Konten zum Buchen von Investitionsabzugsbeträgen
Aktuelle Änderungen |
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28.11.2024 |
Das Dokument wurde aktualisiert. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Investitionsabzugsbeträge gebucht werden, die erstmals in einem nach dem 31.12.2015 endenden Wirtschaftsjahr in Anspruch genommen werden.
2 Hintergrund
Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 vom 24.09.2015 hat das Bundesministerium der Finanzen die Vorschriften zur Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG) neu geregelt. Die geänderten Vorschriften gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 enden.
3 Konten zum Buchen von Investitionsabzugsbeträgen
Wenn die Voraussetzungen nach § 7g EStG vorliegen, können für geplante Anschaffungen oder die Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten gewinnmindernd berücksichtigt werden (Investitionsabzugsbetrag). Für nach dem 31.12.2019 endende Wirtschaftsjahre erhöht sich der Betrag auf bis zu 50%.
3.1 Konten zur Bildung des Investitionsabzugsbetrags
Für die Bildung des Investitionsabzugsbetrags stehen Ihnen folgende Konten zur Verfügung:
SKR |
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) |
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) |
SKR03, SKR04 |
9970 |
9971 |
3.2 Konten zur Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags bei Investition
Wenn ein begünstigtes Wirtschaftsgut angeschafft / hergestellt wird, können bis zu 40 % der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Für nach dem 31.12.2019 endende Wirtschaftsjahre erhöht sich der Betrag auf bis zu 50%.
Dabei ist zu unterscheiden, in welchem Wirtschaftsjahr der Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde:
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Hinzurechnungen, Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 EStG, Auflösung aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr
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Hinzurechnungen, Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 EStG, Auflösung aus dem 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr
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Hinzurechnungen, Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 EStG, Auflösung aus dem 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr
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Hinzurechnungen, Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 EStG, Auflösung aus dem 4. vorangegangenen Wirtschaftsjahr
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Hinzurechnungen, Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 EStG, Auflösung aus dem 5. vorangegangenen Wirtschaftsjahr
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Hinzurechnungen, Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 EStG, Auflösung aus dem 6. vorangegangenen Wirtschaftsjahr
Konto (Soll) |
Kontenbeschriftung |
Konto (Haben) |
Kontenbeschriftung |
9973 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus den vorangegangenen Wirtschaftsjahren, außerbilanziell (Soll) |
9972 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) |
9973 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus den vorangegangenen Wirtschaftsjahren, außerbilanziell (Soll) |
9916 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) |
9973 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus den vorangegangenen Wirtschaftsjahren, außerbilanziell (Soll) |
9917 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) |
Die Frist für Investitionen nach § 7g EStG ändert sich. Dies gilt für Investitionsabzugsbeträge, die in einem Wirtschaftsjahr beantragt werden, das nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2018 endet. Die Investitionsfrist endet abweichend von § 7g Absatz 3 Satz 1 EStG, erst zum Ende des 4. auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahrs.
Konto (Soll) |
Kontenbeschriftung |
Konto (Haben) |
Kontenbeschriftung |
9973 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus den vorangegangenen Wirtschaftsjahren, außerbilanziell (Soll) |
9914 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 4. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) |
Die Fristen für Investitionen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG vom 30.06.2021) erneut verlängert.
Investitionsabzugsbeträge, die in 2017 und 2018 gebildet wurden, müssen spätestens in 2022 aufgelöst werden (5 Jahre bzw. 4 Jahre nach der Bildung).
Konto (Soll) |
Kontenbeschriftung |
Konto (Haben) |
Kontenbeschriftung |
9973 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus den vorangegangenen Wirtschaftsjahren, außerbilanziell (Soll) |
9968 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 5. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) |
Mit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Investitionsfristen erneut um ein Jahr verlängert. Investitionsabzugsbeträge, die in 2017, 2018 und 2019 gebildet wurden, müssen spätestens in 2023 aufgelöst werden.
Konto (Soll) |
Kontenbeschriftung |
Konto (Haben) |
Kontenbeschriftung |
9973 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus den vorangegangenen Wirtschaftsjahren, außerbilanziell (Soll) |
9966 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 6. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) |
Überschreitung der Abzugsbeträge nicht zulässig
Die Hinzurechnung darf die Summe der gebildeten Investitionsabzugsbeträge und die noch nicht hinzugerechneten oder rückgängig gemachten Abzugsbeträge nicht überschreiten. |
Außerbilanzielle Berücksichtigung
Sowohl die Bildung des Investitionsabzugsbetrags als auch die Hinzurechnung bei der Investition erfolgen außerbilanziell. Die Buchungen werden daher nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Im Bereich Handelsrecht sind diese statistischen Buchungen zur steuerlichen Gewinnermittlung nicht zulässig. Die Konten haben Auswirkungen bei den Programmverbindungen z. B. zur Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und zur Anlage EÜR. Sie werden beim SKR03 und beim SKR04 bei der Programmverbindung automatisch berücksichtigt. Informationen zu Programmverbindungen beim Einsatz von Branchenpaketen erhalten Sie mit dem Suchbegriff „Umfang und Einrichtung“ in DATEV Hilfe-Center zu der jeweiligen Branche. Anders als beim Bilanzierer verhält es sich in der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. In der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG werden bei der Überleitung vom betrieblichen Gewinn zum steuerlichen Gewinn die o. g. Sachverhalte berücksichtigt. |
3.3 Konten zur Minderung der Anschaffungskosten
Die Minderung der AHK im Jahr der Anschaffung / Herstellung nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG können als Sonderabschreibung erfasst werden. Diese Sonderabschreibung kann bis zu 40 % der AHK betragen und darf die Hinzurechnung nicht überschreiten. Für nach dem 31.12.2019 endende Wirtschaftsjahre erhöht sich der Betrag auf bis zu 50%.
Zum Buchen der Minderung der Anschaffungskosten stehen folgende Konten zur Verfügung:
SKR |
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 2 EStG n. F. (ohne Kfz) |
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 2 EStG n. F. (für Kfz) |
SKR03 |
4851 |
4852 |
SKR04 |
6241 |
6242 |
Seit Inkrafttreten des BilMoG können steuerliche Sonderabschreibungen (z. B. § 7g Abs. 2 EStG) nicht mehr in der Handelsbilanz angesetzt werden. Grund dafür ist der Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit. Im Bereich Handelsrecht sind diese Buchungen daher nicht zulässig.
3.4 Konten zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen
In Anspruch genommene nicht hinzugerechnete Investitionsabzugsbeträge sind spätestens am Ende des jeweiligen Investitionszeitraums rückgängig zu machen. Die Rückgängigmachung erfolgt rückwirkend im Jahr der Bildung.
Weitere Informationen: Investitionsabzugsbetrag bei unterbliebener Investition (Dok.-Nr. 1015075).
Für die Rückgängigmachung löst die Komponente Anlagenbuchführung einen Buchungssatz mit folgenden Konten aus. Diese Buchungen haben in Kanzlei-Rechnungswesen nur informativen Charakter. Sie wirken sich weder auf den Jahresabschluss noch auf die Steuerberechnung aus. Eine manuelle Erfassung in Kanzlei-Rechnungswesen ist daher nicht nötig. Die Korrektur ist in den Steuerprogrammen des Veranlagungszeitraums von Hand zu erfassen.
Kontenbeschriftung |
SKR03 / SKR04 |
Rückgängigmachung IAB § 7g (3,4) EStG i, vor. WJ |
9974 |
Rückgängigmachung IAB § 7g (3,4) EStG im 2. WJ |
9918 |
Rückgängigmachung IAB § 7g (3,4) EStG im 3. WJ |
9919 |
Rückgängigmachung IAB § 7g (3,4) EStG im 4. WJ |
9915 |
Rückgängigmachung IAB § 7g (3,4) EStG im 5. WJ |
9969 |
Rückgängigmachung IAB § 7g (3,4) EStG im 6. WJ |
9967 |
Gegenkonto Rückgängigmachung IAB § 7g (3,4) EStG |
9975 |
3.5 Informationen zur Datenfernübertragung
Mit dem Schreiben vom 20.03.2017 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Stellung dazu genommen, in welcher Form Investitionsabzugsbeträge seit der neuen Rechtslage ab dem 01.01.2016 elektronisch zu übermitteln sind:
Vorgang |
§ 4 Abs. 1, § 5 EStG |
§ 4 Abs. 3 EStG |
Investitionsabzugsbeträge, § 7g Abs. 1 EStG |
E-Bilanz-Datensatz Abzugsjahr |
Anlage EÜR Abzugsjahr |
Hinzurechnung, § 7g Abs. 2 EStG |
E-Bilanz-Datensatz Wirtschaftsjahr der Hinzurechnung (mit Angabe des Abzugsjahrs / der Abzugsjahre) |
Anlage EÜR Wirtschaftsjahr der Hinzurechnung (mit Angabe des Abzugsjahrs / der Abzugsjahre) |
Rückgängigmachung, § 7g Abs. 3 EStG |
Neuer E-Bilanz-Datensatz Abzugsjahr (Korrektur ursprünglicher Abzugsbetrag) |
Geänderte Anlage EÜR Abzugsjahr (Korrektur ursprünglicher Abzugsbetrag) |
Rückabwicklung, § 7g Abs. 4 EStG |
Neue E-Bilanz-Datensätze Wirtschaftsjahr der Hinzurechnung und ggf. Abzugsjahr |
Geänderte Anlage EÜR Wirtschaftsjahr der Hinzurechnung und ggf. Abzugsjahr |
Bei Körperschaftsteuerpflichtigen sind die Abzugsbeträge, Hinzurechnungen und Rückgängigmachungen nach § 7g EStG nicht in dem E-Bilanz-Datensatz anzugeben, sondern in der Körperschaftsteuererklärung (Anlage GK). Wenn Investitionsabzugsbeträge rückgängig gemacht, nachträglich beansprucht oder geändert werden, ist jeweils eine berichtigte Körperschaftsteuererklärung für alle betroffenen Jahre zu übermitteln.
3.6 Informationen zum Konto abrufen
Details zu jedem Konto im Kontenrahmen finden Sie auch direkt im Programm unter Stammdaten | Informationen zum Konto…. In der Spalte Dokumente können durch Doppelklick auf das Symbol LEXinform die Kontenerläuterungen mit Buchungsbeispielen angezeigt werden.