden: Zertifikat erneut hochladen

3.2 Zertifikat erneut hochladen

Die ZIP-Datei mit dem aktiven Zertifikat muss in der DATEV-Umgebung hochgeladen werden. Verwenden Sie dabei die Beraternummer des vorherigen Uploads. Wenn Sie die Beraternummer ändern, müssen Sie auch den Eintrag der Beraternummer in DATEV Rechteverwaltung online ändern. Eine Anleitung finden Sie hier: beSt-Zertifikat zu abweichender Beraternummer hochladen (Dok.-Nr. 1037784)

Upload des Zertifikats im DATEV-Umfeld erneut durchführen
Vorgehen:
1

Upload für die Anbindung an beSt starten: https://apps.datev.de/best-einrichtung/landing-page

Sie müssen sich ggf. über DATEV SmartCard / DATEV SmartLogin authentisieren.

Folgendes Fenster wird geöffnet:

2

Auf Einrichtung starten klicken.

Folgendes Fenster wird geöffnet:

3

Auf die Schaltfläche ZIP-Datei auswählen klicken.

4

Im Windows-Explorer die entsprechende ZIP-Datei wählen (im Originalzustand; nicht entpacken!) und auf OK klicken.

5

Im Feld Passwort: Passwort eingeben, das Ihnen die Steuerberaterplattform bei der Aktivierung des beSt-Postfachs bereitgestellt hat.

6

Im Feld Beraternummer: Beraternummer eingeben, zu der das Postfach zugeordnet werden soll.

7

Auf die Schaltfläche Hochladen klicken.

In einem Folgefenster wird Ihnen angezeigt, zu welchem beSt-Postfach ein Zertifikat bereitgestellt wurde und wie lange dieses gültig ist.

Diese Informationen können Sie sich per E-Mail-Funktion zusenden, wenn Sie auf das Symbol Postfach-Informationen per E-Mail senden klicken und den dadurch entstehenden E-Mail-Entwurf versenden.

8

Das Fenster schließen.

Das Zertifikat wurde in der DATEV-Umgebung bereitgestellt.

Im Bereich Postfach-Informationen einsehen neben Ihrem Postfach wird angezeigt, wie lange Ihr Zertifikat gültig ist.

Wenn Sie eine E-Mail-Benachrichtigung für beSt-Nachrichten eingerichtet haben: Die E-Mail-Benachrichtigung ist immer mit dem Zertifikat verknüpft. Nach dem Upload eines neuen Zertifikats muss die E-Mail-Benachrichtigung erneut eingerichtet werden. Eine Anleitung finden Sie hier: E-Mail-Benachrichtigungen für beSt-Nachrichten verwalten (Dok.-Nr. 1025395)

4 Weitere Informationen

Bei Problemen mit der Nutzung von beSt nach dem Upload eines Zertifikats finden Sie weitere Informationen hier: CHI00097 beim Abruf / Versand von beSt-Nachrichten (Dok.-Nr. 1027778)

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