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Aktuelle Änderungen

17.01.2025

Dokument komplett überarbeitet wegen Bezugsgrößen und Mini- / Midijob-Grenzen 2025.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erhalten Sie Informationen zu folgenden Arten von Praktika:

  • Vorgeschriebenes und nicht vorgeschriebenes Praktikum mit oder ohne Entgelt

  • Vorpraktikum, Zwischenpraktikum und Nachpraktikum mit oder ohne Entgelt

  • Schülerpraktikum

2 Was möchten Sie tun?

Um zu erfahren, wie Praktikanten in verschiedenen Konstellationen in LODAS abgerechnet werden, haben Sie 2 Möglichkeiten:

-Oder-

Übersicht zur Erfassung der Praktikumsarten in den Personaldaten: Übersicht Praktikanten 2024 (pdf) (Stand: 02/2024)

2.1 Vorgeschriebenes Praktikum erfassen

2.1.1 Vorpraktikum erfassen

Für Praktikanten in den in Kapitel 3.1 beschriebenen Beispielen liegt noch keine Immatrikulationsbescheinigung vor.

2.1.1.1 Vorpraktikum ohne Arbeitsentgelt erfassen

Personen, die ein in Studien- und Prüfungsverordnungen vorgeschriebenes Vorpraktikum ohne Arbeitsentgelt verrichten, unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht (Studenten-KV).

Eine Ausnahme besteht bei Anspruch auf Familienversicherung über einen Elternteil oder Ehegatten.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht nach einem Entgelt in Höhe von 1% der monatlichen Bezugsgröße.

Die Sozialversicherungsbeiträge trägt der Arbeitgeber allein (Geringverdienergrenze für Auszubildende).

Im nachfolgenden Beispiel ist der Student familienversichert und es wird die monatliche Bezugsgröße West herangezogen.

Hinweis
Familienversicherung

Die Schlüsselung der Personengruppe und der Beitragsgruppe ist in diesem Fall unabhängig von einer Familienversicherung vorzunehmen.

Lohnart für das fiktive Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 202 Festbezug mtl. Verst. anlegen. Ggf. Bezeichnung ändern.

3

Registerkarte Steuer/SV/UV wählen. In der Gruppe Angaben zur Steuer- und SV-Behandlung, im Feld Steuer- und SV-Behandlung Eintrag 29 Bezüge nur SV-pflichtig, kein Gesamt-Brutto wählen.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 105 Praktikanten wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

Angaben in der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Steuerrelevante Daten werden bei der Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung Krankenkasse des Mitarbeiters wählen.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Rentenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Pflegeversicherung: 0 kein Beitrag

10

In der Gruppe Geringverdiener/geringfügig Beschäftigte/ kurzfristig Beschäftigte im Feld Geringverdiener/geringfügig Beschäftigte Eintrag 1 Geringverdiener wählen.

Das Arbeitsentgelt wird sozialversicherungspflichtig und steuerfrei abgerechnet. Weder eine Insolvenzgeldumlage noch die Umlage 1 und 2 fällt an.

Hinweis
Buchungsbeleg

Lohnarten, die nicht in das Gesamt-Brutto fließen, werden auf dem Buchungsbeleg nicht berücksichtigt. Korrigieren Sie ggf. den Buchungsbeleg manuell.

Regelmäßig gleichbleibendes fiktives Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken und die eigene Lohnart wählen. Im Feld Betrag 1% der monatlichen Bezugsgröße erfassen.

  • Im Jahr 2025 beträgt die monatliche Bezugsgröße 3.745,00 EUR. Seit dem 01.01.2025 gilt die Bezugsgröße auch in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung bundesweit einheitlich.

  • Im Jahr 2024 beträgt die monatliche Bezugsgröße 3.535,00 EUR (West) und 3.465,00 EUR (Ost). Seit dem 01.01.2020 gilt die Bezugsgröße West in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit. Die abweichende Bezugsgröße für den Rechtskreis Ost hat nur noch Bedeutung in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

2.1.1.2 Vorpraktikum mit Arbeitsentgelt erfassen

Personen, die ein in Studien- und Prüfungsverordnungen vorgeschriebenes Vorpraktikum mit Arbeitsentgelt verrichten, unterliegen der Krankenversicherungspflicht, Rentenversicherungspflicht, Arbeitslosenversicherungspflicht und Pflegeversicherungspflicht.

2.1.1.2.1 Arbeitsentgelt bis 325,00 EUR monatlich

Wenn das gezahlte Entgelt nicht mehr als 325,00 EUR beträgt, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein tragen (Geringverdienergrenze für Auszubildende).

Eine Tätigkeit beruflicher Bildung liegt vor, daher kommt Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit nicht in Betracht.

Lohnart für Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt anlegen. Ggf. Bezeichnung ändern.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 2 gewerblicher Auszubildender/geringverdienender Praktikant oder 3 kaufmännischer Auszubildender/geringverdienender Praktikant wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 121 Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

Angaben in der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Die steuerrelevanten Daten werden bei Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung Krankenkasse des Mitarbeiters wählen.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 1 allgemeiner Beitrag

  • Rentenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Pflegeversicherung: 1 voller Beitrag

10

Gruppe Geringverdiener/geringfügig Beschäftigte/ kurzfristig Beschäftigte im Feld Geringverdiener / geringfügig Beschäftigte Eintrag 1 Geringverdiener wählen.

Regelmäßig gleichbleibendes Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken. Eigene Lohnart wählen, im Feld Betrag den Wert erfassen.

2.1.1.2.2 Arbeitsentgelt über 325,00 EUR monatlich
Lohnart für Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt anlegen. Ggf. Bezeichnung ändern.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 105 Praktikanten wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen

5

Angaben in der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Die steuerrelevanten Daten werden bei Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung Krankenkasse des Mitarbeiters wählen.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 1 allgemeiner Beitrag

  • Rentenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Pflegeversicherung: 1 voller Beitrag

Das Arbeitsentgelt wird sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig gemäß den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet.

Lohnart für regelmäßig gleichbleibendes Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken. Eigene Lohnart wählen und im Feld Betrag den Wert erfassen.

2.1.2 Zwischenpraktikum erfassen

Da es sich bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum um einen in die betriebliche Praxis verlagerten Bestandteil des Studiums handelt, besteht in diesem Fall Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

Für Praktikanten in den in Kapitel 3.2 beschriebenen Beispielen liegt eine Immatrikulationsbescheinigung vor.

2.1.2.1 Zwischenpraktikum ohne Arbeitsentgelt erfassen
Personaldaten für ein Zwischenpraktikum ohne Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 190 Beschäftigte, die nur in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

Angaben in der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 erfassen.

6

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

7

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung Krankenkasse des Mitarbeiters wählen.

8

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Rentenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Pflegeversicherung: 0 kein Beitrag

Es wird keine Brutto/Netto-Abrechnung erstellt, da der Arbeitnehmer kein Entgelt erhält.

2.1.2.2 Zwischenpraktikum mit Arbeitsentgelt erfassen
Lohnart für das Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt anlegen. Ggf. Bezeichnung ändern.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 190 Beschäftigte, die nur in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

In der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 die Angaben erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Die steuerrelevanten Daten werden bei Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung Krankenkasse des Mitarbeiters wählen.

Beachten Sie:

Als zuständige Einzugsstelle gilt die Einzugsstelle, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat. Bestand keine Versicherung, wählt der zur Meldung verpflichtete Arbeitgeber die Einzugsstelle aus.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Rentenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Pflegeversicherung: 0 kein Beitrag

Hinweis
Umlagebeiträge werden trotz SV-Freiheit abgeführt

Wenn unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Umlage eine Umlage hinterlegt ist, werden die Umlagebeträge zur U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage trotz sozialversicherungsfreier Schlüsselung abgeführt.

Regelmäßig gleichbleibendes Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken und eigene Lohnart wählen. Im Feld Betrag den Wert erfassen.

2.1.3 Nachpraktikum erfassen

Für Praktikanten in den in Kapitel 3.3 beschriebenen Beispielen liegt keine Immatrikulationsbescheinigung vor.

2.1.3.1 Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt erfassen

Personen, die ein in Studien- und Prüfungsverordnungen vorgeschriebenes Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt verrichten, unterliegen der Krankenversicherungspflicht und Pflegeversicherungspflicht (Studenten-KV).

Ausnahme: Anspruch auf Familienversicherung über einen Elternteil oder Ehegatten.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht nach einem Entgelt in Höhe von 1 % der monatlichen Bezugsgröße.

Die Sozialversicherungsbeiträge trägt der Arbeitgeber allein (Geringverdienergrenze für Auszubildende). Im nachfolgenden Beispiel ist der Student familienversichert und es wird die monatliche Bezugsgröße West herangezogen:

Lohnart für fiktives Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eine eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 202 Festbezug mtl. Verst. anlegen. Ggf. Bezeichnung ändern.

3

Registerkarte Steuer/SV/UV wählen. In der Gruppe Angaben zur Steuer- und SV-Behandlung, im Feld Steuer- und SV-Behandlung Eintrag 29 Bezüge nur sv-pflichtig, kein Gesamtbrutto wählen.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 105 Praktikanten wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

Angaben in der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 erfassen.

6

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

7

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung Krankenkasse des Mitarbeiters wählen.

8

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Rentenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Pflegeversicherung: 0 kein Beitrag

9

In der Gruppe Geringverdiener/geringfügig Beschäftigte/ kurzfristig Beschäftigte im Feld Geringverdiener / geringfügig Beschäftigte Eintrag 1 Geringverdiener wählen.

Das Arbeitsentgelt wird sozialversicherungspflichtig und steuerfrei abgerechnet. Eine Insolvenzgeldumlage fällt nicht an.

Hinweis
Buchungsbeleg

Lohnarten, die nicht in das Gesamt-Brutto fließen, werden auf dem Buchungsbeleg nicht berücksichtigt. Korrigieren Sie ggf. den Buchungsbeleg manuell.

Wenn Sie diese Buchung nicht in die FIBU übernehmen möchten, kann die Lohnarten mit dem Konto 9800 Lösch-/Korrektur (in allen DATEV-Sachkontenrahmen identisch) hinterlegt werden.

Hierdurch wird bei der Übernahme in die Finanzbuchführung die Buchungszeile gelöscht und das Lohnverrechnungskonto geht wieder auf.

Regelmäßig gleichbleibendes, fiktives Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken. Eigene Lohnart wählen und im Feld Betrag 1% der monatlichen Bezugsgröße erfassen.

  • Im Jahr 2025 beträgt die monatliche Bezugsgröße 3.745,00 EUR. Seit dem 01.01.2025 gilt die Bezugsgröße auch in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung bundesweit einheitlich.

  • Im Jahr 2024 beträgt die monatliche Bezugsgröße 3.535,00 EUR (West) und 3.465,00 EUR (Ost). Seit dem 01.01.2020 gilt die Bezugsgröße West in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit. Die abweichende Bezugsgröße für den Rechtskreis Ost hat nur noch Bedeutung in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

2.1.3.2 Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt erfassen

Personen, die ein in Studien- und Prüfungsverordnungen vorgeschriebenes Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt verrichten, unterliegen der Krankenversicherungspflicht, Rentenversicherungspflicht, Arbeitslosenversicherungspflicht und Pflegeversicherungspflicht.

2.1.3.2.1 Arbeitsentgelt bis 325,00 EUR monatlich

Wenn das gezahlte Entgelt nicht mehr als 325,00 EUR beträgt, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein tragen (Geringverdienergrenze für Auszubildende).

Da es sich um eine Tätigkeit im Rahmen beruflicher Bildung handelt, kommt Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit nicht in Betracht.

Lohnart für Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken und eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt anlegen. Ggf. Bezeichnung ändern.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 2 gewerblicher Auszubildender/geringverdienender Praktikant oder 3 kaufmännischer Auszubildender/geringverdienender Praktikant wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 121 Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

Angaben in der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Die steuerrelevanten Daten werden bei Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung Krankenkasse des Mitarbeiters wählen.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 1 allgemeiner Beitrag

  • Rentenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Pflegeversicherung: 1 voller Beitrag

10

In der Gruppe Geringverdiener/geringfügig Beschäftigte/ kurzfristig Beschäftigte im Feld Geringverdiener / geringfügig Beschäftigte Eintrag 1 Geringverdiener wählen.

Regelmäßig gleichbleibendes Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken. Eigene Lohnart wählen und im Feld Betrag den Wert erfassen.

2.1.3.2.2 Arbeitsentgelt über 325,00 EUR monatlich
Lohnart für Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt anlegen. Ggf. Bezeichnung ändern.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 105 Praktikanten wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

Angaben in der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Die steuerrelevanten Daten werden bei Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung: Krankenkasse des Mitarbeiters wählen.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 1 allgemeiner Beitrag

  • Rentenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Pflegeversicherung: 1 voller Beitrag

Das Arbeitsentgelt wird sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig gemäß den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet.

Regelmäßig gleichbleibendes Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken. Eigene Lohnart wählen und im Feld Betrag den Wert erfassen.

2.2 Nicht vorgeschriebenes Praktikum erfassen

Berücksichtigen Sie bei nicht vorgeschriebenen Praktika ohne Arbeitsentgelt das Dokument Beschäftigte Studenten, Praktikanten und ähnliche Personen (Dok.-Nr. 0208686) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich).

Für Praktikanten in den in 4.1 beschriebenen Beispielen liegt noch keine Immatrikulationsbescheinigung vor.

2.2.1 Vorpraktikum erfassen

2.2.1.1 Vorpraktikum mit Arbeitsentgelt bis 556,00 EUR monatlich erfassen

Bei einem nicht vorgeschriebenen Vorpraktikum liegt bei einem Entgelt bis maximal 556,00 EUR eine geringfügige Beschäftigung vor.

Lohnart für Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt anlegen. Gegebenenfalls Bezeichnung ändern.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte (wenn nach Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) oder 4 geringf. Beschäft. (Arb.) oder 5 geringf. Beschäft. (Ang.) wählen.

3

Im Feld Personengruppe Im Feld Eintrag 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

Angaben in der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen und in der Gruppe Daten für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerkarte im Feld Identifikationsnummer die Steuer-ID erfassen.

Die steuerrelevanten Daten werden bei Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

- Oder -

In der Gruppe Angaben zur Besteuerung geringfügig entlohnt beschäftigter Arbeitnehmer Im Feld Pauschalsteuer berechnen: Eintrag 2 Prozent wählen.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung: Krankenkassennummer und Bezeichnung der Bundesknappschaft wählen.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 6 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte

  • Rentenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Pflegeversicherung: 0 kein Beitrag

10

In der Gruppe Geringverdiener/geringfügig Beschäftigte/ kurzfristig Beschäftigte im Feld Geringverdiener / geringfügig Beschäftigte Eintrag 2 geringf. Entlohnter Besch., meldepfl. wählen.

11

Im Feld Betriebsnr. abweichende Krankenkasse (für AU-Bescheinigung, AAG und A1-Antrag) auf Symbol Krankenkasse auswählen klicken. Gesetzliche Krankenkasse wählen.

Die pauschalen Beiträge zur Sozialversicherung trägt der Arbeitgeber.

Regelmäßig gleichbleibendes Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen eigene Lohnart wählen und im Feld Betrag den Wert erfassen.

Ausführliche Informationen zur Erfassung von geringfügig entlohnt Beschäftigten: Geringfügige Beschäftigung (Minijob) (Dok.-Nr. 1070418)

2.2.1.2 Vorpraktikum mit Arbeitsentgelt über 556,00 EUR monatlich erfassen

Bei einem nicht vorgeschriebenen Vorpraktikum tritt Versicherungspflicht zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein, wenn das Arbeitsentgelt 556,00 EUR übersteigt.

Lohnart für Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt anlegen Ggf. die Bezeichnung ändern.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

Angaben in der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Die steuerrelevanten Daten werden bei Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung: Krankenkasse des Mitarbeiters wählen.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 1 allgemeiner Beitrag

  • Rentenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Pflegeversicherung: 1 voller Beitrag

Das Arbeitsentgelt wird sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig gemäß den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet.

Hinweis
Midijob

Wenn das regelmäßige Entgelt im Bereich von 556,01 EUR bis max. 2.000,00 EUR liegt, ist ggf. die Midijob-Regelung anzuwenden.

Ausführliche Informationen zu Midijobs: Verdienstgrenzen für Minijobs / Midijobs - Hintergrund (Dok.-Nr. 1024486)

Regelmäßig gleichbleibendes Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken. Eigene Lohnart wählen und im Feld Betrag den Wert erfassen.

3

Das Arbeitsentgelt wird sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig gemäß den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet.

2.2.2 Zwischenpraktikum erfassen

Für Praktikanten in den in Kapitel 4.2 beschriebenen Beispielen liegt eine Immatrikulationsbescheinigung vor.

2.2.2.1 Zwischenpraktikum mit Arbeitsentgelt bis 556,00 EUR erfassen

Bei einem nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktikum liegt bei einem Entgelt bis maximal 556,00 EUR eine geringfügige Beschäftigung vor (gem. 20-Stunden-Theorie). Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall die Befreiung von der Rentenversicherung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber beantragt.

Lohnart für das Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt anlegen Ggf. Bezeichnung ändern.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte oder 4 geringf. Beschäft. (Arb.) oder 5 geringf. Beschäft. (Ang.) wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

In der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 die Angaben erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen und in der Gruppe Daten für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerkarte im Feld Identifikationsnummer die Steuer-ID erfassen.

Die steuerrelevanten Daten werden bei Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

Beachten Sie:

Bei Erfassung des Arbeitnehmertyps 4 oder 5 ist keine Pauschalierung mit 2 % zulässig, da keine pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung anfallen. Die Lohnsteuer wird in diesem Fall mit 20 % pauschal versteuert. Bei Erfassung des Arbeitnehmertyps 0 oder 1 müssen die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerufen werden.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung: Krankenkassennummer und Bezeichnung der Bundesknappschaft wählen.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 6 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte

  • Rentenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Pflegeversicherung: 0 kein Beitrag

10

In der Gruppe Geringverdiener/geringfügig Beschäftigte / kurzfristig Beschäftigte im Feld Geringverdiener / geringfügig Beschäftigte Eintrag 2 geringf. Entlohnter Besch., meldepfl. wählen.

11

Im Feld Betriebsnr. abweichende Krankenkasse (für AU-Bescheinigung, AAG und A1-Antrag) mit dem Symbol Krankenkasse auswählen die gesetzliche Krankenkasse wählen.

Die pauschalen Beiträge zur Sozialversicherung trägt der Arbeitgeber.

Regelmäßig gleichbleibendes Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken. Eigene Lohnart wählen und im Feld Betrag den Wert erfassen.

Ausführliche Informationen zur Erfassung von geringfügig entlohnt Beschäftigten: Geringfügige Beschäftigung (Minijob) (Dok.-Nr. 1070418)

2.2.2.2 Zwischenpraktikum mit Arbeitsentgelt über 556,00 EUR monatlich erfassen (20-Stunden-Theorie)

Zeit und Arbeitskraft sind nicht überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen. Wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt, besteht nur Beitragspflicht zur Rentenversicherung (Werkstudent).

Lohnart für das Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt anlegen. Ggf. Bezeichnung ändern.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 106 Werkstudenten wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

In der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 die Angaben erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Die steuerrelevanten Daten werden bei Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung: Krankenkasse des Mitarbeiters wählen.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Rentenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Pflegeversicherung: 0 kein Beitrag

Das Arbeitsentgelt wird rentenversicherungspflichtig und steuerpflichtig gemäß den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet.

Hinweis
Midijob

Wenn das regelmäßige Entgelt im Bereich von 556,01 EUR bis max. 2.000,00 EUR liegt, ist ggf. die Midijob-Regelung anzuwenden.

Ausführliche Informationen zu Midijobs: Verdienstgrenzen für Minijobs / Midijobs - Hintergrund (Dok.-Nr. 1024486)

Regelmäßig gleichbleibendes Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken. Eigene Lohnart wählen und im Feld Betrag den Wert erfassen.

2.2.2.3 Zwischenpraktikum mit Arbeitsentgelt über 556,00 EUR monatlich erfassen

Zeit und Arbeitskraft sind nicht überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen. Die Arbeitszeit beträgt mehr als 20 Stunden pro Woche und besteht über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten. In allen Versicherungszweigen besteht Versicherungspflicht.

Hinweis
Praktikanten als kurzfristig Beschäftigte abrechnen

Wenn das das Praktikum maximal 3 Monate dauert, können Praktikanten als kurzfristig Beschäftigte abgerechnet werden.

Lohnart für das Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt anlegen. Ggf. Bezeichnung ändern.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 101 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ohne besondere Merkmale wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

In der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 die Angaben erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Die steuerrelevanten Daten werden bei Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung: Krankenkasse des Mitarbeiters wählen.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 1 allgemeiner Beitrag

  • Rentenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Pflegeversicherung: 1 voller Beitrag

Das Arbeitsentgelt wird rentenversicherungspflichtig und steuerpflichtig gemäß den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet.

Hinweis
Midijob

Wenn das regelmäßige Entgelt im Bereich von 556,01 EUR bis max. 2.000,00 EUR liegt, ist ggf. die Midijob-Regelung anzuwenden.

Ausführliche Informationen zu Midijobs: Verdienstgrenzen für Minijobs / Midijobs - Hintergrund (Dok.-Nr. 1024486)

Regelmäßig gleichbleibendes Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken. Eigene Lohnart wählen und im Feld Betrag den Wert erfassen.

2.2.3 Nachpraktikum erfassen

Für Praktikanten in den in Kapitel 4.3 beschriebenen Beispielen liegt keine Immatrikulationsbescheinigung mehr vor.

2.2.3.1 Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt bis 556,00 EUR monatlich erfassen

Bei einem nicht vorgeschriebenen Nachpraktikum liegt bei einem Entgelt bis maximal 556,00 EUR eine geringfügige Beschäftigung vor.

Lohnart für das Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt anlegen. Ggf. Bezeichnung ändern.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte oder 4 geringf. Beschäft. (Arb.) oder 5 geringf. Beschäft. (Ang.) wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

In der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 die Angaben erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen und in der Gruppe Daten für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerkarte im Feld Identifikationsnummer die Steuer-ID erfassen.

Die steuerrelevanten Daten werden bei Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

- Oder -

In der Gruppe Angaben zur Besteuerung geringfügig entlohnt beschäftigter Arbeitnehmer im Feld Pauschalsteuer berechnen: 2 Prozent aktivieren.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung Krankenkassennummer und Bezeichnung der Bundesknappschaft wählen.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 6 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte

  • Rentenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 0 kein Beitrag

  • Pflegeversicherung: 0 kein Beitrag

10

In der Gruppe Geringverdiener/geringfügig Beschäftigte / kurzfristig Beschäftigte im Feld Geringverdiener / geringfügig Beschäftigte Eintrag 2 geringf. Entlohnter Besch., meldepfl. wählen.

11

Im Feld Betriebsnr. abweichende Krankenkasse (für AU-Bescheinigung, AAG und A1-Antrag) mit dem Symbol Krankenkasse auswählen die gesetzliche Krankenkasse wählen.

Die pauschalen Beiträge zur Sozialversicherung trägt der Arbeitgeber.

Regelmäßig gleichbleibendes Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken. Eigene Lohnart wählen und im Feld Betrag den Wert erfassen.

Ausführliche Informationen zur Erfassung von geringfügig entlohnt Beschäftigten: Geringfügige Beschäftigung (Minijob) (Dok.-Nr. 1070418)

2.2.3.2 Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt über 556,00 EUR monatlich erfassen

Bei einem nicht vorgeschriebenen Nachpraktikum tritt Versicherungspflicht zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein, wenn das Arbeitsentgelt 556,00 EUR übersteigt.

Lohnart für das Arbeitsentgelt anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf Symbol Lohnart neu klicken. Eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 200 Festbezug Lohn/Gehalt anlegen. Ggf. Bezeichnung ändern.

Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben wählen.

2

Im Feld Arbeitnehmertyp Eintrag 0 Arbeiter oder 1 Angestellte wählen.

3

Im Feld Personengruppe Eintrag 101 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ohne besondere Merkmale wählen.

4

Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen.

5

In der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 die Angaben erfassen.

6

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Die steuerrelevanten Daten werden bei Teilnahme am ELStAM-Verfahren im Rahmen des elektronischen Rückmeldeverfahrens zurückgemeldet und eingespielt.

7

Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines wählen.

8

In der Gruppe Gesetzliche Krankenversicherung: Krankenkasse des Mitarbeiters wählen.

9

In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel in den Feldern wie folgt wählen:

  • Krankenversicherung: 1 allgemeiner Beitrag

  • Rentenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Arbeitslosenversicherung: 1 voller Beitrag

  • Pflegeversicherung: 1 voller Beitrag

Das Arbeitsentgelt wird sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig gemäß den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet.

Regelmäßig gleichbleibendes Arbeitsentgelt erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge wählen.

2

In der Liste der Festbezüge in der Zeile 1 im Feld Lohnart auf Symbol Lohnart auswählen klicken. Eigene Lohnart wählen und im Feld Betrag den Wert erfassen.

Hinweis
Midijob

Wenn das regelmäßige Entgelt im Bereich von 556,01 EUR bis max. 2.000,00 EUR liegt, ist ggf. die Midijob-Regelung anzuwenden.

Ausführliche Informationen zu Midijobs: Verdienstgrenzen für Minijobs / Midijobs - Hintergrund (Dok.-Nr. 1024486)

2.3 Unentgeltliches Schülerpraktikum nicht erfassen

Wenn ein Schüler ein von der Schule vorgeschriebenes Betriebspraktikum absolvieren muss, begründet das Praktikum kein Beschäftigungsverhältnis. Ein unentgeltliches Schülerpraktikum wird daher in LODAS nicht angelegt. Eine Sofortmeldung muss ebenfalls nicht erstellt werden. Sofortmeldungen müssen immer dann und nur erstellt werden, wenn eine Anmeldung mit Abgabegrund 10 erforderlich wird. Siehe dazu Dokument Meldepflichten des Arbeitgebers (Anhang 15) - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5208015)D (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich).

Betriebspraktika, die im Verantwortungsbereich der Schule stattfinden, zählen zu schulischen Veranstaltungen. Sie stehen unter dem Versicherungsschutz der Schule.

Schüler unterliegen während der fachpraktischen Ausbildung nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wenn ein Schüler eine Entgeltzahlung erhält, müssen Sie Meldungen mit dem Personengruppenschlüssel „190“ (Beitragsgruppenschlüssel „0000“) an die zuständige Krankenkasse erstellen. Dies ist unabhängig vom grundsätzlich bestehenden Unfallversicherungsschutz der Schule.

2.4 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an.

Als weiteres Unterstützungsangebot bei Einzelanfragen können Sie einen telefonischen Kontakt über unseren DATEV-Terminservice buchen.

Wählen Sie aus einem Angebot an Terminen den für Sie passenden Termin und unsere Service-Experten rufen Sie an.

Einzelanfragen: Der Umfang der Anfrage ist vergleichbar mit einem Servicekontakt oder Anruf im telefonischen Kundensupport (keine Ersteinrichtung oder Schulung).

3 Weitere Informationen

Informationen zum rechtlichen Hintergrund: Praktikanten - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5300433) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)

Service-TAN
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