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Datum

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17.09.2025

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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie die Urlaubsabgeltung im Garten- und Landschaftsbau (GaLa) für folgende Personengruppen erfassen:

  • Gewerbliche Arbeitnehmer

  • Kaufmännische Angestellte

  • Auszubildende

2 Hintergrund

Eine Urlaubsabgeltung ist im Garten- und Landschaftsbau (GaLa) nur bei Austritt möglich, wenn der Urlaub aus zwingenden Gründen während der Kündigungszeit nicht gewährt werden kann. Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie im Themenlexikon Lohn und Personal:

Weitere Informationen zum fachlichen Hintergrund: Urlaubsabgeltung - Garten- und Landschaftsbau (Dok.-Nr. 5300686) (Ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)

3 Was möchten Sie tun?

Um die Urlaubsabgeltung im Garten- und Landschaftsbau (GaLa) zu erfassen, haben Sie 2 Möglichkeiten:

-Oder-

Hinweis
Wichtiger Hinweis

Beachten Sie, dass das in diesem Dokument erläuterte Vorgehen ein Beispiel zur Umsetzung im Lohnprogramm ist. Für Ihren Fall treffen ggf. abweichende Regelungen aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsrechtlichen Aspekten zu. Prüfen Sie auf jeden Fall die Abrechnung und sprechen Sie ggf. mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde.

3.1 Gewerbliche Arbeitnehmer

Hinweis
Hinweis

Voraussetzung für das Vorgehen ist die Hinterlegung des Tarifgebiets unter Mandantendaten | Baulohn | Allgemeine Angaben und die Mitarbeitervariante unter Stammdaten | Baulohn | Allgemeine Daten.

3.1.1 Lohnarten erfassen

Folgende Lohnarten müssen unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten ausgewählt sein:

  • Lohnart 4060 - Urlaubsabgeltung

    Mit dieser Lohnart erfassen Sie den manuell ermittelten Urlaubsabgeltungsbetrag.

  • Lohnart 8560 – Statistik, genommener Urlaub

    Die Lohnart ist nur für statistische Zwecke erforderlich.

Weitere Informationen zum Einfügen von Lohnarten: Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen (Dok.-Nr. 1071690)

3.1.2 Bewegungsdaten erfassen

Beispiel:

Ein Urlaubstag muss abgegolten werden.

Die Eingabe der Urlaubsabgeltung können Sie auf Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Monatserfassung wie folgt vornehmen:

Lohnart

Wert

Bemerkung

4060

Betrag

Urlaubsabgeltung

8560

1,00

Gewährte Urlaubstage für statistische Zwecke

3.2 Angestellte

Die Urlaubsabgeltung bei den Angestellten können Sie wie in Kapitel 3.1 Gewerbliche Arbeitnehmer beschrieben vornehmen.

3.3 Gewerbliche und kaufmännische Auszubildende

Die Urlaubsabgeltung bei den Auszubildenden können Sie wie in Kapitel 3.1 Gewerbliche Arbeitnehmer beschrieben vornehmen.

3.4 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an.

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