Arbeitsessen / Bewirtungskosten abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt
Aktuelle Änderungen |
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24.03.2025 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie Arbeitsessen, Belohnungsessen und die Bewirtung bei gesellschaftlichen Veranstaltungen beurteilen und abrechnen in Lohn und Gehalt.
2 Was möchten Sie tun?
Hinweis
Beachten Sie, dass das in diesem Dokument erläuterte Vorgehen ein Beispiel zur Umsetzung im Lohnprogramm ist. Für Ihren Fall treffen ggf. abweichende Regelungen zu. Prüfen Sie auf jeden Fall die gesetzlichen Grundlagen und die Abrechnung. Rechtlicher Hintergrund: Themenlexikon Lohn und Personal Bewirtungskosten (Dok.-Nr. 5300208) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich) |
2.1 Arbeitsessen abrechnen
Beispiel: In einer Fertigungsabteilung ist ein Fehler passiert, der unbedingt noch am gleichen Tag korrigiert werden muss. Die Arbeitnehmer unterbrechen um 18.00 Uhr die Arbeit, gehen in die benachbarte Pizzeria und nehmen ein dort im Voraus bestelltes Abendessen zu sich. Um 19.30 Uhr nehmen Sie bis 22.00 Uhr die Arbeit wieder auf. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Bewirtung (20,00 EUR je Arbeitnehmer inklusive Mehrwertsteuer). |
Die Arbeitnehmer erhalten während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes eine Mahlzeit, deren Wert 40,00 EUR nicht übersteigt. Da der Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran hat, dass die im Team tätig werdenden Arbeitnehmer wieder gleichzeitig am Arbeitsplatz ihre unterbrochene Tätigkeit aufnehmen können, ist die gewährte Mahlzeit eine nicht zum Arbeitslohn gehörende Aufmerksamkeit.
2.2 Belohnungsessen abrechnen
Beispiel: Um einen Auftrag termingerecht zu erledigen, haben die 8 Mitarbeiter der Fertigungsabteilung 2 Wochen lang viele Überstunden geleistet und auch am Samstag gearbeitet. Da der Auftrag durch den besonderen Einsatz termingerecht fertig gestellt wurde, lädt der Arbeitgeber alle Mitarbeiter der Fertigungsabteilung zum Essen in ein Restaurant ein. Der Aufwand beträgt pro Person 40,00 EUR. |
Das Essen wird den Arbeitnehmern in Belohnungsabsicht zur Verfügung gestellt. Die Bewirtung stellt deshalb ein Entgelt für das Bereitstellen der Arbeitskraft dar, auch wenn der Wert der Mahlzeit 40,00 EUR nicht übersteigt. Der tatsächliche Wert der Mahlzeit ist deshalb steuerpflichtig und beitragspflichtig.
Belohnungsessen erfassen | |||||||||
Vorgehen: | |||||||||
1 |
Mitarbeiter öffnen. |
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2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. |
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3 |
Registerkarte des Monats wählen, für den der geldwerte Vorteil erfasst wird. |
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4 |
Folgende Buchungszeile erfassen:
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Der geldwerte Vorteil wird steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig als laufender Bezug gerechnet und automatisch mit der Lohnart 9011 als Netto-Abzug abgezogen. |
2.3 Bewirtung bei gesellschaftlichen Veranstaltungen abrechnen
Beispiel: Der Arbeitnehmer begleitet eine Gruppe von Studenten bei einer Betriebsbesichtigung seines Arbeitgebers. Nach dem Rundgang wird die Gruppe zu einem Mittagessen eingeladen, an dem der Arbeitnehmer auch teilnimmt. |
In diesem Fall liegt eine Bewirtung im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers vor, die nicht als geldwerter Vorteil anzusehen ist.
3 Weitere Informationen
Rechtlicher Hintergrund: Bewirtungskosten - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5300208) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)