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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, weshalb die Vorbelegung bei ZUGFeRD 1.0-Rechnungen und bei ZUGFeRD 2.x-Rechnungen in den Profilen Minimum und Basic WL durch die OCR-Werte stattfindet.

2 Hintergrund

Das Format ZUGFeRD 1.0 und die Formate ZUGFeRD 2.x in den Profilen Minimum und Basic WL gelten als sonstige Rechnungen und stellen keine E-Rechnungen gemäß EN 16931 dar.

Daher werden bei Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD 1.0 und ZUGFeRD 2.x- in den Profilen Minimum und Basic WL ab sofort keine Einträge im Import-Protokoll mehr ausgegeben. In diesem Fall ist die Sichtkomponente (PDF) als Beleg maßgeblich und wird wie eine gewöhnliche PDF-Rechnung behandelt.

Bei ZUGFeRD 1.0-Rechnungen und ZUGFeRD 2.x-Rechnungen in den Profilen Minimum und Basic WL läuft der DATEV Buchungsassistent online über die Sichtkomponente. Die Werte werden anhand von aussagekräftigen Schlüsselbegriffen (z. B. Rechnungsbetrag, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum) erkannt. Die erkannten Werte werden farbig markiert. Sicher erkannte Werte sind grün und unsicher erkannte Werte orange hinterlegt. In beiden Fällen werden die Werte in die Felder bei der Belegerfassung in DATEV Belege online oder in den Buchungssatz in die Buchungszeile im DATEV-Rechnungswesen-Programm übernommen.

3 Was ist eine E-Rechnung?

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde in Deutschland eine gesetzliche Neuregelung zur E-Rechnungspflicht im Umsatzsteuergesetz eingeführt. E-Rechnungen müssen entweder den Anforderungen der Richtlinie 2014/55/EU und damit der Norm EN 16931 entsprechen oder eine vollständige und korrekte Extraktion der erforderlichen Daten ermöglichen.

Detaillierte Informationen finden Sie hier: E-Rechnung - gesetzliche Hintergründe (Dok.-Nr. 1029706)

E-Rechnungen sind Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Eine elektronische Verarbeitung wird somit ermöglicht.

E-Rechnungen gemäß EN 16931 haben z. B. die Formate XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0. Die elektronischen Rechnungen enthalten strukturierte elektronische Daten in einer XML-Datei.

Hinweis
Hinweis

Um weiterhin strukturierte Daten vorbelegt zu bekommen, gehen Sie auf Ihren Rechnungssteller zu und lassen sich eine E-Rechnung gemäß EN 16931 ausstellen, z. B. im Format ZUGFeRD 2.x oder XRechnung.

4 Weitere Informationen

E-Rechnung - gesetzliche Hintergründe (Dok.-Nr. 1029706)

E-Rechnungen in den DATEV-Programmen (Dok.-Nr. 1018793)

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