Besteuerungsart rückwirkend ändern
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie im DATEV-Rechnungswesen-Programm bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Besteuerungsart von Pauschalierung auf Regelbesteuerung (Soll- / Ist-Versteuerung) rückwirkend für ein Kalenderjahr ändern können.
2 Hintergrund
Wenn Sie mit der Besteuerungsart Pauschalierung nach § 24 UStG buchen, können Sie gemäß § 24 Abs. 4 UStG bis zum 10. Januar eines Kalenderjahrs entscheiden, ob beim vorhergehenden Kalenderjahr ein rückwirkender Wechsel der Besteuerungsart durchgeführt werden soll.
Im Arbeitsblatt Besteuerungsart rückwirkend ändern können Sie ab die Besteuerungsart von Pauschalierung auf Regelbesteuerung (Soll- / Ist-Versteuerung) ändern. Sie können das gesamte Kalenderjahr rückwirkend ändern (Ausnahme: Es wurde bereits für das vorangegangene Wirtschaftsjahr eine Bilanz beim Finanzamt abgegeben).
Sie können die Besteuerungsart nicht umstellen, wenn ...
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bereits Buchungen für das höhere Kalenderjahr vorhanden sind,
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wenn noch nicht alle Buchungssätze festgeschrieben sind,
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nicht in allen betroffenen Wirtschaftsjahren in den Mandanten-Stammdaten die Besteuerungsart Pauschalierung geschlüsselt ist.
Bei Pauschalierung können Sie brutto oder netto (mit Steuerschlüssel und Automatik-Funktionen) buchen. Beim Wechsel der Besteuerungsart auf die Soll-Versteuerung erhalten Sie sowohl für einen nettobuchenden als auch für einen bruttobuchenden Betrieb programmseitige Vorschläge für die Erzeugung von Kontenfunktionen. Diese können Sie individuell ändern.
Im Aufwandsbereich ist der Steuersatz abhängig von Ersteller der Eingangsrechnung. In der Spalte KZ (Kennzeichen) werden in diesen Fällen entsprechende Hinweise ausgegeben, die auch nach der Buchungsverarbeitung solange vorliegen, bis Sie diese Buchungssätze bearbeitet haben. Erst danach können diese Buchungssätze festgeschrieben werden.
Bei der rückwirkenden Änderung der Besteuerungsart sind in der Regel Buchungen aus 2 verschiedenen Wirtschaftsjahren betroffen. Diese Buchungen sind bereits festgeschrieben und werden zunächst mit der ursprünglichen Besteuerungsart storniert, festgeschrieben und anschließend mit der neuen Besteuerungsart und den neuen BU-Schlüsseln verarbeitet.
In der Zeile Vorsteuer- (S) / Umsatzsteuerüberschuss (H) (in der Regel am Ende der Liste) sehen Sie den steuerlichen Gesamtsaldo bei Regelbesteuerung (Soll- bzw. Ist-Versteuerung). Sie können somit die steuerliche Auswirkung beim Wechsel der Besteuerungsart erkennen. Beachten Sie hierbei jedoch, dass beim errechneten Saldo der Regelbesteuerung nicht der Betrag der unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuer enthalten ist, da dieser erst beim Erzeugen der Buchungen ermittelt werden kann. Sie können jedoch nach der Umstellung der Besteuerungsart in der UStVA die Summe bei Regelbesteuerung sowie die unrichtig ausgewiesene USt zu Vergleichszwecken ermitteln. Dazu öffnen Sie die UStVA und wählen im Zusatzbereich Eigenschaften in der Kategorie Einstellungen unter Zeitraum den Schaltknopf Jahr. Im Werteblatt können Sie dann für das entsprechende Konto im Kontennachweis (im Zusatzbereich UStVA - Details) die Werte anzeigen und mit dem Protokoll Wechsel der Besteuerungsart vergleichen.
Senkung des Pauschalsteuersatzes im Dezember 2024
Im Kalenderjahr 2024 wurde für die Zeit vom 06.12.24 bis 31.12.24 der Pauschalsteuersatz von 9% auf 8,4% gesenkt. Diese rückwirkende Änderung wird bei einem Wechsel der Besteuerungsart nicht automatisch berücksichtigt. Prüfen Sie daher die Vorschläge für diesen Zeitraum und passen Sie diese ggf. manuell an. |
3 Vorgehen
Besteuerungsart rückwirkend ändern | |
Voraussetzung:
Sie bearbeiten einen land- und forstwirtschaftlichen Mandanten mit SKR14. |
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Vorgehen: | |
1 |
Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen. |
2 |
Im Menü Stammdaten | Besteuerungsart rückwirkend ändern wählen. |
3 |
Im Fenster Betroffene Wirtschaftsjahre festlegen die Wirtschaftsjahre festlegen, für welche die Besteuerungsart rückwirkend geändert werden soll. |
4 |
Im Arbeitsblatt Besteuerungsart rückwirkend ändern eine Programmfunktion wählen oder aufrufen. |
Ziel |
Vorgehen |
Erläuterungen / Hinweise |
Neue Besteuerungsart festlegen (Soll - oder Ist-Versteuerung) |
Aus der Liste nach Besteuerungsart Eintrag wählen. |
Sie legen fest, ob von der Besteuerungsart Pauschalierung auf Soll-Versteuerung (vorbelegt) oder Ist-Versteuerung geändert werden soll. Wenn Sie die Regelbesteuerung ändern, wird die Anzeige neu aufbereitet. |
BU-Schlüssel oder Funktion für ein Konto manuell ändern |
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Sie erhalten das Fenster BU-Schlüssel / Funktion ändern, in dem Sie abhängig vom Sachverhalt den BU-Schlüssel, den Steuersatz, die Funktionsbestandteile und die Kontonummer ändern können. Zusätzlich können Sie ggf. auch entscheiden, ob bei diesem Sachverhalt unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer gebucht werden soll. Individuelle Änderungen sind anschließend in der Spalte HK mit einem I gekennzeichnet. BU-Schlüssel / Funktion ändern (beim Wechsel der Besteuerungsart) (Dok.-Nr. 9225219) |
Buchungsvorschlag löschen |
Zeile markieren:
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Wenn bei Pauschalierung ein korrekter Vorschlag vorhanden ist, wird der Eintrag Steuersachverhalt löschen angezeigt. Der Buchungsvorschlag wird anschließend gelöscht. Wenn bei Pauschalierung eine Funktion oder ein BU-Schlüssel und bei Regelbesteuerung ein Vorschlag vorhanden ist, ist der Eintrag Löschen inaktiv. Sie können hier den Vorschlag bei Regelbesteuerung ändern, aber nicht löschen. Es muss ein BU-Vorschlag bei Regelbesteuerung erfasst werden. |
Individuelle Änderungen rückgängig machen |
Mit der rechten Maustaste auf Zeile klicken (in Spalte HK steht I) und Auf Standard zurücksetzen wählen. |
Individuelle Änderungen, die Sie im Fenster BU-Schlüssel / Funktion ändern vorgenommen haben, werden gelöscht. Es wird wieder der Programmvorschlag angezeigt. |
Liste bearbeiten (in der Liste suchen, Liste sortieren, Einstellungen für Liste vornehmen) |
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Mit Listen in DATEV-Programmen arbeiten (Dok.-Nr. 9200148) Einstellungen für Listen in DATEV-Programmen festlegen (Dok.-Nr. 9200035) |
Liste drucken |
Im Kontextmenü (rechte Maustaste) Liste drucken wählen. |
Die Liste wird in einer Seitenansicht aufbereitet. Sie können anschließend diese Liste drucken. Auswertung oder Liste in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen drucken (Dok.-Nr. 9211129) |
Daten der Liste nach Excel exportieren / bereitstellen |
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Wechsel der Besteuerungsart starten |
Auf die Schaltfläche Buchungen erzeugen klicken. |
Der Wechsel der Besteuerungsart kann erst gestartet werden, wenn alle Buchungen mit
dem Symbol Der Vorgang kann längere Zeit in Anspruch nehmen, da hierbei zahlreiche Schritte durchgeführt werden:
Beachten Sie nach der Umstellung der steuerrelevanten Buchungen Folgendes:
Protokoll Wechsel der Besteuerungsart Im Protokoll Wechsel der Besteuerungsart (unter Auswertungen | Finanzbuchführung | Protokoll Wechsel der Besteuerungsart) können Sie nochmals nachvollziehen, welche Änderungen beim Wechsel der Besteuerungsart von Pauschalierung auf Regelbesteuerung (Soll- / Ist-Versteuerung) durchgeführt wurden. Für jedes betroffene Konto wird angezeigt, welche Funktion vorher und nachher genutzt wird. |
Bedeutung der Spalten
Spaltentitel |
Erläuterung |
Betroffene Konten |
In diesen Spalten werden alle vom rückwirkenden Wechsel betroffenen Konten angezeigt, welche aufgrund der gebuchten Sachverhalte für eine Steuerrechnung in Frage kommen. Die Konten werden unabhängig davon angezeigt, ob mit oder ohne Funktionen und BU-Schlüssel (bei nettobuchenden bzw. bruttobuchenden Betrieben) gebucht wurde. Für alle betroffenen Konten wird die Kontonummer, die Kontobezeichnung, der (Netto-) Umsatz und das Soll- / Haben-Kennzeichen angezeigt. |
Pauschalierung |
In diesen Spalten werden die betroffenen Konten mit den bei Pauschalierung angebuchten Funktionen und BU-Schlüsseln angezeigt. Es wird der Steuerprozentsatz, die errechnete Steuer bei Pauschalierung, das Soll- / Haben-Kennzeichen (S/H) sowie die Hauptfunktion angezeigt. Wenn in der Spalte KZ (Kennzeichen) ein Symbol steht (z. B. |
Soll-Versteuerung (ggf. Ist-Versteuerung) |
In diesen Spalten sehen Sie die vom Programm ermittelten Vorschläge zum Steuersatz, die sich daraus ergebende Steuer sowie die vorgeschlagene Hauptfunktion. Wenn Sie einen Buchungsvorschlag individuell nachbearbeiten, indem Sie auf die betroffene Zeile doppelklicken, können Sie je nach Sachverhalt den BU-Schlüssel oder die Hauptfunktion ändern. In der Spalte ΗΚ (Herkunftskennzeichen) steht I (= Individuell). In der Spalte KZ (Kennzeichen) werden Sie durch verschiedene Symbole hingewiesen, dass beim Wechsel der Besteuerungsart eine Nachbearbeitung nötig ist. Wenn Sie den Mauszeiger auf das Symbol bewegen, erhalten Sie ggf. nähere Hinweise zur Ursache.
Unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer In der Spalte unr.ausg.USt. (unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer) wird angezeigt, ob eine „unrichtig ausgewiesene
Umsatzsteuer“ gesondert gebucht wird (Symbol Beim Wechsel der Besteuerungsart werden aus Vereinfachungsgründen die Ausgangsrechnungen rückwirkend nicht geändert. Deshalb muss bei Ausgangsrechnungen, bei denen in der ursprünglichen Rechnung ein höherer Umsatzsteuersatz ausgewiesen wurde und durch die Umstellung der Prozentsatz niedriger ist, die unrichtig ausgewiesene Steuer zusätzlich gebucht werden, wenn kein entsprechender BU-Schlüssel vorhanden ist. Beispiel: Bei BU 56 (= Pauschalsteuer - unrichtig ausgew. USt) wird die unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer automatisch ermittelt und zusammen mit dem neuen Steuersatz gebucht. Wenn Sie die Besteuerungsart Ist-Versteuerung wählen, werden die Spalten neu berechnet. Hierbei muss bei Zahlungsbuchungen ohne Skontobetrag und BU-Schlüssel mit Hauptfunktionstyp 2 (Umsatzsteuer) zwingend ein BU-Schlüssel vorhanden sein. |