SKR14: Land- und Forstwirtschaft: Besteuerungsart rückwirkend ändern
Aktuelle Änderungen |
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11.04.2024 |
Das Dokument wurde auf aktualisiert. |
1 Über dieses Dokument
Sie nutzen die Besteuerungsart Pauschalierung nach § 24 UStG.
Sie ändern in Kanzlei-Rechnungswesen die Umsatzbesteuerungsart rückwirkend von Pauschalierung auf Regelbesteuerung. Prüfen Sie Stammdaten und Buchungssätze.
In diesem Dokument erhalten Sie Beispiele für notwendige Anpassungen vor und nach der Umstellung. Sie erfahren, wie Sie Stammdaten und vom Programm erstellte Buchungen prüfen und ggf. anpassen.
2 Hintergrund
Gemäß § 24 Abs. 4 UStG kann bis zum 10. Januar eines Kalenderjahrs entschieden werden, ob beim vorhergehenden Kalenderjahr ein rückwirkender Wechsel der Besteuerungsart durchgeführt wird.
Mit der Funktion Besteuerungsart rückwirkend ändern werden Sie beim nachträglichen Wechsel der Besteuerungsart unterstützt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Besteuerungsart rückwirkend ändern (Dok.-Nr. 9225218)
2.1 Besteuerungsart Pauschalierung: Unterschiedliche Buchungsverhalten
Wenn Sie die Besteuerungsart Pauschalierung gewählt haben, können Sie für die Buchung von Geschäftsvorfällen die Brutto-Verbuchung oder die Netto-Verbuchung festlegen. Die Unterschiede zwischen diesen Buchungsverhalten sind folgende:
Wenn Sie in den Mandanten-Stammdaten unter Verbuchung der Geschäftsvorfälle die Brutto-Verbuchung eingestellt haben, buchen Sie generell ohne Steuersachverhalte. Das Programm erstellt sowohl bei Pauschalierung als auch bei Regelbesteuerung je Konto einen Vorschlag. Weil z. B. bei Vorsteuer je Rechnung und Konto unterschiedliche Vorsteuersätze möglich sind. Prüfen Sie die entsprechenden Buchungssätze anhand der Originalrechnung. Hierzu wird im Arbeitsbereich Besteuerungsart rückwirkend ändern in der Spalte KZ je Buchungssatz ein Warnsymbol angezeigt. Das Warnsymbol wird in die Primanota übernommen.
Wenn Sie in den Mandanten-Stammdaten unter Verbuchung der Geschäftsvorfälle die Netto-Verbuchung eingestellt haben, erstellt das Programm nur für Regelbesteuerung einen Vorschlag. Dieser Vorschlag wird bei vorsteuerrelevanten Buchungen 1:1 auf Regelbesteuerung übernommen. Bei umsatzsteuerrelevanten Buchungen wird auf den entsprechenden Steuersatz der Regelbesteuerung übergeleitet. Wenn Buchungen ohne Steuersachverhalte vorhanden sind, bei denen normalerweise Vorsteuer oder Umsatzsteuer gebucht werden, wird bei diesen Buchungen sowohl bei Pauschalierung als auch bei Regelbesteuerung je ein Vorschlag erstellt.
3 Vorgehen
3.1 Stammdaten prüfen
Wenn z. B. BU-Schlüssel mit individuellen Faktor 2-Funktionen vorhanden sind, die eine prozentuale Umbuchung der Vorsteuer von abzugsfähiger Vorsteuer an nicht abzugsfähige Vorsteuer buchen, ändern Sie diese BU-Schlüssel vor dem Wechsel wie folgt:
Beispiel:
Bisherige Buchungssätze:
Im Arbeitsbereich Besteuerungsart rückwirkend ändern werden die Konten mit dem ursprünglich erfassten BU-Schlüssel auch bei Regelbesteuerung vorgeschlagen.
Passen Sie die Buchungssätze wie folgt an:
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Beispiel: Bisherige Stammdaten: ![]() Bisherige Buchungssätze:
Im Arbeitsbereich Besteuerungsart rückwirkend ändern werden die Konten mit den ursprünglich erfassten BU-Schlüsseln 57 und 58 auch bei Regelbesteuerung vorgeschlagen. Passen Sie die Buchungssätze wie folgt an:
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3.2 Automatisch erstellte Buchungen prüfen
Vor der rückwirkenden Änderung der Besteuerungsart ist eventuell eine Bearbeitung der vom Programm automatisch erstellten Buchungen nötig.
Wenn Sie z. B. die Vorsteuer bei Pauschalierung direkt auf das Vorsteuer-Sammelkonto gebucht haben, bearbeiten Sie die Buchungen wie folgt:
Beispiel: Bisheriger Buchungssatz:
Vorgeschlagener Buchungssatz:
Der vorgeschlagene Buchungssatz wird mit einem Hinweissymbol abgelehnt. Wenn beim Konto 6462 000 ein BU-Schlüssel vorhanden ist, darf bei Regelbesteuerung nicht direkt auf das Konto 6860 900 gebucht werden. Stattdessen muss auf das Konto 1400 900 gebucht werden.
Bearbeiten Sie, den Buchungssatz wie folgt:
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Wenn Sie eine individuelle Kontenfunktion bei Pauschalierung verwendet haben, zum Beispiel mit einer individuellen Funktion 73 002, gibt es Folgendes zu beachten:
Diese Buchungssätze werden mit einem Hinweissymbol abgelehnt. Beim Wechsel der Besteuerungsart werden alle individuellen Funktionen gelöscht. Dadurch wird die Standardfunktion F 86 000 wieder aktiv. Bei dieser Kontenfunktion ist keine Umsatzsteuerrechnung zulässig. Wählen Sie im Funktionsplan die individuelle Zusatzfunktion „nur Mehrwertsteuer zulässig“ Danach können alle Buchungen mit BU 2 verarbeitet werden.
4 Weitere Informationen
Wie Sie die Besteuerungsart rückwirkend ändern und welche Funktionen der Arbeitsbereich Besteuerungsart rückwirkend ändern bietet, erfahren Sie hier: Besteuerungsart rückwirkend ändern (Dok.-Nr. 9225218).