Gesellschafter-Geschäftsführer abrechnen - Beispiele für LODAS
Aktuelle Änderungen |
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23.05.2025 |
Kapitel 2.1.2: Beispiel angepasst. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument finden Sie Informationen und Beispiele zum Thema Gesellschafter-Geschäftsführer in folgenden Situationen:
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In einem unabhängigen Beschäftigungsverhältnis mit privater Versicherung
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In einem unabhängigen Beschäftigungsverhältnis mit freiwilliger Versicherung, Selbstzahler, mit und ohne Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
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In einem sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigungsverhältnis
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Als geringfügig entlohnt Beschäftigter
2 Was möchten Sie tun?
Um in LODAS Gesellschafter-Geschäftsführer abzurechnen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
-Oder-
2.1 Unabhängiges Beschäftigungsverhältnis
2.1.1 Unabhängiges Beschäftigungsverhältnis, private Versicherung
Beispiel: Ein beherrschender Geschäftsführer einer GmbH
Er erhält für seine Geschäftsführertätigkeit Entgelt. Über die Geschäftsführertätigkeit und die von der GmbH hierfür zu erbringenden Gegenleistungen bestehen feste Vereinbarungen. Die Vergütungen sind im Beispielfall insgesamt angemessen und deshalb steuerlich anerkannt. Der Geschäftsführer erhält vertragsgemäß ein monatliches Gehalt von 6.000,00 EUR. Er ist privat versichert und Selbstzahler. Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung muss als steuerpflichtiger Arbeitslohn abgerechnet werden. |
Lohnart für das monatliche Gehalt anlegen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Lohnarten wählen. |
2 |
Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug, Lohn/Gehalt anlegen und ggf. die Bezeichnung auf z. B. Gehalt ändern. |
3 |
Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug, Lohn/Gehalt anlegen. Ggf. die Bezeichnung ändern. Z. B. auf Arbeitgeberzuschuss private KV/PV. |
Personaldaten erfassen | |||||||||||||
Vorgehen: | |||||||||||||
1 |
Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen. |
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2 |
In der Liste Personengruppe den Eintrag 900 – Nicht meldepflichtig Beschäftigte wählen. In der Liste Arbeitnehmertyp den Eintrag 1 Angestellte wählen. |
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3 |
Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen. |
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4 |
In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel aus der Liste wählen:
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5 |
In der Registerkarte Unfallversicherung, Gruppe Angaben zur Unfallversicherungspflicht ggf. das Kontrollkästchen Unfallversicherungspflicht deaktivieren. |
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6 |
Personaldaten | Sozialversicherung | Private Versicherung wählen und in der Gruppe Angaben zur privaten Krankenversicherung folgende Eingaben erfassen:
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7 |
In der Gruppe Angaben zur privaten Pflegeversicherung folgende Eingaben erfassen:
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8 |
Nach Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen die Merkmale unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte, Registerkarte Allgemeine Daten zur Verfügung. |
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9 |
Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen. |
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10 |
In der Tabelle eine neue Zeile anlegen und in der Spalte Lohnart die eigene Lohnart zur Stammlohnart 200 wählen. In der Spalte Betrag 6000,00 erfassen. |
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11 |
Eine 2. Zeile neu anlegen und in der Spalte Lohnart die eigene Lohnart für den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung wählen. In der Spalte Betrag den entsprechenden Betrag erfassen. |
Hinweise
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2.1.2 Unabhängiges Beschäftigungsverhältnis, freiwillige Versicherung
Beispiel: Ein beherrschender Geschäftsführer einer GmbH
Er erhält für seine Geschäftsführertätigkeit Entgelt. Über die Geschäftsführertätigkeit und die von der GmbH hierfür zu erbringenden Gegenleistungen bestehen feste Vereinbarungen. Die Vergütungen sind im Beispielfall insgesamt angemessen und deshalb steuerlich anerkannt. Der Geschäftsführer erhält vertragsgemäß ein monatliches Gehalt von 6.000,00 EUR. Er ist freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse und Selbstzahler. Ein Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung wird nicht bezahlt. |
Hinweis In LODAS ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers als Firmenzahler möglich. Vor der Umsetzung ist jedoch eine Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die Beitragszahlung dem freiwillig versicherten Arbeitnehmer eindeutig zugeordnet werden kann. |
Beachten Sie:
Wenn bei einem unabhängigen Beschäftigungsverhältnis mit einem freiwillig versicherten Selbstzahler ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird:
Der Arbeitgeberzuschuss wird wie bei einem privat Versicherten in einem unabhängigen Beschäftigungsverhältnis abgerechnet.
Weitere Informationen: Unabhängiges Beschäftigungsverhältnis, private Versicherung
Lohnart für das monatliche Gehalt anlegen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Lohnarten wählen. |
2 |
Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug, Lohn/Gehalt anlegen und ggf. die Bezeichnung auf z. B. Gehalt ändern. |
Personaldaten erfassen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen. |
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2 |
In der Liste Personengruppe den Eintrag 900 – Nicht meldepflichtig Beschäftigte wählen. In der Liste Arbeitnehmertyp den Eintrag 1 Angestellte wählen. |
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3 |
Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen. |
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4 |
In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel aus der Liste wählen:
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5 |
In der Registerkarte Unfallversicherung in der Gruppe Angaben zur Unfallversicherungspflicht ggf. das Kontrollkästchen Unfallversicherungspflicht deaktivieren. |
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6 |
Registerkarte Angaben zur Vorsorgepauschale wählen. |
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7 |
In der Gruppe Inländische Krankenversicherung (Selbstzahler) das Kontrollkästchen Arbeitnehmer leistet Beiträge zur inländischen Krankenversicherung (Selbstzahler) aktivieren.
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8 |
Unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Umlage, in der Gruppe Angaben zur Umlage, 0 nicht umlagepflichtig wählen. |
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9 |
Nach Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen die Merkmale unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte, Registerkarte Allgemeine Daten zur Verfügung. |
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10 |
Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen. |
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11 |
In der Tabelle eine neue Zeile anlegen und in der Spalte Lohnart die eigene Lohnart zur Stammlohnart 200 wählen. In der Spalte Betrag 6000,00 erfassen. |
Besonderheit Berücksichtigung der Vorsorgepauschale in der Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung
Durch die Aktivierung des Kontrollkästchen Arbeitnehmer leistet Beiträge zur inländischen Krankenversicherung (Selbstzahler), werden die typisierten Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei der Vorsorgepauschale berücksichtigt. Die Mindestvorsorgepauschale wird demnach nicht in der Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. |
2.2 Abhängiges Beschäftigungsverhältnis, sozialversicherungspflichtig
Beispiel: Ein abhängig beschäftigter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhält für seine Geschäftsführertätigkeit ein Entgelt in Höhe von monatlich 7.000,00 EUR. Aufgrund der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist er freiwillig gesetzlich in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung versichert und ist Selbstzahler. Der Arbeitgeber gewährt hierfür einen Zuschuss, der als steuerfreier Arbeitslohn abgerechnet werden muss. Da er in seiner Funktion als mitarbeitender Gesellschafter-Geschäftsführer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht, ist er in den Zweigen der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung pflichtig. |
Lohnart für das monatliche Gehalt anlegen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Lohnarten wählen. |
2 |
Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug, Lohn/Gehalt anlegen und ggf. die Bezeichnung auf z. B. Gehalt ändern. |
Personaldaten erfassen | |||||||||
Vorgehen: | |||||||||
1 |
Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen. |
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2 |
Im Feld Personengruppe den Eintrag 101 – Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale wählen. In der Liste Arbeitnehmertyp den Eintrag 1 Angestellte wählen. |
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3 |
In der Registerkarte Tätigkeitsschlüssel den entsprechenden Tätigkeitsschlüssel erfassen. |
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4 |
Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen. |
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5 |
In der Registerkarte Allgemeines in der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung im Feld Krankenkasse die Krankenkasse des Arbeitnehmers wählen. |
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6 |
In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel aus der Liste wählen:
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7 |
Personaldaten | Sozialversicherung | Freiwillige Versicherung wählen und in der Gruppe Freiwillige Krankenversicherung folgende Eingaben erfassen:
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8 |
In der Gruppe Beiträge zur freiwilligen Pflegeversicherung im Feld Arbeitgeber-Zuschuss den Eintrag Arbeitgeber-Zuschuss aus dem Entgelt berechnen wählen. |
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9 |
Nach Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen die Merkmale unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte, Registerkarte Allgemeine Daten zur Verfügung. |
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10 |
Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen. |
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11 |
In der Tabelle eine neue Zeile anlegen und in der Spalte Lohnart die eigene Lohnart zur Stammlohnart 200 wählen. In der Spalte Betrag 6000,00 erfassen. |
Lohnsteuerbescheinigung
Wenn ein Zuschuss für freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte bezahlt wird, wird der Zuschuss in Zeile 24 / 25 / 26 erfasst. |
2.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Beispiel: Ein privat versicherter Gesellschafter-Geschäftsführer ist mit Hauptbeschäftigung in der GmbH I tätig. Dort ist er kein Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung. Er übt zusätzlich in der GmbH II eine Nebenbeschäftigung aus und erhält hierfür 425,00 EUR monatlich. Pauschalabgaben an die Bundesknappschaft müssen nicht entrichtet werden. Die Beschäftigung bei GmbH I ist die Hauptbeschäftigung. Deshalb muss die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI berechnet werden. |
Pauschale Versteuerung
Nur wenn der Arbeitgeber für einen geringfügig Beschäftigten im sozialversicherungsrechtlichen Sinne einen Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, ist eine pauschale Versteuerung mit 20 % zulässig. Da kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht geringfügig beschäftigt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. |
Lohnart für das monatliche Gehalt anlegen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Lohnarten wählen. |
2 |
Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug, Lohn/Gehalt anlegen und ggf. die Bezeichnung auf z. B. Gehalt ändern. |
Personaldaten erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen. |
2 |
Im Feld Personengruppe den Eintrag 900 – Nicht meldepflichtig Beschäftigte wählen. |
3 |
Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen. |
4 |
In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel aus der Liste wählen:
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5 |
In der Registerkarte Unfallversicherung in der Gruppe Angaben zur Unfallversicherungspflicht ggf. das Kontrollkästchen Unfallversicherungspflicht deaktivieren. |
6 |
Nach Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen die Merkmale unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte, Registerkarte Allgemeine Daten zur Verfügung. |
7 |
Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen. |
8 |
In der Tabelle eine neue Zeile anlegen und in der Spalte Lohnart die eigene Lohnart zur Stammlohnart 200 wählen. In der Spalte Betrag 425,00 erfassen. |
2.4 RV-Beitrag an ein Versorgungswerk
Beispiel: Ein beherrschender Geschäftsführer einer GmbH verfügt als Gesellschafter über mehr als die Hälfte des Stammkapitals - und - kann damit die Entscheidungen der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen. Er erhält für seine Geschäftsführertätigkeit Entgelt. Über die Geschäftsführertätigkeit und die von der GmbH hierfür zu erbringenden Gegenleistungen bestehen feste Vereinbarungen. Die Vergütungen sind im Beispielfall insgesamt angemessen und deshalb steuerlich anerkannt. Der Geschäftsführer erhält vertragsgemäß ein monatliches Gehalt von 6.000,00 EUR. In der Rentenversicherung ist er befreit, die Beiträge werden an ein Versorgungswerk abgeführt. |
Lohnart für das monatliche Gehalt anlegen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Lohnarten wählen. |
2 |
Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug, Lohn/Gehalt anlegen und ggf. die Bezeichnung auf z. B. Gehalt ändern. |
Personaldaten erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen. |
2 |
Im Feld Personengruppe den Eintrag 101 – Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale wählen. |
3 |
In der Liste Arbeitnehmertyp den Eintrag 1 Angestellte wählen. |
4 |
In der Registerkarte Tätigkeitsschlüssel den entsprechenden Tätigkeitsschlüssel erfassen. |
5 |
Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Versorgungswerk wählen. |
6 |
In der Gruppe Versorgungswerk das Kontrollkästchen Beitragsabführung an ein Versorgungswerk aktivieren. |
7 |
Im Feld Beitragszahlung die Art der Beitragsabführung Firmenzahler wählen. |
8 |
Im Feld Netto-Abzug für den Gesamtbetrag den Netto-Abzug 9003 wählen. |
9 |
In der Gruppe Manuelle Eingabe das Kontrollkästchen Manuelle Eingabe aktivieren. |
10 |
Im Feld Arbeitnehmerbeitrag den Gesamtbeitrag für das Versorgungswerk erfassen. In diesem Beispiel 1.404,30 EUR |
11 |
Nach Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen die Merkmale unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte, Registerkarte Allgemeine Daten zur Verfügung. |
12 |
Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen. |
13 |
In der Tabelle eine neue Zeile anlegen und in der Spalte Lohnart die eigene Lohnart zur Stammlohnart 200 wählen. In der Spalte Betrag 6.000,00 erfassen. |
2.5 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an.
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
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Für Unternehmer: Informationen und Buchung
Als weiteres Unterstützungsangebot bei Einzelanfragen können Sie einen telefonischen Kontakt über unseren DATEV-Terminservice buchen.
Wählen Sie aus einem Angebot an Terminen den für Sie passenden Termin und unsere Service-Experten rufen Sie an.
Einzelanfragen: Der Umfang der Anfrage ist vergleichbar mit einem Servicekontakt oder Anruf im telefonischen Kundensupport (keine Ersteinrichtung oder Schulung).
3 Weitere Informationen
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Gesellschafter-Geschäftsführer - Lexikon Lohn und Personal (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
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Abrechnung ist wegen fehlender Krankenkasse/Bundesland/Lohnart nicht möglich (Dok.-Nr. 1043203)