Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgungskasse: Verfahren
Im Arbeitsbereich Zusatzversorgung in den Mandantendaten erfassen Sie Angaben zur Zusatzversorgungskasse (ZVK).
Für die Berechnung der Beiträge zur Zusatzversorgungskasse sind die entsprechenden Prozentsätze und die zu berücksichtigenden Höchstgrenzen im Rechenzentrum hinterlegt. Die Beiträge werden nach steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen behandelt. Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center unter: Öffentlicher Dienst - Rechengrößen in der Zusatzversorgung - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304993).
Im Arbeitsbereich Zusatzversorgung in den Personaldaten hinterlegen Sie mitarbeiterbezogenen Angaben, die für die Abrechnung der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst erforderlich sind.
Automatische Beitragsüberwachung in LODAS
Die jeweils gültigen Prozentsätze für Umlagen und Beiträge und ggf. Sanierungsgeld werden im DATEV-Rechenzentrum gespeichert und aktualisiert und automatisch zur Lohnabrechnung herangezogen, wenn Sie den Geltungsbereich der ZVK ausgewählt haben. Für einzelne Arbeitnehmer kann auch ein abweichender Geltungsbereich zutreffen. Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten Allgemeine Angaben in den Mandantendaten erfassen und Allgemeine und von den Mandantendaten abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen.
Die folgenden Stammlohnarten, Auswertungen und Netto-Bezüge/-Abzüge stehen Ihnen für das gewählte Thema zur Verfügung und müssen bei Bedarf neu angelegt werden. Passen Sie ggf. die Lohnarten und die Auswertungen entsprechend Ihren Anforderungen an.
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie Angaben zur Zusatzversorgung und zum ZVK-Umlageverfahren erfassen. Außerdem erhalten Sie Informationen, wie Sie Angaben zum kapitalgedeckten Verfahren und zur freiwilligen Versicherung hinterlegen.
2 Was möchten Sie tun?
2.1 Übergreifende Einstellungen in den Mandantendaten vornehmen
Mandant als Öffentlicher Dienst kennzeichnen | |
Voraussetzung:
Damit die ZVK abgerechnet werden kann, ist die Grundvoraussetzung, dass der Mandant als Öffentlicher Dienst gekennzeichnet ist. |
|
Vorgehen: | |
Öffnen Sie Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Allgemeine Angaben, Registerkarte Allgemein und aktivieren Sie das Kontrollkästchen Öffentlichen Dienst abrechnen. |
2.1.1 Relevante Stammlohnarten anlegen
Stammlohnarten verwalten Sie unter Erfassen | Mandantendaten | Lohnarten.
Hinweis Legen Sie alle Stammlohnarten mit einer identischen eigenen Lohnart über das Symbol
neu Die Stammlohnarten sind Automatik-Lohnarten, die weder als Festbezug gespeichert noch über Bewegungsdaten gebucht werden können. |
Stammlohnart-Nr. |
Bezeichnung |
Steuer- und SV-Behandlung ändern in |
Zusätzliche Angaben erfassen |
Funktion |
Umlagefinanzierte Verfahren (Automatik-Lohnarten) |
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710 |
Allg.Uml. ZVK pausch/SV-frei |
--- |
--- |
|
711 |
Allg.Uml. ZVK pausch/SV-pfl. |
--- |
--- |
|
712 |
Allg.Uml. ZVK pausch/SV-pfl. (Einmalbezug) |
--- |
--- |
|
713 |
Allg.Uml. ZVK pfl. |
--- |
--- |
|
714 |
Allg.Uml. ZVK pfl. (Einmalbezug) |
--- |
--- |
|
AG-Allgemeine Umlage steuerfrei gemäß § 3 Nr. 56 EStG (Automatik-Lohnarten) |
||||
986 |
Allg.Uml. ZVK st-frei |
--- |
--- |
|
987 |
Allg.Uml.ZVK EBZ st-fr |
--- |
--- |
|
988 |
Zus.Uml.ZVK st-fr |
--- |
--- |
|
989 |
Zus.Uml. ZVK EBZ st-fr. |
--- |
--- |
|
990 |
Ausgl.Allg.Uml. ZVK |
--- |
--- |
|
991 |
Ausgl. Zus.Uml. ZVK |
--- |
--- |
|
Arbeitnehmeranteil bei Pfändung/Hamburger Ruhestandsgeld (Automatik-Lohnarten) |
||||
939 |
ZVK AN lfd. Gehaltsverz |
--- |
--- |
Diese Lohnart wird auf der Brutto/Netto-Abrechnung nicht extra ausgegeben. Sie dient im ZVK-Umlageverfahren ausschließlich der korrekten Ermittlung des pfändbaren Einkommens. |
943 |
ZVK AN EBZ Gehaltsverz. |
--- |
--- |
Diese Lohnart wird auf der Brutto/Netto-Abrechnung nicht extra ausgegeben. Sie dient im ZVK-Umlageverfahren ausschließlich der korrekten Ermittlung des pfändbaren Einkommens. |
AG-Zusatzbeitrag im umlagefinanzierten Verfahren (Automatik-Lohnarten) |
||||
954 |
Zusatzbeitr. lfd.st-pfl |
--- |
--- |
|
955 |
Zusatzbeitr. lfd.st-fr. |
--- |
--- |
|
956 |
Zusatzbeitr. lfd. pau. |
--- |
--- |
|
957 |
Zusatzbeitr. EBZ st-pfl |
--- |
--- |
|
958 |
Zusatzbeitr. EBZ st-fr. |
--- |
--- |
|
959 |
Zusatzbeitr. EBZ pausch |
--- |
--- |
|
967 |
Zusatzbeitr.lfd. pau/SV |
--- |
--- |
|
968 |
Zusatzbeitr.EBZ pau/SV |
--- |
--- |
|
973 |
Zusatzbeitr.lfd.SV-pfl. |
--- |
--- |
|
974 |
Zusatzbeitr.EBZ.SV-pfl. |
--- |
--- |
|
AN-Zusatzbeitrag im umlagefinanzierten Verfahren (Automatik-Lohnarten) |
||||
939 |
ZVK AN lfd. Gehaltsverz |
--- |
--- |
|
943 |
ZVK AN EBZ Gehaltsverz. |
--- |
--- |
|
966 |
ZVK zu.Beitr.EBZ pau/SV |
--- |
--- |
|
975 |
Zus.Beitr.AN lfd.st-pfl |
--- |
--- |
|
976 |
Zus.Beitr.AN lfd.st-fr. |
--- |
--- |
|
977 |
Zus.Beitr.AN lfd.pau/SV |
--- |
--- |
|
978 |
Zus.Beitr.AN lfd SV-pfl |
--- |
--- |
|
979 |
Zus.Beitr.AN EBZ st-pfl |
--- |
--- |
|
980 |
Zus.Beitr.AN EBZ st-fr. |
--- |
--- |
|
981 |
Zus.Beitr.AN EBZ pausch |
--- |
--- |
|
982 |
Zus.Beitr.AN EBZ SV-pfl |
--- |
--- |
|
983 |
Zus.Beitr.AN EBZ pau/SV |
--- |
--- |
|
Zusätzliche Umlage für einzelne Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Verdienstgrenze liegt |
||||
715 |
Zus. Uml. ZVK pausch/SV-frei |
--- |
--- |
|
716 |
Zus. Uml. ZVK pausch/SV-pfl. |
--- |
--- |
|
717 |
Zus. Uml. ZVK pausch/SV-pfl (Einmalbezug) |
--- |
--- |
|
718 |
Zus. Uml. ZVK pfl. |
--- |
--- |
|
719 |
Zus. Uml. ZVK pfl. (Einmalbezug) |
--- |
--- |
|
Pflichtbeitrag des Arbeitgebers im kapitalgedeckten Verfahren (Automatik-Lohnarten) |
||||
930 |
ZVK AG-Beitr.lfd.st-pfl |
--- |
--- |
|
931 |
ZVK AG-Beitr.lfd.st-fr. |
--- |
--- |
|
932 |
ZVK AG-Beitr.lfd.pausch |
--- |
--- |
|
933 |
ZVK AG-Beitr.EBZ st-pfl |
--- |
--- |
|
934 |
ZVK AG-Beitr.EBZ st-fr. |
--- |
--- |
|
935 |
ZVK AG-Beitr.EBZ pausch |
--- |
--- |
|
969 |
ZVK AG Beitr.lfd.SV-pfl |
--- |
--- |
|
970 |
ZVK AG Beitr.EBZ.SV-pfl |
--- |
--- |
|
Pflichtbeitrag des Arbeitnehmers im kapitalgedeckten Verfahren (Automatik-Lohnarten) |
||||
936 |
ZVK AN-Beitr.lfd.st-pfl |
--- |
--- |
|
937 |
ZVK AN-Beitr.lfd.st-fr. |
--- |
--- |
|
938 |
ZVK AN-Beitr.lfd.pau/SV |
--- |
--- |
|
939 |
ZVK AN lfd. Gehaltsverz |
--- |
--- |
|
940 |
ZVK AN-Beitr.EBZ st-pfl |
--- |
--- |
|
941 |
ZVK AN-Beitr.EBZ st-fr. |
--- |
--- |
|
942 |
ZVK AN-Beitr.EBZ pausch |
--- |
--- |
|
943 |
ZVK AN EBZ Gehaltsverz. |
--- |
--- |
|
964 |
ZVK AN-Beitr.EBZ pau/SV |
--- |
--- |
|
971 |
ZVK AN Beitr.lfd.SV-pfl |
--- |
--- |
|
972 |
ZVK AN Beitr.EBZ.SV-pfl |
--- |
--- |
|
Steuerpfl. Sanierungsgeld im kapitalgedeckten System (Automatik-Lohnarten) |
||||
950 |
San.geld lfd.st-pfl. |
--- |
--- |
|
951 |
San.geld lfd.pauschal. |
--- |
--- |
|
952 |
San.geld EBZ st-pfl. |
--- |
--- |
|
953 |
San.geld EBZ pauschal. |
--- |
--- |
|
Zusätzlicher Beitrag im kapitalgedeckten System (Automatik-Lohnarten) |
||||
944 |
ZVK zus.Beitr.lfd.st-pf |
--- |
--- |
|
945 |
ZVK zus.Beitr.lfd.st-fr |
--- |
--- |
|
946 |
ZVK zus.Beitr.lfd. pau. |
--- |
--- |
|
947 |
ZVK zus.Beitr.EBZ st-pf |
--- |
--- |
|
948 |
ZVK zus.Beitr.EBZ st-fr |
--- |
--- |
|
949 |
ZVK zus.Beitr.EBZ pau. |
--- |
--- |
|
984 |
ZVK zus.Beitr.lfd.SV-pf |
--- |
--- |
|
985 |
ZVK zus.Beitr.EBZ.SV-pf |
--- |
--- |
|
Hamburger Ruhestandsgeld (Automatik-Lohnarten) |
||||
928 |
RG-Beitrag Hamburg lfd. |
--- |
--- |
|
929 |
RG-Beitrag Hamburg EBZ |
--- |
--- |
|
Abwälzung Pauschalsteuer auf AN |
||||
888 |
Übern. pausch. Steuern |
--- |
--- |
Für die Abrechnung der abzuwälzenden Pauschalsteuer in den Beiträgen der Zusatzversorgungskasse. |
2.1.2 Angaben zur Zusatzversorgung in den Lohnarten schlüsseln
Angaben zur Zusatzversorgung in den Lohnarten schlüsseln | |
Vorgehen: | |
Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Lohnarten, Registerkarte OED. |
Gruppe Angaben zur Zusatzversorgung
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste ZVK/VBLU-Pflicht |
> Wählen Sie aus, ob die Lohnart für die Ermittlung des ZVK-pflichtigen Entgelts berücksichtigt werden muss. Hinweise:
|
Liste Regel-/Sonderentgelt (bei Altersteilzeit) |
> Wählen Sie aus, ob und wie das meldepflichtige Entgelt in die ZVK-Meldung einfließt (nur für Altersteilzeit). Für die Meldung an die Zusatzversorgungskassen wird das meldepflichtige Entgelt nach Regel- oder Sonderentgelt unterschieden. |
Liste Versicherungsmerkmal |
> Wählen Sie den Eintrag 0 - keine Angabe. |
Netto-Lohnarten
Netto-Lohnarten, wie z.B. die Stammlohnarten 230, 231 und 243, werden nicht bei der Berechnung des ZVK-/VBLU-pflichtigen Entgelts berücksichtigt.
Bei Verwendung von Netto-Lohnarten müssen Sie auch das korrekte ZVK-pflichtige Entgelt manuell an die ZVK melden.
Netto-Stundenlohnart 108
Die Netto-Stundenlohnart 108 wird in der Berechnung des ZVK-/VBLU-pflichtigen Entgelts berücksichtigt.
Wenn der Faktorschlüssel bei dieser Lohnart auf 10 - Festbetrag geändert wird, können Sie auch monatlich versteuerte und/oder sozialversicherungspflichtige Festbezüge abrechnen.
Eine Änderung der Steuer- und SV-Behandlung auf jährlich versteuerte und/oder sozialversicherungspflichtige Bezüge wird abgelehnt (z.B. 6 - Bez. steuer- u. sv-pfl., Verst.ü.Jahrestab.).
2.1.3 Relevante Auswertungen anlegen
Auswertungen verwalten Sie unter Erfassen | Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen oder Zahlungsverkehr.
Standardauswertungen
Nr. |
Name der Auswertung |
Funktion |
104 |
ZVK-Umlagen ÖD stfr. Jahresbetrag |
Aufstellung für die Ermittlung des steuerfreien Höchstbetrags nach § 3 Nr. 56 EStG
|
105 |
ZVK-Umlagen öffentlicher Dienst |
Aufstellung der ZVK-Umlagen nach Personalnummern |
115 |
ZVK-Beiträge (kapitalg.) öffentl. Dienst |
Aufstellung der ZVK-Beiträge nach Personalnummern |
116 |
Zahlungsdaten ZVK Pflicht-Beiträge |
|
117 |
Zahlungsdaten ZVK Freiwillige-Beiträge |
|
118 |
Meldedaten ZVK öffentlicher Dienst |
Auswertungen zum Zahlungsverkehr
Nr. |
Name der Auswertung |
Funktion |
260 |
Überweisung ZVK Umlagen öffentl. Dienst |
Für Überweisungen an die Zusatzversorgungskassen |
268 |
Überweisung ZVK Beiträge öffentl. Dienst |
Für Überweisungen an die Zusatzversorgungskassen |
255 |
Sammelauftrag DÜ sonstige Überweisungen |
Für die Datenübermittlung der Überweisungen an die Zusatzversorgungskassen |
256 |
DÜ-Protokoll sonstige Überweisungen |
Für die Datenübermittlung der Überweisungen an die Zusatzversorgungskassen |
257 |
Überweisungsprotokoll sonst. Überweisung |
Überweisungsprotokoll für Einzelüberweisungen an die Zusatzversorgungskassen |
Termin für die Datenübermittlung festlegen
Die Zahlungen an die Zusatzversorgungskassen im Öffentlichen Dienst müssen möglichst zeitnah zur Zahlung der Löhne und Gehälter im Monat der Abrechnung erfolgen. Ordnen Sie daher bei diesen Auswertungen einen entsprechenden Termin für die Datenübermittlung zu. Ausführliche Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center unter: Ausführungstermine für Zahlungen festlegen (Dok.-Nr. 1070712) |
2.1.4 Relevante Netto-Bezüge/-Abzüge anlegen
Netto-Bezüge/-Abzüge verwalten Sie unter Erfassen | Mandantendaten | Netto-Bezüge/Netto-Abzüge.
Nr. |
Bezeichnung |
Hinweis |
9982 |
AN-Anteil ZVK (individueller Text) |
Die Netto-Bezugs-/Netto-Abzugsnummer 9982 ist fest vergeben und mit der automatischen Beschriftung AN-Anteil VBLU vorbelegt. Alternativ dazu können Sie auch einen individuellen Text eingeben, z.B. AN-Anteil ZVK. Der Text wird für die "Auswertung der Netto-Bezüge/Netto-Abzüge" und für die "Abrechnung der Brutto-Bezüge/Brutto-Abzüge" verwendet. |
Arbeitnehmeranteil bei Pfändung
Bei Pfändung muss der Pflichtanteil zur Umlage des Arbeitnehmers (Netto-Abzug 9982) berücksichtigt werden. Damit das pfändbare Einkommen um diesen Arbeitnehmeranteil gemindert wird, muss die Stammlohnart 939 - ZVK AN lfd. Gehaltsverz mit identischer eigener Lohnartennummer angelegt werden. |
2.2 Angaben zur Zusatzversorgung erfassen
2.2.1 Allgemeine Angaben in den Mandantendaten erfassen
Allgemeine Angaben in den Mandantendaten erfassen | |||
|
|||
Vorgehen: | |||
Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein. |
Gruppe Angaben zur Zusatzversorgungskasse
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Feld Mitgliedsnummer. Arbeitgeber |
> Erfassen Sie die Mitgliedsnummer (max. 15 Stellen) des Arbeitgebers bei der Zusatzversorgungskasse. |
Feld ZVK-Nummer/Empfängername |
> Wählen Sie über das Symbol Zusatzversorgungskasse auswählen |
Feld Straße und Nummer, Felder Postleitzahl/Ort |
> Erfassen Sie die Anschrift der Zusatzversorgungskasse. |
Liste Automatische Beitragsüberwachung |
> Wählen Sie, ob die im Rechenzentrum überwachten Beitragssätze zur ZVK für die Abrechnung herangezogen werden sollen (entweder nach Tarifgebiet, Abrechnungsverband oder ZVK mit bundesweit einheitlichen Beitragsarten/Prozentsätzen). Für einzelne Arbeitnehmer können Sie den Geltungsbereich abweichend von den Mandantendaten festlegen unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein in der Liste automatische Beitragsüberwachung. |
Feld Prozentsatz Sanierungsgeld/Sonderzahlung |
> Wenn Sanierungsgeld abzuführen ist und Sie einen abweichenden Prozentsatz zum im Rechenzentrum gepflegten Wert verwenden möchten, erfassen Sie hier diesen abweichenden Prozentsatz. Hinweise:
Siehe auch Abschnitt Sanierungsgeld: Angaben zum Umlageverfahren erfassen. > Wenn Sonderzahlung nach § 19 EStG an die ZVK abzuführen ist, muss der Prozentsatz hier hinterlegt werden (Prozentsätze zur Sonderzahlung werden nicht im Rechenzentrum gepflegt!) Hinweis: Die Sonderzahlung nach § 19 EStG ist eine rein arbeitgeberfinanzierte Leistung und steuer-/SV-frei. |
Feld Prozentsatz Umlagezuschlag |
> Erfassen Sie ggf., wie viel der Umlagezuschlag laut ZVK-Satzung beträgt. Siehe auch Abschnitt ZVK-Umlagezuschlag erfassen. |
Hinweis Bei Beitragssatzänderungen werden die von DATEV gepflegten Beitragssätze automatisch aktualisiert. Die bisher in den Personaldaten gespeicherten Beitragssätze bleiben erhalten. Die von Ihnen manuell erfassten Beiträge werden vorrangig für die Abrechnung verwendet. Eine automatische Beitragsüberwachung findet nicht statt. |
Gruppe Bei Abweichungen gegenüber tariflichen Regelungen
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Feld Höchstgrenze für ZVK Pflicht |
> Wenn Sie nicht die im Rechenzentrum hinterlegte Höchstgrenze verwenden möchten, erfassen Sie hier die abweichende Höchstgrenze für die Berechnung der ZVK-Beiträge. |
Feld Höchstgrenze im Monat der Zuwendung |
> Wenn Sie nicht den im Rechenzentrum hinterlegten doppelten Betrag der Höchstgrenze verwenden möchten, erfassen Sie hier die abweichende Höchstgrenze für die Berechnung der ZVK-Beiträge im Monat der Sonderzahlung. |
Feld Verdienstgrenze für ZVK-Pflicht |
> Erfassen Sie ggf. den Gesamtbetrag der abweichenden Verdienstgrenze. |
Feld Verdienstgrenze im Monat der Zuwendung |
> Erfassen Sie ggf. den Gesamtbetrag der abweichenden Verdienstgrenze im Monat der Sonderzahlung. |
Höchstgrenzen für zusatzversorgungspflichtiges Entgelt
Für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt gilt als Höchstgrenze der 2,5-fache Betrag der monatlichen Beitragsmessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Verdienstgrenzen für zusatzversorgungspflichtiges Entgelt
Das Rechenzentrum berücksichtigt automatisch die entsprechenden Verdienstgrenzen Ost und West. Ein zusätzlicher Beitrag muss seit Reform der Zusatzversorgung nur noch für Altfälle gezahlt werden. |
Automatische Überwachung der Höchst- und Verdienstgrenzen
Das Rechenzentrum berücksichtigt automatisch die entsprechenden Verdienst- und Höchstgrenzen Ost und West. Eine Eingabe ist nur erforderlich, wenn Sie mit abweichenden Verdienstgrenzen arbeiten möchten. Weitere Informationen finden Sie unter: Öffentlicher Dienst - Rechengrößen in der Zusatzversorgung - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304993). |
Meldungen an die ZVK
-
Öffentlicher Dienst - ZVK-Meldewesen - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304972)
-
Öffentlicher Dienst - ZVK-Meldewesen Mutterschutzzeiten (Dok.-Nr. 5304982)
2.2.2 Allgemeine und von den Mandantendaten abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen
Allgemeine und von den Mandantendaten abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen | |
Vorgehen: | |
Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein. |
Gruppe Allgemeine Angaben
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste Erteilung der Versorgungszusage |
Für Abrechnungen ab 2018 ist hier keine Eingabe mehr erforderlich! |
Feld Arbeitnehmernummer ZVK |
> Erfassen Sie die Versichertennummer des Arbeitnehmers bei der Zusatzversorgungskasse. |
Feld Abweichende Mitgliedsnummer Arbeitgeber |
> Wenn für den Arbeitnehmer im Meldeverfahren zur Zusatzversorgungskasse eine zu der in den Mandantendaten abweichende Mitgliedsnummer zu berücksichtigen ist, erfassen Sie diese. |
Liste automatischste Beitragsüberwachung |
> Wenn Sie die automatische Beitragsüberwachung wünschen, wählen Sie den entsprechenden Beitragsbereich aus. Hinweis:
|
Kontrollkästchen Arbeitnehmer für das DÜ-Meldewesen ZVK sperren |
> Aktivieren, wenn der Arbeitnehmer nicht in den maschinell erstellten Meldedaten berücksichtigt werden soll. |
Gruppe Angaben zum Sanierungsgeld/zur Sonderzahlung
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Kontrollkästchen Berechnung Sanierungsgeld/Sonderzahlung |
Optional: > Deaktivieren, wenn das Entgelt des Arbeitnehmers nicht für die Berechnung des Sanierungsgelds bzw. der Sonderzahlung herangezogen werden soll. Hinweis:
|
Feld Abweichender Prozentsatz |
> Erfassen Sie einen für die Personalnummer, von den Mandantendaten abweichenden, Prozentsatz zur Berechnung des Sanierungsgelds/der Sonderzahlung. |
Gruppe Angaben zum Umlagezuschlag
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Kontrollkästchen Berechnung Umlagezuschlag |
> Aktivieren, wenn für die Personalnummer der Umlagezuschlag berechnet werden soll. > Deaktivieren, wenn für den Arbeitnehmer kein Umlagezuschlag berücksichtigt werden soll. Siehe auch Abschnitt ZVK-Umlagezuschlag erfassen. |
Feld Abweichender Prozentsatz |
> Erfassen Sie, ob für die Personalnummer ein von den Mandantendaten abweichender Prozentsatz zur Berechnung des Umlagezuschlags gelten soll. Siehe auch Abschnitt ZVK-Umlagezuschlag erfassen. |
Gruppe Bei Abweichungen gegenüber tariflichen Regelungen
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Feld Höchstgrenze für ZVK Pflicht |
Für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt gilt als Höchstgrenze der 2,5-fache Betrag der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Vom Programm werden die Höchstgrenzen automatisch berücksichtigt. > Wenn Sie nicht die im Rechenzentrum hinterlegte Höchstgrenze verwenden möchten, erfassen Sie hier die abweichende Höchstgrenze für die Berechnung der Umlage ZVK. |
Kontrollkästchen Unterdrückung Höchstgrenze für ZVK Pflicht |
> Aktivieren, wenn für den Beschäftigten zur Berechnung der Zusatzversorgungskasse keine Höchstgrenze berücksichtigt werden soll. |
Feld Höchstgrenze im Monat der Zuwendung |
Im Rechenzentrum wird im Monat der Zuwendung automatisch der doppelte Betrag der Höchstgrenze (= 2,5-facher Betrag der monatlichen Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) berücksichtigt. Vom Programm werden die Höchstgrenzen entsprechend berücksichtigt. > Wenn Sie eine vom Tarif abweichende Regelung anwenden, erfassen Sie hier die Höchstgrenze im Monat der Zuwendung. |
Kontrollkästchen Unterdrückung Höchstgrenze im Monat der Zuwendung |
> Aktivieren, wenn zur Berechnung der Zusatzversorgungskasse im Monat der Zuwendung keine Höchstgrenze berücksichtigt werden soll. |
Gruppenversicherungsverträge
Der Arbeitgeber kann anstatt in einem Einzelvertrag mit einer Pauschalierungsgrenze von 1752,00 Euro jhrl. je Arbeitnehmer, die Arbeitnehmer auch in einem Gruppenversicherungsvertrag gemeinsam versichern. Für den Gruppenversicherungsvertrag gilt die jhrl. Pauschalierungsgrenze von 2148,00 Euro. Voraussetzung für die Gruppenversicherung ist, dass zwar für einzelne Arbeitnehmer die jhrl. Pauschalierungsgrenze von 1752,00 Euro überschritten werden darf (bis max. 2148,00 Euro), aber die durchschnittliche Pauschalierungsgrenze aller Arbeitnehmer die Grenze von 1752,00 Euro nicht überschreitet. Für ein komplettes Kalenderjahr gilt jedoch für alle Arbeitnehmer rückwirkend nur die Pauschalierungsgrenze in Höhe von 1752,00 Euro (Pauschalierungsgrenze für Einzelverträge), wenn: a) in einem Kalenderjahr der Durchschnitt der Pauschalierungsgrenze aller Arbeitnehmer über 1752,00 Euro liegt und b) im selben Kalenderjahr einzelne Arbeitnehmer die Pauschalierungsgrenze von 2148,00 Euro überschreiten. Korrigieren Sie die Pauschalierungsgrenze in diesem Kalenderjahr entsprechend. So gehen Sie vor:
|
2.2.3 Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen
Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen | |
Voraussetzung:
Sie haben unter Erfassen | Mandantendaten | Bankverbindungen | Allgemeine Daten, Registerkarte Zuordnungen die Zahlungs-/Erstattungsart ZVK ÖD/VBLU angelegt und die Bankverbindung der Zusatzversorgungskasse zugeordnet. Die ausgewählte Bankverbindung wird für die Zahlungen an die Zusatzversorgungskasse verwendet. Weitere Informationen zum Thema Bankverbindung finden Sie unter: Bankverbindungen. |
|
Vorgehen: | |
Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Bankverbindung. |
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Gruppe Bankverbindung ZVK Umlagen und/oder Gruppe Bankverbindung ZVK Beiträge und/oder Gruppe Bankverbindung ZVK Sanierungsgeld/Sonderzahlung |
> Wählen Sie über das Symbol Bankverbindung für Umlagen auswählen / Bankverbindung für Beiträge auswählen / Bankverbindung für Sanierungsgeld/Sonderzahlung auswählen - oder - > Erfassen Sie im Feld IBAN (International Bank Account Number) die IBAN der Bankverbindung des Mandanten. - oder- > Klicken Sie auf die Schaltfläche IBAN-Erfassungshilfe und lassen sich aus der Kontonummer und der Bankleitzahl eine IBAN vorschlagen.
Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center unter: SEPA und die DATEV-Programme: Überblick (Dok.-Nr. 1070109). > Erfassen Sie ggf. in den Feldern Verwendungszweck 1 und Verwendungszweck 2 die Informationen über die Zahlung, wenn ein individueller Verwendungszweck verwendet werden muss. Dieser wird vorrangig im Zahlungsverkehr berücksichtigt. |
Verwendungszweck
|
Zahlungssatz
Wenn Sie neben der Mitgliedsnummer Arbeitgeber unter Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein auch eine weitere unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein erfasst haben, wird für jede abweichende Mitgliedsnummer ein zusätzlicher Zahlungssatz ausgegeben. Wenn mehrere Mitgliedsnummern Arbeitgeber vorhanden sind, dann werden identische Mitgliedsnummern im Zahlungssatz kumuliert. Es können maximal 5 Zahlungssätze für die Zusatzversorgungskasse mit unterschiedlichen Mitgliedsnummern erstellt werden. |
Zahlungsträger
Die Zusatzversorgungseinrichtungen prüfen die Vollständigkeit der Meldungen und der Zahlungen, indem sie die einzelnen Summen der Zahlungsträger mit den Meldedaten zur Pflegeversicherung vergleichen. Daher dürfen keine Zahlungsträger mit ZVK-Umlagen oder ZVK-Beiträgen und Sanierungsgeld/Sonderzahlung in einer Summe erstellt werden. |
2.3 ZVK-Umlageverfahren erfassen
2.3.1 Umlagen: Angaben bei umlagefinanzierten Systemen in den Mandantendaten erfassen
Umlagen: Angaben bei umlagefinanzierten Systemen in den Mandantendaten erfassen | |||
|
|||
Vorgehen: | |||
Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Umlagen. |
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste Berechnung Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG |
> Wählen Sie, welches Modell für die Abrechnung der steuerfreien Umlage des Arbeitgebers an die Zusatzversorgungskasse nach § 3 Nr. 56 EStG berücksichtigt werden soll. Informationen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der ZVK-Umlagen und die unterschiedlichen Modelle der Steuerfreiheit finden Sie unter: Öffentlicher Dienst - ZVK - Berechnung - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304991). |
Liste Pauschalierung der Umlage (§ 40b EStG n.F.) |
> Wählen Sie die Art der Umlageberechnung bzw. die Höhe des pauschal zu versteuernden Beitrags aus. |
Feld Monatliche Pauschalierungsgrenze |
> Wenn Sie in der Liste Pauschalierung der Umlage (§ 40b EStG n.F.) Umlage; Pauschal. mtl., eig. Grenze, darüber st.pfl. ausgewählt haben, erfassen Sie die Höhe der eigenen Pauschalierungsgrenze (3 Stellen) ohne Nachkommastellen. |
Kontrollkästchen Pauschalierung § 40b EStG n.F. zzgl. a.F. |
> Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, werden neben der pauschal zu versteuernden ZVK-Umlage nach § 40b EStG n.F. auch die ZVK-Beiträge, Zusatzbeiträge, VBLU-Beiträge oder betriebliche Altersvorsorgebeiträge nach § 40b a.F. zusätzlich bis 1.752,00 Euro (Gruppenversicherung: 2.148,00 Euro) pauschalversteuert. Wenn das Kontrollkästchen nicht aktiviert ist, wird für Umlagen und kapitalgedeckte Beiträge nur insgesamt einmal die jährliche Pauschalierungsgrenze von 1.752,00 Euro (Gruppenversicherung: 2.148,00 Euro) berücksichtigt. |
Feld Prozentsatz Arbeitgeber |
> Wenn Sie mit einem anderen als dem im Rechenzentrum hinterlegten Wert rechnen, erfassen Sie den Arbeitgeberprozentsatz für die allgemeine Umlage ZVK. |
Kontrollkästchen Berechnung Arbeitgeber-Anteil |
Legt die automatische Berechnung für die allgemeine Umlage des Arbeitgeberanteiles ZVK fest. |
Feld Prozentsatz-Arbeitnehmer |
Nur erforderlich, wenn Sie nicht an der automatischen Beitragsüberwachung für die ZVK teilnehmen bzw. ein abweichender Prozentsatz für die Berechnung herangezogen werden soll. > Wenn mit anderen als in LODAS hinterlegten Werten gerechnet werden soll, erfassen Sie den Arbeitnehmerprozentsatz oder den Prozentsatz für den RG-Beitrag Hamburg. |
Gruppe Berechnung Arbeitnehmer-Anteil |
> Wählen Sie aus, ob die allgemeine Umlage des Arbeitnehmeranteils ZVK oder der Hamburger RG-Beitrag für diesen Mandanten berechnet werden soll. Hamburger Ruhestandsgeld > Wählen Sie den Schaltknopf RG-Beitrag Hamburg, wenn bei dem Arbeitgeber der Arbeitnehmer-Eigenbeitrag der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg berechnet werden soll. Hinweis:
Siehe auch Abschnitt Hamburger Ruhestandsgeld: Angaben erfassen. |
Bankverbindung erfassen
Wie Sie die Bankverbindungen hinterlegen, erfahren Sie im Abschnitt Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen. |
2.3.2 Umlagen: Von den Mandantendaten abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen
Umlagen: Von den Mandantendaten abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen | |||
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Vorgehen: | |||
Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Umlagen. |
Gruppe Angaben zur Umlage Arbeitgeber-Anteil
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste Berechnung Steuerfreibetrag |
> Wählen Sie, welches Modell für die Abrechnung der steuerfreien Umlage des Arbeitgebers an die Zusatzversorgungskasse nach § 3 Nr. 56 EStG berücksichtigt werden soll. Hinweis: Eine Eingabe ist nur bei Abweichung von den Angaben in den Mandantendaten erforderlich. |
Feld Schätzbetrag § 3 Nr. 63 EStG f. steuerl. Rückrechg. Austritt/Dez. (Aufzehrmodell) |
Nur erfassen, wenn:
> Erfassen Sie in Summe die Höhe der steuerfreien Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG, die voraussichtlich im Austrittsmonat oder im Dezember anfallen. Wenn im Austrittsmonat oder im Dezember für frühere Monate im Jahr steuerfreie Beiträge nach § 3 EStG nachberechnet werden, erfassen Sie diese ebenfalls im Austrittsmonat oder im Dezember in einer Summe. Hinweis: Erfassen Sie ausschließlich in Summe den Betrag der steuerfreien Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG, der auf den jeweiligen Austrittsmonat bzw. auf den Dezember voraussichtlich entfallen wird. Bei Nachberechnung von steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nr. 63 EStG mit Dezember/Austrittsmonat müssen die nachberechneten steuerfreien Beiträge im Dezember oder im Austrittsmonat in Summe erfasst werden. |
Liste Berechnung Umlage |
> Wählen Sie ggf. einen von den Mandantendaten abweichenden Eintrag zur Berechnung des AG-Anteils zur allgemeinen Umlage ZVK, wenn mit anderen als im Rechenzentrum hinterlegten Werten gerechnet werden soll. |
Feld Prozentsatz Umlage |
> Erfassen Sie den Arbeitgeberprozentsatz für die allgemeine Umlage ZVK. |
Feld Prozentsatz zusätzliche Umlage |
> Erfassen Sie ggf. den Prozentsatz für die zusätzliche Umlage ZVK. Siehe auch Abschnitt Zusätzliche Umlage im Umlageverfahren erfassen. |
Liste Pauschalversteuerung Umlage |
> Wählen Sie die Art der Umlageberechnung bzw. die Höhe des pauschal zu versteuernden Beitrags. Hinweis: Nur bei Abweichung von den Mandantendaten Mitarbeiterbezogene Angaben zur Zusatzversorgungskasse sind nur erforderlich, wenn die Eingaben in den Mandantendaten für den Mitarbeiter abweichen. |
Feld Monatliche Pauschalierungsgrenze |
> Wenn Sie in der Liste Pauschalversteuerung Umlage den Eintrag Umlage; Pauschal. mtl., eig. Grenze, darüber st.pfl. ausgewählt haben, erfassen Sie im Feld Monatliche Pauschalierungsgrenze den Betrag (3 Stellen) in ganzen Euro. |
Liste Pauschalierung § 40b EStG n.F. zzgl. a.F. |
> Wählen Sie ggf. einen von den Mandantendaten abweichenden Eintrag:
Hinweis: Nur bei Abweichung von den Mandantendaten Mitarbeiterbezogene Angaben zur Zusatzversorgungskasse sind nur erforderlich, wenn die Eingaben in den Mandantendaten für den Mitarbeiter abweichen. |
Wechsel des steuerlichen Modells
Das gewählte steuerliche Modell in der Liste Berechnung Steuerfreibetrag muss für den Mitarbeiter das gesamte Jahr beibehalten und darf unterjährig nicht geändert werden. Sie erhalten daher den Hinweis: Sie haben das Feld 'Berechnung Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG' im aktuellen Abrechnungsmonat geändert. Ein Wechsel der Steuermodelle für die steuerfreie ZVK-Umlage ist nur im kleinsten Bearbeitungsmonat des Kalenderjahrs zulässig (z. B. Januar oder Eintrittsmonat des Arbeitnehmers). Zu Grunde gelegt wird das von Ihnen aktuell ausgewählte Steuermodell für das komplette Kalenderjahr bzw. ab Eintritt des Arbeitnehmers und eine automatische Nachberechnung ab dem kleinsten Bearbeitungsmonat durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie im Elektronischen Wissen Lohn und Personal (RZ), Dok.-Nr. 5304991 - Öffentlicher Dienst - ZVK-Berechnung. |
Gruppe Angaben zur Umlage Arbeitnehmer-Anteil
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste Berechnung der Umlage |
> Wählen Sie eine von den Mandantendaten abweichende Angabe für den Arbeitnehmer. |
Feld Prozentsatz Umlage |
> Erfassen Sie den Arbeitnehmerprozentsatz, wenn mit anderen als im Rechenzentrum hinterlegten Werten gerechnet werden soll. |
2.3.3 Sanierungsgeld: Angaben zum Umlageverfahren erfassen
Wenn bei Ihrer ZVK Sanierungsgeld anfällt, berechnet LODAS das Sanierungsgeld automatisch.
Berechnungsgrundlage für das Sanierungsgeld ist in der Regel das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Das Sanierungsgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Hinweis Das Sanierungsgeld ist eine reine Arbeitgeberleistung. Zu Informationszwecken wird es auch auf der Brutto/Netto-Abrechnung eines Arbeitnehmers dargestellt. |
Abweichende Angaben zum Sanierungsgeld in den Mandantendaten erfassen (ohne automatische Berechnung) | |
Vorgehen: | |
Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein. |
Gruppe Angaben zur Zusatzversorgungskasse
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Feld Prozentsatz Sanierungsgeld/Sonderzahlung |
> Erfassen Sie den abweichenden Prozentsatz zur Berechnung des Sanierungsgelds. Der Wert weicht von der Auswahl in der Liste automatische Beitragsüberwachung ab. |
Bankverbindung erfassen
Wie Sie die Bankverbindungen hinterlegen, erfahren Sie im Abschnitt Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen. |
Für einen Arbeitnehmer kein Sanierungsgeld berechnen lassen | |
Vorgehen: | |
Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein. |
Gruppe Allgemeine Angaben
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Kontrollkästchen Berechnung Sanierungsgeld/Sonderzahlung |
> Deaktivieren Sie das Kontrollkästchen. |
2.3.4 Zusätzliche Umlage im Umlageverfahren erfassen
Zusätzliche Umlage im Umlageverfahren erfassen | |||
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Vorgehen: | |||
Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Umlagen. |
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Feld Prozentsatz zusätzliche Umlage |
> Erfassen Sie den zutreffenden Prozentsatz. |
2.3.5 ZVK-Umlagezuschlag erfassen
Einige Zusatzversorgungskassen verlangen lt. Satzung einen sogenannten Umlagezuschlag. Dieser kann z.B. 15% aus der Summe der allgemeinen Umlagen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers betragen.
Angaben für den ZVK-Umlagezuschlag erfassen | |
Vorgehen: | |
Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein. |
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Feld Prozentsatz Umlagezuschlag |
> Erfassen Sie, wie viel der Umlagezuschlag laut ZVK-Satzung beträgt. |
ZVK-Umlagezuschlag bei einzelnen Arbeitnehmern aussetzen | |
Vorgehen: | |
Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein. |
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Kontrollkästchen Berechnung Umlagezuschlag |
> Aktivieren, wenn für den Arbeitnehmer der Umlagezuschlag berechnet werden soll. > Deaktivieren, wenn für diesen Arbeitnehmer kein Umlagezuschlag berücksichtigt werden soll. |
Feld Abweichender Prozentsatz |
> Erfassen Sie, ob für die Personalnummer ein abweichender Prozentsatz zur Berechnung des Umlagezuschlags gelten soll. Die Eingabe ist nur bei Abweichung von den Angaben in den Mandantendaten erforderlich. |
Ausweis auf der Brutto/Netto-Abrechnung
Auf der Brutto/Netto-Abrechnung wird der komplette Prozentsatz gedruckt, wenn auch ein ZVK-Umlagezuschlag berechnet wird. |
2.3.6 Hamburger Ruhestandsgeld: Angaben erfassen
Angaben zum Hamburger Ruhestandsgeld in den Mandantendaten erfassen | |||
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Vorgehen: | |||
Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Umlagen. |
Gehaltsverzicht
Damit der Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers auf der Abrechnung auch korrekt ausgewiesen werden kann, müssen folgende Stammlohnarten mit identischer eigener Lohnart vorhanden sein: Stammlohnart 939 - ZVK AN lfd. Gehaltsverz, Stammlohnart 943 - ZVK AN EBZ Gehaltsverz.. Der RG-Beitrag Hamburg gilt steuerrechtlich als nicht zugeflossener Arbeitslohn. Daher ist das Steuer-Brutto um diesen Beitrag zu vermindern. In der Sozialversicherung ist der RG-Beitrag Hamburg nicht zu berücksichtigen (SV-Freiheit). |
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Gruppe Berechnung Arbeitnehmer-Anteil |
> Wählen Sie den Schaltknopf RG-Beitrag Hamburg. Bei dem Arbeitgeber wird damit der Arbeitnehmer-Eigenbetrag der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg berechnet. Der im Feld Prozentsatz Arbeitnehmer hinterlegte Wert wird zur Berechnung des Hamburger Ruhestandsgelds herangezogen. |
Abweichende Regelungen für einzelne Beschäftigte erfassen | |
Vorgehen: | |
Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Umlagen. |
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Gruppe Angaben zur Umlage Arbeitnehmer-Anteil: Liste Berechnung der Umlage |
> Wählen Sie die für den Beschäftigten zutreffende Regelung aus. |
2.4 ZVK-Umlage mit Zusatzbeitrag erfassen
2.4.1 Zusatzbeitrag: Angaben in den Mandantendaten erfassen
Zusatzbeitrag: Angaben in den Mandantendaten erfassen | |||
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Vorgehen: | |||
Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Zusatzbeitrag. |
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Feld Prozentsatz Arbeitgeber |
Nur erfassen, wenn Sie nicht an der automatischen Beitragsüberwachung für die ZVK teilnehmen oder abweichende Prozentsätze gelten. > Erfassen Sie den Prozentsatz, den der Arbeitgeber für den Zusatzbeitrag zu entrichten hat. Hinweis:
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Feld Prozentsatz Arbeitnehmer |
Nur erfassen, wenn Sie nicht an der automatischen Beitragsüberwachung für die ZVK teilnehmen bzw. abweichende Prozentsätze gelten. > Erfassen Sie den Prozentsatz, den der Arbeitnehmer für den Zusatzbeitrag zu tragen hat. |
Liste Berechnung Arbeitnehmer-Anteil |
> Wählen Sie die steuerliche Behandlung des Arbeitnehmeranteils aus, wenn der Arbeitnehmer am Zusatzbeitrag im Umlageverfahren beteiligt wird. Hinweis:
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Liste Versteuerung des den Freibetrag (4% RV-BBG) übersteigenden Betrags |
> Wählen Sie aus, wie der Teil des Zusatzbeitrags im Umlageverfahren steuerlich zu behandeln ist, der den Freibetrag von 4% der RV-BBG nach § 3 Nr. 63 EStG übersteigt. Hinweise:
|
Bankverbindung erfassen
Wie Sie die Bankverbindungen hinterlegen, erfahren Sie im Abschnitt Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen. |
2.4.2 Zusatzbeitrag: Abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen
Zusatzbeitrag: Abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen | |
Vorgehen: | |
Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Zusatzbeitrag. |
Gruppe Angaben zum Zusatzbeitrag Arbeitgeber-Anteil
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste Berechnung Zusatzbeitrag |
Der Zusatzbeitrag wird berechnet, wenn das Feld Prozentsatz Zusatzbeitrag gefüllt ist oder laut automatischer Beitragsüberwachung in den Mandantendaten ein Zusatzbeitrag anfällt und die entsprechenden Automatik-Lohnarten angelegt sind. > Wenn für einzelne Arbeitnehmer kein Zusatzbeitrag berechnet werden soll, wählen Sie in der Liste Berechnung Zusatzbeitrag (AG-Anteil) kein Beitrag. |
Feld Prozentsatz Zusatzbeitrag |
> Erfassen Sie einen abweichenden Prozentsatz, wenn dieser bei einzelnen Arbeitnehmern von dem Wert in den Mandantendaten abweicht. |
Gruppe Angaben zum Zusatzbeitrag Arbeitnehmer-Anteil
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste Berechnung Zusatzbeitrag |
> Wählen Sie ggf. einen von den Mandantendaten abweichenden Eintrag zur Berechnung des Zusatzbeitrags (AN-Anteil). |
Feld Prozentsatz Zusatzbeitrag |
> Erfassen Sie einen abweichenden Prozentsatz, wenn dieser bei einzelnen Arbeitnehmern von dem Wert in den Mandantendaten abweicht. |
Gruppe Bei Versorgungszusage vor 2005
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste Versteuerung des den Freibetrag (4% RV-BBG) übersteigenden Betrags |
Für Abrechnungen ab 2018 ist hier keine Eingabe mehr erforderlich! |
Kontrollkästchen Voraussetzungen für die Anwendung des §100 EStG sind erfüllt |
> Deaktivieren, wenn die folgenden vertraglichen Voraussetzungen für die Anwendung des §100 EStG nicht erfüllt sind:
|
Hinweis Ein Zusatzbeitrag kann nur zusätzlich im Rahmen des Umlageverfahrens anfallen. |
2.5 Angaben zum kapitalgedeckten Verfahren erfassen
2.5.1 Beiträge bei kapitalgedeckten Systemen in den Mandantendaten erfassen
Beiträge bei kapitalgedeckten Systemen in den Mandantendaten erfassen | |||
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|||
Vorgehen: | |||
Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Beiträge. |
Gruppe Angaben zur Zusatzversorgungskasse (Beiträge kapitalgedecktes System)
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste Berechnung Arbeitgeber-Anteil |
> Wählen Sie, ob ein Arbeitgeberanteil im kapitalgedeckten Verfahren abzuführen ist. |
Liste Berechnung Arbeitnehmer-Anteil |
> Wählen Sie, ob ein Arbeitnehmeranteil im kapitalgedeckten Verfahren abzuführen und wie dieser steuerlich zu behandeln ist. |
Kontrollkästchen Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer |
> Aktivieren, wenn die Pauschalsteuer vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Hinweis:
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Feld Lohnart |
> Erfassen Sie die Lohnart für die Abrechnung der abzuwälzenden Pauschalsteuer. - oder - > Wählen Sie über das Symbol Lohnart auswählen Hinweis:
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Feld Prozentsatz Arbeitgeber |
> Wenn Sie nicht an der automatischen Beitragsüberwachung teilnehmen oder Sie Beitragssätze verwenden, die von der tariflichen Regelung abweichen, erfassen Sie den Prozentsatz des Arbeitgebers zum Pflichtbeitrag. |
Feld Abweichender Prozentsatz Arbeitgeber (Steuer/Sozialversicherung) |
> Erfassen Sie den Prozentsatz, der beim Arbeitnehmer steuerlich zu berücksichtigen ist. Hinweis: Nur erforderlich, wenn der Prozentsatz von dem Wert im Feld Prozentsatz Arbeitgeber abweicht. |
Feld Prozentsatz Arbeitnehmer |
> Wenn Sie nicht an der automatischen Beitragsüberwachung teilnehmen oder Sie Beitragssätze verwenden, die von der tariflichen Regelung abweichen, erfassen Sie den Prozentsatz des Arbeitnehmers, wenn eine Arbeitnehmerbeteiligung an der Beitragszahlung zu berücksichtigen ist. |
Gruppe Bei Versorgungszusagen vor 2005
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste Versteuerung des den Freibetrag (4% RV-BBG) übersteigenden Betrags |
Für Abrechnungen ab 2018 ist hier keine Eingabe mehr erforderlich! |
Kontrollkästchen Voraussetzungen für die Anwendung des § 100 EStG sind erfüllt |
> Deaktivieren, wenn die folgenden vertraglichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 100 EStG nicht erfüllt sind:
|
Abweichender Prozentsatz Arbeitgeber (Steuer/Sozialversicherung)
Im Tarifgebiet Ost kann es in Einzelfällen zu einer abweichenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Beiträge kommen. Es handelt sich hierbei um einen Sonderfall. Der Arbeitgeber hat z.B. einen ZVK-Beitrag von 1,00% abzuführen. Beim Arbeitnehmer ist aber der abweichende Prozentsatz z.B. von 4,00% für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung zu berücksichtigen. Die Ursache für den Sonderfall ist, dass die Differenz der beiden Prozentsätze durch Drittquellen bezahlt wird. Wenn für Sie der genannte Sonderfall gilt, erfassen Sie den zutreffenden Prozentsatz im Feld Abweichender Prozentsatz Arbeitgeber (Steuer/Sozialversicherung). |
Bankverbindung erfassen
Wie Sie die Bankverbindungen hinterlegen, erfahren Sie im Abschnitt Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen. |
2.5.2 Kapitalgedecktes Verfahren: Abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen
Kapitalgedecktes Verfahren: Abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen | |||
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Vorgehen: | |||
Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Beiträge. |
Gruppe Angaben zum Beitrag Arbeitgeber-Anteil
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste Berechnung Beitrag |
> Soll für einzelne Arbeitnehmer kein Zusatzbeitrag berechnet werden, wählen Sie kein Betrag. Der Beitrag wird berechnet, wenn das Feld Prozentsatz Beitrag gefüllt ist oder laut automatischer Beitragsüberwachung in den Mandantendaten ein Beitrag anfällt und die entsprechenden Automatik-Lohnarten angelegt sind. |
Feld Prozentsatz Beitrag |
> Weicht der Prozentsatz bei einzelnen Arbeitnehmern von dem Wert in den Mandantendaten ab, erfassen Sie den abweichenden Prozentsatz. |
Feld Abweichender Prozentsatz Beitrag Steuer/Sozialversicherung |
> Erfassen Sie den Prozentsatz, der beim Arbeitnehmer steuerlich zu berücksichtigen ist, wenn der Prozentsatz von der Eingabe in den Mandantendaten abweicht. |
Feld Prozentsatz zusätzlicher Beitrag |
> Erfassen Sie den Prozentsatz für den zusätzlichen Beitrag ZVK, wenn dieser anfällt. |
Liste Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer |
> Wählen Sie aus, ob die Pauschalsteuer vom Arbeitnehmer zu tragen ist. |
Gruppe Angaben zum Beitrag Arbeitnehmer-Anteil
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste Berechnung Beitrag |
> Wählen Sie einen von den Mandantendaten abweichenden Eintrag zur Berechnung des Beitrags (AN-Anteil). |
Feld Prozentsatz Beitrag |
> Weicht der Prozentsatz bei einzelnen Arbeitnehmern von dem Wert in den Mandantendaten ab, erfassen Sie den abweichenden Prozentsatz. |
Gruppe Bei Versorgungszusage vor 2005
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Liste Versteuerung des den Freibetrag (4% RV-BBG) übersteigenden Betrags |
Für Abrechnungen ab 2018 ist hier keine Eingabe mehr erforderlich! |
Kontrollkästchen Voraussetzungen für die Anwendung des § 100 EStG sind erfüllt |
> Deaktivieren, wenn die folgenden vertraglichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 100 EStG nicht erfüllt sind:
|
2.5.3 Sanierungsgeld bzw. Sonderzahlung im kapitalgedeckten Verfahren: Allgemeine und individuelle Angaben erfassen
Wenn bei Ihrer ZVK Sanierungsgeld anfällt, berechnet LODAS das Sanierungsgeld automatisch.
Berechnungsgrundlage für das Sanierungsgeld ist in der Regel das zusatzversorgungspflichtige Entgelt.
Hinweis Das Sanierungsgeld und die Sonderzahlung sind eine reine Arbeitgeberleistung. Das Sanierungsgeld ist im kapitalgedeckten Verfahren steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Sonderzahlung ist dagegen steuer- und sozialversicherungsfrei ('nicht steuerbar'). Zu Informationszwecken wird die Sonderzahlung auch auf der Brutto/Netto-Abrechnung eines Arbeitnehmers dargestellt. |
Abweichende Angaben zum Sanierungsgeld/Sonderzahlung erfassen (ohne automatische Berechnung) | |||
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Vorgehen: | |||
Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein. |
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Feld Prozentsatz Sanierungsgeld/Sonderzahlung |
> Erfassen Sie den abweichenden Prozentsatz zur Berechnung des Sanierungsgelds, wenn Sie nicht an der automatischen Beitragsüberwachung teilnehmen bzw. ein abweichender Prozentsatz gilt. > Der Prozentsatz für die Sonderzahlung ist immer zu erfassen. Es findet keine automatische Beitragsüberwachung statt! |
Bankverbindung erfassen
Wie Sie die Bankverbindungen hinterlegen, erfahren Sie im Abschnitt Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen. |
Für einen Arbeitnehmer kein Sanierungsgeld bzw. Sonderzahlung berechnen lassen | |
Vorgehen: | |
Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein. |
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Kontrollkästchen Berechnung Sanierungsgeld/Sonderzahlung |
> Deaktivieren Sie das Kontrollkästchen. |
Für einen Arbeitnehmer einen abweichenden Prozentsatz für Sanierungsgeld bzw. Sonderzahlung berechnen lassen | |
Vorgehen: | |
Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein. |
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Feld Abweichender Prozentsatz |
> Erfassen Sie einen abweichenden Prozentsatz für diesen Beschäftigten. |
2.5.4 Zusätzlicher Beitrag im kapitalgedeckten Verfahren
Zusätzlicher Beitrag im kapitalgedeckten Verfahren | |||
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|
|||
Vorgehen: | |||
Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Beiträge. |
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Feld Prozentsatz zusätzlicher Beitrag |
> Erfassen Sie den zutreffenden Prozentsatz. |
2.6 Freiwillige Versicherung erfassen
2.6.1 Freiwillige Versicherung in den Personaldaten erfassen
Freiwillige Versicherung in den Personaldaten erfassen | |||
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Vorgehen: | |||
Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Freiw. Versicherung. |
Achtung Es ist unbedingt erforderlich, die Vertragsdaten zu allen freiwilligen Versicherungen zu der ZVK-Pflichtversicherung unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge zu hinterlegen. |
Hinweis Pro Personalnummer können maximal 2 Verträge bei der ZVK berücksichtigt werden. |
Netto-Abzug für freiwillige ZVK-Beiträge
Die freiwilligen Beiträge zur ZVK werden nicht automatisch mit dem Netto-Abzug 9982 - AN-Anteil ZVK berücksichtigt. Der Abzug erfolgt über den eigenen Netto-Abzug, der unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche AltersvorsorgeVertragsdaten in der Registerkarte Allgemeine Angaben im Feld Netto-Abzug zu hinterlegen ist. |
Förderung § 10a EStG
Unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Freiw. Versicherung müssen Sie das Kontrollkästchen ja in der Spalte Förderung § 10a EStG aktivieren, wenn bei der zuständigen ZVK die Information erforderlich ist, ob für den Altersvorsorgevertrag eine staatliche Zulagenförderung beantragt wurde. Die Aktivierung bewirkt, dass bei den steuerpflichtigen Beiträgen statt des Kennzeichens Steuermerkmal "03" (steuerpflichtig) das Kennzeichen Steuermerkmal "04" (steuerpflichtig, Zulagenförderung beantragt) gesetzt wird. |
Auswertung 117 - Zahlungsdaten ZVK Freiwillige-Beiträge
Pro Personalnummer und hinterlegtem Vertrag wird neben dem Betrag auch der Buchungsschlüssel auf der Auswertung 117 - Zahlungsdaten ZVK Freiwillige-Beiträge Öffentlichen Dienst ausgewiesen. |
Gruppe Zusätzliche Verträge betriebliche Altersvorsorge bei ZVK
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Feld Eigene Vertr.-Nr. |
> Erfassen Sie die Vertragsnummer der betrieblichen Altersvorsorge die unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge angelegt wurde. - oder - > Wählen Sie über das Symbol Vertrag auswählen |
Liste Versicherungsmerkmal frw. Vers. |
> Wählen Sie das Versicherungsmerkmal für die freiwillige Versicherung aus. |
Spalte Förderung § 10a EStG, Kontrollkästchen ja |
> Aktivieren, wenn es sich um einen Altersvorsorgevertrag mit sog. Riester-Förderung handelt. |
Gruppe Zusätzliche Angaben zur freiw. Vers. bei Versicherungsmerkmal 65 und 66
Erfassen Sie zusätzliche Daten zur freiwilligen Versicherung bei Versicherungsmerkmal 65 und 66.
-
Das Versicherungsmerkmal 65 gilt für Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, die für weniger als 5 Jahre befristet eingestellt werden und bisher keine Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung haben. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine freiwillige Versicherung in Höhe von max. 4% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu entrichten.
-
Das Versicherungsmerkmal 66 gilt für Beschäftigte des Bunds und der Länder, deren Entgelt erst ab 2002 die Entgeltgrenzen in Höhe der Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O übersteigt. In diesem Fall ist keine zusätzliche Umlage zu entrichten, sondern der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der freiwilligen Versicherung einen kapitalgedeckten Beitrag in Höhe von 8% des über die Entgeltgrenzen hinausgehenden Betrags zu entrichten.
-
Versicherungsmerkmal 65 und 66 für Beschäftigte des Bunds und der Länder: Für einen wissenschaftlich Beschäftigten des Bunds und der TdL, der sich von der Versicherungspflicht befreien ließ und dessen Entgelt zusätzlich die Verdienstgrenze (Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O) überschreitet, muss neben den Altersvorsorgeleistungen im Rahmen des Versicherungsmerkmals 65 zusätzlich ein AG-Beitrag in Höhe von 8% für Entgelte, die über der genannten Verdienstgrenze liegen, geleistet werden. Dazu muss neben dem Altersvorsorgevertrag für Versicherungsmerkmal 65 ein weiterer Altersvorsorgevertrag mit dem Versicherungsmerkmal 66 angelegt werden. Dann wird automatisch ein AG-Beitrag in Höhe von 8% für Entgelte über der Verdienstgrenze für diese freiwillige Versicherung mit Versicherungsmerkmal 66 berücksichtigt. Die Berücksichtigung eines davon abweichenden Prozentsatzes Arbeitgeber ist nicht möglich.
Element |
Vorgehen und Beschreibung |
Feld Prozentsatz Arbeitgeber |
> Erfassen Sie den Prozentsatz, der vom Arbeitgeber als freiwilliger Beitrag für den Arbeitnehmer mit dem Versicherungsmerkmal 65 oder 66 entrichtet werden muss. Versicherungsmerkmal 65 Für Beschäftigte mit dem Versicherungsmerkmal 65 müssen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge nur die Registerkarte Allgemeine Angaben und die Registerkarte Bankverbindung entsprechend ausfüllen. Versicherungsmerkmal 66 Wenn andere als die automatisch gepflegten Verdienstgrenzen für den freiwilligen Beitrag mit Versicherungsmerkmal 66 gelten sollen, erfassen Sie die abweichenden Verdienstgrenzen in der Gruppe Abweichende Angaben zum freiwilligen Beitrag bei VM 66. |
Feld Prozentsatz Arbeitnehmer |
Versicherungsmerkmal 65 > Erfassen Sie den Prozentsatz, der für die Berechnung eines Arbeitnehmeranteils bei einer freiwilligen Versicherung herangezogen werden soll. Entsprechend sind unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge nur die Registerkarte Allgemeine Angaben und die Registerkarte Bankverbindung auszufüllen. |
Gruppe Abweichende Angaben zum freiwilligen Beitrag bei VM 66 |
Wenn andere als die automatisch gepflegten Verdienstgrenzen für den freiwilligen Beitrag mit Versicherungsmerkmal 66 gelten, erfassen Sie hier die abweichenden Verdienstgrenzen in Euro. Eine Eingabe ist nicht erforderlich, wenn die automatisch gepflegte Verdienstgrenze herangezogen werden soll.
Hinweis: Die Eingabe gilt nur für Neufälle ab 2002, die nicht mehr unter die Regelung zur zusätzlichen Umlage/Beitrag fallen. |
2.6.2 Versicherungsmerkmal 65: Daten für die Beitragsentrichtung und Meldung erfassen
Versicherungsmerkmal 65: Daten für die Beitragsentrichtung und Meldung erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Legen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge den Vertrag zur freiwilligen Versicherung bei der Zusatzversorgungseinrichtung für die befristet Beschäftigten in Wissenschaft und Forschung an. |
2 |
Erfassen Sie die relevanten allgemeinen Vertragsdaten auf den Registerkarten Allgemeine Angaben und Bankverbindung. Nähere Informationen finden Sie unter: Betriebliche Altersvorsorge. Weitere Vertragsdaten müssen Sie in den Masken der Betrieblichen Altersvorsorge nicht erfassen. |
3 |
Wechseln Sie zu Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Freiw. Versicherung. |
4 |
Erfassen Sie den Vertrag und wählen Sie in der Liste Versicherungsmerkmal frw. Vers. das Merkmal 65 - Beitrag für wissenschaftliche Beschäftigte gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 VBLS / § 19 Abs. 2 MS aus. |
5 |
Die Felder Prozentsatz Arbeitgeber und Prozentsatz Arbeitnehmer in der Gruppe Zusätzliche Angaben zur freiw. Vers. bei Versicherungsmerkmal 65 und 66 sind jetzt aktiv. Erfassen Sie die relevanten Prozentsätze, die der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer für die freiwillige Versicherung von zusatzversorgungspflichtigem Entgelt zu leisten hat. |
6 |
Aktivieren Sie das Kontrollkästchen ja in der Spalte Förderung §10a EStG, wenn bei der zuständigen ZVK die Information erforderlich ist, ob für den Altersvorsorgevertrag eine staatliche Zulagenförderung beantragt wurde. Mit der Aktivierung des Kontrollkästchens wird bei den steuerpflichtigen Beiträgen statt des Kennzeichens Steuermerkmal 03 (steuerpflichtig) das Kennzeichen Steuermerkmal 04 (steuerpflichtig, Zulagenförderung beantragt) gesetzt. |
7 |
Erfassen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein im Feld Arbeitnehmernummer ZVK, die Versicherungsnummer, die der Beschäftigte bei der Anmeldung zur freiwilligen Versicherung von der Zusatzversorgungseinrichtung erhalten hat. |
2.6.3 Versicherungsmerkmal 66: Daten für die Beitragsentrichtung und Meldung erfassen
Versicherungsmerkmal 66: Daten für die Beitragsentrichtung und Meldung erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Legen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge den Vertrag zur freiwilligen Versicherung bei der Zusatzversorgungseinrichtung für die befristet Beschäftigten in Wissenschaft und Forschung an. |
2 |
Erfassen Sie die relevanten allgemeinen Vertragsdaten auf den Registerkarten Allgemeine Angaben und Bankverbindung. Nähere Informationen finden Sie unter: Betriebliche Altersvorsorge. Weitere Vertragsdaten müssen Sie in den Masken der Betrieblichen Altersvorsorge nicht erfassen. |
3 |
Wechseln Sie zu Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Freiw. Versicherung. |
4 |
Erfassen Sie den Vertrag und wählen Sie in der Liste Versicherungsmerkmal frw. Vers. das Merkmal 66 - Beitrag für Entgelt über Vergütungsgruppe | BAT / BAT-O gem. § 82 Abs. 1 VBLS aus. |
5 |
Die Felder Prozentsatz Arbeitgeber und Prozentsatz Arbeitnehmer in der Gruppe Zusätzliche Angaben zur freiw. Vers. bei Versicherungsmerkmal 65 und 66 sind jetzt aktiv. Erfassen Sie die relevanten Prozentsätze, die der Arbeitgeber (8%) bzw. der Arbeitnehmer für die freiwillige Versicherung von zusatzversorgungspflichtigem Entgelt zu leisten hat. |
6 |
In den Feldern Verdienstgrenze und Verdienstgrenze im Monat der Zuwendung/Sonderzahlung können Sie eine abweichende Verdienstgrenze vortragen. Ab dieser Verdienstgrenze ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Beitrag in die freiwillige Versicherung für den Beschäftigten zu entrichten. Eine Eingabe ist nicht erforderlich, wenn die automatisch im Rechenzentrum gepflegten Verdienstgrenzen herangezogen werden sollen. |
7 |
Erfassen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein im Feld Arbeitnehmernummer ZVK, die Versicherungsnummer, die der Beschäftigte bei der Anmeldung zur freiwilligen Versicherung von der Zusatzversorgungseinrichtung erhalten hat. |
2.6.4 Versicherungsmerkmal 50-64: Daten für die Beitragsentrichtung und Meldung erfassen
Versicherungsmerkmal 50-64: Daten für die Beitragsentrichtung und Meldung erfassen | |||
|
|||
Vorgehen: | |||
1 |
Legen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge den Vertrag zur freiwilligen Versicherung bei der Zusatzversorgungseinrichtung für die befristet Beschäftigten in Wissenschaft und Forschung an. |
||
2 |
Erfassen Sie die relevanten allgemeinen Vertragsdaten auf den Registerkarten Allgemeine Angaben und Bankverbindung. Nähere Informationen finden Sie unter: Betriebliche Altersvorsorge. Weitere Vertragsdaten müssen Sie in den Masken der Betrieblichen Altersvorsorge nicht erfassen. |
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3 |
Wechseln Sie zu Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Freiw. Versicherung. |
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4 |
Erfassen Sie den Vertrag und wählen Sie in der Liste Versicherungsmerkmal frw. Vers. das entsprechende Merkmal (50-64) aus. |
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5 |
Aktivieren Sie das Kontrollkästchen ja in der Spalte Förderung § 10a EStG, wenn bei der zuständigen ZVK die Information erforderlich ist, ob für den Altersvorsorgevertrag eine staatliche Zulagenförderung beantragt wurde. Mit der Aktivierung des Kontrollkästchens wird bei den steuerpflichtigen Beiträgen statt des Kennzeichens Steuermerkmal 03 (steuerpflichtig) das Kennzeichen Steuermerkmal 04 (steuerpflichtig, Zulagenförderung beantragt) gesetzt. |
3 Weitere Informationen
Rechtliche Hintergründe im Themenlexikon
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Öffentlicher Dienst - ZVK - Verfahren - Lexikon Lohn und Personal
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Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgungskassen und Zahlungsverkehr - Lexikon Lohn und Personal
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Öffentlicher Dienst - ZVK-Meldewesen - Lexikon Lohn und Personal
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Öffentlicher Dienst - ZVK - Berechnung - Lexikon Lohn und Personal
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Öffentlicher Dienst - Nachberechnung - Lexikon Lohn und Personal