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Aktuelle Änderungen

27.08.2025

Dokument wurde überarbeitet.

1 Über dieses Dokument

Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) setzt die von der EU im April 2012 verabschiedete "Micro-Richtlinie" (2012/6/EU) in nationales Recht um.

Die DATEV-Software unterstützt das MicroBilG wie folgt:

2 Tool Rechnungslegungspflicht

Der Aufruf des Tools ist über den DATEV Arbeitsplatz | Unsere Kanzlei | Geschäftsfeldübersichten | Rechnungswesen | Buchführung oder Jahresabschluss | Zusatzbereich Programm öffnen | Tool Rechnungslegungspflicht möglich.

Die Prüfung der Größenklasse Kleinstgesellschaft erfolgt im Rahmen der Prüfung der Größenklassen (§§ 267,267a HGB) (Tool Rechnungslegungspflicht (Dok.-Nr. 1021441)).

Das Tool Rechnungslegungspflicht wird automatisch bei der Programminstallation von Kanzlei-Rechnungswesen mit installiert.

Hinweis
Einstellung in der Rechteverwaltung prüfen

Wenn nach der Installation das Tool für die Benutzer nicht zur Auswahl steht, prüfen Sie die Einstellung in der Rechteverwaltung und geben Sie das Tool Rechnungslegungspflicht auf Benutzerebene frei.

3 Standarddaten in Kanzlei-Rechnungswesen

3.1 Gliederungsschema

Kanzlei-Rechnungswesen unterstützt die Gesellschaftsformen GmbH und GmbH & Co. KG.

Das Gliederungsschema ist in Kanzlei-Rechnungswesen fest hinterlegt. Die Auswahl des Schemas wird in den Jahresabschluss-Stammdatendaten vorgenommen.

3.2 Weiterer Abschlussbestandteil S001 – Angaben MicroBilG

Das MicroBilG ermöglicht den Verzicht auf die Erstellung eines Anhangs. Wenn diese Möglichkeit in Anspruch genommen wird, so sind unterhalb der Bilanz bestimmte Angaben (z. B. Registergerichtsangaben, Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB) auszuweisen.

Die Standardvorlage Weiterer Abschlussbestandteil – Angaben MicroBilG enthält alle möglichen Angaben, die das MicroBilG vorgibt. Eine Anpassung ist aufgrund der vorliegenden individuellen Sachverhalte vorzunehmen. Je Mandant und Wirtschaftsjahr muss deshalb ein eigenes, individuelles Dokument auf Basis der Standardvorlage eingerichtet werden. Eine Jahresübernahme ist nicht möglich.

Die Einrichtung des Dokuments erfolgt unter Stammdaten | Deckblatt und Bescheinigungen und Weiterer Abschlussbestandteil über die Registerkarte Weiterer Abschlussbestandteil. Die Auswahl der Standardvorlage S001 Angaben MicroBilG TT.MM.JJJJ ist nur dann möglich, wenn diese wie zuvor erwähnt über die Bestandsdienste Rechnungswesen | Standard | Einspielen | Weiterer Abschlussbestandteil eingespielt wurde.

Die Druckausgabe dieses Dokuments erfolgt über die Jahresabschlussauswertungen. Hierzu steht Ihnen in der Auswahl der möglichen Einzelauswertungen die Auswertung Weiterer Abschlussbestandteil – Angaben MicroBilG zur Verfügung.

4 Offenlegung beim Bundesanzeiger

Das MicroBilG ermöglicht den Kleinstkapitalgesellschaften, ihre Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Der Offenlegungsassistent bietet diese Möglichkeit an. Ebenso können per Mausklick die Angaben zum MicroBilG übernommen werden.

Hinweis
Registergerichtsangaben

Beachten Sie, dass die Registergerichtsangaben verpflichtend anzugeben sind. Hierfür steht Ihnen der o. g. weitere Abschlussbestandteil Angaben MicroBilG zur Verfügung.

Der Assistent enthält darüber hinaus die Plausibilitätsprüfung gemäß den MicroBilG-Größenkriterien. Eine Übermittlung der Größenkriterien an den Bundesanzeiger findet hierbei nicht statt!

5 Dokumentvorlage "Angaben nach dem MicroBilG" in Abschlussprüfung / Bilanzbericht

Mit den Programmen der Abschlussprüfung und Bilanzbericht steht Ihnen eine Dokumentvorlage Angaben nach dem MicroBilG für die Angaben unterhalb der Bilanz zur Verfügung. Der Inhalt dieser Dokumentvorlage entspricht dem Inhalt des weiteren Abschlussbestandteils - Angaben MicroBilG von Kanzlei-Rechnungswesen.

Um die Texte zu den Angaben laut MicroBilG in Abschlussprüfung oder Bilanzbericht zu verwenden, führen Sie für den entsprechenden Mandanten eine Neuanlage durch oder fügen Sie die Angaben über Einfügen | Dokument (-vorlage) ein.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument: MicroBilG - Dokument für gesetzliche Mindestgliederung und mit Angaben nach MicroBilG anlegen (Dok.-Nr. 9220566)

6 Weitere Informationen

Offenlegung: Mitteilung aufgrund § 326 Abs. 2 S. 3 HGB (Dok.-Nr. 1080451)

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