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Letzte Änderungen

Datum

Änderung im Dokument

01.09.2025

Kapitel 3: Ausblick ergänzt.

1 Situationsbeschreibung

Im Programm DATEV Einkommensteuer, DATEV Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht oder DATEV Gesonderte - und einheitliche - Feststellung erhalten Sie in der Liste Fehler und Hinweise eine der beiden folgenden Programm-Meldungen:

Fehler / x. Vermietetes Objekt:

x. Absetzung/Abschreibung: Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 EStG

Die Erläuterung/Einzelangaben sind nicht erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe.

Fehler / x. Vermietetes Objekt:

Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind

Die Erläuterung/Einzelangaben sind nicht erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe.

2 Ursache

Die Meldung wird durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung verursacht.

Ab VZ 2024 sieht die Finanzverwaltung im amtlichen Formular Anlage V in Zeile 42/43 bei Abschreibungen für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind (und damit für Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 EStG), erläuternde Angaben vor („Einzelangaben (z. B. Bezeichnung, Anschaffungskosten und -datum, Nutzungsdauer)“).

Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung prüft daher bei einer Abschreibung nach § 7 Abs.1 EStG, ob erläuternde Angaben gemacht sind. Für diese Angaben sieht das ELSTER-Modul ein Textfeld von bis zu 999 Zeichen vor. Wenn diese Angaben fehlen, lässt das ELSTER-Modul die elektronische Datenübermittlung nicht zu.

3 Abhilfe

Erläuternden Text erfassen
Vorgehen:
1

Betroffene Steuererklärung öffnen.

2

Liste Fehler und Hinweise öffnen.

3

In der erwähnten Meldung auf den verlinkten Text Erläuterung/Einzelangaben klicken.

Die Erfassungsmaske zur betroffenen Abschreibung wird geöffnet.

4

Wenn Sie die 1. der beiden oben aufgeführten Meldungen erhalten haben:

Auf der geöffneten Registerkarte Allgemeine Angaben auf das am Ende der obersten Zeile Angaben zum Absetzungsbetrag angezeigte Quadrat klicken.

Das Fenster Angaben zum Absetzungsbetrag öffnet sich.

5

Wenn Sie die 2. der beiden oben aufgeführten Meldungen erhalten haben:

Im Bereich der Zeilen 42 bis 45 der Erfassungsmaske zur Anlage V auf das vor dem Feld Gesamtbetrag angezeigte Quadrat klicken.

Das Fenster Angaben zum Absetzungsbetrag öffnet sich.

6

Erläuternden Text zur Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG erfassen.

Der erfasste Text wird unabhängig davon berücksichtigt, welcher der Schaltknöpfe in der obersten Zeile des Fensters (wie im Vorjahr, lt. Erläuterung) aktiviert ist.

Die Programm-Meldung wird nicht mehr ausgegeben. Die Elektronische Datenübermittlung (ELSTER) der Steuererklärung ist möglich.

4 Ausblick

Mit der Version des Programms DATEV Einkommensteuer, die voraussichtlich ab 30.12.2025 bereitstehen wird, werden die in der amtlichen Anlage V beispielhaft erwähnten Einzelangaben ("z. B. Bezeichnung, Anschaffungskosten und -datum, Nutzungsdauer") automatisch aus bereits in anderen Feldern der Anlage V erfassten Daten übernommen. Eine gesonderte manuelle Eingabe dieser "Einzelangaben" ist dann nicht mehr erforderlich.

In der Liste Fehler und Hinweise wird zusätzlich ein Hinweis auf die automatische Übernahme aufmerksam machen. Sinngemäß z. B.:

"Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 EStG

Die in der Anlage V vorgesehenen 'Einzelangaben' wurden für die Ausgabe automatisch mit den erfassten Angaben zu Bezeichnung, Anschaffungskosten, Anschaffungsdatum, Nutzungsdauer in Jahren und Veräußerungsdatum vorbelegt. Prüfen Sie die Ausgabe und erfassen ggf. einen davon abweichenden Text in den 'Angaben zum Absetzungsbetrag'."

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