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Aktuelle Änderungen

12.02.2025

Bereitstellung für die aktualisierten Schemata für die Kassenstatistik 2025 aktualisiert.

Hinweis
Kassenstatistik

Die aktualisierten Schemata für die Kassenstatistik 2025 wurden mit dem Service-Release DATEV Rechnungswesen kommunal V. 13.36 (voraussichtliche Bereitstellung 20.03.2025) bereitgestellt.

Kassenstatistikschema einspielen: Standard-Schema für Kassen-/Jahresrechnungs-/Ergebnisrechnungsstatistik einspielen (Dok.-Nr. 1070770).

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie die Kassenstatistik mit DATEV Finanzrechnung erstellen und ausgeben.

2 Voraussetzungen

  • DATEV Finanzrechnung ist installiert.

  • Nutzung der DATEV Finanzrechnung in den Stammdaten des jeweiligen Jahrs ist geschlüsselt.

  • Ein Kassenstatistikschema ist unter Stammdaten | Finanzrechnung | Kommunale Statistiken aktiviert.

  • Unter Stammdaten | Finanzrechnung | Kommunale Statistiken sind im Zusatzbereich folgende Informationen hinterlegt:

    • Gemeindeschlüssel

    • JAB-Nummer

    • Bundesland

    • Datenpfad für die Speicherung der Statistik.

3 Vorgehen

3.1 Hinweise zur Transaktionsstatistik

Seit 2017 wird in allen Bundesländern die Transaktionsstatistik gefordert. Diese Statistik besteht aus 6 in die Kassenstatistik integrierten Kennungen.

Weitere Information: Hinweise zur Transaktionsstatistik (Teil der Kassenstatistik) (Dok.-Nr. 1005345)

3.2 Kassenstatistik erstellen

Kassenstatistik prüfen und gegebenenfalls anpassen
Vorgehen:
1

Programm DATEV Rechnungswesen kommunal öffnen.

2

Im geöffneten Mandanten: Auswertungen | Kommunale Statistiken wählen.

3

Kassenstatistik aus der Auswahlliste Statistik Auswahl wählen und Quartal wählen.

4

Hinweise und Fehler in der Statistik werden im Feld Hinweise im unteren Zusatzbereich angezeigt. Wenn zum Beispiel in der Kassenstatistik Finanzrechnungskonten nicht abgefragt werden, weist das Programm an dieser Stelle darauf hin.

In diesem Fall muss das Kassenstatistikschema geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu Menü Stammdaten | Finanzrechnung | Kommunale Statistiken wählen. Änderungen können nur in einem individuellen Schema vorgenommen werden.

Die Statistik markieren und rechts im Zusatzbereich Schema bearbeiten wählen.

Hinweis
Keine Prüfung auf fehlende Sachkonten

Auf fehlende Sachkonten, wie zum Beispiel Verbindlichkeitskonten wird nicht geprüft.

5

Im rechten Zusatzbereich unter Wertermittlung Kassenstatistik wählen, ob die Werte kumuliert oder nicht kumuliert ausgegeben werden.

Hinweis
Nicht kumulierte Ausgabe der Werte

Wenn nicht kumuliert gewählt wird (Ausgabe von Quartalswerten), ermittelt das Programm die Differenz der Werte. Das betrifft die Differenz aus den bis zum Ende des ausgewählten Quartals aufgelaufenen Werten und den an das Statistische Landesamt gemeldeten Werten (schon in der Datenbank gespeicherte Werte). Dadurch ist auch gewährleistet, dass Korrekturen für Vorquartale im aktuell weitergegebenen Quartal berücksichtigt werden.

Im Menü Auswertungen | Kommunale Statistiken wird immer der kumulierte Wert angezeigt, unabhängig von der Auswahl. Bei der Auswahl nicht kumuliert enthält die für das Statistische Landesamt erzeugte Datei den Quartalswert.

6

Wenn im Zusatzbereich keine Fehler mehr angezeigt werden, auf Schaltfläche Export klicken.

7

Beim Export öffnet sich das Fenster Eingabe von Zusatzangaben. Hier ggf. manuell ermittelte Werte für die Kennungen T61 und T65 sowie Cash-Pooling eintragen.

8

Mit OK bestätigen.

Die Statistik wird unter dem festgelegten Dateipfad gespeichert.

Klick-Tutorial

Um zu erfahren, wie Sie die Kassenstatistik in Rechnungswesen kommunal erstellen,können Sie auch das Klick-Tutorial verwenden.

Das Klick-Tutorial führt Sie Schritt für Schritt mit grafischer Unterstützung zur Lösung.

Klick-Tutorial starten

Hinweis
Cash-Pooling

Die Kassenstatistik enthält ab 2021 Abfragen zum Cash-Pooling. Die Werte müssen manuell ermittelt werden, da im Kontenrahmen dafür keine Konten vorgesehen sind (Ausnahme: Niedersachsen).

Die Statistik für Baden-Württemberg enthält keine Abfrage für Cash-Pooling. Die Werte müssen mittels eines eigenen Formulars über IDEV gemeldet werden.

3.3 Transferdatei weiterleiten

Datei an das Statistische Landesamt weiterleiten, im vorgegebenen Format.

4 Weitere Informationen

Weitere Informationen:

Service-TAN
Kundensupport
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Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: