Als E-Mail senden
1071427

Aktuelle Änderungen

19.03.2025

Kapitel 2.3 überarbeitet

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie Mandantendaten von DATEV Unternehmen online auf eine neue Beraternummer und Mandantennummer innerhalb einer Mitgliedschaft übertragen.

2 Vorgehen

Um einen Unternehmensübertrag innerhalb der Mitgliedschaft in DATEV Unternehmen online durchzuführen, haben Sie 3 Möglichkeiten:

Klick-Tutorial

Um zu erfahren, wie Sie einen Unternehmensübertrag innerhalb einer Mitgliedschaft vornehmen, können Sie auch das Klick-Tutorial verwenden.

Das Klick-Tutorial führt Sie Schritt für Schritt mit grafischer Unterstützung zur Lösung.

Klick-Tutorial starten

2.1 Voraussetzungen und notwendige Aktivitäten vor dem Unternehmensübertrag

Folgende Voraussetzungen und Aktivitäten müssen vor dem Übertrag eines Bestands erfüllt sein:
  1. Wenn die Verantwortung der zu übertragenen Daten beim Unternehmen liegt, muss der steuerliche Berater eine nachweisbare Zustimmung des Unternehmens haben. Die Zustimmung muss vor der Übertragung vorhanden sein. In den Leistungsbeschreibungen DATEV-Cloud-Lösungen Rechnungswesen (Dok.-Nr. 0904399) (Kapitel 3) finden Sie weitere Informationen zur Verantwortlichkeit bei Auftragsdatenverarbeitung.

    Das heißt, dass die Kanzlei eine schriftliche formlose Bestätigung vom Mandanten hat und aufbewahrt. Es geht darum, dass die Kanzlei nicht ohne Zustimmung des Mandanten dessen Daten überträgt.

  2. Sicherstellen, dass unter dem Bestand (Beraternummer und Mandantennummer), auf den übertragen wird, in keiner Anwendung Daten gespeichert sind. Überträge sind nur auf einen freien Bestand möglich.

  3. Sicherstellen, dass alle digitalen Belege hochgeladen, erfasst und bereitgestellt sind.

  4. Wenn die Bearbeitungsform Erweitert in DATEV Belege online eingesetzt wird, müssen die für den Berater bereitgestellten Stapel in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen abgeholt sein.

  5. Wenn mit DATEV Kassenbuch online gearbeitet wird, müssen bereitgestellte Kassenbewegungen in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen abgeholt sein.

  6. Wenn mit DATEV Mahnvorschlag-Dialog gearbeitet wird, müssen die Mahnvorschlag-Dialog-Listen abgeschlossen werden.

  7. Sicherstellen, dass offene Zahlungsaufträge über DATEV Bank online an das zuständige Kreditinstitut gesendet oder exportiert wurden. Beachten Sie, dass beim Export der Zahlung, das Wiedervorlagedatum verloren geht. Ebenso müssen offene Zahlungen in DATEV Bank online nach dem Export gelöscht werden. Informationen zum Exportieren von Zahlungen finden Sie im Dokument: Zahlungen importieren und exportieren (Dok.-Nr. 1003115)

  8. In DATEV Rechteverwaltung online muss das Recht Stammdaten | Mandantendatenübertrag aktiv sein.

    • Im Menü: Anwendungen | Administration wählen.

    • Mitarbeiter und Zugangsmedium wählen.

    • Unter Berechtigungen im Bereich Stammdaten | Recht Mandantendatenübertrag aktivieren.

  9. In DATEV Unternehmen online | Administration | Rechteverwaltung muss die Datenfreigabe für alle angelegten Anwendungen unter der bisherigen und zukünftigen Beraternummer und Mandantennummer angelegt sein.

Wie Sie Mandantendaten innerhalb der eigenen Mitgliedschaft, mit der Mandantenverwaltung RZ, im DATEV-Rechenzentrum (RZ) übertragen finden Sie im Dokument: Mandantendaten übertragen, im DATEV-Rechenzentrum mit der Mandantenverwaltung RZ (Dok.-Nr. 1071035)

2.2 Unternehmensübertrag innerhalb der Mitgliedschaft

Hinweis
Alle Wirtschaftsjahre werden übertragen und gelöscht

Bei einem Bestandsübertrag wird immer der gesamte Mandantenbestand mit allen Wirtschaftsjahren übertragen. Der Mandantenbestand wird bei der abgebenden Beraternummer und Mandantennummer komplett gelöscht. Das Kopieren ausgewählter Bestände und das Übertragen einzelner Wirtschaftsjahre sind bei den DATEV-Cloud-Anwendungen aus technischen Gründen nicht möglich.

Übertrag eines Unternehmens durchführen
Vorgehen:
1

Im Menü: Anwendungen | Stammdaten wählen.

2

Bestandsverwaltung | Übertragen wählen.

3

Auf der Seite Unternehmensübertrag unter Übertragen auf die Ziel-Beraternummer und die Ziel-Mandantennummer des Mandanten erfassen. Anschließend auf Weiter klicken. Die Prüfung zeigt, ob für die Beraternummer und Mandantennummer das Recht existiert. Wenn die Rechteprüfung negativ ist:

Aktivieren der Rechte für das Zugangsmedium. Menü: Anwendungen | Administration wählen.

4

Das Gesamtergebnis zeigt, ob ein Bestandsübertrag möglich ist. Wenn kein Bestandsübertrag möglich ist, sind die Gründe ersichtlich.

5

Beim Hinweis Ich habe die Hinweise gelesen und berücksichtigt das Kontrollkästchen aktivieren.

6

Auf Unternehmen übertragen klicken.

Hinweis
Einheitlicher Bestand

Um digitale Belege zu buchen, Buchungsvorschläge zu übergeben sowie Daten von DATEV Belege online und DATEV Kassenbuch online abzuholen muss der Zielmandant in dem DATEV-Rechnungswesen-Programm mit der Beraternummer und Mandantennummer in DATEV Stammdaten online übereinstimmen.

2.3 Tätigkeiten nach dem Übertrag

Übersicht zu den Tätigkeiten nach den Übertrag:

Tätigkeiten nach dem Übertrag in DATEV Unternehmen online (Dok.-Nr. 1038781)

2.4 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Dienstleistung im DATEV-Auftragsservice:

DATEV Stammdaten online: Mandantendatenübertrag innerhalb der Mitgliedschaft

3 Weitere Informationen

Service-TAN
Kundensupport
Der Internet Explorer ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt!

Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: