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Aktuelle Änderungen

04.07.2025

Kapitel 3.2: Beispiele für Anmeldezeitraum ändern ergänzt.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument finden Sie Informationen zu folgenden Anmeldezeiträumen:

  • Abrechnungsmonat

  • Folgemonat

  • Vormonat

  • Vierteljährlich

  • Kalenderjährlich

Sie erfahren, wie Sie diese Anmeldezeiträume im Programm LODAS hinterlegen oder ändern. Sie erfahren auch, was Sie bei Mischfällen beachten müssen.

2 Hintergrund

Nach § 41a EStG muss die Lohnsteuer am 10. des Folgemonats (Zeitpunkt der Auszahlung) angemeldet und abgeführt werden.

Zahlungsweise

Zeitpunkt der Zahlung

Anmeldezeitraum auf der Lohnsteuer-Anmeldung

Letzter Termin der Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung

Vorschüssig

Vor dem Beginn des Abrechnungsmonats (z. B. bei Beamten)

Vormonat des Abrechnungsmonats

10. des Abrechnungsmonats

Periodengerecht

Am Ende des Abrechnungsmonats (z. B. bei Angestellten und Festlohnempfängern)

Abrechnungsmonat

10. des Folgemonats zum Abrechnungsmonat

Nachschüssig

Nach Abschluss des Abrechnungsmonats (z. B. bei Stundenlöhnen)

Folgemonat des Abrechnungsmonats

10. des Folgemonats zum Monat nach Erfolg der Zahlung

3 Was möchten Sie tun?

Um die Anmeldezeiträume zu hinterlegen oder zu ändern, haben Sie 2 Möglichkeiten:

-Oder-

3.1 Anmeldezeitraum erfassen

Anmeldezeitraum erfassen
Voraussetzung:

Die weiteren Angaben zur Datenübermittlung Lohnsteuer-Anmeldung sind gemäß Dokument Datenübermittlung Lohnsteuer-Anmeldung mit LODAS einrichten (Dok.-Nr. 1020763) erfasst.

Vorgehen:
1

Auf Mandantenebene Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten wählen.

Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung wählen.

2

Im Feld Anmeldezeitraum aus den folgenden Zeiträumen wählen:

  • Monatlich, Anmeldezeitraum: Abrechnungsmon.

  • Monatlich, Anmeldezeitraum: Folgemonat

  • Monatlich, Anmeldezeitraum: Vormonat

  • Vierteljährlich (Eingabe nur zu Quartalsbeginn)

  • Kalenderjährlich (Eingabe vor der Januar-Abr.)

  • Monatlich, Mischfall: Vormonat/Abrechnungsmonat *)

  • Monatlich, Mischfall: Abrechnungsmonat/Folgemonat *)

*) Voraussetzung für diese Anmeldezeiträume: Der Mandant wird in Gruppen abgerechnet (1. und 2. Gruppe).

3.2 Anmeldezeitraum ändern

Wenn sich der Anmeldezeitraum zu Beginn eines Jahrs ändert:

Neuen Anmeldezeitraum für die Lohnsteuer-Anmeldung vor / mit der Januar-Abrechnung erfassen.

Eine unterjährige Änderung der Anmeldezeiträume ist möglich.

Wenn bereits Datenübermittlungen der Lohnsteueranmeldung erfolgt sind, werden die Monate in der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt aber die Datenübermittlung im Rechenzentrum abgelehnt.

Hinweis
Hinweis

Wenn für ein Quartal eine Lohnsteuer-Anmeldung an das Rechenzentrum gesendet wurde, ist die jährliche Abgabe nicht mehr möglich.

Mit der Abrechnung Dezember erhalten Sie eine Lohnsteuer-Anmeldung mit den Werten für das komplette Jahr. Allerdings wird dieser Datensatz im Rechenzentrum abgelehnt, da bereits eine Anmeldung übermittelt wurde. Die Programm-Meldungen entnehmen Sie dem Rückmeldeprotokoll.

Klären Sie das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Finanzamt. Ggf. müssen Sie die bereits übermittelten Lohnsteuer-Anmeldungen manuell über ELSTER.de oder das DATEV-Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung korrigieren und eine jährliche Lohnsteuer-Anmeldung manuell abgeben.

3.2.1 Wechsel von monatlicher Lohnsteuer-Anmeldung

vierteljährlich

Die Umstellung ist in jedem Monat möglich. Bereits übermittelte monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen werden nicht storniert.

Beispiel:

Erstabrechnung April

  • Januar LSt.-Anmeldung – wird nicht storniert

  • Februar LSt.-Anmeldung – wird nicht storniert

  • März LSt.-Anmeldung – wird nicht storniert

  • Vierteljährliche LSt.-Anmeldung mit den Werten April bis Juni

jährlich

Die Umstellung ist nur mit dem Abrechnungsmonat Januar möglich. Wenn bereits eine Lohnsteuer-Anmeldung übermittelt wurde, ist die Datenübermittlung nicht mehr möglich

Beispiel:

Erstabrechnung April

  • Januar LSt.-Anmeldung – wird nicht storniert

  • Februar LSt.-Anmeldung – wird nicht storniert

  • März LSt.-Anmeldung – wird nicht storniert

  • jährliche LSt.-Anmeldung mit den Werten April bis Juni

3.2.2 Wechsel von vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldung

monatlich

Die Umstellung ist bis zum Abrechnungsmonat März rückwirkend möglich. Wenn bereits eine Lohnsteuer-Anmeldung übermittelt wurde, ist die Datenübermittlung nicht mehr möglich. Bereits abgerechnete Monate sind manuell über ELSTER.de zu melden.

Beispiel:

Erstabrechnung März

  • Januar LSt.-Anmeldung – manuell über ELSTER oder das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung melden

  • Februar LSt.-Anmeldung – manuell über ELSTER oder das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung melden

  • März LSt.-Anmeldung – wird erstellt

jährlich

Die Umstellung ist bis zum Abrechnungsmonat März möglich. Wenn bereits eine Lohnsteuer-Anmeldung übermittelt wurde, ist die Datenübermittlung nicht mehr möglich.

Beispiel:

Erstabrechnung April

  • März LSt.-Anmeldung (Quartal 1) – wird nicht storniert

  • jährliche LSt.-Anmeldung - manuell über ELSTER oder das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung melden

3.2.3 Wechsel von jährlicher Lohnsteuer-Anmeldung

monatlich

Die Umstellung ist bis zum Abrechnungsmonat Dezember rückwirkend möglich. Bereits abgerechnete Monate sind manuell über ELSTER.de zu melden.

Beispiel:

Erstabrechnung März

  • Januar LSt.-Anmeldung – manuell über ELSTER oder das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung melden

  • Februar LSt.-Anmeldung – manuell über ELSTER oder das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung melden

  • März LSt.-Anmeldung – wird erstellt

vierteljährlich

Die Umstellung ist bis zum Abrechnungsmonat Dezember rückwirkend möglich. Bereits abgerechnete Monate sind manuell über ELSTER.de zu melden.

Erstabrechnung September

  • März LSt.-Anmeldung (Quartal 1) – manuell über ELSTER oder das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung melden

  • Juni LSt.-Anmeldung (Quartal 2) – manuell über ELSTER oder das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung melden

  • September LSt.-Anmeldung (Quartal 3) – wird erstellt

Achtung
Achtung
Übermittelte Lohnsteuer-Anmeldungen aus dem Vormonat / den Vormonaten werden beim Finanzamt nicht storniert

Wenn ein Anmeldezeitraum unterjährig geändert werden muss: Die übermittelten Lohnsteuer-Anmeldungen werden aus dem Vormonat / den Vormonaten nicht beim Finanzamt storniert. Grund dafür ist, dass in LODAS für vergangene Anmeldezeiträume rückwirkend keine Lohnsteuer-Anmeldungen erstellt werden.

In diesem Fall kann die Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER erstellt werden. Die Anmeldung kann auch über das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung erstellt werden.

3.3 Beispiel Mischfall

Die Zahlungen der Löhne und Gehälter können in manchen Fällen in unterschiedlichen Monaten fällig sein. Dann kann die anfallende Lohnsteuer ebenfalls auf verschiedene Anmeldezeiträume verteilt werden. Zum Beispiel kann die Lohnsteuer bei Gehältern bis zum Monatsletzten und Löhne im Folgemonat verteilt werden.

Die Werte der 2. Abrechnungsgruppe werden jeweils zusammen mit den Werten der 1. Abrechnungsgruppe des Folgemonats für die Lohnsteuer-Anmeldung aufbereitet.

Die Lohnsteuer-Anmeldung wird jeweils mit Abrechnung der 1. Gruppe erstellt. Die Lohnsteuer-Anmeldung setzt sich wie folgt zusammen:

Monatlich Mischfall: Vormonat / Abrechnungsmonat

2. Gruppe: 04/JJJJ

- und -

1. Gruppe: 05/JJJJ:

= Anmeldezeitraum Vormonat des Abrechnungsmonats (April JJJJ)

- oder -

Monatlich Mischfall: Abrechnungsmonat / Folgemonat

2. Gruppe: 04/JJJJ

- und -

1. Gruppe: 05/JJJJ:

= Anmeldezeitraum Abrechnungsmonat (Mai JJJJ)

Die Steuern können dem Anmeldezeitraum zugeordnet werden, der sich aufgrund der Fälligkeit ergibt. Die Darstellung der Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung und DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung verändern sich dadurch nicht. Zum besseren Verständnis steht Ihnen für die beiden Mischfälle die Auswertung 18 - Lohnsteuer-Anmeldung - Erläuterung zur Verfügung.

Weitere Informationen:Lohnsteuer-Anmeldung-Erläuterung (Auswertung Nr. 18) (Dok.-Nr. 1002597)

Hinweis
Umstellung auf Mischfälle

Auf monatliche Mischfälle kann ausschließlich nach einem komplett abgerechneten Monat umgestellt werden. Eine Änderung des Anmeldezeitraums zwischen der Abrechnung der 1. und 2. Gruppe ist nicht möglich. Eine Änderung des Anmeldezeitraums ist auch mit einer Wiederabrechnung nicht möglich. Stimmen Sie die Änderung mit dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt ab.

3.4 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Dienstleistung im DATEV-Auftragsservice:

4 Weitere Informationen

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