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Aktuelle Änderungen

15.03.2025

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wer am Prozessablauf des elektronischen Bescheidabgleichs beteiligt ist und wie dieser Prozess abläuft in DATEV Post, Fristen und Bescheide.

2 Allgemeiner Prozessablauf

Beteiligte:

Das Finanzamt bearbeitet die vom Steuerberater übermittelten Erklärungen. Nach Festsetzung des Bescheids werden die Bescheiddaten an die Oberfinanzdirektion (OFD) weitergegeben. Die OFD sammelt die Daten, verschlüsselt sie und gibt sie weiter an die Clearingstelle. DATEV holt die Daten von der Clearingstelle ab. Über das DATEV-Rechenzentrum werden Ihnen als Steuerberater die bearbeiteten Daten von der DATEV bereitgestellt.

Wenn ein Beteiligter ausfällt, bricht der Kreislauf zusammen. Verzögerungen oder Ausfälle können bei der Bereitstellung oder Weiterverarbeitung der elektronischen Bescheiddaten auftreten.

3 Prozessablauf in Post, Fristen und Bescheide

Wenn Sie eine Steuererklärung in den DATEV-Steuer-Programmen abschließen, werden die Steuereckwerte an Post, Fristen und Bescheide geliefert. Die Daten werden im Filter Steuereckwerte (ohne Frist) bereitgestellt. Wenn die elektronischen Bescheiddaten im DATEV-Rechenzentrum bereitstehen, können Sie die Bescheiddaten in Post, Fristen und Bescheide importieren. Nach dem Import werden die erklärten Steuereckwerte automatisch aus dem Filter Steuereckwerte (ohne Frist) gelöscht und mit den rückübermittelten Daten verglichen.

Das Ergebnis des Bescheidabgleichs ist im elektronisch rückübermittelten Bescheid im Filter ELSTER-Bescheide (ohne Frist) hinterlegt. Die Bescheidprüfung und ggf. weitere Aktionen können durchgeführt werden.

Abb. 2: Filter „Steuereckwerte (ohne Frist)“ in Post, Fristen und Bescheide

Als Anwender von DATEV Eigenorganisation compact / classic / comfort entstehen für die elektronischen Bescheiddatenrückübermittlungen keine zusätzlichen Kosten. Die Berechnung wird über den Prozess DATEV E-Steuern durchgeführt.

4 Steuerarten und Bescheidarten für den elektronischen Bescheidabgleich

Der elektronische Bescheidabgleich ist für folgende Steuerarten und Bescheidarten möglich:

  • Einkommensteuerbescheid

  • Umsatzsteuerbescheid

  • Gewerbesteuermessbescheid

  • Gewerbesteuerbescheid in den Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg

Für alle anderen Steuerarten und Bescheidarten stellt die Finanzverwaltung keine Werte für den elektronischen Bescheidabgleich zur Verfügung.

5 Besonderheiten bei digitalen Bescheiden

Bei digitalen Bescheiden kann ggf. die automatische Zuordnung zum rückübermittelten ELSTER-Bescheid nicht durchgeführt werden.

Ursache: Einige Oberfinanzdirektionen übermitteln die ELSTER-Bescheide nicht direkt an DATEV.

Der digitale Bescheid kann immer morgens abgerufen werden. Einige Bundesländer liefern die ELSTER-Bescheide später. Z. B. Baden-Württemberg liefert die ELSTER-Bescheide erst nach 16 Uhr.

6 Weitere Informationen

  • In welchem Bundesland und. bei welcher Oberfinanzdirektion Probleme vorliegen, finden Sie im Dokument 1014648.

  • Wie Sie die Elektronische Bescheiddatenrückübertragung (ELSTER) einrichten und Grundwerte schlüsseln, erfahren Sie im Dokument 1036123.

  • Details zum Prozess DATEV E-Steuern finden Sie im Dokument 1080421.

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