Checkliste zur Bereitstellung der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung
Aktuelle Änderungen |
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25.10.2024 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument finden Sie die Checkliste zur Bereitstellung der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung im DATEV-Rechenzentrum – inklusive Archivierung der Buchführungsdaten – über die RZ-Dienstleistungen Buchführung sowie zur Schlüsselung der dafür nötigen Stammdaten.
2 Checkliste
In der folgenden Checkliste finden Sie alle notwendigen Arbeitsschritte zur Bereitstellung der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen.
Anhand dieser Checkliste werden Sie Schritt für Schritt angeleitet, wie Sie die umsatzsteuerlichen Konsolidierungen via DATEV-Rechenzentrum (DATEV-RZ) an die Finanzbehörde übermitteln.
Tätigkeit |
Erledigt |
Hinweis |
Voraussetzung für eine vollständige und aktuelle Konsolidierung: Bei einer Konsolidierung der umsatzsteuerlichen Auswertungen UStVA und USt 1/11 ist es wichtig, die Daten in der richtigen Reihenfolge an das DATEV-RZ zu senden:
Zum Zeitpunkt der Konsolidierung durch den Konsolidierungsempfänger müssen die aktuellen Daten aller abgebenden Mandantenbestände im Rechenzentrum vorliegen. Beachten Sie: Wenn die Reihenfolge nicht eingehalten wird, steht entweder keine oder nur eine unvollständige konsolidierte UStVA bereit. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr müssen auch die benötigten Daten des Vorjahrs vorliegen. |
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Die Werte vom Empfänger können vorher gesendet werden, nur die Konsolidierung darf nicht vorher erstellt werden! |
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Ausnahme: Verzögerungszeit Nur dann, wenn für den bereitzustellenden Anmeldezeitraum für den Mandanten keine Werte vorliegen, tritt eine Sonderregelung in Kraft. Dann wird innerhalb der Zeitspanne von 30 Minuten jeweils alle 10 Minuten geprüft, ob noch Werte für diesen bereitzustellenden Anmeldezeitraum eingehen. |
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Vorbereitende Tätigkeiten: |
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Stammdaten in der Buchführung einrichten
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Nur für neue Anwender! Als Bestandskunde gehen Sie gleich weiter zu Schritt II. |
Schritt I: USt-Konsolidierung im RZ einrichten |
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Empfänger-Stammdaten schlüsseln:
Stammdaten für die abgebenden Mandantenbestände schlüsseln:
Empfänger – Einstellungen der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung / des konsolidierten USt 1/11
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Nur für neue Anwender! Als Bestandskunde gehen Sie gleich weiter zu Schritt II.
Eine Konsolidierung der UStVA im RZ kann mitgliedsintern (auch bei unterschiedlichen Beraternummern innerhalb einer Mitgliedschaft) und auch mitgliedsübergreifend erfolgen.
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Schritt II: Konsolidierte UStVA / konsolidierte USt 1/11 bereitstellen |
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In den RZ-Dienstleistungen unter den Sendedaten: Das Kontrollkästchen Finanzbuchführung sollte immer aktiviert bleiben. |
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Es erfolgt eine Prüfung der abgebenden Mandanten im DATEV-RZ. Als Ergebnis erscheint eine tabellarische Übersicht mit Hinweisen zu eventuellen Fehlern. |
Schritt III: Nachbuchungen / Korrekturen für bereitgestellte / übermittelte konsolidierte UStVA |
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1.Variante: Nachbuchungen / Korrekturen beim abgebenden Mandanten |
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Sendereihenfolge beachten! |
Diese Vorgehensweise ist zwingend erforderlich! Sie gewährleistet die Übermittlung der aktuellen Buchführungswerte aller an der Konsolidierung teilnehmenden Mandanten. |
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2.Variante: Nachbuchungen / Korrekturen beim empfangenden Mandanten |
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Senden Sie die Buchführung des Empfänger-Mandanten: Öffnen Sie den Mandantenbestand des Empfängers und senden Sie über den Arbeitsbereich RZ-Dienstleistungen Buchführung die konsolidierte UStVA mit dem jeweiligen Anmeldezeitraum, der erneut bereitgestellt werden soll, in das DATEV-RZ. |
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Schritt IV: Prüfen, ob und mit welchen Werten die Auswertungen im RZ bereitgestellt wurden |
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Übersicht Datenübermittlung (DÜ) Finanzverwaltung In der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung stehen das Konsolidierungsprotokoll und das Datenübermittlungsprotokoll sofort nach der Bereitstellung der konsolidierten Werte zur Verfügung beim Empfänger.
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Weitere Informationen: |
DÜ-Protokoll und Konsolidierungsprotokoll vom DATEV-Rechenzentrum |
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Weitere Informationen: |
Abstimmung des DÜ-Protokolls oder Konsolidierungsprotokolls aus dem DATEV-RZ (Rückübertragung) bzw. aus der Übersicht DÜ-Finanzverwaltung mit der Vor-Ort-Auswertung der konsolidierten Umsatzsteuer - Werteblatt. Dieser Abgleich ist nur dann vollständig möglich, wenn die Buchführung aller Abgebenden aktuell vor Ort vorliegt.
Abstimmung der Werte vor Ort mit den DATEV-RZ-Protokollen (Konsolidierungsprotokoll, DÜ-Protokoll). |
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Weitere Informationen: |
Schritt V: Nichtbereitstellung der konsolidierten UStVA |
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Prüfung: RZ-Kommunikation Nach dem Versenden der Daten des Konsolidierungsempfängers erhalten Sie sofort eine Meldung des Programms RZ-Kommunikation. Hier können Sie erkennen, ob Daten für die Datenübermittlung bereitgestellt wurden oder ob ein Fehlerfall vorliegt. Das Programm meldet auch, wenn von einem oder mehreren abgebenden Mandantenbeständen keine Werte für den Anmeldezeitraum vorhanden waren. Wenn Sie für die Verbindung zum Rechenzentrum einen Kommunikationsserver nutzen, erhalten Sie die Meldung nur dann sofort, wenn Sie Ihre Sendeaufträge sofort verarbeiten lassen. Es sei denn, Sie haben im Programm RZ-Kommunikation hinterlegt, dass Sie Meldungen zur DFÜ-Auftragsüberwachung sofort erhalten möchten. Meldungen zur DFÜ-Auftragsüberwachung sofort erhalten Wenn Sie Ihre Sendeaufträge zeitverzögert verarbeiten lassen, Meldungen zur DFÜ-Auftragsüberwachung aber dennoch sofort erhalten möchten, gehen Sie so vor:
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Informationen zur konsolidierten Umsatzsteuererklärung finden Sie in Kanzlei-Rechnungswesen in der Programmhilfe unter Hilfe | Index | Konsolidierung, konsolidierte Umsatzsteuererklärung erstellen.