Beschäftigungsbetrieb erfassen und bearbeiten - Beispiele für Lohn und Gehalt
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Aktuelle Änderungen |
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02.10.2024 |
Kapitel 2: Vorgehen bis Lohn und Gehalt 13.14 entfernt. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie in Lohn und Gehalt Beschäftigungsbetriebe erfassen. Folgende Vorgehen werden beschrieben:
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Beschäftigungsbetriebe in den Mandantendaten erfassen.
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Beschäftigungsbetrieb in den Personaldaten zuordnen.
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Beschäftigungsbetriebe im Rechtskreis West und Ost erfassen.
2 Was möchten Sie tun?
2.1 Beschäftigungsbetriebe in den Mandantendaten erfassen
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Beispiel: Ein Polstermöbelgeschäft aus Bayern eröffnet eine Filiale in Baden-Württemberg. Beschäftigungsbetrieb 1 = Bayern (Hauptbeschäftigungsbetrieb) Beschäftigungsbetrieb 2 = Baden-Württemberg |
| Beschäftigungsbetriebe in den Mandantendaten erfassen | |
| Vorgehen: | |
| 1 |
Auf Mandantenebene Mandantendaten | Organisationseinheiten | Beschäftigungsbetriebe wählen. |
| 2 |
Auf das Symbol |
| 3 |
Im Feld Neue Nr. eine selbst gewählte laufende Beschäftigungsbetriebsnummer erfassen. Z. B. die 2. |
| 4 |
Im Feld Betriebsnummer (lt. BA) die von der Agentur für Arbeit vergebene Betriebsnummer des entsprechenden Beschäftigungsbetriebs erfassen. Beachten Sie: Sie können für mehrere Betriebsteile (Beschäftigungsbetriebe) identische Betriebsnummern erhalten. |
| 5 |
Im Feld Name des Beschäftigungsbetriebes eine gewünschte Bezeichnung für diesen Beschäftigungsbetrieb erfassen, z. B. Filiale Baden-Württemberg. |
| 6 |
In der Gruppe Adresse die Anschrift des Beschäftigungsbetriebs erfassen. |
| 7 |
In der Registerkarte Gesetzliche Krankenkassen alle Krankenkassen anlegen, bei denen Beschäftigte dieses Beschäftigungsbetriebs versichert sind. |
Nach der Erfassung eines neuen Beschäftigungsbetriebs muss jedem Mitarbeiter, der dort arbeitet, die Nummer dieses Beschäftigungsbetriebs zugeordnet werden: Kapitel Beschäftigungsbetrieb in den Personaldaten zuordnen
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Wenn Sie eine Krankenkasse in mehreren Beschäftigungsbetrieben des Mandanten verwenden und die Beitragskontonummern gleich sind, werden die Datensätze automatisch zusammengefasst und mit den Daten der Krankenkasse des Beschäftigungsbetriebs mit der kleinsten Nummer im Beitragsnachweis gemeldet.
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Wenn für eine Krankenkasse für jeden Beschäftigungsbetrieb ein eigener Beitragsnachweis erstellt werden soll, erfassen Sie zu der Krankenkasse in jedem Beschäftigungsbetrieb eine unterschiedliche Beitragskontonummer.
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Wenn für eine bestimmte Krankenkasse eine abweichende Hauptbetriebsnummer gemeldet werden soll, erfassen Sie die abweichende Hauptbetriebsnummer unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenkassen, Gruppe Allgemeine Daten der Kasse, im Feld Abweichende Hauptbetriebsnummer.
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Wenn mehrere Beschäftigungsbetriebe vorhanden sind, erfassen Sie die abweichende Hauptbetriebsnummer für die betroffene Krankenkasse pro Beschäftigungsbetrieb unter Mandantendaten | Organisationseinheiten | Beschäftigungsbetriebe, Registerkarte Gesetzliche Krankenkassen, Gruppe Allgemeine Daten der Kasse, im Feld Abweichende Hauptbetriebsnummer.
Die abweichende Hauptbetriebsnummer wird im Beitragsnachweis und den DEÜV-Meldungen vorrangig verwendet.
Wenn für eine Krankenkasse für jeden Beschäftigungsbetrieb ein eigener Beitragsnachweis mit unterschiedlichen Hauptbetriebsnummern erstellt werden soll, erfassen Sie folgende Angaben pro Beschäftigungsbetrieb bei der betroffenen Krankenkasse unter Mandantendaten | Organisationseinheiten | Beschäftigungsbetriebe, Registerkarte Gesetzliche Krankenkassen
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Betriebsnummer des jeweiligen Beschäftigungsbetriebs als abweichende Hauptbetriebsnummer im Feld Abweichende Hauptbetriebsnummer
- Und -
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Eine unterschiedliche Beitragskontonummer im Feld Beitragskontonummer
2.2 Beschäftigungsbetrieb in den Personaldaten zuordnen
| Zuordnung in den Personaldaten erfassen | |
| Vorgehen: | |
| 1 |
Auf Mitarbeiterebene Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit wählen. |
| 2 |
Registerkarte Organisationseinheiten wählen. |
| 3 |
In der Gruppe Organisationseinheiten auf Schaltfläche Mitarbeiter zuordnen… klicken. |
| 4 |
Mitarbeiter wählen. |
| 5 |
Beschäftigungsbetrieb wählen. |
| 6 |
Feld Gültig ab erfassen. |
| 7 |
Auf Zuordnen klicken. |
Automatische Vorbelegung des Beschäftigungsbetriebs bei der Mitarbeiter-Neuanlage
Bei Mandanten mit einem Beschäftigungsbetrieb wird bei der Neuanlage von Mitarbeitern der Beschäftigungsbetrieb automatisch mit dem Gültig-ab-Datum des 1. Abrechnungsmonats vorbelegt. Den zugeordneten Beschäftigungsbetrieb finden Sie beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Organisationseinheiten. |
2.3 Beschäftigungsbetriebe im Rechtskreis West und Ost erfassen
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Beispiel: Der Sitz des Betriebs befindet sich im Westen. Ein Beschäftigungsbetrieb im Osten wird eröffnet. Die dortigen Arbeitnehmer werden nach dem Rechtskreis Ost abgerechnet. Beschäftigungsbetrieb 1 = Westen (Hauptbeschäftigungsbetrieb) Beschäftigungsbetrieb 3 = Osten |
| Beschäftigungsbetrieb 3 in den Mandantendaten und Zuordnung in den Personaldaten erfassen | |
| Vorgehen: | |
| 1 |
Beschäftigungsbetrieb 3 anlegen, wie beschrieben in Kapitel Beschäftigungsbetriebe in den Mandantendaten erfassen. Eine Festlegung auf einen Rechtskreis ist damit nicht getroffen. Gleiches gilt für die Zuordnung der Mitarbeiter zum (neuen) Beschäftigungsbetrieb im Osten. |
| 2 |
Wenn Arbeitnehmer den Berechnungsvorschriften der neuen Bundesländer unterliegen: Aktivieren Sie jeweils auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung | Angaben Neue Bundesländer das Kontrollkästchen RV-/AV-/Umlageberechnung gemäß Rechtskreis Ost. Die Angabe wirkt sich auf die RV- und die AV- sowie die Umlageberechnung aus. |
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Wenn Sie eine Krankenkasse mehreren Beschäftigungsbetrieben zuordnen und die gleiche Beitragskontonummer verwenden, werden die Daten automatisch zu einem Datensatz für die Krankenkasse zusammengefasst und in einem Beitragsnachweis gemeldet.
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Wenn in einem Beschäftigungsbetrieb für eine Krankenkasse sowohl Rechtskreis Ost als auch Rechtskreis West abgerechnet werden muss, müssen 2 Krankenkassen angelegt werden.
Beiträge aus unterschiedlichen Rechtskreisen dürfen nicht in einem Beitragsnachweis übermittelt werden. Vergeben Sie in den Beschäftigungsbetrieben zu den Krankenkassen je nach Rechtskreis unterschiedliche Beitragskontonummern.
3 Weitere Informationen
Betriebsstätte - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5300200) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)