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Aktuelle Änderungen

25.10.2024

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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument finden Sie die Checkliste zur Bereitstellung der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung im DATEV-Rechenzentrum – inklusive Archivierung der Buchführungsdaten – über die RZ-Dienstleistungen Buchführung sowie zur Schlüsselung der dafür nötigen Stammdaten.

2 Checkliste

In der folgenden Checkliste finden Sie alle notwendigen Arbeitsschritte zur Bereitstellung der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen.

Anhand dieser Checkliste werden Sie Schritt für Schritt angeleitet, wie Sie die umsatzsteuerlichen Konsolidierungen via DATEV-Rechenzentrum (DATEV-RZ) an die Finanzbehörde übermitteln.

Tätigkeit

Erledigt

Hinweis

Voraussetzung für eine vollständige und aktuelle Konsolidierung:

Bei einer Konsolidierung der umsatzsteuerlichen Auswertungen UStVA und USt 1/11 ist es wichtig, die Daten in der richtigen Reihenfolge an das DATEV-RZ zu senden:

  1. Zuerst die Daten aller abgebenden Mandanten, die Werte zuliefern.

  2. Danach die Daten des Empfängers, der Werte an die Finanzbehörde abgibt.

Zum Zeitpunkt der Konsolidierung durch den Konsolidierungsempfänger müssen die aktuellen Daten aller abgebenden Mandantenbestände im Rechenzentrum vorliegen.

Beachten Sie: Wenn die Reihenfolge nicht eingehalten wird, steht entweder keine oder nur eine unvollständige konsolidierte UStVA bereit.

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr müssen auch die benötigten Daten des Vorjahrs vorliegen.

Die Werte vom Empfänger können vorher gesendet werden, nur die Konsolidierung darf nicht vorher erstellt werden!

Ausnahme: Verzögerungszeit

Nur dann, wenn für den bereitzustellenden Anmeldezeitraum für den Mandanten keine Werte vorliegen, tritt eine Sonderregelung in Kraft. Dann wird innerhalb der Zeitspanne von 30 Minuten jeweils alle 10 Minuten geprüft, ob noch Werte für diesen bereitzustellenden Anmeldezeitraum eingehen.

Vorbereitende Tätigkeiten:

Stammdaten in der Buchführung einrichten

  1. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen.

  2. Aktivieren Sie Datenübermittlung UStVA über DATEV-RZ-Dienstleistungen.

  3. Wenn eine Fristverlängerung besteht, aktivieren Sie das Kontrollkästchen.

Nur für neue Anwender!

Als Bestandskunde gehen Sie gleich weiter zu Schritt II.

Schritt I: USt-Konsolidierung im RZ einrichten

Empfänger-Stammdaten schlüsseln:

  1. Öffnen Sie den empfangenden Mandantenbestand.

  2. Definieren Sie den Konsolidierungskreis 10 unter Stammdaten | Konsolidierung | Konsolidierungskreise.

  3. Markieren Sie im Fenster Vorhandene Mandanten alle Mandanten, die an der Konsolidierung teilnehmen sollen (auch den Empfänger-Mandanten) und übernehmen Sie die markierten Mandanten in die Teilnehmenden Mandanten. Mandanten die nicht in der Liste Vorhandene Mandanten angezeigt werden, können über Weitere Mandanten hinzufügen in den Konsolidierungskreis der UStVA aufgenommen werden (z. B. bei einer mitgliedsübergreifenden Konsolidierung oder bei Mandantenbeständen welche nicht auf dem Standard-Datenpfad gespeichert sind).

  4. Geben Sie beim Empfänger Ihr Einverständnis zur Konsolidierung, indem Sie unter Stammdaten | Konsolidierung | USt-Konsolidierung im RZ das Kontrollkästchen UStVA-Konsolidierung im DATEV-RZ aktivieren.

  5. Beraternummer und Mandantennummer des Empfängers der Konsolidierung erfassen.

Stammdaten für die abgebenden Mandantenbestände schlüsseln:

  1. Öffnen Sie die abgebenden Mandantenbestände.

  2. Geben Sie Ihr Einverständnis zur Konsolidierung, indem Sie unter Stammdaten | Konsolidierung | USt-Konsolidierung im RZ das Kontrollkästchen UStVA-Konsolidierung im DATEV-RZ aktivieren.

  3. Beraternummer und Mandantennummer des Empfängers der Konsolidierung erfassen.

Empfänger – Einstellungen der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung / des konsolidierten USt 1/11

  1. Öffnen Sie den Arbeitsbereich RZ Konsolidierte UStVA oder RZ Konsolidierte USt 1/11 über Auswertungen | Finanzbuchführung | Konsolidierung RZ | Konsolidierte UStVA oder Konsolidierte USt 1/11.

  2. Erfassen Sie weitere Daten zur Konsolidierung, zum Beispiel

    • Belege

    • berichtigte Anmeldung

    • Verrechnung Erstattungsbetrag

    • Widerruf der Einzugsermächtigung.

Nur für neue Anwender!

Als Bestandskunde gehen Sie gleich weiter zu Schritt II.

Eine Konsolidierung der UStVA im RZ kann mitgliedsintern (auch bei unterschiedlichen Beraternummern innerhalb einer Mitgliedschaft) und auch mitgliedsübergreifend erfolgen.

Schritt II: Konsolidierte UStVA / konsolidierte USt 1/11 bereitstellen

  1. Öffnen Sie den Arbeitsbereich RZ-Dienstleistungen Buchführung über Bestand | Daten senden | RZ-Dienstleistungen Buchführung.

  2. Senden Sie, von allen abgebenden Mandanten, die Buchführung:

    Öffnen Sie jeden der abgebenden Mandantenbestände und senden Sie dessen Daten über den Arbeitsbereich RZ-Dienstleistungen Buchführung per Klick auf Daten senden an das Rechenzentrum.

In den RZ-Dienstleistungen unter den Sendedaten: Das Kontrollkästchen Finanzbuchführung sollte immer aktiviert bleiben.

  1. Senden Sie die Buchführung des Empfängers:

    Öffnen Sie den Empfänger-Mandantenbestand und senden Sie dessen Daten über den Arbeitsbereich RZ-Dienstleistungen Buchführung per Klick auf Daten senden an das Rechenzentrum.

    Zusätzlich wird der Anmeldezeitraum der konsolidierten UStVA vorgeschlagen mit einem aktivierten Kontrollkästchen. Weitere Anmeldezeiträume können hinzugefügt werden und dann gesendet werden

Es erfolgt eine Prüfung der abgebenden Mandanten im DATEV-RZ. Als Ergebnis erscheint eine tabellarische Übersicht mit Hinweisen zu eventuellen Fehlern.

Schritt III: Nachbuchungen / Korrekturen für bereitgestellte / übermittelte konsolidierte UStVA

1.Variante: Nachbuchungen / Korrekturen beim abgebenden Mandanten

Sendereihenfolge beachten!

  1. Senden Sie die Buchführung von bereits abgebenden Mandanten, bei denen sich Nachbuchungen / Korrekturen ergeben haben:

    Öffnen Sie den jeweiligen abgebenden Mandantenbestand und senden Sie dessen Daten über den Arbeitsbereich RZ-Dienstleistungen Buchführung per Klick auf Daten senden an das Rechenzentrum.

  2. Stellen Sie die konsolidierte UStVA beim Empfänger bereit:

    Öffnen Sie den Mandantenbestand des Empfängers und senden Sie die konsolidierte UStVA mit dem jeweiligen Anmeldezeitraum, der erneut bereitgestellt werden soll, über den Arbeitsbereich RZ-Dienstleistungen Buchführung an das DATEV-RZ.

Diese Vorgehensweise ist zwingend erforderlich! Sie gewährleistet die Übermittlung der aktuellen Buchführungswerte aller an der Konsolidierung teilnehmenden Mandanten.

2.Variante: Nachbuchungen / Korrekturen beim empfangenden Mandanten

Senden Sie die Buchführung des Empfänger-Mandanten:

Öffnen Sie den Mandantenbestand des Empfängers und senden Sie über den Arbeitsbereich RZ-Dienstleistungen Buchführung die konsolidierte UStVA mit dem jeweiligen Anmeldezeitraum, der erneut bereitgestellt werden soll, in das DATEV-RZ.

Schritt IV: Prüfen, ob und mit welchen Werten die Auswertungen im RZ bereitgestellt wurden

Übersicht Datenübermittlung (DÜ) Finanzverwaltung

In der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung stehen das Konsolidierungsprotokoll und das Datenübermittlungsprotokoll sofort nach der Bereitstellung der konsolidierten Werte zur Verfügung beim Empfänger.

  1. Öffnen Sie die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung unter Bestand | Daten holen.

  2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den jeweiligen Eintrag und wählen Sie Konsolidierungsprotokoll oder Datenübermittlungsprotokoll.

Weitere Informationen:

DÜ-Protokoll und Konsolidierungsprotokoll vom DATEV-Rechenzentrum

Weitere Informationen:

Abstimmung des DÜ-Protokolls oder Konsolidierungsprotokolls aus dem DATEV-RZ (Rückübertragung) bzw. aus der Übersicht DÜ-Finanzverwaltung mit der Vor-Ort-Auswertung der konsolidierten Umsatzsteuer - Werteblatt.

Dieser Abgleich ist nur dann vollständig möglich, wenn die Buchführung aller Abgebenden aktuell vor Ort vorliegt.

  1. Öffnen Sie den Empfänger-Mandantenbestand.

  2. Gehen Sie auf Auswertungen | Finanzbuchführung | Konsolidierung | konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung und erzeugen Sie für den Auswertungszeitraum die konsolidierte UStVA.

    In der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung wird das Werteblatt angezeigt, das die konsolidierten Werte für das amtliche Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung enthält.

    Die konsolidierten Werte setzen sich aus den Einzelwerten der Konsolidierungsteilnehmer zusammen.

Abstimmung der Werte vor Ort mit den DATEV-RZ-Protokollen (Konsolidierungsprotokoll, DÜ-Protokoll).

Weitere Informationen:

Schritt V: Nichtbereitstellung der konsolidierten UStVA

Prüfung: RZ-Kommunikation

Nach dem Versenden der Daten des Konsolidierungsempfängers erhalten Sie sofort eine Meldung des Programms RZ-Kommunikation. Hier können Sie erkennen, ob Daten für die Datenübermittlung bereitgestellt wurden oder ob ein Fehlerfall vorliegt. Das Programm meldet auch, wenn von einem oder mehreren abgebenden Mandantenbeständen keine Werte für den Anmeldezeitraum vorhanden waren.

Wenn Sie für die Verbindung zum Rechenzentrum einen Kommunikationsserver nutzen, erhalten Sie die Meldung nur dann sofort, wenn Sie Ihre Sendeaufträge sofort verarbeiten lassen. Es sei denn, Sie haben im Programm RZ-Kommunikation hinterlegt, dass Sie Meldungen zur DFÜ-Auftragsüberwachung sofort erhalten möchten.

Meldungen zur DFÜ-Auftragsüberwachung sofort erhalten

Wenn Sie Ihre Sendeaufträge zeitverzögert verarbeiten lassen, Meldungen zur DFÜ-Auftragsüberwachung aber dennoch sofort erhalten möchten, gehen Sie so vor:

  1. Wechseln Sie im Programm RZ-Kommunikation in der Übersicht auf die Registerkarte Konfiguration.

  2. Doppelklicken Sie auf den Eintrag DFÜ-Auftragsüberwachung.

  3. Aktivieren Sie in der Gruppe DFÜ-Aufträge das Kontrollkästchen mit Hinweis.

Informationen zur konsolidierten Umsatzsteuererklärung finden Sie in Kanzlei-Rechnungswesen in der Programmhilfe unter Hilfe | Index | Konsolidierung, konsolidierte Umsatzsteuererklärung erstellen.

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