Lohnsteuer-Anmeldung: Anmeldezeitraum erfassen oder ändern
Aktuelle Änderungen |
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04.07.2025 |
Kapitel 3.2: Beispiele für Anmeldezeitraum ändern ergänzt. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument finden Sie Informationen zu folgenden Anmeldezeiträumen:
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Abrechnungsmonat
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Folgemonat
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Vormonat
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Vierteljährlich
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Kalenderjährlich
Sie erfahren, wie Sie diese Anmeldezeiträume im Programm LODAS hinterlegen oder ändern. Sie erfahren auch, was Sie bei Mischfällen beachten müssen.
2 Hintergrund
Nach § 41a EStG muss die Lohnsteuer am 10. des Folgemonats (Zeitpunkt der Auszahlung) angemeldet und abgeführt werden.
Zahlungsweise |
Zeitpunkt der Zahlung |
Anmeldezeitraum auf der Lohnsteuer-Anmeldung |
Letzter Termin der Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung |
Vorschüssig |
Vor dem Beginn des Abrechnungsmonats (z. B. bei Beamten) |
Vormonat des Abrechnungsmonats |
10. des Abrechnungsmonats |
Periodengerecht |
Am Ende des Abrechnungsmonats (z. B. bei Angestellten und Festlohnempfängern) |
Abrechnungsmonat |
10. des Folgemonats zum Abrechnungsmonat |
Nachschüssig |
Nach Abschluss des Abrechnungsmonats (z. B. bei Stundenlöhnen) |
Folgemonat des Abrechnungsmonats |
10. des Folgemonats zum Monat nach Erfolg der Zahlung |
3 Was möchten Sie tun?
Um die Anmeldezeiträume zu hinterlegen oder zu ändern, haben Sie 2 Möglichkeiten:
-Oder-
3.1 Anmeldezeitraum erfassen
Anmeldezeitraum erfassen | |
Voraussetzung:
Die weiteren Angaben zur Datenübermittlung Lohnsteuer-Anmeldung sind gemäß Dokument Datenübermittlung Lohnsteuer-Anmeldung mit LODAS einrichten (Dok.-Nr. 1020763) erfasst. |
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Vorgehen: | |
1 |
Auf Mandantenebene Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten wählen. Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung wählen. |
2 |
Im Feld Anmeldezeitraum aus den folgenden Zeiträumen wählen:
*) Voraussetzung für diese Anmeldezeiträume: Der Mandant wird in Gruppen abgerechnet (1. und 2. Gruppe). |
3.2 Anmeldezeitraum ändern
Wenn sich der Anmeldezeitraum zu Beginn eines Jahrs ändert:
Neuen Anmeldezeitraum für die Lohnsteuer-Anmeldung vor / mit der Januar-Abrechnung erfassen.
Eine unterjährige Änderung der Anmeldezeiträume ist möglich.
Wenn bereits Datenübermittlungen der Lohnsteueranmeldung erfolgt sind, werden die Monate in der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt aber die Datenübermittlung im Rechenzentrum abgelehnt.
Hinweis Wenn für ein Quartal eine Lohnsteuer-Anmeldung an das Rechenzentrum gesendet wurde, ist die jährliche Abgabe nicht mehr möglich. Mit der Abrechnung Dezember erhalten Sie eine Lohnsteuer-Anmeldung mit den Werten für das komplette Jahr. Allerdings wird dieser Datensatz im Rechenzentrum abgelehnt, da bereits eine Anmeldung übermittelt wurde. Die Programm-Meldungen entnehmen Sie dem Rückmeldeprotokoll. Klären Sie das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Finanzamt. Ggf. müssen Sie die bereits übermittelten Lohnsteuer-Anmeldungen manuell über ELSTER.de oder das DATEV-Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung korrigieren und eine jährliche Lohnsteuer-Anmeldung manuell abgeben. |
3.2.1 Wechsel von monatlicher Lohnsteuer-Anmeldung
Die Umstellung ist in jedem Monat möglich. Bereits übermittelte monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen werden nicht storniert.
Beispiel: Erstabrechnung April
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Die Umstellung ist nur mit dem Abrechnungsmonat Januar möglich. Wenn bereits eine Lohnsteuer-Anmeldung übermittelt wurde, ist die Datenübermittlung nicht mehr möglich
Beispiel: Erstabrechnung April
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3.2.2 Wechsel von vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldung
Die Umstellung ist bis zum Abrechnungsmonat März rückwirkend möglich. Wenn bereits eine Lohnsteuer-Anmeldung übermittelt wurde, ist die Datenübermittlung nicht mehr möglich. Bereits abgerechnete Monate sind manuell über ELSTER.de zu melden.
Beispiel: Erstabrechnung März
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Die Umstellung ist bis zum Abrechnungsmonat März möglich. Wenn bereits eine Lohnsteuer-Anmeldung übermittelt wurde, ist die Datenübermittlung nicht mehr möglich.
Beispiel: Erstabrechnung April
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3.2.3 Wechsel von jährlicher Lohnsteuer-Anmeldung
Die Umstellung ist bis zum Abrechnungsmonat Dezember rückwirkend möglich. Bereits abgerechnete Monate sind manuell über ELSTER.de zu melden.
Beispiel: Erstabrechnung März
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Die Umstellung ist bis zum Abrechnungsmonat Dezember rückwirkend möglich. Bereits abgerechnete Monate sind manuell über ELSTER.de zu melden.
Erstabrechnung September
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März LSt.-Anmeldung (Quartal 1) – manuell über ELSTER oder das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung melden
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Juni LSt.-Anmeldung (Quartal 2) – manuell über ELSTER oder das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung melden
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September LSt.-Anmeldung (Quartal 3) – wird erstellt
Achtung Übermittelte Lohnsteuer-Anmeldungen aus dem Vormonat / den Vormonaten werden beim
Finanzamt nicht storniert
Wenn ein Anmeldezeitraum unterjährig geändert werden muss: Die übermittelten Lohnsteuer-Anmeldungen werden aus dem Vormonat / den Vormonaten nicht beim Finanzamt storniert. Grund dafür ist, dass in LODAS für vergangene Anmeldezeiträume rückwirkend keine Lohnsteuer-Anmeldungen erstellt werden. In diesem Fall kann die Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER erstellt werden. Die Anmeldung kann auch über das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung erstellt werden. |
3.3 Beispiel Mischfall
Die Zahlungen der Löhne und Gehälter können in manchen Fällen in unterschiedlichen Monaten fällig sein. Dann kann die anfallende Lohnsteuer ebenfalls auf verschiedene Anmeldezeiträume verteilt werden. Zum Beispiel kann die Lohnsteuer bei Gehältern bis zum Monatsletzten und Löhne im Folgemonat verteilt werden.
Die Werte der 2. Abrechnungsgruppe werden jeweils zusammen mit den Werten der 1. Abrechnungsgruppe des Folgemonats für die Lohnsteuer-Anmeldung aufbereitet.
Die Lohnsteuer-Anmeldung wird jeweils mit Abrechnung der 1. Gruppe erstellt. Die Lohnsteuer-Anmeldung setzt sich wie folgt zusammen:
Monatlich Mischfall: Vormonat / Abrechnungsmonat 2. Gruppe: 04/JJJJ - und - 1. Gruppe: 05/JJJJ: = Anmeldezeitraum Vormonat des Abrechnungsmonats (April JJJJ) |
- oder -
Monatlich Mischfall: Abrechnungsmonat / Folgemonat 2. Gruppe: 04/JJJJ - und - 1. Gruppe: 05/JJJJ: = Anmeldezeitraum Abrechnungsmonat (Mai JJJJ) |
Die Steuern können dem Anmeldezeitraum zugeordnet werden, der sich aufgrund der Fälligkeit ergibt. Die Darstellung der Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung und DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung verändern sich dadurch nicht. Zum besseren Verständnis steht Ihnen für die beiden Mischfälle die Auswertung 18 - Lohnsteuer-Anmeldung - Erläuterung zur Verfügung.
Weitere Informationen:Lohnsteuer-Anmeldung-Erläuterung (Auswertung Nr. 18) (Dok.-Nr. 1002597)
Umstellung auf Mischfälle
Auf monatliche Mischfälle kann ausschließlich nach einem komplett abgerechneten Monat umgestellt werden. Eine Änderung des Anmeldezeitraums zwischen der Abrechnung der 1. und 2. Gruppe ist nicht möglich. Eine Änderung des Anmeldezeitraums ist auch mit einer Wiederabrechnung nicht möglich. Stimmen Sie die Änderung mit dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt ab. |
3.4 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Dienstleistung im DATEV-Auftragsservice:
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
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Für Unternehmer: Informationen und Buchung
4 Weitere Informationen
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Datenübermittlung Lohnsteuer-Anmeldung mit LODAS einrichten (Dok.-Nr. 1020763)
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Lohnsteuer-Anmeldung-Erläuterung (Auswertung Nr. 18) (Dok.-Nr. 1002597)
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Lohnsteuer-Anmeldung: Wissenswertes zur Datenübermittlung (Dok.-Nr. 1022198)
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Abführung und Anmeldung der Lohnsteuer – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5300011) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)