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Aktuelle Änderungen

18.12.2024

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie folgende Kosten bei doppelter Haushaltsführung in Lohn und Gehalt abrechnen:

  • Kosten für Unterkunft

  • Verpflegungsmehraufwendungen

    - Und –

  • Familienheimfahrten

2 Vorgehen

Hinweis
Wichtiger Hinweis

Beachten Sie, dass das in diesem Dokument erläuterte Vorgehen ein Beispiel zur Umsetzung im Lohnprogramm ist. Für Ihren Fall treffen ggf. abweichende Regelungen aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsrechtlichen Aspekten zu. Prüfen Sie auf jeden Fall die Abrechnung und sprechen Sie ggf. mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde.

Beispiel:

Ein verheirateter Arbeitnehmer wird aus beruflichem Anlass vom 01.03. – 31.05. an einen Zweigbetrieb des Arbeitgebers in S. versetzt.

Er mietet am neuen Arbeitsort zusätzlich ein möbliertes Zimmer oder eine Wohnung. Die Entfernung zu seinem Familienwohnsitz beträgt 200 Kilometer. Der Arbeitnehmer nutzt für die Fahrt zum neuen Arbeitsort seinen eigenen Pkw und fährt wöchentlich nach Hause.

Der Arbeitgeber erstattet die Kosten für die 1. Fahrt und die wöchentlichen Familienheimfahrten, den Verpflegungsmehraufwand und die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft in Höhe von 700,00 EUR.

2.1 Fahrtkosten abrechnen

Hinweis
Familienheimfahrten – Steuerentlastungsgesetz 2022

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Entfernungspauschale für Fernpendler angehoben. Rückwirkend zum 01.01.2022 erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 EUR pro Kilometer. Die ursprünglich geplante Erhöhung für den Veranlagungszeitraum 2024-2026 wurde somit vorgezogen.

Für betroffene Arbeitnehmer wird ab dem 14.06.2022 eine automatische Nachberechnung ab 01/2022 durchgeführt und die Abrechnung korrigiert.

Ausnahme: Für ausgetretene Arbeitnehmer wird keine automatische Nachberechnung durchgeführt. Setzen Sie in diesen Fällen ggf. den letzten abzurechnenden Monat des Mitarbeiters hoch und führen Sie eine manuelle Nachberechnung ab 01/2022 durch.

Für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 (befristeter Übergangszeitraum) ändert sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer:

  • Auf 0,35 EUR pro Kilometer (Veranlagungszeitraum 2021)

    - Und -

  • Auf 0,38 EUR pro Kilometer (Veranlagungszeitraum 2022 – 2026)

Auf den ersten 20 Kilometer gelten weiterhin 0,30 EUR je vollen Kilometer.

Der Arbeitgeber kann die tatsächlichen Fahrtkosten für die 1. und letzte Fahrt steuerfrei ausbezahlen. Ohne Nachweis ist die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer zu gewähren.

Der Arbeitgeber kann jede wöchentliche Familienheimfahrt steuerfrei ersetzen.

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer im Beispiels-Monat März folgende Beiträge als Auslösungen steuerfrei zahlen:

Für die Fahrt an den neuen Arbeitsort 0,30 EUR für 200 Kilometer

60,00 EUR

Für jede wöchentliche Familienheimfahrt:

0,30 EUR x 20 Kilometer

0,38 EUR x 180 Kilometer

Gesamt

6,00 EUR

68,40 EUR

74,40 EUR

Monat März: 4 Familienheimfahrten – gesamt:

297,60 EUR

Fahrtkosten erfassen
Voraussetzung:

Mitarbeiter ist geöffnet.

Vorgehen:
1

Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen.

2

Registerkarte wählen, die den Monat bezeichnet, für den die Fahrkosten erfasst werden.

3

Folgende Angaben erfassen:

LA

Wert

9600 Fahrtk.Auswärtstätigkeit

357,60

Der erfasste Wert wird im abzurechnenden Monat als Netto-Bezug ausbezahlt und auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen.

2.2 Verpflegungsmehraufwand abrechnen

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer im Beispiels-Monat März folgende Beiträge als Verpflegungsmehraufwände steuerfrei zahlen:

Für jeden Tag, an dem der Arbeitnehmer sich 24 Stunden am neuen Arbeitsort aufgehalten hat:

28,00 EUR

Z. B. 12 Tage x 28 EUR

336,00 EUR

Für den Anreisetag und die An- und Abreisetage bei Wochenendheimfahrten:

14,00 EUR

Z. B. 9 Tage x 14 EUR

126,00 EUR

Verpflegungsmehraufwand erfassen
Voraussetzung:

Mitarbeiter ist geöffnet.

Vorgehen:
1

Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen.

2

Registerkarte wählen, die den Monat bezeichnet, für den der Verpflegungszuschuss erfasst wird.

3

Folgende Angaben erfassen:

LA

Wer

9650 Verpflegungszuschuss

462,00

Der erfasste Wert wird im abzurechnenden Monat als Netto-Bezug ausbezahlt und wird auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 ausgewiesen.

2.3 Kosten für Unterkunft abrechnen

Der Arbeitgeber kann die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft bis zu 1.000 EUR monatlich steuerfrei erstatten.

Doppelte Haushaltsführung erfassen
Voraussetzung:

Mitarbeiter ist geöffnet.

Vorgehen:
1

Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen.

2

Registerkarte wählen, die den Monat bezeichnet, für den die doppelte Haushaltsführung erfasst wird.

3

Folgende Angaben erfassen:

LA

Wert

9630 Doppelte Haushaltsführung

700,00

Der erfasste Wert wird im abzurechnenden Monat als Netto-Bezug ausbezahlt und wird auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 21 ausgewiesen.

3 Weitere Informationen

Weitere Informationen zum rechtlichen Hintergrund:

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