Grenzgänger abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt
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27.11.2024 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie französische, schweizerische und belgisch Grenzgänger mit den jeweiligen steuerlichen Besonderheiten in Lohn und Gehalt erfassen.
Lohnsteuerbescheinigung
Seit 2015 ist die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für Arbeitnehmer ohne Steuerklasse wieder zugelassen. Daher wird auch für Grenzgänger im Bedarfsfall die Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse 0 elektronisch übermittelt. Eine besondere Lohnsteuerbescheinigung in Papierform muss nicht ausgestellt werden. |
2 Was möchten Sie tun?
2.1 Französischen Grenzgänger steuerfrei mit Freistellungsbescheinigung erfassen
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Frankreich 15 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, fährt jeden Tag zu seiner Arbeitsstätte im Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Er legt eine amtliche Freistellungsbescheinigung des Betriebsstättenfinanzamts vor. |
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich enthält eine Grenzgängerregelung, wonach dem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für Grenzgänger zusteht.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Tätigkeit innerhalb einer bestimmten Grenzzone ausgeübt wird. Die Grenzzone beträgt für Grenzgänger aus Frankreich 30 km und für Grenzgänger aus Deutschland 20 km.
Der Arbeitnehmer ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht lohnsteuerpflichtig, da die Freistellungsbescheinigung vorliegt.
In der Sozialversicherung werden Grenzgänger im Regelfall wie andere Arbeitnehmer behandelt: Ihre Versicherungspflicht richtet sich nach den am Beschäftigungsort maßgebenden Rechtsvorschriften (Territorialprinzip).
Das Arbeitsentgelt wird steuerfrei abgerechnet, da eine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Wegen der Angabe Steuerklasse 0 erscheint auf dem Fehlerprotokoll ein Hinweis, da es keine gesonderte Zuordnung für den Grenzgänger mit Freistellungsbescheinigung gibt.
Das Arbeitsentgelt wird sozialversicherungspflichtig als laufender Bezug abgerechnet.
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder nach Ablauf des Kalenderjahrs muss der Arbeitgeber dem Grenzgänger eine Lohnsteuerbescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen. Die Bescheinigung wird vom Programm automatisch erstellt.
Alle steuerpflichtigen Lohnarten in Zeile 16a der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen
Wenn Sie das Kontrollkästchen Steuerfreier Grenzgänger aktivieren, werden automatisch alle steuerpflichtigen Lohnarten in Zeile 16a der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. |
Personaldaten erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf Mitarbeiterebene Stammdaten | Steuer | Steuerkarte wählen. |
2 |
Im Feld Steuerklasse: Steuerklasse 0 erfassen. |
3 |
Im Feld Gültig ab Monat (MMJJJJ) erfassen. |
4 |
Stammdaten | Steuer | Besonderheiten wählen. |
5 |
Registerkarte Grenzgänger / Beschränkte Steuerpflicht wählen. |
6 |
In der Gruppe Abrechnung von Grenzgängern / Doppelbesteuerungsabkommen: Kontrollkästchen Steuerfreier Grenzgänger oder Steuerfreiheit gemäß DBA aktivieren. |
7 |
In der Liste Bundesland des Tätigkeitsorts (Angabe nur für französische Grenzgänger) das entsprechende Bundesland wählen. |
8 |
Im dazugehörigen Feld Gültig ab: Monat (MMJJJJ) erfassen. |
9 |
Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit wählen. |
10 |
Registerkarte Status wählen. |
11 |
In der Liste Arbeitnehmertyp: Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellter wählen. |
12 |
Im dazugehörigen Feld Gültig ab Monat (MMJJJJ) erfassen. |
13 |
In den Mitarbeiterdaten die weiteren Angaben erfassen. |
Das Arbeitsentgelt wird steuerfrei abgerechnet, da eine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Das Entgelt wird sozialversicherungsrechtlich als laufender Bezug abgerechnet. |
Regelmäßig gleichbleibendes Entgelt erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf Mitarbeiterebene Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge wählen. |
2 |
Schaltfläche Neuen Be-/Abzug anlegen klicken. Im Feld Nr. wird vom Programm für den neuen Bezug oder Abzug eine eindeutige, nicht änderbare Nummer vergeben. |
3 |
Mit dem Symbol die entsprechende Lohnart wählen. |
4 |
Im Feld Betrag den Betrag erfassen. |
5 |
In der Liste Abrechnungsintervall Eintrag mtl. wählen. |
6 |
In der Liste Kürzung wählen, ob im Teilmonat oder im voll unterbrochenen Monat gekürzt wird. |
7 |
Im Feld Gültig ab Monat (MMJJJJ) erfassen. |
Nur tageweise zu versteuernder Arbeitslohn in Deutschland
Wenn bei fortbestehendem Dienstverhältnis tageweise zu versteuernder Arbeitslohn in Deutschland und tageweise nicht zu versteuernder Arbeitslohn in Deutschland vorliegt (z. B gem. Doppelbesteuerungsabkommen), dann hat ab 01/2023 die Steuerberechnung auf Tagesbasis (Teillohnzahlungszeitraum) zu erfolgen. Erfassen Sie in diesem Fall auf Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten, Registerkarte Steuerliche Eingaben im Feld Abweichende Steuertage die in Deutschland zu versteuernden Tage. Durch die Anwendung der Tageslohnsteuertabelle steigt die Steuerbelastung ab 01/2023 gegenüber den Vorjahren. Beachten Sie auch das BMF-Schreiben zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren vom 08.10.2024. |
2.2 Schweizer Grenzgänger mit pauschaler Abzugsteuer 4,5 % erfassen
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz 50 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, fährt jeden Tag zu seiner Arbeitsstätte im Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Er legt eine amtliche Bescheinigung der Schweizer Finanzbehörde vor, mit der er seine Eigenschaft als Schweizer Grenzgänger nachweist. |
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz beinhaltet einige Sonderregelungen.
Es gibt keine Kilometergrenze für die Grenzzone, entscheidend ist allein die regelmäßige Rückkehr an den Wohnsitz.
Der deutsche Arbeitgeber muss eine Abzugsteuer in Höhe von 4,5 % vom Brutto-Lohn des Arbeitnehmers einbehalten. Eine Freistellung vom Lohnsteuerabzug durch den deutschen Arbeitgeber ist damit bei schweizerischen Grenzgängern nicht möglich.
Kirchensteuer wird beim Schweizer Grenzgänger nicht erhoben.
In der Sozialversicherung werden Grenzgänger im Regelfall wie andere Arbeitnehmer behandelt: Ihre Versicherungspflicht richtet sich nach den am Beschäftigungsort maßgebenden Rechtsvorschriften (Territorialprinzip).
Personaldaten erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf Mitarbeiterebene Stammdaten | Steuer | Steuerkarte wählen. |
2 |
Im Feld Steuerklasse: Steuerklasse 0 erfassen. |
3 |
Im Feld Gültig ab Monat (MMJJJJ) erfassen. |
4 |
Stammdaten | Steuer | Besonderheiten wählen. |
5 |
Registerkarte Grenzgänger / Beschränkt Steuerpflicht wählen. |
6 |
In der Gruppe Abrechnung von Grenzgängern / Dopplebesteuerungsabkommen: Kontrollkästchen Schweizer Grenzgänger aktivieren. Das Feld Abw. Lohnsteuerprozentsatz wird automatisch mit 4,5 % vorbelegt. Eine Änderung des Prozentsatzes ist möglich. |
7 |
Im Feld Gültig ab Monat (MMJJJJ) erfassen, ab dem die Angaben berücksichtigt werden. |
Vom Arbeitsentgelt wird eine Abzugsteuer in Höhe von 4,5 % berechnet. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden nicht erhoben. Das Arbeitsentgelt wird sozialversicherungsrechtlich als laufender Bezug abgerechnet. |
Der Arbeitgeber muss bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahrs auf Wunsch auch für Grenzgänger eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die Lohnsteuerbescheinigung wird automatisch erstellt, wenn das Kontrollkästchen Schweizer Grenzgänger aktiviert ist.
Der Arbeitnehmer darf in diesem Fall nicht pauschal besteuert werden: Der Arbeitnehmertyp unter Erfassen | Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit in der Registerkarte Status muss mit 0 - 3 erfasst sein.
Regelmäßig gleichbleibendes Entgelt erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf Mitarbeiterebene Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge wählen. |
2 |
Schaltfläche Neuen Be-/Abzug anlegen klicken. Im Feld Nr. wird vom Programm für den neuen Bezug oder Abzug eine eindeutige, nicht änderbare Nummer vergeben. |
3 |
Entsprechende Lohnart wählen. |
4 |
Im Feld Betrag: den Betrag erfassen. |
5 |
In der Liste Abrechnungsintervall: mtl. wählen. |
6 |
In der Liste Kürzung wählen, ob im Teilmonat oder im voll unterbrochenen Monat gekürzt wird. |
7 |
Im Feld Gültig ab Monat (MMJJJJ) erfassen. |
Nur tageweise zu versteuernder Arbeitslohn in Deutschland
Wenn bei fortbestehendem Dienstverhältnis tageweise zu versteuernder Arbeitslohn in Deutschland und tageweise nicht zu versteuernder Arbeitslohn in Deutschland vorliegt (z. B gem. Doppelbesteuerungsabkommen), dann hat ab 01/2023 die Steuerberechnung auf Tagesbasis (Teillohnzahlungszeitraum) zu erfolgen. Erfassen Sie in diesem Fall auf Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten, Registerkarte Steuerliche Eingaben im Feld Abweichende Steuertage die in Deutschland zu versteuernden Tage. Durch die Anwendung der Tageslohnsteuertabelle steigt die Steuerbelastung ab 01/2023 gegenüber den Vorjahren. Beachten Sie auch das BMF-Schreiben zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren vom 08.10.2024. |
2.3 Belgischen Grenzgänger erfassen - Lohnsteuer wird um 8 % gemindert
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien 15 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, fährt jeden Tag zu seiner Arbeitsstätte im Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland. |
Die bisher geltende belgische Grenzgängerregelung ist durch ein Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien seit 01.01.2004 aufgehoben. Das Arbeitsentgelt wird daher im Tätigkeitsstaat versteuert. Alle in Belgien wohnenden und in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer unterliegen seit dem 01.01.2004 im Tätigkeitsstaat Deutschland der beschränkten Steuerpflicht.
Die Besonderheit ist, dass trotz der in Belgien im Grundsatz eingetretenen Steuerfreiheit die belgischen Kommunen eine Zusatzsteuer auf Grundlage einer (fiktiven) Steuer erheben. Zum Ausgleich dafür wird in Deutschland eine 8 % Steuerentlastung gewährt: Die vom deutschen Arbeitgeber einzubehaltende Lohnsteuer wird um 8 % gemindert.
Kirchensteuer wird beim belgischen Grenzgänger nicht erhoben.
Zur Ermittlung der Steuer legt der belgische Arbeitnehmer dem deutschen Arbeitgeber eine vom zuständigen Betriebsstättenfinanzamt ausgestellte "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug" vor. Darin ist neben der anzuwendenden Steuerklasse auch vermerkt, dass die Steuer um 8 % gemindert werden muss.
Für belgische Grenzgänger sind grundsätzlich alle Steuerklassen zulässig. Wenn keine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug" vorliegt, muss zwingende Steuerklasse 0 erfasst werden.
In der Sozialversicherung werden Grenzgänger im Regelfall wie andere Arbeitnehmer behandelt: Ihre Versicherungspflicht richtet sich nach den am Beschäftigungsort maßgebenden Rechtsvorschriften (Territorialprinzip).
Personaldaten erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf Mitarbeiterebene Stammdaten | Steuer | Besonderheiten wählen. |
2 |
Grenzgänger / Beschränkte Steuerpflicht wählen. |
3 |
In der Gruppe Abrechnung von Grenzgängern / Doppelbesteuerungsabkommen: Kontrollkästchen Belgischer Grenzgänger aktivieren. |
4 |
Im Feld Gültig ab Monat (MMJJJJ) erfassen, ab dem die Angaben berücksichtigt werden. |
Das Arbeitsentgelt wird sozialversicherungspflichtig als laufender Bezug abgerechnet. Die Lohnsteuer lt. Lohnsteuertabelle wird um 8 % gemindert. |
Der Arbeitgeber muss bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahrs auf Wunsch auch für Grenzgänger eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die Lohnsteuerbescheinigung wird automatisch erstellt, wenn das Kontrollkästchen Belgischer Grenzgänger aktiviert ist.
Der Arbeitnehmer darf in diesem Fall nicht pauschal besteuert werden: Der Arbeitnehmertyp unter Erfassen | Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit in der Registerkarte Status muss mit 0 - 3 erfasst sein.
Regelmäßig gleichbleibendes Entgelt erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf Mitarbeiterebene Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge wählen. |
2 |
Schaltfläche Neuen Be-/Abzug anlegen klicken. Im Feld Nr. wird vom Programm für den neuen Bezug oder Abzug eine eindeutige, nicht änderbare Nummer vergeben. |
3 |
Entsprechende Lohnart wählen. |
4 |
Im Feld Betrag den Betrag erfassen. |
5 |
In der Liste Abrechnungsintervall Eintrag mtl. wählen. |
6 |
In der Liste Kürzung wählen, ob im Teilmonat oder im voll unterbrochenen Monat gekürzt wird. |
7 |
Im Feld Gültig ab Monat (MMJJJJ) erfassen. |
Nur tageweise zu versteuernder Arbeitslohn in Deutschland
Wenn bei fortbestehendem Dienstverhältnis tageweise zu versteuernder Arbeitslohn in Deutschland und tageweise nicht zu versteuernder Arbeitslohn in Deutschland vorliegt (z. B gem. Doppelbesteuerungsabkommen), dann hat ab 01/2023 die Steuerberechnung auf Tagesbasis (Teillohnzahlungszeitraum) zu erfolgen. Erfassen Sie in diesem Fall auf Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten, Registerkarte Steuerliche Eingaben im Feld Abweichende Steuertage die in Deutschland zu versteuernden Tage. Durch die Anwendung der Tageslohnsteuertabelle steigt die Steuerbelastung ab 01/2023 gegenüber den Vorjahren. Beachten Sie auch das BMF-Schreiben zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren vom 08.10.2024. |
2.4 Keine Vorsorgepauschale bei SV-freien Grenzgängern
Teilbetrag zur Rentenversicherung bei Beitragszahlungen an ausländische Sozialversicherungsträger
In Fällen, in denen die Verpflichtung besteht, Beiträge zur Alterssicherung an ausländische Sozialversicherungsträger abzuführen, muss der Arbeitgeber bei der Berechnung der Vorsorgepauschale einen Teilbetrag für die Rentenversicherung nur berücksichtigen, wenn der abzuführende Betrag - zumindest teilweise - einen Arbeitnehmeranteil enthält und dem Grunde nach zu einem Sonderausgabenabzug führen kann.
Teilbetrag zur Kranken- / Pflegeversicherung
Ein Teilbetrag zur gesetzlichen Basiskrankenversicherung muss bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale nur dann berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer Beiträge zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einer privaten Versicherung an ein Versicherungsunternehmen in Deutschland leistet. Andernfalls muss die Mindestvorsorgepauschale angesetzt werden.
Weitere Informationen: Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren (Dok.-Nr. 1021612)
3 Weitere Informationen
Datenübermittlung - Lohnsteuerbescheinigung - Übersicht (Dok.-Nr. 1020649)
Weitere Informationen zum rechtlichen Hintergrund: Grenzgänger - Lexikon Lohn und Personal (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)