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Aktuelle Änderungen

05.02.2025

Kapitel 3: Hinweis zu Nachberechnungen bei ausgetretenen Mitarbeitern hinzugefügt.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie Nachberechnungen in LODAS durchführen.

2 Vorgehen

Um in LODAS Nachberechnungen durchzuführen, haben Sie 2 Möglichkeiten:

-oder-

3 Grundlagen

Hinweis
Vorvorjahre können nicht über das Programm korrigiert werden

Eine Abrechnung / Nachberechnung ist nur für das laufende Abrechnungsjahr und das Vorjahr möglich.
Vorvorjahre können über das Programm nicht korrigiert werden.

Wenn Meldungen aus Vorvorjahren zu korrigieren sind: Sie können die Meldungen nur über SV-Meldeportal oder ELSTER an die jeweiligen Institutionen übermitteln.

Hinweis
Nachberechnungen bei ausgetretenen Mitarbeitern

Für das Jahr 2025 wurde am 22.01.2025 ein geänderter Steuer-PAP vom Bundesfinanzministerium bekanntgegeben.

Daher kann es auch bei ausgetretenen Mitarbeitern zu

  • Korrekturen der Steuer

  • des Kug/Saison-Kug

  • oder zur Neuerstellung der Lohnsteuerbescheinigung kommen.

Grundsätzlich kann in den Lohnprogrammen nur eine Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Steuer zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich um den genannten Steuer-PAP (Programmablaufplan). Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wurde der Steuer-PAP rückwirkend zum 01.01.2025 angepasst.

DATEV ist verpflichtet diese neue Steuerberechnung rückwirkend ab dem 01.01.2025 in den Lohnprogrammen anzuwenden. Im DATEV-Rechenzentrum wird der neue Steuer-PAP 2025 seit 17.02.2025 automatisch berücksichtigt. LODAS 14.53 (Service-Release, 20.02.2025) enthält außerdem wichtige Anpassungen zur Steuerberechnung 2025.

Die neue Steuer wird auch dann berechnet, wenn der Mitarbeiter aus anderen Gründen nachberechnet wird. Betroffen sind die Monate, die durch die Nachberechnung angesprochen werden. Die Nachberechnung kann nicht unterdrückt werden. Auch kann für diesen Personenkreis der ursprüngliche Steuer-PAP nicht angewendet werden.

Korrektur Steuerabzüge 2025 - Hintergrund (Dok.-Nr. 1038282)

Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft (Dok.-Nr. 1011662)

Programmlogik bei Nachberechnung

Wenn Sie Stammdaten-Änderungen auf Mandantenebene rückwirkend erfassen:

Neben den aktiven Arbeitnehmern werden auch ausgetretene Arbeitnehmer nachberechnet.

Für alle Arbeitnehmer wird im Rechenzentrum geprüft, ob eine Änderung notwendig ist. Auch wenn sich für die ausgetretenen Arbeitnehmer keine Änderungen ergeben:

Eine Brutto/Netto-Abrechnung im aktuellen Abrechnungsmonat wird ausgegeben.

Es entstehen die üblichen Abrechnungskosten.

Beispiel: Im Abrechnungsmonat 01/2023 (aktueller Abrechnungsmonat) wird die Nachberechnung auf 01/2022 auf Mandantenebene angestoßen. Die Brutto/Netto-Abrechnung wird im Monat 01/2023 ausgegeben.

Nachberechnung anstoßen in Ausnahmefällen notwendig:

Die meisten Eingaben von Stammdaten in die Vergangenheit (auch für das Vorjahr) lösen eine automatische Nachberechnung aus. Automatisch nachberechnet werden die Monate ab dem Monat der Stammdaten-Änderungen. Der Anstoß der Nachberechnung mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 ist in Ausnahmefällen notwendig.

Weitere Informationen: Mandantendaten, die keine automatische Nachberechnung auslösen (Dok.-Nr. 9226133)

Nachberechnung anstoßen
Vorgehen:
1

Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard wählen.

2

Folgende Eingaben erfassen:

NM/JJJJ

PersNr

Wert

BS

NM/JJJJ

<PersNr>

1

96

Hinweis
Wiederabrechnung mit Nachberechnung

Wenn für einen Arbeitnehmer eine Stammdaten-Änderung in die Vergangenheit durchgeführt und dadurch eine automatische Nachberechnung ausgelöst wurde:

Die Wiederabrechnung ist jederzeit ohne weitere Stammdaten-Eingaben möglich. Die einmal gespeicherten Stammdaten werden immer dem von Ihnen gewählten Bearbeitungsmonat zugeordnet.

Rücknahme einer erfassten und verarbeiteten Nachberechnung

Wenn versehentlich in die Vergangenheit Stammdaten eingegeben und dadurch eine automatische Nachberechnung ausgelöst wurden:

Eine Korrektur ist nur mit erneuter Stammdaten-Eingabe möglich. Dies gilt auch bei einer Wiederabrechnung.

Hinterlegen Sie in diesem Fall die ursprünglich gespeicherten Stammdaten im entsprechenden Bearbeitungsmonat. Diese erneute Änderung in die Vergangenheit löst eine erneute automatische Nachberechnung aus. Damit ist der alte Zustand wiederhergestellt.

Nachberechnung nicht abgerechneter Monate

Eine Nachberechnung auf einen Monat, für den der Mandant nicht abgerechnet wurde, ist nicht möglich.

4 Bewegungsdaten erfassen

4.1 Bewegungsdaten für zurückliegende Monate erfassen und korrigieren

Bewegungsdaten für zurückliegende Monate erfassen und korrigieren
Vorgehen:
1

Im aktuellen Bearbeitungsmonat Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard wählen.

2

Entsprechende Werte erfassen.

Hinweis
Nachberechnung Standard und Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers
  • Nachberechnung Standard: Unter Nachberechnung Standard nur Differenzen erfassen.

  • Mitarbeiter ist ausgetreten: Bevor Bewegungsdaten erfasst werden können, im Monat der Abrechnung unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume wählen. Das Kontrollkästchen Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen aktivieren.

4.2 Beispiele Bewegungsdaten für zurückliegende Monate erfassen und korrigieren

Beispiel:

Mit der Abrechnung Juni wird noch eine Prämie für den Monat Mai ausbezahlt.

Folgende Eingaben erfassen:

NM/JJJJ

PersNr

Wert

BS

LA

05/JJJJ

<PersNr>

1.000,00

2

Eigene Lohnart für die Prämie

Beispiel:

Mit der Abrechnung Juni wird die im Monat Mai ausgezahlte Prämie von 1.000,00 EUR auf 800,00 EUR korrigiert.

Folgende Eingaben erfassen:

NM/JJJJ

PersNr

Wert

BS

LA

05/JJJJ

<PersNr>

-200,00

2

Eigene Lohnart für die Prämie

Beispiel:

Mit der Abrechnung Juni werden für den Monat Mai statt ursprünglich 100 Stunden 160 Stunden bezahlt.

Folgende Eingaben erfassen:

NM/JJJJ

PersNr

Wert

BS

LA

05/JJJJ

<PersNr>

60,00

1

Eigene Lohnart für den Stundenlohn

Beispiel:

Mit der Abrechnung Juni werden für den Monat Mai statt ursprünglich 160 Stunden 100 Stunden bezahlt.

Folgende Eingaben erfassen:

NM/JJJJ

PersNr

Wert

BS

LA

05/JJJJ

<PersNr>

-60,00

1

Eigene Lohnart für den Stundenlohn

4.3 Kalendarium

Werte für Nachberechnung erfassen
Vorgehen:
1

Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Kalendarium wählen.

2

Werte erfassen.

Für die nachberechneten Monate wird der Druck des Kalendariums in der Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge nochmals aufbereitet. Die Änderungen werden dabei berücksichtigt.

Hinweis
Wichtiger Hinweis

Unter Nachberechnung Kalendarium nur Differenzen erfassen.

4.4 Akkord

Korrekturen bei Akkordlohnabrechnung
Vorgehen:
1

Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Akkord wählen.

2

Werte erfassen.

5 Stammdaten erfassen

5.1 Lohnarten - Änderung in der Vergangenheit

Wenn eine Lohnart für einen zurückliegenden Bearbeitungsmonat, z. B. bei den Angaben zur Steuer- und SV-Behandlung geändert wird:

Ab dem Bearbeitungsmonat werden automatisch korrigierte Abrechnungen erstellt. Das betrifft alle Arbeitnehmer, für die in der Vergangenheit diese Lohnart in der Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge ausgewiesen wurde.

Achtung
Achtung
Lohnarten nicht löschen!

Eine Lohnart nur löschen, wenn diese Lohnart nach Ablauf von mehr als 2 Kalenderjahren nicht genutzt wurde.

5.2 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge

Eine Änderung in der Vergangenheit löst keine automatische Nachberechnung aus.

Wenn Sie eine Nachberechnung benötigen:

Stoßen Sie für den betroffenen Arbeitnehmer die Nachberechnung für den 1. Nachberechnungsmonat an.

Nachberechnung erfassen
Vorgehen:
1

Bewegungsdaten | Erfassungstabellen , Registerkarte Nachberechnung Standard wählen.

2

Nachberechnungsmonat NM/JJJJ, Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 erfassen.

5.3 Krankenkassen

Automatische Nachberechnung Umlage

Bei einer rückwirkenden Änderung wird eine automatische Nachberechnung für die Umlageprozentsätze für die letzten 2 Monate durchgeführt. Wenn z. B. der Bearbeitungsmonat Juli ist, wird für die Monate Mai und Juni automatisch nachberechnet.

Wenn eine Nachberechnung für mehr als 2 Monate rückwirkend erforderlich ist:

Stoßen Sie für den betroffenen Arbeitnehmer die Nachberechnung für den 1. Nachberechnungsmonat an.

Nachberechnung erfassen
Vorgehen:
1

Bewegungsdaten | Erfassungstabellen , Registerkarte Nachberechnung Standard wählen.

2

Nachberechnungsmonat NM/JJJJ, Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 erfassen.

Die gleiche Vorgehensweise gilt für Prozentsätze, die im Rechenzentrum nicht überwacht (Landwirtschaftliche Krankenkassen) und für mehrere Monate rückwirkend geändert werden.

Beachten Sie bei Änderungen der Umlageart in den Mandantendaten:

Zur automatischen Nachberechnung müssen alle umlagepflichtigen Arbeitnehmer abgerechnet werden. Führen Sie eine Erstabrechnung oder Wiederabrechnung komplett durch. Eine Wiederabrechnung einzelner Personalnummern reicht zur Korrektur nicht aus.

Wenn Vormonate mit einer falschen Umlageart abgerechnet wurden:

Sie können diese Monate über den Bearbeitungsmonat mit den korrekten Eingaben korrigieren.

Weitere Informationen: Umlage in LODAS erfassen (Dok.-Nr. 5303378)

Achtung
Achtung
Krankenkassen nicht löschen!

Bestehende (und abgerechnete) Krankenkassen dürfen nicht gelöscht werden.

Aus diesem Grund ist es nicht möglich, in den Stammdaten einer bestehenden Krankenkasse die Betriebsnummer mit einer anderen Betriebsnummer zu überschreiben.

Eine Krankenkasse nur dann löschen, wenn diese Kasse nach Ablauf von mehr als 2 Kalenderjahren nicht genutzt wurde.

5.4 Änderungskennzeichen setzen

Eine Änderung in den Personaldaten oder Mandantendaten in LODAS bewirkt immer, dass das geänderte Feld grün markiert wird.

Mit dem Senden der Stammdaten an die RZ-Kommunikation wird diese grüne Markierung in LODAS automatisch gelöscht.

Sie können auch Felder mit einem Änderungskennzeichen markieren, deren Eintrag unverändert ist.

Änderungskennzeichen setzen
Vorgehen:

Bearbeiten | Änderungskennzeichen setzen wählen.

Die markierten Felder werden grün gekennzeichnet und beim nächsten Senden von Stammdaten berücksichtigt.

Hinweis
Keine automatische Nachberechnung

Wenn unveränderte Einträge, die bereits in LODAS und im DATEV-Rechenzentrum vorhanden sind, mit dem Änderungskennzeichen versehen werden, löst dies keine automatische Nachberechnung aus. Wenn Sie aus einem individuellen Grund heraus dennoch eine Nachberechnung benötigen:

Stoßen Sie für den betroffenen Arbeitnehmer die Nachberechnung für den ersten Nachberechnungsmonat an. Unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard wählen. Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 erfassen.

5.5 Auswertungssteuerung

Bei der Auswertungssteuerung handelt es sich um eine Tabelle. Aus diesem Grund ist die Funktion Änderungskennzeichen setzen (Alt + A) für einige Felder der Auswertungssteuerung nicht zugelassen. Geänderte Eingaben, z. B. im Fach von KRÜ auf KRZ, werden in der Auswertungssteuerung auch ohne die grüne Markierung erkannt und verarbeitet. Die Änderung der Felder wird im Stammdaten-Änderungsprotokoll der Mandantendaten ausgegeben.

Stammdaten-Änderungsprotokoll ausgeben
Vorgehen:

Auswertungen | Stammdaten-Änderungsprotokoll | Mandantendaten wählen.

6 Nachberechnung Vorjahr

Zuflussprinzip aufheben

In den Mandantendaten ist das Zuflussprinzip für die Nachberechnung Vorjahr automatisch vorbelegt.

Zuflussprinzip in den Mandantendaten aufheben
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung wählen.

2

Im Feld Steuerliche Behandlung NB Vorjahr aus der Liste den Eintrag Entstehungsprinzip wählen.

Zuflussprinzip oder Entstehungsprinzip in den Personaldaten wählen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg., Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben wählen.

2

Im Feld Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr aus der Liste den entsprechenden Eintrag wählen.

Die Eingabe des Entstehungsprinzips gilt im Rechenzentrum nur temporär. Nach dem Senden der Daten wird automatisch wieder das Zuflussprinzip eingestellt.

Hinweis
Entstehungsprinzip nur eingeschränkt zulässig

Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur mit Einschränkungen zulässig.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Die Nachberechnung erfolgt innerhalb der ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist)

  • Die Nachberechnung ist nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar möglich

  • In den Abrechnungsmonaten Januar und Februar wurde noch nicht im Zuflussprinzip auf das Vorjahr nachberechnet

Wenn Sie in LODAS für die Lohnsteuer-Anmeldung den Eintrag monatlich, Anmeldezeitraum: Folgemonat gewählt haben:

Das Entstehungsprinzip ist mit dieser Einstellung nur im Abrechnungsmonat Januar möglich.

Prüfen Sie die Einstellung unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung, in der Gruppe Lohnsteuer-Anmeldung, im Feld Anmeldezeitraum

Beachten Sie nach der Abrechnung Februar:

Für das Vorjahr ist die Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung manuell über Mein ELSTER möglich: www.elster.de.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument Nachberechnung Vorjahre – Grundlagen (Dok.-Nr. 1034430).

Für Nachberechnungen nach den ersten 3 Januarwochen, die nach dem Entstehungsprinzip durchgeführt werden, erhalten Sie folgenden Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll:

Die steuerliche Abrechnung gemäß Entstehungsprinzip ist nur in den ersten 3 Januarwochen zulässig (Dreiwochenfrist). Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe.

Die steuerliche Berechnung wird im Rechenzentrum dennoch nach dem Entstehungsprinzip durchgeführt. Der Hinweis dient zu Ihrer Kontrolle.

Hinweis
Bei Nachberechnungen Vorjahr im Zuflussprinzip kein Entstehungsprinzip mehr möglich

Wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahrs bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde: Eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip ist nicht mehr möglich. Das Zuflussprinzip wird automatisch angewandt.

Weitere Informationen: Nachberechnung Vorjahre – Grundlagen (Dok.-Nr. 1034430)

7 DEÜV

Bei Nachberechnungen für das laufende Jahr oder für das Vorjahr werden DEÜV-Meldungen gegebenenfalls storniert und/oder neu erstellt. Dies gilt auch für DEÜV-Jahresmeldungen.

Weitere Informationen:

8 Besonderheiten

8.1 Durchschnittsspeicher

Durchschnittsspeicher werden ausschließlich mit den laufenden monatlichen Abrechnungen gefüllt. Wenn diese Abrechnungen durch eine Nachberechnung im laufenden Kalenderjahr verändert wurden, ändern sich automatisch auch die Durchschnittsspeicher.

Aus diesem Grund ist das Ändern von Durchschnittsspeicherwerten über Lohnkontowerte im laufenden Kalenderjahr nicht möglich.

Weitere Informationen: Durchschnittsspeicher einrichten und ändern (Dok.-Nr. 1070204)

8.2 Unterbrechungen (Fehlzeitenverwaltung)

Die Änderung oder nachträgliche Erfassung einer Unterbrechung (Fehlzeit) für das aktuelle Abrechnungsjahr und das Vorjahr löst eine automatische Nachberechnung aus.

Die DEÜV-Meldungen werden - auch bei Eingaben in die Vergangenheit - korrekt im DATEV-Rechenzentrum erstellt.

8.3 Netto-Lohn

Netto-Lohnarten können mit einer Nachberechnung in das Vorjahr abgerechnet werden.

Weitere Informationen: Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) in Verbindung mit Netto-Lohn (Dok.-Nr. 1020903)

8.4 Betriebliche Altersvorsorge - bAV

Die Nachberechnung wird im DATEV-Rechenzentrum automatisch angestoßen, wenn

  • Sie in einem bestehenden Vertrag die Zahlungsdaten verändern und

  • Sich diese Änderung auf Abrechnungsmonate im laufenden Jahr bezieht.

  • Sie einen bestehenden bereits abgerechneten Vertrag löschen.

Hinweis
Hinweis

Eine automatische Nachberechnung in das Vorjahr wird nur im Abrechnungsmonat Januar durchgeführt.

Für Änderungen innerhalb von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge, die das Vorjahr betreffen: Stoßen Sie in den Abrechnungsmonaten Februar - Dezember die Nachberechnung für das Vorjahr manuell an (Wert 1, Bearbeitungsschlüssel 96).

Weitere Informationen: Betriebliche Altersvorsorge (bAV) (Dok.-Nr. 1020917) ab 2018.

8.5 Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Wenn eine Nachberechnung auf das Vorjahr durchgeführt wird und sie beinhaltet eine Änderung im Vergleich zum bisher übermittelten Lohnnachweis: Der geänderte Lohnnachweis wird erneut übermittelt. Die Daten werden direkt nach der Erstellung übermittelt.

Weitere Informationen:

9 Auswertungen

9.1 Brutto/Netto-Bezüge (Auswertung 10) abrechnen

Wenn sich für einen nachberechneten Monat in folgenden Punkten Änderungen ergeben, wird die Auswertung 10 - Abrechnung Brutto/Netto-Bezüge grundsätzlich neu erstellt:

  • Lohnarten

  • Netto-Bezügen / Netto-Abzügen

  • Lohnsteuer und Kirchensteuer

  • Solidaritätszuschlags

  • Sozialversicherung

Die Änderungen zur vorangegangenen Abrechnung des Nachberechnungsmonats werden in der Regel (je nach Änderung) in einer neuen Zeile ausgewiesen und mit N gekennzeichnet.

Beispiel: Entgelterhöhung von 50,00 EUR.

Der Auszahlungsbetrag der vorangegangenen Abrechnung wird im Nettoblock des Nachberechnungsmonats als bereits ausbezahlt abgezogen.

Für die automatisch nachberechneten Monate haben Sie die Möglichkeit, den Druck der Auswertung 10 individuell zu steuern.

Druck der Auswertung 10 individuell steuern
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen, Registerkarte Brutto/Netto-Abrechnung wählen.

2

In der Gruppe Angaben zum Druck der Brutto/Netto-Abrechnung im Feld Druck der Brutto/Netto - Abrech. aus Nachberechnung einen der folgenden Einträge wählen:

  • Druck nur bei Veränderung

  • Kein Druck der Brutto/Netto-Abrechnung aus Nachberechnung

  • Genereller Druck der Brutto/Netto-Abrechnung aus Nachberechnung

Geänderte Daten, die aufgrund der Nachberechnung Vorjahr erzeugt wurden, werden dargestellt:

In Korrektur-Auswertungen

-oder-

In ergänzenden Auswertungen

-oder-

In Auswertungen der laufenden Abrechnung

Die geänderten Daten werden mit oder ohne Kennzeichnung dargestellt.

9.2 Lohnkonto (Auswertung 50)

In der Auswertung 50 wird die Nachberechnung mit den neuen gültigen Gesamtbeträgen in einer neuen Zeile mit folgendem Zeichen * ausgewiesen:

9.3 Auswertung 165 - Aufteilung Steuer-/SV-Werte aus der Brutto/Netto-Abrechnung

Für die Abrechnung von laufenden Bezügen und Einmalbezügen in Verbindung mit mehreren Nachberechnungen empfehlen wir Ihnen die Auswertung 165 - Aufteilung Steuer-/SV-Werte aus der Brutto/Netto-Abrechnung.

In der Brutto/Netto-Abrechnung sind die Zeilen für die gesetzlichen Abzüge begrenzt. Zwar sind alle Abrechnungen und Auswertungen rechnerisch korrekt. Das Nachrechnen der gesetzlichen Abzüge ist aber nicht einfach, denn in den vorhandenen Summenzeilen werden die jeweiligen Werte saldiert. Hier empfehlen wir Ihnen die Auswertung 165.

Hier können Sie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge der einzelnen Arbeitnehmer leicht nachvollziehen. Die Darstellung ist übersichtlich, getrennt nach monatlichen und jährlichen Bezügen und monatlichen und jährlichen Nachberechnungswerten.

9.4 Weitere Auswertungen

Für den Nachberechnungsmonat werden folgende Auswertungen neu erstellt:

  • 10 - Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge

  • 100 - Antrag auf Gewährung von Kug

  • 102 - Brutto-/Ist-Entgelt Kug

  • 160 - Antrag ZWG/WG/WAG

  • 164 - Brutto-Soll/Ist-Entgelt WAG

  • 153 - Lohnnachweis für Urlaub

Für folgende Auswertungen wird für jeden Nachberechnungsmonat eine weitere Auswertung als Anhang zur laufenden Auswertung erzeugt:

81 - Lohnartenwerte

82 - Netto-Bezüge/Netto-Abzüge

90 - Kostenstellenwerte

91 - Kostenträgerwerte

156 - Lohn-/Lohnnebenkosten pro Baustelle

157 - Stundenabrechnung pro Baustelle und Arbeitnehmer

In den folgenden Auswertungen sind die Werte der Nachberechnung ohne besondere Kennzeichnung in den Auswertungen des laufenden Monats enthalten:

23 - Lohnsteuer-Anmeldung

24 - DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung

30 - Beitragsnachweis Krankenkasse

35 - DÜ-Protokoll Beitragsnachweis

80 - Buchungsbeleg

85 - Programmverbindung FIBU

Alle Auswertungen für den Zahlungsverkehr

In allen anderen Auswertungen des laufenden Monats werden die Werte der Nachberechnung ausgewiesen und mit N gekennzeichnet.

10 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Dienstleistung im DATEV-Auftragsservice:

11 Weitere Informationen

Service-TAN
Kundensupport
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Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: