Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) für mehrere Mandanten abrufen
Aktuelle Änderungen |
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04.01.2025 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie aus dem DATEV Arbeitsplatz für mehrere Mandanten gleichzeitig E-Steuerdaten (VaSt) abfragen können.
2 Hintergrund
Im Programm DATEV Einkommensteuer können Sie für einen Mandanten über die Funktion E-Steuerdaten (VaSt) abfragen die bei der Finanzverwaltung für diesen Mandanten vorliegenden Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) abrufen.
Neben diesem Abruf für einen einzelnen Mandanten ist aus dem DATEV Arbeitsplatz auch ein „Sammelabruf“ möglich.
Bei einem Sammelabruf können Sie in einer einzigen Anschaltung die E-Steuerdaten (VaSt) gleich für mehrere Mandanten bei der Finanzverwaltung abrufen.
3 Vorgehen
Sammelabruf der E-Steuerdaten (VaSt) durchführen | |
Vorgehen: | |
1 |
Im DATEV Arbeitsplatz die Übersicht Einkommensteuer öffnen. |
2 |
Bei gedrückter Shift- oder Strg-Taste die Mandantenbestände markieren, für die der Abruf der E-Steuerdaten (VaSt) durchgeführt werden soll. |
3 |
Aus dem Kontextmenü (rechte Maustaste) oder über die Kontextbezogenen Links den Eintrag Übermittlung Finanzverwaltung | E-Steuerdaten (VaSt) abfragen aufrufen. |
Die E-Steuerdaten (VaSt) für die ausgewählten Mandanten werden von der Finanzverwaltung abgerufen. Die geschätzte Abrufdauer für 100 Mandantenbestände beträgt ca. 30 Minuten. |
4 Vorteile des Sammelabrufs
Gegenüber dem Einzelabruf hat der Sammelabruf zusätzlich folgende Vorteile:
Der Sammelabruf findet im Hintergrund statt. |
Der Sammelabruf der Daten findet im Hintergrund statt. Sie können während des Sammelabrufs an Ihrem Arbeitsplatz weiterarbeiten. |
Das Recht zum Abruf der E-Steuerdaten benötigt nur der Mitarbeiter, der den Sammelabruf durchführt. |
Beim Sammelabruf muss für den Abruf der E-Steuerdaten (VaSt) nur der Mitarbeiter berechtigt sein, der den Sammelabruf durchführt. Wenn der Sammelabruf durchgeführt ist, kann jeder Mitarbeiter im Programm DATEV Einkommensteuer über Mandant | Daten holen | E-Steuerdaten (VaSt) abfragen auf die per Sammelabruf abgefragten Daten zugreifen. Im Fenster E-Steuerdaten (VaSt) übernehmen wird zur Information der Zeitpunkt der letzten Abfrage angezeigt. Bei Bedarf können die E-Steuerdaten aus dem Fenster E-Steuerdaten (VaSt) übernehmen über die Schaltfläche E-Steuerdaten (VaSt) erneut abfragen jederzeit erneut abgefragt werden. Dafür ist allerdings eine entsprechende Berechtigung des Mitarbeiters erforderlich. |
Durch den Sammelabruf sind Sie von ggf. später auftretenden Störungen bei der technischen Verfügbarkeit des Datenabrufs weniger betroffen. |
Durch den vorab durchgeführten Sammelabruf sind Sie bei der Bearbeitung der ESt-Erklärung unabhängig von der technischen Verfügbarkeit des Datenabrufs bei der Finanzverwaltung. Wenn es dort zu Störungen kommt, haben Sie die Daten durch den vorherigen Sammelabruf bereits vor Ort in der Kanzlei. |