Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr
Aktuelle Änderungen |
|
05.02.2025 |
Kapitel 3: Hinweis zu Nachberechnungen bei ausgetretenen Mitarbeitern hinzugefügt. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie Nachberechnungen in LODAS durchführen.
2 Vorgehen
Um in LODAS Nachberechnungen durchzuführen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
-oder-
3 Grundlagen
Vorvorjahre können nicht über das Programm korrigiert werden
Eine Abrechnung / Nachberechnung ist nur für das laufende Abrechnungsjahr und das
Vorjahr möglich. Wenn Meldungen aus Vorvorjahren zu korrigieren sind: Sie können die Meldungen nur über SV-Meldeportal oder ELSTER an die jeweiligen Institutionen übermitteln. |
Nachberechnungen bei ausgetretenen Mitarbeitern
Für das Jahr 2025 wurde am 22.01.2025 ein geänderter Steuer-PAP vom Bundesfinanzministerium bekanntgegeben. Daher kann es auch bei ausgetretenen Mitarbeitern zu
Grundsätzlich kann in den Lohnprogrammen nur eine Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Steuer zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich um den genannten Steuer-PAP (Programmablaufplan). Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wurde der Steuer-PAP rückwirkend zum 01.01.2025 angepasst. DATEV ist verpflichtet diese neue Steuerberechnung rückwirkend ab dem 01.01.2025 in den Lohnprogrammen anzuwenden. Im DATEV-Rechenzentrum wird der neue Steuer-PAP 2025 seit 17.02.2025 automatisch berücksichtigt. LODAS 14.53 (Service-Release, 20.02.2025) enthält außerdem wichtige Anpassungen zur Steuerberechnung 2025. Die neue Steuer wird auch dann berechnet, wenn der Mitarbeiter aus anderen Gründen nachberechnet wird. Betroffen sind die Monate, die durch die Nachberechnung angesprochen werden. Die Nachberechnung kann nicht unterdrückt werden. Auch kann für diesen Personenkreis der ursprüngliche Steuer-PAP nicht angewendet werden. Korrektur Steuerabzüge 2025 - Hintergrund (Dok.-Nr. 1038282) Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft (Dok.-Nr. 1011662) |
Wenn Sie Stammdaten-Änderungen auf Mandantenebene rückwirkend erfassen:
Neben den aktiven Arbeitnehmern werden auch ausgetretene Arbeitnehmer nachberechnet.
Für alle Arbeitnehmer wird im Rechenzentrum geprüft, ob eine Änderung notwendig ist. Auch wenn sich für die ausgetretenen Arbeitnehmer keine Änderungen ergeben:
Eine Brutto/Netto-Abrechnung im aktuellen Abrechnungsmonat wird ausgegeben.
Es entstehen die üblichen Abrechnungskosten.
Beispiel: Im Abrechnungsmonat 01/2023 (aktueller Abrechnungsmonat) wird die Nachberechnung auf 01/2022 auf Mandantenebene angestoßen. Die Brutto/Netto-Abrechnung wird im Monat 01/2023 ausgegeben.
Die meisten Eingaben von Stammdaten in die Vergangenheit (auch für das Vorjahr) lösen eine automatische Nachberechnung aus. Automatisch nachberechnet werden die Monate ab dem Monat der Stammdaten-Änderungen. Der Anstoß der Nachberechnung mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 ist in Ausnahmefällen notwendig.
Weitere Informationen: Mandantendaten, die keine automatische Nachberechnung auslösen (Dok.-Nr. 9226133)
Nachberechnung anstoßen | |||||||||
Vorgehen: | |||||||||
1 |
Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard wählen. |
||||||||
2 |
Folgende Eingaben erfassen:
|
Wiederabrechnung mit Nachberechnung
Wenn für einen Arbeitnehmer eine Stammdaten-Änderung in die Vergangenheit durchgeführt und dadurch eine automatische Nachberechnung ausgelöst wurde: Die Wiederabrechnung ist jederzeit ohne weitere Stammdaten-Eingaben möglich. Die einmal gespeicherten Stammdaten werden immer dem von Ihnen gewählten Bearbeitungsmonat zugeordnet. Rücknahme einer erfassten und verarbeiteten Nachberechnung
Wenn versehentlich in die Vergangenheit Stammdaten eingegeben und dadurch eine automatische Nachberechnung ausgelöst wurden: Eine Korrektur ist nur mit erneuter Stammdaten-Eingabe möglich. Dies gilt auch bei einer Wiederabrechnung. Hinterlegen Sie in diesem Fall die ursprünglich gespeicherten Stammdaten im entsprechenden Bearbeitungsmonat. Diese erneute Änderung in die Vergangenheit löst eine erneute automatische Nachberechnung aus. Damit ist der alte Zustand wiederhergestellt. Nachberechnung nicht abgerechneter Monate
Eine Nachberechnung auf einen Monat, für den der Mandant nicht abgerechnet wurde, ist nicht möglich. |
4 Bewegungsdaten erfassen
4.1 Bewegungsdaten für zurückliegende Monate erfassen und korrigieren
Bewegungsdaten für zurückliegende Monate erfassen und korrigieren | |
Vorgehen: | |
1 |
Im aktuellen Bearbeitungsmonat Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard wählen. |
2 |
Entsprechende Werte erfassen. |
Nachberechnung Standard und Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers
|
4.2 Beispiele Bewegungsdaten für zurückliegende Monate erfassen und korrigieren
Beispiel: Mit der Abrechnung Juni wird noch eine Prämie für den Monat Mai ausbezahlt. |
Folgende Eingaben erfassen:
NM/JJJJ |
PersNr |
Wert |
BS |
LA |
05/JJJJ |
<PersNr> |
1.000,00 |
2 |
Eigene Lohnart für die Prämie |
Beispiel: Mit der Abrechnung Juni wird die im Monat Mai ausgezahlte Prämie von 1.000,00 EUR auf 800,00 EUR korrigiert. |
Folgende Eingaben erfassen:
NM/JJJJ |
PersNr |
Wert |
BS |
LA |
05/JJJJ |
<PersNr> |
-200,00 |
2 |
Eigene Lohnart für die Prämie |
Beispiel: Mit der Abrechnung Juni werden für den Monat Mai statt ursprünglich 100 Stunden 160 Stunden bezahlt. |
Folgende Eingaben erfassen:
NM/JJJJ |
PersNr |
Wert |
BS |
LA |
05/JJJJ |
<PersNr> |
60,00 |
1 |
Eigene Lohnart für den Stundenlohn |
Beispiel: Mit der Abrechnung Juni werden für den Monat Mai statt ursprünglich 160 Stunden 100 Stunden bezahlt. |
Folgende Eingaben erfassen:
NM/JJJJ |
PersNr |
Wert |
BS |
LA |
05/JJJJ |
<PersNr> |
-60,00 |
1 |
Eigene Lohnart für den Stundenlohn |
4.3 Kalendarium
Werte für Nachberechnung erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Kalendarium wählen. |
2 |
Werte erfassen. |
Für die nachberechneten Monate wird der Druck des Kalendariums in der Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge nochmals aufbereitet. Die Änderungen werden dabei berücksichtigt. |
Wichtiger Hinweis
Unter Nachberechnung Kalendarium nur Differenzen erfassen. |
4.4 Akkord
Korrekturen bei Akkordlohnabrechnung | |
Vorgehen: | |
1 |
Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Akkord wählen. |
2 |
Werte erfassen. |
5 Stammdaten erfassen
5.1 Lohnarten - Änderung in der Vergangenheit
Wenn eine Lohnart für einen zurückliegenden Bearbeitungsmonat, z. B. bei den Angaben zur Steuer- und SV-Behandlung geändert wird:
Ab dem Bearbeitungsmonat werden automatisch korrigierte Abrechnungen erstellt. Das betrifft alle Arbeitnehmer, für die in der Vergangenheit diese Lohnart in der Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge ausgewiesen wurde.
Achtung Lohnarten nicht löschen!
Eine Lohnart nur löschen, wenn diese Lohnart nach Ablauf von mehr als 2 Kalenderjahren nicht genutzt wurde. |
5.2 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Eine Änderung in der Vergangenheit löst keine automatische Nachberechnung aus.
Wenn Sie eine Nachberechnung benötigen:
Stoßen Sie für den betroffenen Arbeitnehmer die Nachberechnung für den 1. Nachberechnungsmonat an.
Nachberechnung erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Bewegungsdaten | Erfassungstabellen , Registerkarte Nachberechnung Standard wählen. |
2 |
Nachberechnungsmonat NM/JJJJ, Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 erfassen. |
5.3 Krankenkassen
Bei einer rückwirkenden Änderung wird eine automatische Nachberechnung für die Umlageprozentsätze für die letzten 2 Monate durchgeführt. Wenn z. B. der Bearbeitungsmonat Juli ist, wird für die Monate Mai und Juni automatisch nachberechnet.
Wenn eine Nachberechnung für mehr als 2 Monate rückwirkend erforderlich ist:
Stoßen Sie für den betroffenen Arbeitnehmer die Nachberechnung für den 1. Nachberechnungsmonat an.
Nachberechnung erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Bewegungsdaten | Erfassungstabellen , Registerkarte Nachberechnung Standard wählen. |
2 |
Nachberechnungsmonat NM/JJJJ, Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 erfassen. |
Die gleiche Vorgehensweise gilt für Prozentsätze, die im Rechenzentrum nicht überwacht (Landwirtschaftliche Krankenkassen) und für mehrere Monate rückwirkend geändert werden.
Beachten Sie bei Änderungen der Umlageart in den Mandantendaten:
Zur automatischen Nachberechnung müssen alle umlagepflichtigen Arbeitnehmer abgerechnet werden. Führen Sie eine Erstabrechnung oder Wiederabrechnung komplett durch. Eine Wiederabrechnung einzelner Personalnummern reicht zur Korrektur nicht aus.
Wenn Vormonate mit einer falschen Umlageart abgerechnet wurden:
Sie können diese Monate über den Bearbeitungsmonat mit den korrekten Eingaben korrigieren.
Weitere Informationen: Umlage in LODAS erfassen (Dok.-Nr. 5303378)
Achtung Krankenkassen nicht löschen!
Bestehende (und abgerechnete) Krankenkassen dürfen nicht gelöscht werden. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, in den Stammdaten einer bestehenden Krankenkasse die Betriebsnummer mit einer anderen Betriebsnummer zu überschreiben. Eine Krankenkasse nur dann löschen, wenn diese Kasse nach Ablauf von mehr als 2 Kalenderjahren nicht genutzt wurde. |
5.4 Änderungskennzeichen setzen
Eine Änderung in den Personaldaten oder Mandantendaten in LODAS bewirkt immer, dass das geänderte Feld grün markiert wird.
Mit dem Senden der Stammdaten an die RZ-Kommunikation wird diese grüne Markierung in LODAS automatisch gelöscht.
Sie können auch Felder mit einem Änderungskennzeichen markieren, deren Eintrag unverändert ist.
Änderungskennzeichen setzen | |
Vorgehen: | |
Bearbeiten | Änderungskennzeichen setzen wählen. |
|
Die markierten Felder werden grün gekennzeichnet und beim nächsten Senden von Stammdaten berücksichtigt. |
Keine automatische Nachberechnung
Wenn unveränderte Einträge, die bereits in LODAS und im DATEV-Rechenzentrum vorhanden sind, mit dem Änderungskennzeichen versehen werden, löst dies keine automatische Nachberechnung aus. Wenn Sie aus einem individuellen Grund heraus dennoch eine Nachberechnung benötigen: Stoßen Sie für den betroffenen Arbeitnehmer die Nachberechnung für den ersten Nachberechnungsmonat an. Unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard wählen. Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 erfassen. |
5.5 Auswertungssteuerung
Bei der Auswertungssteuerung handelt es sich um eine Tabelle. Aus diesem Grund ist
die Funktion Änderungskennzeichen setzen ( +
) für einige Felder der Auswertungssteuerung nicht zugelassen. Geänderte Eingaben,
z. B. im Fach von KRÜ auf KRZ, werden in der Auswertungssteuerung auch ohne die grüne Markierung erkannt und verarbeitet.
Die Änderung der Felder wird im Stammdaten-Änderungsprotokoll der Mandantendaten ausgegeben.
Stammdaten-Änderungsprotokoll ausgeben | |
Vorgehen: | |
Auswertungen | Stammdaten-Änderungsprotokoll | Mandantendaten wählen. |
6 Nachberechnung Vorjahr
Zuflussprinzip aufheben
In den Mandantendaten ist das Zuflussprinzip für die Nachberechnung Vorjahr automatisch vorbelegt.
Zuflussprinzip in den Mandantendaten aufheben | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung wählen. |
2 |
Im Feld Steuerliche Behandlung NB Vorjahr aus der Liste den Eintrag Entstehungsprinzip wählen. |
Zuflussprinzip oder Entstehungsprinzip in den Personaldaten wählen | |
Vorgehen: | |
1 |
Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg., Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben wählen. |
2 |
Im Feld Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr aus der Liste den entsprechenden Eintrag wählen. |
Die Eingabe des Entstehungsprinzips gilt im Rechenzentrum nur temporär. Nach dem Senden der Daten wird automatisch wieder das Zuflussprinzip eingestellt.
Entstehungsprinzip nur eingeschränkt zulässig
Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur mit Einschränkungen zulässig. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
Wenn Sie in LODAS für die Lohnsteuer-Anmeldung den Eintrag monatlich, Anmeldezeitraum: Folgemonat gewählt haben: Das Entstehungsprinzip ist mit dieser Einstellung nur im Abrechnungsmonat Januar möglich. Prüfen Sie die Einstellung unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung, in der Gruppe Lohnsteuer-Anmeldung, im Feld Anmeldezeitraum Beachten Sie nach der Abrechnung Februar: Für das Vorjahr ist die Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung manuell über Mein ELSTER möglich: www.elster.de. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Nachberechnung Vorjahre – Grundlagen (Dok.-Nr. 1034430). |
Für Nachberechnungen nach den ersten 3 Januarwochen, die nach dem Entstehungsprinzip durchgeführt werden, erhalten Sie folgenden Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll:
Die steuerliche Abrechnung gemäß Entstehungsprinzip ist nur in den ersten 3 Januarwochen zulässig (Dreiwochenfrist). Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe. |
Die steuerliche Berechnung wird im Rechenzentrum dennoch nach dem Entstehungsprinzip durchgeführt. Der Hinweis dient zu Ihrer Kontrolle.
Bei Nachberechnungen Vorjahr im Zuflussprinzip kein Entstehungsprinzip mehr möglich
Wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahrs bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde: Eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip ist nicht mehr möglich. Das Zuflussprinzip wird automatisch angewandt. |
Weitere Informationen: Nachberechnung Vorjahre – Grundlagen (Dok.-Nr. 1034430)
7 DEÜV
Bei Nachberechnungen für das laufende Jahr oder für das Vorjahr werden DEÜV-Meldungen gegebenenfalls storniert und/oder neu erstellt. Dies gilt auch für DEÜV-Jahresmeldungen.
Weitere Informationen:
8 Besonderheiten
8.1 Durchschnittsspeicher
Durchschnittsspeicher werden ausschließlich mit den laufenden monatlichen Abrechnungen gefüllt. Wenn diese Abrechnungen durch eine Nachberechnung im laufenden Kalenderjahr verändert wurden, ändern sich automatisch auch die Durchschnittsspeicher.
Aus diesem Grund ist das Ändern von Durchschnittsspeicherwerten über Lohnkontowerte im laufenden Kalenderjahr nicht möglich.
Weitere Informationen: Durchschnittsspeicher einrichten und ändern (Dok.-Nr. 1070204)
8.2 Unterbrechungen (Fehlzeitenverwaltung)
Die Änderung oder nachträgliche Erfassung einer Unterbrechung (Fehlzeit) für das aktuelle Abrechnungsjahr und das Vorjahr löst eine automatische Nachberechnung aus.
Die DEÜV-Meldungen werden - auch bei Eingaben in die Vergangenheit - korrekt im DATEV-Rechenzentrum erstellt.
8.3 Netto-Lohn
Netto-Lohnarten können mit einer Nachberechnung in das Vorjahr abgerechnet werden.
Weitere Informationen: Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) in Verbindung mit Netto-Lohn (Dok.-Nr. 1020903)
8.4 Betriebliche Altersvorsorge - bAV
Die Nachberechnung wird im DATEV-Rechenzentrum automatisch angestoßen, wenn
-
Sie in einem bestehenden Vertrag die Zahlungsdaten verändern und
-
Sich diese Änderung auf Abrechnungsmonate im laufenden Jahr bezieht.
-
Sie einen bestehenden bereits abgerechneten Vertrag löschen.
Hinweis
Eine automatische Nachberechnung in das Vorjahr wird nur im Abrechnungsmonat Januar durchgeführt. |
Für Änderungen innerhalb von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge, die das Vorjahr betreffen: Stoßen Sie in den Abrechnungsmonaten Februar - Dezember die Nachberechnung für das Vorjahr manuell an (Wert 1, Bearbeitungsschlüssel 96).
Weitere Informationen: Betriebliche Altersvorsorge (bAV) (Dok.-Nr. 1020917) ab 2018.
8.5 Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Wenn eine Nachberechnung auf das Vorjahr durchgeführt wird und sie beinhaltet eine Änderung im Vergleich zum bisher übermittelten Lohnnachweis: Der geänderte Lohnnachweis wird erneut übermittelt. Die Daten werden direkt nach der Erstellung übermittelt.
Weitere Informationen:
9 Auswertungen
9.1 Brutto/Netto-Bezüge (Auswertung 10) abrechnen
Wenn sich für einen nachberechneten Monat in folgenden Punkten Änderungen ergeben, wird die Auswertung 10 - Abrechnung Brutto/Netto-Bezüge grundsätzlich neu erstellt:
-
Lohnarten
-
Netto-Bezügen / Netto-Abzügen
-
Lohnsteuer und Kirchensteuer
-
Solidaritätszuschlags
-
Sozialversicherung
Die Änderungen zur vorangegangenen Abrechnung des Nachberechnungsmonats werden in der Regel (je nach Änderung) in einer neuen Zeile ausgewiesen und mit N gekennzeichnet.
Beispiel: Entgelterhöhung von 50,00 EUR.

Der Auszahlungsbetrag der vorangegangenen Abrechnung wird im Nettoblock des Nachberechnungsmonats als bereits ausbezahlt abgezogen.
Für die automatisch nachberechneten Monate haben Sie die Möglichkeit, den Druck der Auswertung 10 individuell zu steuern.
Druck der Auswertung 10 individuell steuern | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen, Registerkarte Brutto/Netto-Abrechnung wählen. |
2 |
In der Gruppe Angaben zum Druck der Brutto/Netto-Abrechnung im Feld Druck der Brutto/Netto - Abrech. aus Nachberechnung einen der folgenden Einträge wählen:
|
Geänderte Daten, die aufgrund der Nachberechnung Vorjahr erzeugt wurden, werden dargestellt: In Korrektur-Auswertungen -oder- In ergänzenden Auswertungen -oder- In Auswertungen der laufenden Abrechnung Die geänderten Daten werden mit oder ohne Kennzeichnung dargestellt. |
9.2 Lohnkonto (Auswertung 50)
In der Auswertung 50 wird die Nachberechnung mit den neuen gültigen Gesamtbeträgen in einer neuen Zeile mit folgendem Zeichen * ausgewiesen:

9.3 Auswertung 165 - Aufteilung Steuer-/SV-Werte aus der Brutto/Netto-Abrechnung
Für die Abrechnung von laufenden Bezügen und Einmalbezügen in Verbindung mit mehreren Nachberechnungen empfehlen wir Ihnen die Auswertung 165 - Aufteilung Steuer-/SV-Werte aus der Brutto/Netto-Abrechnung.
In der Brutto/Netto-Abrechnung sind die Zeilen für die gesetzlichen Abzüge begrenzt. Zwar sind alle Abrechnungen und Auswertungen rechnerisch korrekt. Das Nachrechnen der gesetzlichen Abzüge ist aber nicht einfach, denn in den vorhandenen Summenzeilen werden die jeweiligen Werte saldiert. Hier empfehlen wir Ihnen die Auswertung 165.
Hier können Sie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge der einzelnen Arbeitnehmer leicht nachvollziehen. Die Darstellung ist übersichtlich, getrennt nach monatlichen und jährlichen Bezügen und monatlichen und jährlichen Nachberechnungswerten.
9.4 Weitere Auswertungen
Für den Nachberechnungsmonat werden folgende Auswertungen neu erstellt:
-
10 - Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
-
100 - Antrag auf Gewährung von Kug
-
102 - Brutto-/Ist-Entgelt Kug
-
160 - Antrag ZWG/WG/WAG
-
164 - Brutto-Soll/Ist-Entgelt WAG
-
153 - Lohnnachweis für Urlaub
Für folgende Auswertungen wird für jeden Nachberechnungsmonat eine weitere Auswertung als Anhang zur laufenden Auswertung erzeugt:
81 - Lohnartenwerte
82 - Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
90 - Kostenstellenwerte
91 - Kostenträgerwerte
156 - Lohn-/Lohnnebenkosten pro Baustelle
157 - Stundenabrechnung pro Baustelle und Arbeitnehmer
In den folgenden Auswertungen sind die Werte der Nachberechnung ohne besondere Kennzeichnung in den Auswertungen des laufenden Monats enthalten:
23 - Lohnsteuer-Anmeldung
24 - DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung
30 - Beitragsnachweis Krankenkasse
35 - DÜ-Protokoll Beitragsnachweis
80 - Buchungsbeleg
85 - Programmverbindung FIBU
Alle Auswertungen für den Zahlungsverkehr
In allen anderen Auswertungen des laufenden Monats werden die Werte der Nachberechnung ausgewiesen und mit N gekennzeichnet.
10 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Dienstleistung im DATEV-Auftragsservice:
-
Für Steuerberater: Informationen und Buchung
-
Für Unternehmer: Informationen und Buchung