Überzahlungen verrechnen
Aktuelle Änderungen |
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06.03.2025 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie mit LODAS Überzahlungen vom aktuellen Monat mit der nächsten Abrechnung automatisch berücksichtigen.
2 Was möchten Sie tun?
Um in LODAS Überzahlungen im Folgemonat automatisch verrechnen zu lassen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
-Oder-
2.1 Automatische Verrechnung von Überzahlungen für den gesamten Mandanten erfassen
Überzahlungen ergeben sich beispielsweise durch folgende Situationen:
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Wenn eine Vorschusszahlung höher als der tatsächliche Bezug ist
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Wenn Vermögenswirksame Leistung während eines Unterbrechungszeitraums weitergezahlt wurden
Wenn ein Vorschuss gezahlt wird, der eine Überzahlung zur Folge hat, wird die Überzahlung im Folgemonat automatisch verrechnet. Die bisherige manuelle Erfassung im Folgemonat mit einem Netto-Abzug entfällt.
Die für die automatische Verrechnung nötigen Angaben können Sie für den gesamten Mandanten erfassen. Sie können einzelne Arbeitnehmer von der automatischen Verrechnung ausnehmen.
Automatische Verrechnung von Überzahlungen für den gesamten Mandanten erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Netto-Bezüge/Netto-Abzüge wählen. |
2 |
Unter Netto-Bezüge/Netto-Abzüge einen neuen Netto-Bezug/-Abzug zwischen 9001 und 9799 anlegen. |
3 |
Mandantendaten | Bankverbindungen | Allgemeine Daten, Registerkarte Zusatzeinstellungen wählen. |
4 |
Kontrollkästchen Verrechnung von Überzahlungen im Folgemonat aktivieren. |
5 |
Aus der Liste Netto-Abzug den neu angelegten Netto-Bezug/Netto-Abzug wählen. |
Mit diesen Angaben werden für den gesamten Mandanten Überzahlungen automatisch im Folgemonat verrechnet. Unter Personaldaten | Personaldaten, Registerkarte Zahlungsweise: Im Feld Verrechnung von Überzahlungen im Folgemonat ist der Wert wie Mandantendaten gesetzt. |
Einzelne Arbeitnehmer von der automatischen Verrechnung ausschließen | |
Vorgehen: | |
1 |
Personaldaten | Personaldaten, Registerkarte Zahlungsweise wählen. |
2 |
Unter Verrechnung von Überzahlungen im Folgemonat den Wert Nein erfassen. |
Für den Arbeitnehmer werden Überzahlungen nicht automatisch im Folgemonat verrechnet. |
2.2 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an.
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
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Für Unternehmer: Informationen und Buchung
3 Besonderheiten bei der Verrechnung von Überzahlungen
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Überzahlungen können auch rückwirkend im Folgemonat verrechnet werden. Dazu müssen alle erforderlichen Angaben unter dem jeweiligen Bearbeitungsmonat erfasst werden. Der Monat, in dem die Überzahlung verrechnet wird, muss nachberechnet werden.
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Wenn ein Arbeitnehmer für längere Zeit unterbrochen ist: Die entstandene Überzahlung wird so lange gespeichert und auf der Brutto/Netto-Abrechnung, bis sie bei der nächsten Abrechnung mit Bezügen verrechnet werden kann.
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Wenn der Auszahlungsbetrag im aktuellen Monat nicht ausreicht die Überzahlung abzudecken, entsteht erneut eine - niedrigere - Überzahlung. In diesem Fall werden die negativen Auszahlungsbeträge in den folgenden Lohnabrechnungen so lange automatisch verrechnet, bis der gesamte Überzahlungsbetrag erstattet ist.
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Vom Arbeitnehmer erstattete Überzahlungen müssen mit einem eigenen Netto-Bezug/-Abzug zwischen 9001 und 9799 über die Bewegungsdaten erfasst werden. Eine automatische Verrechnung ist nicht möglich.
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Eine automatische Verrechnung der Überzahlung mit einer anderen, abweichenden Personalnummer ist nicht möglich.
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Im Buchungsbeleg wird die noch nicht verrechnete Überzahlung jeden Monat ausgewiesen.