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9225985

Im Arbeitsbereich Zusatzversorgung in den Mandantendaten erfassen Sie Angaben zur Zusatzversorgungskasse (ZVK).

Für die Berechnung der Beiträge zur Zusatzversorgungskasse sind die entsprechenden Prozentsätze und die zu berücksichtigenden Höchstgrenzen im Rechenzentrum hinterlegt. Die Beiträge werden nach steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen behandelt. Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center unter: Öffentlicher Dienst - Rechengrößen in der Zusatzversorgung - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304993).

Im Arbeitsbereich Zusatzversorgung in den Personaldaten hinterlegen Sie mitarbeiterbezogenen Angaben, die für die Abrechnung der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst erforderlich sind.

Automatische Beitragsüberwachung in LODAS

Die jeweils gültigen Prozentsätze für Umlagen und Beiträge und ggf. Sanierungsgeld werden im DATEV-Rechenzentrum gespeichert und aktualisiert und automatisch zur Lohnabrechnung herangezogen, wenn Sie den Geltungsbereich der ZVK ausgewählt haben. Für einzelne Arbeitnehmer kann auch ein abweichender Geltungsbereich zutreffen. Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten Allgemeine Angaben in den Mandantendaten erfassen und Allgemeine und von den Mandantendaten abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen.

Übergreifende Einstellungen

Die folgenden Stammlohnarten, Auswertungen und Netto-Bezüge/-Abzüge stehen Ihnen für das gewählte Thema zur Verfügung und müssen bei Bedarf neu angelegt werden. Passen Sie ggf. die Lohnarten und die Auswertungen entsprechend Ihren Anforderungen an.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie Angaben zur Zusatzversorgung und zum ZVK-Umlageverfahren erfassen. Außerdem erhalten Sie Informationen, wie Sie Angaben zum kapitalgedeckten Verfahren und zur freiwilligen Versicherung hinterlegen.

2 Was möchten Sie tun?

2.1 Übergreifende Einstellungen in den Mandantendaten vornehmen

Mandant als Öffentlicher Dienst kennzeichnen
Voraussetzung:

Damit die ZVK abgerechnet werden kann, ist die Grundvoraussetzung, dass der Mandant als Öffentlicher Dienst gekennzeichnet ist.

Vorgehen:

Öffnen Sie Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Allgemeine Angaben, Registerkarte Allgemein und aktivieren Sie das Kontrollkästchen Öffentlichen Dienst abrechnen.

2.1.1 Relevante Stammlohnarten anlegen

Stammlohnarten verwalten Sie unter Erfassen | Mandantendaten | Lohnarten.

Hinweis
Hinweis

Legen Sie alle Stammlohnarten mit einer identischen eigenen Lohnart über das Symbol neu an. Die Bezeichnung kann ggf. angepasst werden.

Die Stammlohnarten sind Automatik-Lohnarten, die weder als Festbezug gespeichert noch über Bewegungsdaten gebucht werden können.

Stammlohnart-Nr.

Bezeichnung

Steuer- und SV-Behandlung ändern in

Zusätzliche Angaben erfassen

Funktion

Umlagefinanzierte Verfahren

(Automatik-Lohnarten)

710

Allg.Uml. ZVK pausch/SV-frei

---

---

711

Allg.Uml. ZVK pausch/SV-pfl.

---

---

712

Allg.Uml. ZVK pausch/SV-pfl. (Einmalbezug)

---

---

713

Allg.Uml. ZVK pfl.

---

---

714

Allg.Uml. ZVK pfl. (Einmalbezug)

---

---

AG-Allgemeine Umlage steuerfrei gemäß § 3 Nr. 56 EStG

(Automatik-Lohnarten)

986

Allg.Uml. ZVK st-frei

---

---

987

Allg.Uml.ZVK EBZ st-fr

---

---

988

Zus.Uml.ZVK st-fr

---

---

989

Zus.Uml. ZVK EBZ st-fr.

---

---

990

Ausgl.Allg.Uml. ZVK

---

---

991

Ausgl. Zus.Uml. ZVK

---

---

Arbeitnehmeranteil bei Pfändung/Hamburger Ruhestandsgeld

(Automatik-Lohnarten)

939

ZVK AN lfd. Gehaltsverz

---

---

Diese Lohnart wird auf der Brutto/Netto-Abrechnung nicht extra ausgegeben.

Sie dient im ZVK-Umlageverfahren ausschließlich der korrekten Ermittlung des pfändbaren Einkommens.

943

ZVK AN EBZ Gehaltsverz.

---

---

Diese Lohnart wird auf der Brutto/Netto-Abrechnung nicht extra ausgegeben.

Sie dient im ZVK-Umlageverfahren ausschließlich der korrekten Ermittlung des pfändbaren Einkommens.

AG-Zusatzbeitrag im umlagefinanzierten Verfahren

(Automatik-Lohnarten)

954

Zusatzbeitr. lfd.st-pfl

---

---

955

Zusatzbeitr. lfd.st-fr.

---

---

956

Zusatzbeitr. lfd. pau.

---

---

957

Zusatzbeitr. EBZ st-pfl

---

---

958

Zusatzbeitr. EBZ st-fr.

---

---

959

Zusatzbeitr. EBZ pausch

---

---

967

Zusatzbeitr.lfd. pau/SV

---

---

968

Zusatzbeitr.EBZ pau/SV

---

---

973

Zusatzbeitr.lfd.SV-pfl.

---

---

974

Zusatzbeitr.EBZ.SV-pfl.

---

---

AN-Zusatzbeitrag im umlagefinanzierten Verfahren

(Automatik-Lohnarten)

939

ZVK AN lfd. Gehaltsverz

---

---

943

ZVK AN EBZ Gehaltsverz.

---

---

966

ZVK zu.Beitr.EBZ pau/SV

---

---

975

Zus.Beitr.AN lfd.st-pfl

---

---

976

Zus.Beitr.AN lfd.st-fr.

---

---

977

Zus.Beitr.AN lfd.pau/SV

---

---

978

Zus.Beitr.AN lfd SV-pfl

---

---

979

Zus.Beitr.AN EBZ st-pfl

---

---

980

Zus.Beitr.AN EBZ st-fr.

---

---

981

Zus.Beitr.AN EBZ pausch

---

---

982

Zus.Beitr.AN EBZ SV-pfl

---

---

983

Zus.Beitr.AN EBZ pau/SV

---

---

Zusätzliche Umlage für einzelne Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Verdienstgrenze liegt

715

Zus. Uml. ZVK pausch/SV-frei

---

---

716

Zus. Uml. ZVK pausch/SV-pfl.

---

---

717

Zus. Uml. ZVK pausch/SV-pfl (Einmalbezug)

---

---

718

Zus. Uml. ZVK pfl.

---

---

719

Zus. Uml. ZVK pfl. (Einmalbezug)

---

---

Pflichtbeitrag des Arbeitgebers im kapitalgedeckten Verfahren

(Automatik-Lohnarten)

930

ZVK AG-Beitr.lfd.st-pfl

---

---

931

ZVK AG-Beitr.lfd.st-fr.

---

---

932

ZVK AG-Beitr.lfd.pausch

---

---

933

ZVK AG-Beitr.EBZ st-pfl

---

---

934

ZVK AG-Beitr.EBZ st-fr.

---

---

935

ZVK AG-Beitr.EBZ pausch

---

---

969

ZVK AG Beitr.lfd.SV-pfl

---

---

970

ZVK AG Beitr.EBZ.SV-pfl

---

---

Pflichtbeitrag des Arbeitnehmers im kapitalgedeckten Verfahren

(Automatik-Lohnarten)

936

ZVK AN-Beitr.lfd.st-pfl

---

---

937

ZVK AN-Beitr.lfd.st-fr.

---

---

938

ZVK AN-Beitr.lfd.pau/SV

---

---

939

ZVK AN lfd. Gehaltsverz

---

---

940

ZVK AN-Beitr.EBZ st-pfl

---

---

941

ZVK AN-Beitr.EBZ st-fr.

---

---

942

ZVK AN-Beitr.EBZ pausch

---

---

943

ZVK AN EBZ Gehaltsverz.

---

---

964

ZVK AN-Beitr.EBZ pau/SV

---

---

971

ZVK AN Beitr.lfd.SV-pfl

---

---

972

ZVK AN Beitr.EBZ.SV-pfl

---

---

Steuerpfl. Sanierungsgeld im kapitalgedeckten System

(Automatik-Lohnarten)

950

San.geld lfd.st-pfl.

---

---

951

San.geld lfd.pauschal.

---

---

952

San.geld EBZ st-pfl.

---

---

953

San.geld EBZ pauschal.

---

---

Zusätzlicher Beitrag im kapitalgedeckten System

(Automatik-Lohnarten)

944

ZVK zus.Beitr.lfd.st-pf

---

---

945

ZVK zus.Beitr.lfd.st-fr

---

---

946

ZVK zus.Beitr.lfd. pau.

---

---

947

ZVK zus.Beitr.EBZ st-pf

---

---

948

ZVK zus.Beitr.EBZ st-fr

---

---

949

ZVK zus.Beitr.EBZ pau.

---

---

984

ZVK zus.Beitr.lfd.SV-pf

---

---

985

ZVK zus.Beitr.EBZ.SV-pf

---

---

Hamburger Ruhestandsgeld

(Automatik-Lohnarten)

928

RG-Beitrag Hamburg lfd.

---

---

929

RG-Beitrag Hamburg EBZ

---

---

Abwälzung Pauschalsteuer auf AN

888

Übern. pausch. Steuern

---

---

Für die Abrechnung der abzuwälzenden Pauschalsteuer in den Beiträgen der Zusatzversorgungskasse.

2.1.2 Angaben zur Zusatzversorgung in den Lohnarten schlüsseln

Angaben zur Zusatzversorgung in den Lohnarten schlüsseln
Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Lohnarten, Registerkarte OED.

Gruppe Angaben zur Zusatzversorgung

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste ZVK/VBLU-Pflicht

> Wählen Sie aus, ob die Lohnart für die Ermittlung des ZVK-pflichtigen Entgelts berücksichtigt werden muss.

Hinweise:

  • Sie definieren mit Ihrer Auswahl das zusatzversorgungspflichtige Entgelt.

  • Bei der Ermittlung werden Höchstgrenzen berücksichtigt, die von LODAS automatisch überwacht werden oder die Sie unter Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein in der Gruppe Angaben zur allgemeinen Umlage/Beitrag erfasst haben.

Liste Regel-/Sonderentgelt (bei Altersteilzeit)

> Wählen Sie aus, ob und wie das meldepflichtige Entgelt in die ZVK-Meldung einfließt (nur für Altersteilzeit).

Für die Meldung an die Zusatzversorgungskassen wird das meldepflichtige Entgelt nach Regel- oder Sonderentgelt unterschieden.

Liste Versicherungsmerkmal

> Wählen Sie den Eintrag 0 - keine Angabe.

Netto-Lohnarten

Netto-Lohnarten, wie z.B. die Stammlohnarten 230, 231 und 243, werden nicht bei der Berechnung des ZVK-/VBLU-pflichtigen Entgelts berücksichtigt.

Bei Verwendung von Netto-Lohnarten müssen Sie auch das korrekte ZVK-pflichtige Entgelt manuell an die ZVK melden.

Netto-Stundenlohnart 108

Die Netto-Stundenlohnart 108 wird in der Berechnung des ZVK-/VBLU-pflichtigen Entgelts berücksichtigt.

Wenn der Faktorschlüssel bei dieser Lohnart auf 10 - Festbetrag geändert wird, können Sie auch monatlich versteuerte und/oder sozialversicherungspflichtige Festbezüge abrechnen.

Eine Änderung der Steuer- und SV-Behandlung auf jährlich versteuerte und/oder sozialversicherungspflichtige Bezüge wird abgelehnt (z.B. 6 - Bez. steuer- u. sv-pfl., Verst.ü.Jahrestab.).

2.1.3 Relevante Auswertungen anlegen

Auswertungen verwalten Sie unter Erfassen | Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen oder Zahlungsverkehr.

Standardauswertungen

Nr.

Name der Auswertung

Funktion

104

ZVK-Umlagen ÖD stfr. Jahresbetrag

Aufstellung für die Ermittlung des steuerfreien Höchstbetrags nach § 3 Nr. 56 EStG

  • Listet die tatsächlichen steuerfreien Jahreswerte nach § 3 Nr. 63 EStG für das aktuelle Abrechnungsjahr je Personalnummer auf.

  • Wird automatisch mit der Dezember-Abrechnung oder bei Austritt erstellt.

105

ZVK-Umlagen öffentlicher Dienst

Aufstellung der ZVK-Umlagen nach Personalnummern

115

ZVK-Beiträge (kapitalg.) öffentl. Dienst

Aufstellung der ZVK-Beiträge nach Personalnummern

116

Zahlungsdaten ZVK Pflicht-Beiträge

117

Zahlungsdaten ZVK Freiwillige-Beiträge

118

Meldedaten ZVK öffentlicher Dienst

Auswertungen zum Zahlungsverkehr

Nr.

Name der Auswertung

Funktion

260

Überweisung ZVK Umlagen öffentl. Dienst

Für Überweisungen an die Zusatzversorgungskassen

268

Überweisung ZVK Beiträge öffentl. Dienst

Für Überweisungen an die Zusatzversorgungskassen

255

Sammelauftrag DÜ sonstige Überweisungen

Für die Datenübermittlung der Überweisungen an die Zusatzversorgungskassen

256

DÜ-Protokoll sonstige Überweisungen

Für die Datenübermittlung der Überweisungen an die Zusatzversorgungskassen

257

Überweisungsprotokoll sonst. Überweisung

Überweisungsprotokoll für Einzelüberweisungen an die Zusatzversorgungskassen

Hinweis
Termin für die Datenübermittlung festlegen

Die Zahlungen an die Zusatzversorgungskassen im Öffentlichen Dienst müssen möglichst zeitnah zur Zahlung der Löhne und Gehälter im Monat der Abrechnung erfolgen. Ordnen Sie daher bei diesen Auswertungen einen entsprechenden Termin für die Datenübermittlung zu. Ausführliche Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center unter: Ausführungstermine für Zahlungen festlegen (Dok.-Nr. 1070712)

2.1.4 Relevante Netto-Bezüge/-Abzüge anlegen

Netto-Bezüge/-Abzüge verwalten Sie unter Erfassen | Mandantendaten | Netto-Bezüge/Netto-Abzüge.

Nr.

Bezeichnung

Hinweis

9982

AN-Anteil ZVK (individueller Text)

Die Netto-Bezugs-/Netto-Abzugsnummer 9982 ist fest vergeben und mit der automatischen Beschriftung AN-Anteil VBLU vorbelegt. Alternativ dazu können Sie auch einen individuellen Text eingeben, z.B. AN-Anteil ZVK. Der Text wird für die "Auswertung der Netto-Bezüge/Netto-Abzüge" und für die "Abrechnung der Brutto-Bezüge/Brutto-Abzüge" verwendet.

Hinweis
Arbeitnehmeranteil bei Pfändung

Bei Pfändung muss der Pflichtanteil zur Umlage des Arbeitnehmers (Netto-Abzug 9982) berücksichtigt werden. Damit das pfändbare Einkommen um diesen Arbeitnehmeranteil gemindert wird, muss die Stammlohnart 939 - ZVK AN lfd. Gehaltsverz mit identischer eigener Lohnartennummer angelegt werden.

2.2 Angaben zur Zusatzversorgung erfassen

2.2.1 Allgemeine Angaben in den Mandantendaten erfassen

Allgemeine Angaben in den Mandantendaten erfassen
Achtung
Achtung

Legen Sie die relevanten Stammlohnarten vor der Abrechnung an (siehe Abschnitt Relevante Stammlohnarten).

Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein.

Gruppe Angaben zur Zusatzversorgungskasse

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Mitgliedsnummer. Arbeitgeber

> Erfassen Sie die Mitgliedsnummer (max. 15 Stellen) des Arbeitgebers bei der Zusatzversorgungskasse.

Feld ZVK-Nummer/Empfängername

> Wählen Sie über das Symbol Zusatzversorgungskasse auswählen die Zusatzversorgungskasse aus.

Feld Straße und Nummer, Felder Postleitzahl/Ort

> Erfassen Sie die Anschrift der Zusatzversorgungskasse.

Liste Automatische Beitragsüberwachung

> Wählen Sie, ob die im Rechenzentrum überwachten Beitragssätze zur ZVK für die Abrechnung herangezogen werden sollen (entweder nach Tarifgebiet, Abrechnungsverband oder ZVK mit bundesweit einheitlichen Beitragsarten/Prozentsätzen).

Für einzelne Arbeitnehmer können Sie den Geltungsbereich abweichend von den Mandantendaten festlegen unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein in der Liste automatische Beitragsüberwachung.

Feld Prozentsatz Sanierungsgeld/Sonderzahlung

> Wenn Sanierungsgeld abzuführen ist und Sie einen abweichenden Prozentsatz zum im Rechenzentrum gepflegten Wert verwenden möchten, erfassen Sie hier diesen abweichenden Prozentsatz.

Hinweise:

  • Der ermittelte Wert wird im umlagefinanzierten Verfahren informativ auf der Abrechnung angedruckt und wird nur vom Arbeitgeber bezahlt.

  • Im beitragsfinanzierten Verfahren wird das steuerpflichtige Sanierungsgeld berechnet, wenn die entsprechenden Automatik-Lohnarten unter Erfassen | Mandantendaten | Lohnarten angelegt sind.

Siehe auch Abschnitt Sanierungsgeld: Angaben zum Umlageverfahren erfassen.

> Wenn Sonderzahlung nach § 19 EStG an die ZVK abzuführen ist, muss der Prozentsatz hier hinterlegt werden (Prozentsätze zur Sonderzahlung werden nicht im Rechenzentrum gepflegt!)

Hinweis:

Die Sonderzahlung nach § 19 EStG ist eine rein arbeitgeberfinanzierte Leistung und steuer-/SV-frei.

Feld Prozentsatz Umlagezuschlag

> Erfassen Sie ggf., wie viel der Umlagezuschlag laut ZVK-Satzung beträgt.

Siehe auch Abschnitt ZVK-Umlagezuschlag erfassen.

Hinweis
Hinweis

Bei Beitragssatzänderungen werden die von DATEV gepflegten Beitragssätze automatisch aktualisiert. Die bisher in den Personaldaten gespeicherten Beitragssätze bleiben erhalten.

Die von Ihnen manuell erfassten Beiträge werden vorrangig für die Abrechnung verwendet. Eine automatische Beitragsüberwachung findet nicht statt.

Gruppe Bei Abweichungen gegenüber tariflichen Regelungen

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Höchstgrenze für ZVK Pflicht

> Wenn Sie nicht die im Rechenzentrum hinterlegte Höchstgrenze verwenden möchten, erfassen Sie hier die abweichende Höchstgrenze für die Berechnung der ZVK-Beiträge.

Feld Höchstgrenze im Monat der Zuwendung

> Wenn Sie nicht den im Rechenzentrum hinterlegten doppelten Betrag der Höchstgrenze verwenden möchten, erfassen Sie hier die abweichende Höchstgrenze für die Berechnung der ZVK-Beiträge im Monat der Sonderzahlung.

Feld Verdienstgrenze für ZVK-Pflicht

> Erfassen Sie ggf. den Gesamtbetrag der abweichenden Verdienstgrenze.

Feld Verdienstgrenze im Monat der Zuwendung

> Erfassen Sie ggf. den Gesamtbetrag der abweichenden Verdienstgrenze im Monat der Sonderzahlung.

Hinweis
Höchstgrenzen für zusatzversorgungspflichtiges Entgelt

Für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt gilt als Höchstgrenze der 2,5-fache Betrag der monatlichen Beitragsmessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

Verdienstgrenzen für zusatzversorgungspflichtiges Entgelt

Das Rechenzentrum berücksichtigt automatisch die entsprechenden Verdienstgrenzen Ost und West.

Ein zusätzlicher Beitrag muss seit Reform der Zusatzversorgung nur noch für Altfälle gezahlt werden.

Hinweis
Automatische Überwachung der Höchst- und Verdienstgrenzen

Das Rechenzentrum berücksichtigt automatisch die entsprechenden Verdienst- und Höchstgrenzen Ost und West. Eine Eingabe ist nur erforderlich, wenn Sie mit abweichenden Verdienstgrenzen arbeiten möchten.

Weitere Informationen finden Sie unter: Öffentlicher Dienst - Rechengrößen in der Zusatzversorgung - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304993).

Meldungen an die ZVK

2.2.2 Allgemeine und von den Mandantendaten abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen

Allgemeine und von den Mandantendaten abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen
Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein.

Gruppe Allgemeine Angaben

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Erteilung der Versorgungszusage

Für Abrechnungen ab 2018 ist hier keine Eingabe mehr erforderlich!

Feld Arbeitnehmernummer ZVK

> Erfassen Sie die Versichertennummer des Arbeitnehmers bei der Zusatzversorgungskasse.

Feld Abweichende Mitgliedsnummer Arbeitgeber

> Wenn für den Arbeitnehmer im Meldeverfahren zur Zusatzversorgungskasse eine zu der in den Mandantendaten abweichende Mitgliedsnummer zu berücksichtigen ist, erfassen Sie diese.

Liste automatischste Beitragsüberwachung

> Wenn Sie die automatische Beitragsüberwachung wünschen, wählen Sie den entsprechenden Beitragsbereich aus.

Hinweis:

  • Bei Beitragssatzänderungen werden die hinterlegten Beitragssätze aktualisiert und die alten Beitragssätze gelöscht. Benötigen Sie abweichende Beitragssätze, so können Sie diese in den Personal-Stammdaten erfassen.

  • Die von Ihnen manuell erfassten Beiträge werden vorrangig behandelt und deaktivieren die automatische Beitragsüberwachung.

Kontrollkästchen Arbeitnehmer für das DÜ-Meldewesen ZVK sperren

> Aktivieren, wenn der Arbeitnehmer nicht in den maschinell erstellten Meldedaten berücksichtigt werden soll.

Gruppe Angaben zum Sanierungsgeld/zur Sonderzahlung

Element

Vorgehen und Beschreibung

Kontrollkästchen Berechnung Sanierungsgeld/Sonderzahlung

Optional:

> Deaktivieren, wenn das Entgelt des Arbeitnehmers nicht für die Berechnung des Sanierungsgelds bzw. der Sonderzahlung herangezogen werden soll.

Hinweis:

  • Wenn Ihre Zusatzversorgungskasse weder Sanierungsgeld noch Sonderzahlung erhebt und Sie demzufolge keine Angaben zum Sanierungsgeld/zur Sonderzahlung in den Mandantendaten hinterlegt haben, ist es für die Abrechnung irrelevant, ob das Kontrollkästchen aktiviert oder deaktiviert ist.

Feld Abweichender Prozentsatz

> Erfassen Sie einen für die Personalnummer, von den Mandantendaten abweichenden, Prozentsatz zur Berechnung des Sanierungsgelds/der Sonderzahlung.

Gruppe Angaben zum Umlagezuschlag

Element

Vorgehen und Beschreibung

Kontrollkästchen Berechnung Umlagezuschlag

> Aktivieren, wenn für die Personalnummer der Umlagezuschlag berechnet werden soll.

> Deaktivieren, wenn für den Arbeitnehmer kein Umlagezuschlag berücksichtigt werden soll.

Siehe auch Abschnitt ZVK-Umlagezuschlag erfassen.

Feld Abweichender Prozentsatz

> Erfassen Sie, ob für die Personalnummer ein von den Mandantendaten abweichender Prozentsatz zur Berechnung des Umlagezuschlags gelten soll.

Siehe auch Abschnitt ZVK-Umlagezuschlag erfassen.

Gruppe Bei Abweichungen gegenüber tariflichen Regelungen

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Höchstgrenze für ZVK Pflicht

Für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt gilt als Höchstgrenze der 2,5-fache Betrag der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

Vom Programm werden die Höchstgrenzen automatisch berücksichtigt.

> Wenn Sie nicht die im Rechenzentrum hinterlegte Höchstgrenze verwenden möchten, erfassen Sie hier die abweichende Höchstgrenze für die Berechnung der Umlage ZVK.

Kontrollkästchen Unterdrückung Höchstgrenze für ZVK Pflicht

> Aktivieren, wenn für den Beschäftigten zur Berechnung der Zusatzversorgungskasse keine Höchstgrenze berücksichtigt werden soll.

Feld Höchstgrenze im Monat der Zuwendung

Im Rechenzentrum wird im Monat der Zuwendung automatisch der doppelte Betrag der Höchstgrenze (= 2,5-facher Betrag der monatlichen Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) berücksichtigt.

Vom Programm werden die Höchstgrenzen entsprechend berücksichtigt.

> Wenn Sie eine vom Tarif abweichende Regelung anwenden, erfassen Sie hier die Höchstgrenze im Monat der Zuwendung.

Kontrollkästchen Unterdrückung Höchstgrenze im Monat der Zuwendung

> Aktivieren, wenn zur Berechnung der Zusatzversorgungskasse im Monat der Zuwendung keine Höchstgrenze berücksichtigt werden soll.

Hinweis
Gruppenversicherungsverträge

Der Arbeitgeber kann anstatt in einem Einzelvertrag mit einer Pauschalierungsgrenze von 1752,00 Euro jhrl. je Arbeitnehmer, die Arbeitnehmer auch in einem Gruppenversicherungsvertrag gemeinsam versichern. Für den Gruppenversicherungsvertrag gilt die jhrl. Pauschalierungsgrenze von 2148,00 Euro. Voraussetzung für die Gruppenversicherung ist, dass zwar für einzelne Arbeitnehmer die jhrl. Pauschalierungsgrenze von 1752,00 Euro überschritten werden darf (bis max. 2148,00 Euro), aber die durchschnittliche Pauschalierungsgrenze aller Arbeitnehmer die Grenze von 1752,00 Euro nicht überschreitet.

Für ein komplettes Kalenderjahr gilt jedoch für alle Arbeitnehmer rückwirkend nur die Pauschalierungsgrenze in Höhe von 1752,00 Euro (Pauschalierungsgrenze für Einzelverträge), wenn: a) in einem Kalenderjahr der Durchschnitt der Pauschalierungsgrenze aller Arbeitnehmer über 1752,00 Euro liegt und b) im selben Kalenderjahr einzelne Arbeitnehmer die Pauschalierungsgrenze von 2148,00 Euro überschreiten. Korrigieren Sie die Pauschalierungsgrenze in diesem Kalenderjahr entsprechend.

So gehen Sie vor:

  1. Wählen Sie den Bearbeitungsmonat Januar/JJJJ oder den Eintrittsmonat/JJJJ.

  2. Wählen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Umlagen in der Gruppe Angaben zur Umlage Arbeitgeber-Anteil in der Liste Pauschalversteuerung Umlage den Eintrag Umlage; Pauschal. bis 1752 EUR, darüber st.pfl..

    Durch die rückwirkende Stammdaten-Änderung wird mit der nächsten laufenden Abrechnung eine automatische Nachberechnung ausgelöst und die verminderte Pauschalierungsgrenze von 1752,00 Euro angewandt. Die diese Grenze übersteigenden Umlagen werden sofort individuell versteuert.

2.2.3 Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen

Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen
Voraussetzung:

Sie haben unter Erfassen | Mandantendaten | Bankverbindungen | Allgemeine Daten, Registerkarte Zuordnungen die Zahlungs-/Erstattungsart ZVK ÖD/VBLU angelegt und die Bankverbindung der Zusatzversorgungskasse zugeordnet.

Die ausgewählte Bankverbindung wird für die Zahlungen an die Zusatzversorgungskasse verwendet. Weitere Informationen zum Thema Bankverbindung finden Sie unter: Bankverbindungen.

Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Bankverbindung.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Gruppe Bankverbindung ZVK Umlagen

und/oder

Gruppe Bankverbindung ZVK Beiträge

und/oder

Gruppe Bankverbindung ZVK Sanierungsgeld/Sonderzahlung

> Wählen Sie über das Symbol Bankverbindung für Umlagen auswählen / Bankverbindung für Beiträge auswählen / Bankverbindung für Sanierungsgeld/Sonderzahlung auswählen eine Bankverbindung aus.

- oder -

> Erfassen Sie im Feld IBAN (International Bank Account Number) die IBAN der Bankverbindung des Mandanten.

- oder-

> Klicken Sie auf die Schaltfläche IBAN-Erfassungshilfe und lassen sich aus der Kontonummer und der Bankleitzahl eine IBAN vorschlagen.

  • Das Feld BIC/Bankbezeichnung (Bank Identifier Code) der Bankverbindung wird bei Eingabe der IBAN bei Inlandsüberweisungen automatisch bestückt.

Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center unter: SEPA und die DATEV-Programme: Überblick (Dok.-Nr. 1070109).

> Erfassen Sie ggf. in den Feldern Verwendungszweck 1 und Verwendungszweck 2 die Informationen über die Zahlung, wenn ein individueller Verwendungszweck verwendet werden muss. Dieser wird vorrangig im Zahlungsverkehr berücksichtigt.

Hinweis
Verwendungszweck
  • Automatischer Verwendungszweck

    Wenn Sie an der automatischen Beitragsüberwachung ZVK teilnehmen und in den Feldern Verwendungszweck 1 und Verwendungszweck 2 keine abweichenden Eingaben erfasst haben, werden für den Zahlungsverkehr mit den Zusatzversorgungskassen des Öffentlichen Diensts die speziellen Angaben im jeweiligen Verwendungszweck automatisch generiert. Der Aufbau der verschiedenen Verwendungszwecke wurde mit den Zusatzversorgungskassen entsprechend abgestimmt.

    Im DATEV Arbeitsplatz unter Unsere Kanzlei | Stammdatenübersichten | Institutionen | Zusatzversorgungskasse (bzw. im DATEV Arbeitsplatz für Unternehmen unter Organisation), in der Registerkarte Bank ist in der Spalte AAV (= Automatischer Ausweis Verwendungszwecke) durch aktivierte bzw. deaktivierte Kontrollkästchen angezeigt, ob für die zugeordnete Bankverbindung die Verwendungszwecke im Rechenzentrum gepflegt und bei automatischer Beitragsüberwachung in den Zahlungsträgern und den zugehörigen Auswertungen (DÜ-Protokoll usw.) ausgewiesen werden.

    Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center unter: Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgungskassen und Zahlungsverkehr - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304973).

  • Beitragsjahr im Verwendungszweck

    Einige Zusatzversorgungskassen benötigen für die Verbuchung der Zahlungen einen Hinweis auf das Beitragsjahr, für das die Zahlung erfolgt. Standardmäßig wird im Buchungsschlüssel des Verwendungszwecks die Information "Abrechnungsjahr" mitgeliefert. Wenn absehbar sein sollte, dass z.B. eine Überweisung des laufenden Jahrs erst im Folgejahr veranlasst wird, so erfassen Sie den Verwendungszweck manuell unter Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Bankverbindung.

Hinweis
Zahlungssatz

Wenn Sie neben der Mitgliedsnummer Arbeitgeber unter Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein auch eine weitere unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein erfasst haben, wird für jede abweichende Mitgliedsnummer ein zusätzlicher Zahlungssatz ausgegeben.

Wenn mehrere Mitgliedsnummern Arbeitgeber vorhanden sind, dann werden identische Mitgliedsnummern im Zahlungssatz kumuliert. Es können maximal 5 Zahlungssätze für die Zusatzversorgungskasse mit unterschiedlichen Mitgliedsnummern erstellt werden.

Hinweis
Zahlungsträger

Die Zusatzversorgungseinrichtungen prüfen die Vollständigkeit der Meldungen und der Zahlungen, indem sie die einzelnen Summen der Zahlungsträger mit den Meldedaten zur Pflegeversicherung vergleichen. Daher dürfen keine Zahlungsträger mit ZVK-Umlagen oder ZVK-Beiträgen und Sanierungsgeld/Sonderzahlung in einer Summe erstellt werden.

2.3 ZVK-Umlageverfahren erfassen

2.3.1 Umlagen: Angaben bei umlagefinanzierten Systemen in den Mandantendaten erfassen

Umlagen: Angaben bei umlagefinanzierten Systemen in den Mandantendaten erfassen
Achtung
Achtung

Legen Sie die relevanten Stammlohnarten vor der Berechnung an (siehe Abschnitt Relevante Stammlohnarten).

Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Umlagen.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Berechnung Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG

> Wählen Sie, welches Modell für die Abrechnung der steuerfreien Umlage des Arbeitgebers an die Zusatzversorgungskasse nach § 3 Nr. 56 EStG berücksichtigt werden soll.

Informationen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der ZVK-Umlagen und die unterschiedlichen Modelle der Steuerfreiheit finden Sie unter: Öffentlicher Dienst - ZVK - Berechnung - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304991).

Liste Pauschalierung der Umlage (§ 40b EStG n.F.)

> Wählen Sie die Art der Umlageberechnung bzw. die Höhe des pauschal zu versteuernden Beitrags aus.

Feld Monatliche Pauschalierungsgrenze

> Wenn Sie in der Liste Pauschalierung der Umlage (§ 40b EStG n.F.) Umlage; Pauschal. mtl., eig. Grenze, darüber st.pfl. ausgewählt haben, erfassen Sie die Höhe der eigenen Pauschalierungsgrenze (3 Stellen) ohne Nachkommastellen.

Kontrollkästchen Pauschalierung § 40b EStG n.F. zzgl. a.F.

> Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, werden neben der pauschal zu versteuernden ZVK-Umlage nach § 40b EStG n.F. auch die ZVK-Beiträge, Zusatzbeiträge, VBLU-Beiträge oder betriebliche Altersvorsorgebeiträge nach § 40b a.F. zusätzlich bis 1.752,00 Euro (Gruppenversicherung: 2.148,00 Euro) pauschalversteuert.

Wenn das Kontrollkästchen nicht aktiviert ist, wird für Umlagen und kapitalgedeckte Beiträge nur insgesamt einmal die jährliche Pauschalierungsgrenze von 1.752,00 Euro (Gruppenversicherung: 2.148,00 Euro) berücksichtigt.

Feld Prozentsatz Arbeitgeber

> Wenn Sie mit einem anderen als dem im Rechenzentrum hinterlegten Wert rechnen, erfassen Sie den Arbeitgeberprozentsatz für die allgemeine Umlage ZVK.

Kontrollkästchen Berechnung Arbeitgeber-Anteil

Legt die automatische Berechnung für die allgemeine Umlage des Arbeitgeberanteiles ZVK fest.

Feld Prozentsatz-Arbeitnehmer

Nur erforderlich, wenn Sie nicht an der automatischen Beitragsüberwachung für die ZVK teilnehmen bzw. ein abweichender Prozentsatz für die Berechnung herangezogen werden soll.

> Wenn mit anderen als in LODAS hinterlegten Werten gerechnet werden soll, erfassen Sie den Arbeitnehmerprozentsatz oder den Prozentsatz für den RG-Beitrag Hamburg.

Gruppe Berechnung Arbeitnehmer-Anteil

> Wählen Sie aus, ob die allgemeine Umlage des Arbeitnehmeranteils ZVK oder der Hamburger RG-Beitrag für diesen Mandanten berechnet werden soll.

Hamburger Ruhestandsgeld

> Wählen Sie den Schaltknopf RG-Beitrag Hamburg, wenn bei dem Arbeitgeber der Arbeitnehmer-Eigenbeitrag der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg berechnet werden soll.

Hinweis:

  • Wenn Sie die Berechnung des Hamburger RG-Beitrags aktivieren, müssen Sie zusätzlich im Feld Prozentsatz Arbeitnehmer die Höhe des Hamburger RG-Beitrags in Prozent erfassen.

Siehe auch Abschnitt Hamburger Ruhestandsgeld: Angaben erfassen.

Hinweis
Bankverbindung erfassen

Wie Sie die Bankverbindungen hinterlegen, erfahren Sie im Abschnitt Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen.

2.3.2 Umlagen: Von den Mandantendaten abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen

Umlagen: Von den Mandantendaten abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen
Hinweis
Hinweis

Erfassen Sie auch dann die Elemente auf der Registerkarte Umlagen, wenn für einzelne Arbeitnehmer keine Umlagen abzuführen sind.

Wählen Sie in diesem Fall den Eintrag keine Berechnung in den entsprechenden Listen, da ansonsten ZVK abgerechnet wird.

Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Umlagen.

Gruppe Angaben zur Umlage Arbeitgeber-Anteil

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Berechnung Steuerfreibetrag

> Wählen Sie, welches Modell für die Abrechnung der steuerfreien Umlage des Arbeitgebers an die Zusatzversorgungskasse nach § 3 Nr. 56 EStG berücksichtigt werden soll.

Hinweis:

Eine Eingabe ist nur bei Abweichung von den Angaben in den Mandantendaten erforderlich.

Feld Schätzbetrag § 3 Nr. 63 EStG f. steuerl. Rückrechg. Austritt/Dez. (Aufzehrmodell)

Nur erfassen, wenn:

  • im laufenden Jahr steuerfreie Umlagen abgerechnet wurden und im Austrittsmonat oder im Dezember steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG geleistet werden.

    - oder -

  • wenn im Austrittsmonat oder im Dezember eine Nachberechnung für steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG ausgelöst wird.

> Erfassen Sie in Summe die Höhe der steuerfreien Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG, die voraussichtlich im Austrittsmonat oder im Dezember anfallen.

Wenn im Austrittsmonat oder im Dezember für frühere Monate im Jahr steuerfreie Beiträge nach § 3 EStG nachberechnet werden, erfassen Sie diese ebenfalls im Austrittsmonat oder im Dezember in einer Summe.

Hinweis:

Erfassen Sie ausschließlich in Summe den Betrag der steuerfreien Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG, der auf den jeweiligen Austrittsmonat bzw. auf den Dezember voraussichtlich entfallen wird.

Bei Nachberechnung von steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nr. 63 EStG mit Dezember/Austrittsmonat müssen die nachberechneten steuerfreien Beiträge im Dezember oder im Austrittsmonat in Summe erfasst werden.

Beispiele zum Schätzbetrag für Austrittsmonat/Dezember steuerfreie Beiträge § 3 Nr. 63 EStG für steuerliche Rückrechnung

Liste Berechnung Umlage

> Wählen Sie ggf. einen von den Mandantendaten abweichenden Eintrag zur Berechnung des AG-Anteils zur allgemeinen Umlage ZVK, wenn mit anderen als im Rechenzentrum hinterlegten Werten gerechnet werden soll.

Feld Prozentsatz Umlage

> Erfassen Sie den Arbeitgeberprozentsatz für die allgemeine Umlage ZVK.

Feld Prozentsatz zusätzliche Umlage

> Erfassen Sie ggf. den Prozentsatz für die zusätzliche Umlage ZVK.

Siehe auch Abschnitt Zusätzliche Umlage im Umlageverfahren erfassen.

Liste Pauschalversteuerung Umlage

> Wählen Sie die Art der Umlageberechnung bzw. die Höhe des pauschal zu versteuernden Beitrags.

Hinweis:

Nur bei Abweichung von den Mandantendaten

Mitarbeiterbezogene Angaben zur Zusatzversorgungskasse sind nur erforderlich, wenn die Eingaben in den Mandantendaten für den Mitarbeiter abweichen.

Feld Monatliche Pauschalierungsgrenze

> Wenn Sie in der Liste Pauschalversteuerung Umlage den Eintrag Umlage; Pauschal. mtl., eig. Grenze, darüber st.pfl. ausgewählt haben, erfassen Sie im Feld Monatliche Pauschalierungsgrenze den Betrag (3 Stellen) in ganzen Euro.

Liste Pauschalierung § 40b EStG n.F. zzgl. a.F.

> Wählen Sie ggf. einen von den Mandantendaten abweichenden Eintrag:

  • Auswahl Ja

    Für den Arbeitnehmer werden neben der pauschal zu versteuernden ZVK-Umlage nach § 40b EStG n.F. auch die ZVK-Beiträge, Zusatzbeiträge, VBLU-Beiträge oder betriebliche Altersvorsorgebeiträge nach § 40b a.F. zusätzlich bis 1752,00 Euro pauschalversteuert.

  • Auswahl Nein

    Für Umlagen und kapitalgedeckte Beiträge wird nur insgesamt einmal die jährliche Pauschalierungsgrenze von 1752,00 Euro berücksichtigt (Gruppenversicherung 2148,00 Euro).

Hinweis:

Nur bei Abweichung von den Mandantendaten

Mitarbeiterbezogene Angaben zur Zusatzversorgungskasse sind nur erforderlich, wenn die Eingaben in den Mandantendaten für den Mitarbeiter abweichen.

Hinweis
Wechsel des steuerlichen Modells

Das gewählte steuerliche Modell in der Liste Berechnung Steuerfreibetrag muss für den Mitarbeiter das gesamte Jahr beibehalten und darf unterjährig nicht geändert werden.

Sie erhalten daher den Hinweis:

Sie haben das Feld 'Berechnung Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG' im aktuellen Abrechnungsmonat geändert. Ein Wechsel der Steuermodelle für die steuerfreie ZVK-Umlage ist nur im kleinsten Bearbeitungsmonat des Kalenderjahrs zulässig (z. B. Januar oder Eintrittsmonat des Arbeitnehmers). Zu Grunde gelegt wird das von Ihnen aktuell ausgewählte Steuermodell für das komplette Kalenderjahr bzw. ab Eintritt des Arbeitnehmers und eine automatische Nachberechnung ab dem kleinsten Bearbeitungsmonat durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie im Elektronischen Wissen Lohn und Personal (RZ), Dok.-Nr. 5304991 - Öffentlicher Dienst - ZVK-Berechnung.

Gruppe Angaben zur Umlage Arbeitnehmer-Anteil

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Berechnung der Umlage

> Wählen Sie eine von den Mandantendaten abweichende Angabe für den Arbeitnehmer.

Feld Prozentsatz Umlage

> Erfassen Sie den Arbeitnehmerprozentsatz, wenn mit anderen als im Rechenzentrum hinterlegten Werten gerechnet werden soll.

2.3.3 Sanierungsgeld: Angaben zum Umlageverfahren erfassen

Wenn bei Ihrer ZVK Sanierungsgeld anfällt, berechnet LODAS das Sanierungsgeld automatisch.

Berechnungsgrundlage für das Sanierungsgeld ist in der Regel das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Das Sanierungsgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Hinweis
Hinweis

Das Sanierungsgeld ist eine reine Arbeitgeberleistung. Zu Informationszwecken wird es auch auf der Brutto/Netto-Abrechnung eines Arbeitnehmers dargestellt.

Abweichende Angaben zum Sanierungsgeld in den Mandantendaten erfassen (ohne automatische Berechnung)
Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein.

Gruppe Angaben zur Zusatzversorgungskasse

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Prozentsatz Sanierungsgeld/Sonderzahlung

> Erfassen Sie den abweichenden Prozentsatz zur Berechnung des Sanierungsgelds. Der Wert weicht von der Auswahl in der Liste automatische Beitragsüberwachung ab.

Hinweis
Bankverbindung erfassen

Wie Sie die Bankverbindungen hinterlegen, erfahren Sie im Abschnitt Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen.

Für einen Arbeitnehmer kein Sanierungsgeld berechnen lassen
Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein.

Gruppe Allgemeine Angaben

Element

Vorgehen und Beschreibung

Kontrollkästchen Berechnung Sanierungsgeld/Sonderzahlung

> Deaktivieren Sie das Kontrollkästchen.

2.3.4 Zusätzliche Umlage im Umlageverfahren erfassen

Zusätzliche Umlage im Umlageverfahren erfassen
Hinweis
Hinweis

Lediglich für Beschäftigte, für die schon am 31. Dezember 2001 und auch im Januar 2002 die zusätzliche Umlage vom Arbeitgeber gezahlt wurde, fällt weiterhin eine zusätzliche Umlage an. Für alle anderen Beschäftigten wird keine zusätzliche Umlage mehr erhoben.

Der Arbeitgeber hat für die Beschäftigten seit 01. Januar 2002 neben den Umlagen zur Pflichtversicherung eine zusätzliche Umlage aus dem die Verdienstgrenze übersteigenden ZVK-pflichtigen Entgelts zu zahlen. Die Höhe der zusätzlichen Umlage wird von der jeweiligen Zusatzversorgungskasse festgelegt.

Achtung
Achtung

Legen Sie die relevanten Stammlohnarten vor der Berechnung an (siehe Abschnitt Relevante Stammlohnarten).

Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Umlagen.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Prozentsatz zusätzliche Umlage

> Erfassen Sie den zutreffenden Prozentsatz.

2.3.5 ZVK-Umlagezuschlag erfassen

Einige Zusatzversorgungskassen verlangen lt. Satzung einen sogenannten Umlagezuschlag. Dieser kann z.B. 15% aus der Summe der allgemeinen Umlagen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers betragen.

Angaben für den ZVK-Umlagezuschlag erfassen
Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Prozentsatz Umlagezuschlag

> Erfassen Sie, wie viel der Umlagezuschlag laut ZVK-Satzung beträgt.

ZVK-Umlagezuschlag bei einzelnen Arbeitnehmern aussetzen
Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Kontrollkästchen Berechnung Umlagezuschlag

> Aktivieren, wenn für den Arbeitnehmer der Umlagezuschlag berechnet werden soll.

> Deaktivieren, wenn für diesen Arbeitnehmer kein Umlagezuschlag berücksichtigt werden soll.

Feld Abweichender Prozentsatz

> Erfassen Sie, ob für die Personalnummer ein abweichender Prozentsatz zur Berechnung des Umlagezuschlags gelten soll. Die Eingabe ist nur bei Abweichung von den Angaben in den Mandantendaten erforderlich.

Hinweis
Ausweis auf der Brutto/Netto-Abrechnung

Auf der Brutto/Netto-Abrechnung wird der komplette Prozentsatz gedruckt, wenn auch ein ZVK-Umlagezuschlag berechnet wird.

2.3.6 Hamburger Ruhestandsgeld: Angaben erfassen

Angaben zum Hamburger Ruhestandsgeld in den Mandantendaten erfassen
Achtung
Achtung

Legen Sie die relevanten Stammlohnarten vor der Berechnung an (siehe Abschnitt Relevante Stammlohnarten).

Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Umlagen.

Hinweis
Gehaltsverzicht

Damit der Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers auf der Abrechnung auch korrekt ausgewiesen werden kann, müssen folgende Stammlohnarten mit identischer eigener Lohnart vorhanden sein: Stammlohnart 939 - ZVK AN lfd. Gehaltsverz, Stammlohnart 943 - ZVK AN EBZ Gehaltsverz..

Der RG-Beitrag Hamburg gilt steuerrechtlich als nicht zugeflossener Arbeitslohn. Daher ist das Steuer-Brutto um diesen Beitrag zu vermindern. In der Sozialversicherung ist der RG-Beitrag Hamburg nicht zu berücksichtigen (SV-Freiheit).

Element

Vorgehen und Beschreibung

Gruppe Berechnung Arbeitnehmer-Anteil

> Wählen Sie den Schaltknopf RG-Beitrag Hamburg.

Bei dem Arbeitgeber wird damit der Arbeitnehmer-Eigenbetrag der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg berechnet. Der im Feld Prozentsatz Arbeitnehmer hinterlegte Wert wird zur Berechnung des Hamburger Ruhestandsgelds herangezogen.

Abweichende Regelungen für einzelne Beschäftigte erfassen
Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Umlagen.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Gruppe Angaben zur Umlage Arbeitnehmer-Anteil:

Liste Berechnung der Umlage

> Wählen Sie die für den Beschäftigten zutreffende Regelung aus.

2.4 ZVK-Umlage mit Zusatzbeitrag erfassen

2.4.1 Zusatzbeitrag: Angaben in den Mandantendaten erfassen

Zusatzbeitrag: Angaben in den Mandantendaten erfassen
Hinweis
Hinweis

Erfassen Sie die Registerkarte Zusatzbeitrag nur, wenn tatsächlich ein Zusatzbeitrag an die ZVK im Umlagesystem abgeführt werden muss.

Achtung
Achtung

Legen Sie die relevanten Stammlohnarten vor der Berechnung an (siehe Abschnitt Relevante Stammlohnarten).

Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Zusatzbeitrag.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Prozentsatz Arbeitgeber

Nur erfassen, wenn Sie nicht an der automatischen Beitragsüberwachung für die ZVK teilnehmen oder abweichende Prozentsätze gelten.

> Erfassen Sie den Prozentsatz, den der Arbeitgeber für den Zusatzbeitrag zu entrichten hat.

Hinweis:

  • Der Zusatzbeitrag wird berechnet, wenn das Feld Prozentsatz Zusatzbeitrag (Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Zusatzbeitrag) gefüllt ist oder laut automatischer Beitragsüberwachung in den Mandantendaten ein Zusatzbeitrag anfällt und die entsprechenden Automatik-Lohnarten angelegt sind.

  • Der Zusatzbeitrag wird nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei abgerechnet.

Feld Prozentsatz Arbeitnehmer

Nur erfassen, wenn Sie nicht an der automatischen Beitragsüberwachung für die ZVK teilnehmen bzw. abweichende Prozentsätze gelten.

> Erfassen Sie den Prozentsatz, den der Arbeitnehmer für den Zusatzbeitrag zu tragen hat.

Liste Berechnung Arbeitnehmer-Anteil

> Wählen Sie die steuerliche Behandlung des Arbeitnehmeranteils aus, wenn der Arbeitnehmer am Zusatzbeitrag im Umlageverfahren beteiligt wird.

Hinweis:

  • Der Zusatzbeitrag wird berechnet, wenn das Feld Prozentsatz Zusatzbeitrag (Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Zusatzbeitrag) gefüllt ist oder laut automatischer Beitragsüberwachung in den Mandantendaten ein Zusatzbeitrag anfällt und die entsprechenden Automatik-Lohnarten angelegt sind.

Liste Versteuerung des den Freibetrag (4% RV-BBG) übersteigenden Betrags

> Wählen Sie aus, wie der Teil des Zusatzbeitrags im Umlageverfahren steuerlich zu behandeln ist, der den Freibetrag von 4% der RV-BBG nach § 3 Nr. 63 EStG übersteigt.

Hinweise:

  • Nur gültig für Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden (Altzusage).

  • Ob es sich um eine "Altzusage" oder "Neuzusage" handelt, hängt ab von dem Eintrittsdatum oder von der Auswahl in der Liste Erteilung der Versorgungszusage unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein.

  • Für Arbeitnehmer, denen die Versorgungszusage erst nach dem 31.12.2004 erteilt wurde (Neuzusage), wird anstelle der Auswahl Pauschalierung bis 1.752 EUR bzw. Pauschalierung bis 2.148 EUR der steuerfreie Erhöhungsbetrag von 1800,00 Euro berücksichtigt.

Hinweis
Bankverbindung erfassen

Wie Sie die Bankverbindungen hinterlegen, erfahren Sie im Abschnitt Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen.

2.4.2 Zusatzbeitrag: Abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen

Zusatzbeitrag: Abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen
Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Zusatzbeitrag.

Gruppe Angaben zum Zusatzbeitrag Arbeitgeber-Anteil

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Berechnung Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag wird berechnet, wenn das Feld Prozentsatz Zusatzbeitrag gefüllt ist oder laut automatischer Beitragsüberwachung in den Mandantendaten ein Zusatzbeitrag anfällt und die entsprechenden Automatik-Lohnarten angelegt sind.

> Wenn für einzelne Arbeitnehmer kein Zusatzbeitrag berechnet werden soll, wählen Sie in der Liste Berechnung Zusatzbeitrag (AG-Anteil) kein Beitrag.

Feld Prozentsatz Zusatzbeitrag

> Erfassen Sie einen abweichenden Prozentsatz, wenn dieser bei einzelnen Arbeitnehmern von dem Wert in den Mandantendaten abweicht.

Gruppe Angaben zum Zusatzbeitrag Arbeitnehmer-Anteil

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Berechnung Zusatzbeitrag

> Wählen Sie ggf. einen von den Mandantendaten abweichenden Eintrag zur Berechnung des Zusatzbeitrags (AN-Anteil).

Feld Prozentsatz Zusatzbeitrag

> Erfassen Sie einen abweichenden Prozentsatz, wenn dieser bei einzelnen Arbeitnehmern von dem Wert in den Mandantendaten abweicht.

Gruppe Bei Versorgungszusage vor 2005

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Versteuerung des den Freibetrag (4% RV-BBG) übersteigenden Betrags

Für Abrechnungen ab 2018 ist hier keine Eingabe mehr erforderlich!

Kontrollkästchen Voraussetzungen für die Anwendung des §100 EStG sind erfüllt

> Deaktivieren, wenn die folgenden vertraglichen Voraussetzungen für die Anwendung des §100 EStG nicht erfüllt sind:

  • Die Auszahlung erfolgt in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans.

  • Der Vertrag enthält keine Zillmerung (d.h. die Vertriebskosten beim Abschluss des Vertrags werden nicht zulasten der ersten Beiträge einbehalten).

Hinweis
Hinweis

Ein Zusatzbeitrag kann nur zusätzlich im Rahmen des Umlageverfahrens anfallen.

2.5 Angaben zum kapitalgedeckten Verfahren erfassen

2.5.1 Beiträge bei kapitalgedeckten Systemen in den Mandantendaten erfassen

Beiträge bei kapitalgedeckten Systemen in den Mandantendaten erfassen
Achtung
Achtung

Legen Sie die relevanten Stammlohnarten vor der Berechnung an (siehe Abschnitt Relevante Stammlohnarten).

Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Beiträge.

Gruppe Angaben zur Zusatzversorgungskasse (Beiträge kapitalgedecktes System)

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Berechnung Arbeitgeber-Anteil

> Wählen Sie, ob ein Arbeitgeberanteil im kapitalgedeckten Verfahren abzuführen ist.

Liste Berechnung Arbeitnehmer-Anteil

> Wählen Sie, ob ein Arbeitnehmeranteil im kapitalgedeckten Verfahren abzuführen und wie dieser steuerlich zu behandeln ist.

Kontrollkästchen Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer

> Aktivieren, wenn die Pauschalsteuer vom Arbeitnehmer zu tragen ist.

Hinweis:

  • Wenn das Kontrollkästchen aktiviert ist, werden die pauschale Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag auf den Arbeitnehmer abgewälzt.

Feld Lohnart

> Erfassen Sie die Lohnart für die Abrechnung der abzuwälzenden Pauschalsteuer.

- oder -

> Wählen Sie über das Symbol Lohnart auswählen die Lohnart aus.

Hinweis:

  • Es können nur eigene Lohnarten der Stammlohnart 888 - Übern. pausch. Steuern ausgewählt werden.

  • Nach der Entgeltbescheinigungsrichtlinie dürfen ab 2010 abgewälzte Pauschalsteuern nur noch über gesamtbruttomindernde Brutto-Lohnarten abgerechnet werden.

Feld Prozentsatz Arbeitgeber

> Wenn Sie nicht an der automatischen Beitragsüberwachung teilnehmen oder Sie Beitragssätze verwenden, die von der tariflichen Regelung abweichen, erfassen Sie den Prozentsatz des Arbeitgebers zum Pflichtbeitrag.

Feld Abweichender Prozentsatz Arbeitgeber (Steuer/Sozialversicherung)

> Erfassen Sie den Prozentsatz, der beim Arbeitnehmer steuerlich zu berücksichtigen ist.

Hinweis:

Nur erforderlich, wenn der Prozentsatz von dem Wert im Feld Prozentsatz Arbeitgeber abweicht.

Feld Prozentsatz Arbeitnehmer

> Wenn Sie nicht an der automatischen Beitragsüberwachung teilnehmen oder Sie Beitragssätze verwenden, die von der tariflichen Regelung abweichen, erfassen Sie den Prozentsatz des Arbeitnehmers, wenn eine Arbeitnehmerbeteiligung an der Beitragszahlung zu berücksichtigen ist.

Gruppe Bei Versorgungszusagen vor 2005

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Versteuerung des den Freibetrag (4% RV-BBG) übersteigenden Betrags

Für Abrechnungen ab 2018 ist hier keine Eingabe mehr erforderlich!

Kontrollkästchen Voraussetzungen für die Anwendung des § 100 EStG sind erfüllt

> Deaktivieren, wenn die folgenden vertraglichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 100 EStG nicht erfüllt sind:

  • Die Auszahlung erfolgt in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans.

  • Der Vertrag enthält keine Zillmerung (d.h. die Vertriebskosten beim Abschluss des Vertrags werden nicht zulasten der ersten Beiträge einbehalten).

Hinweis
Abweichender Prozentsatz Arbeitgeber (Steuer/Sozialversicherung)

Im Tarifgebiet Ost kann es in Einzelfällen zu einer abweichenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Beiträge kommen. Es handelt sich hierbei um einen Sonderfall. Der Arbeitgeber hat z.B. einen ZVK-Beitrag von 1,00% abzuführen. Beim Arbeitnehmer ist aber der abweichende Prozentsatz z.B. von 4,00% für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung zu berücksichtigen. Die Ursache für den Sonderfall ist, dass die Differenz der beiden Prozentsätze durch Drittquellen bezahlt wird. Wenn für Sie der genannte Sonderfall gilt, erfassen Sie den zutreffenden Prozentsatz im Feld Abweichender Prozentsatz Arbeitgeber (Steuer/Sozialversicherung).

Hinweis
Bankverbindung erfassen

Wie Sie die Bankverbindungen hinterlegen, erfahren Sie im Abschnitt Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen.

2.5.2 Kapitalgedecktes Verfahren: Abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen

Kapitalgedecktes Verfahren: Abweichende Angaben für den Beschäftigten erfassen
Hinweis
Hinweis

Erfassen Sie auch dann die Elemente auf der Registerkarte Beiträge, wenn für einzelne Arbeitnehmer keine Beiträge abzuführen sind.

Wählen Sie in diesem Fall den Eintrag keine Berechnung in den entsprechenden Listen.

Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Beiträge.

Gruppe Angaben zum Beitrag Arbeitgeber-Anteil

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Berechnung Beitrag

> Soll für einzelne Arbeitnehmer kein Zusatzbeitrag berechnet werden, wählen Sie kein Betrag.

Der Beitrag wird berechnet, wenn das Feld Prozentsatz Beitrag gefüllt ist oder laut automatischer Beitragsüberwachung in den Mandantendaten ein Beitrag anfällt und die entsprechenden Automatik-Lohnarten angelegt sind.

Feld Prozentsatz Beitrag

> Weicht der Prozentsatz bei einzelnen Arbeitnehmern von dem Wert in den Mandantendaten ab, erfassen Sie den abweichenden Prozentsatz.

Feld Abweichender Prozentsatz Beitrag Steuer/Sozialversicherung

> Erfassen Sie den Prozentsatz, der beim Arbeitnehmer steuerlich zu berücksichtigen ist, wenn der Prozentsatz von der Eingabe in den Mandantendaten abweicht.

Feld Prozentsatz zusätzlicher Beitrag

> Erfassen Sie den Prozentsatz für den zusätzlichen Beitrag ZVK, wenn dieser anfällt.

Liste Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer

> Wählen Sie aus, ob die Pauschalsteuer vom Arbeitnehmer zu tragen ist.

Gruppe Angaben zum Beitrag Arbeitnehmer-Anteil

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Berechnung Beitrag

> Wählen Sie einen von den Mandantendaten abweichenden Eintrag zur Berechnung des Beitrags (AN-Anteil).

Feld Prozentsatz Beitrag

> Weicht der Prozentsatz bei einzelnen Arbeitnehmern von dem Wert in den Mandantendaten ab, erfassen Sie den abweichenden Prozentsatz.

Gruppe Bei Versorgungszusage vor 2005

Element

Vorgehen und Beschreibung

Liste Versteuerung des den Freibetrag (4% RV-BBG) übersteigenden Betrags

Für Abrechnungen ab 2018 ist hier keine Eingabe mehr erforderlich!

Kontrollkästchen Voraussetzungen für die Anwendung des § 100 EStG sind erfüllt

> Deaktivieren, wenn die folgenden vertraglichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 100 EStG nicht erfüllt sind:

  • Die Auszahlung erfolgt in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans.

  • Der Vertrag enthält keine Zillmerung (d.h. die Vertriebskosten beim Abschluss des Vertrags werden nicht zulasten der ersten Beiträge einbehalten).

2.5.3 Sanierungsgeld bzw. Sonderzahlung im kapitalgedeckten Verfahren: Allgemeine und individuelle Angaben erfassen

Wenn bei Ihrer ZVK Sanierungsgeld anfällt, berechnet LODAS das Sanierungsgeld automatisch.

Berechnungsgrundlage für das Sanierungsgeld ist in der Regel das zusatzversorgungspflichtige Entgelt.

Hinweis
Hinweis

Das Sanierungsgeld und die Sonderzahlung sind eine reine Arbeitgeberleistung. Das Sanierungsgeld ist im kapitalgedeckten Verfahren steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Sonderzahlung ist dagegen steuer- und sozialversicherungsfrei ('nicht steuerbar'). Zu Informationszwecken wird die Sonderzahlung auch auf der Brutto/Netto-Abrechnung eines Arbeitnehmers dargestellt.

Abweichende Angaben zum Sanierungsgeld/Sonderzahlung erfassen (ohne automatische Berechnung)
Achtung
Achtung

Legen Sie für die Abrechnung von Sanierungsgeld die relevanten Stammlohnarten vor der Berechnung an (siehe Abschnitt Relevante Stammlohnarten).

Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Prozentsatz Sanierungsgeld/Sonderzahlung

> Erfassen Sie den abweichenden Prozentsatz zur Berechnung des Sanierungsgelds, wenn Sie nicht an der automatischen Beitragsüberwachung teilnehmen bzw. ein abweichender Prozentsatz gilt.

> Der Prozentsatz für die Sonderzahlung ist immer zu erfassen. Es findet keine automatische Beitragsüberwachung statt!

Hinweis
Bankverbindung erfassen

Wie Sie die Bankverbindungen hinterlegen, erfahren Sie im Abschnitt Bankverbindung in den Mandantendaten erfassen.

Für einen Arbeitnehmer kein Sanierungsgeld bzw. Sonderzahlung berechnen lassen
Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Kontrollkästchen Berechnung Sanierungsgeld/Sonderzahlung

> Deaktivieren Sie das Kontrollkästchen.

Für einen Arbeitnehmer einen abweichenden Prozentsatz für Sanierungsgeld bzw. Sonderzahlung berechnen lassen
Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Abweichender Prozentsatz

> Erfassen Sie einen abweichenden Prozentsatz für diesen Beschäftigten.

2.5.4 Zusätzlicher Beitrag im kapitalgedeckten Verfahren

Zusätzlicher Beitrag im kapitalgedeckten Verfahren
Hinweis
Hinweis

Für Beschäftigte, für die schon am 31. Dezember 2001 und auch im Januar 2002 der zusätzliche Beitrag vom Arbeitgeber gezahlt wurde, fällt weiterhin ein zusätzlicher Beitrag an. Für diese Beschäftigten sieht der § 39 Abs. 1 ATV und der § 82 Abs. 1 VBLS für den Bereich des Bunds und der Länder ab 2002 eine Sonderregelung vor. Es wird eine ergänzende Anwartschaft in der freiwilligen Versicherung begründet, wenn das zusatzversorgungspflichtige Entgelt den Grenzbetrag (=1,133-fache des Betrags der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA Tarifgebiet West/Ost ggf. einschließlich Sonderzahlung) übersteigt.

Achtung
Achtung

Legen Sie die relevanten Stammlohnarten vor der Berechnung an (siehe Abschnitt Relevante Stammlohnarten).

Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Beiträge.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Prozentsatz zusätzlicher Beitrag

> Erfassen Sie den zutreffenden Prozentsatz.

2.6 Freiwillige Versicherung erfassen

2.6.1 Freiwillige Versicherung in den Personaldaten erfassen

Freiwillige Versicherung in den Personaldaten erfassen
Hinweis
Hinweis

Eine freiwillige Zusatzversicherung durch den Arbeitnehmer zusätzlich zur ZVK-Pflichtversicherung erfassen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge. Die genaue Vorgehensweise zur Erfassung der betrieblichen Altersvorsorge entnehmen Sie dem entsprechenden Durchführungsweg im Dokument Betriebliche Altersvorsorge.

Zusätzlich sind für die korrekte Berechnung und Ausgabe der Versicherungsmerkmale in den Zahlungsdaten noch Eingaben unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Freiw. Versicherung erforderlich.

Vorgehen:

Wählen Sie Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Freiw. Versicherung.

Achtung
Achtung

Es ist unbedingt erforderlich, die Vertragsdaten zu allen freiwilligen Versicherungen zu der ZVK-Pflichtversicherung unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge zu hinterlegen.

Hinweis
Hinweis

Pro Personalnummer können maximal 2 Verträge bei der ZVK berücksichtigt werden.

Hinweis
Netto-Abzug für freiwillige ZVK-Beiträge

Die freiwilligen Beiträge zur ZVK werden nicht automatisch mit dem Netto-Abzug 9982 - AN-Anteil ZVK berücksichtigt. Der Abzug erfolgt über den eigenen Netto-Abzug, der unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche AltersvorsorgeVertragsdaten in der Registerkarte Allgemeine Angaben im Feld Netto-Abzug zu hinterlegen ist.

Hinweis
Förderung § 10a EStG

Unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Freiw. Versicherung müssen Sie das Kontrollkästchen ja in der Spalte Förderung § 10a EStG aktivieren, wenn bei der zuständigen ZVK die Information erforderlich ist, ob für den Altersvorsorgevertrag eine staatliche Zulagenförderung beantragt wurde. Die Aktivierung bewirkt, dass bei den steuerpflichtigen Beiträgen statt des Kennzeichens Steuermerkmal "03" (steuerpflichtig) das Kennzeichen Steuermerkmal "04" (steuerpflichtig, Zulagenförderung beantragt) gesetzt wird.

Hinweis
Auswertung 117 - Zahlungsdaten ZVK Freiwillige-Beiträge

Pro Personalnummer und hinterlegtem Vertrag wird neben dem Betrag auch der Buchungsschlüssel auf der Auswertung 117 - Zahlungsdaten ZVK Freiwillige-Beiträge Öffentlichen Dienst ausgewiesen.

Gruppe Zusätzliche Verträge betriebliche Altersvorsorge bei ZVK

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Eigene Vertr.-Nr.

> Erfassen Sie die Vertragsnummer der betrieblichen Altersvorsorge die unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge angelegt wurde.

- oder -

> Wählen Sie über das Symbol Vertrag auswählen den Vertrag aus.

Liste Versicherungsmerkmal frw. Vers.

> Wählen Sie das Versicherungsmerkmal für die freiwillige Versicherung aus.

Spalte Förderung § 10a EStG, Kontrollkästchen ja

> Aktivieren, wenn es sich um einen Altersvorsorgevertrag mit sog. Riester-Förderung handelt.

Gruppe Zusätzliche Angaben zur freiw. Vers. bei Versicherungsmerkmal 65 und 66

Erfassen Sie zusätzliche Daten zur freiwilligen Versicherung bei Versicherungsmerkmal 65 und 66.

  • Das Versicherungsmerkmal 65 gilt für Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, die für weniger als 5 Jahre befristet eingestellt werden und bisher keine Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung haben. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine freiwillige Versicherung in Höhe von max. 4% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu entrichten.

  • Das Versicherungsmerkmal 66 gilt für Beschäftigte des Bunds und der Länder, deren Entgelt erst ab 2002 die Entgeltgrenzen in Höhe der Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O übersteigt. In diesem Fall ist keine zusätzliche Umlage zu entrichten, sondern der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der freiwilligen Versicherung einen kapitalgedeckten Beitrag in Höhe von 8% des über die Entgeltgrenzen hinausgehenden Betrags zu entrichten.

  • Versicherungsmerkmal 65 und 66 für Beschäftigte des Bunds und der Länder: Für einen wissenschaftlich Beschäftigten des Bunds und der TdL, der sich von der Versicherungspflicht befreien ließ und dessen Entgelt zusätzlich die Verdienstgrenze (Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O) überschreitet, muss neben den Altersvorsorgeleistungen im Rahmen des Versicherungsmerkmals 65 zusätzlich ein AG-Beitrag in Höhe von 8% für Entgelte, die über der genannten Verdienstgrenze liegen, geleistet werden. Dazu muss neben dem Altersvorsorgevertrag für Versicherungsmerkmal 65 ein weiterer Altersvorsorgevertrag mit dem Versicherungsmerkmal 66 angelegt werden. Dann wird automatisch ein AG-Beitrag in Höhe von 8% für Entgelte über der Verdienstgrenze für diese freiwillige Versicherung mit Versicherungsmerkmal 66 berücksichtigt. Die Berücksichtigung eines davon abweichenden Prozentsatzes Arbeitgeber ist nicht möglich.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Prozentsatz Arbeitgeber

> Erfassen Sie den Prozentsatz, der vom Arbeitgeber als freiwilliger Beitrag für den Arbeitnehmer mit dem Versicherungsmerkmal 65 oder 66 entrichtet werden muss.

Versicherungsmerkmal 65

Für Beschäftigte mit dem Versicherungsmerkmal 65 müssen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge nur die Registerkarte Allgemeine Angaben und die Registerkarte Bankverbindung entsprechend ausfüllen.

Versicherungsmerkmal 66

Wenn andere als die automatisch gepflegten Verdienstgrenzen für den freiwilligen Beitrag mit Versicherungsmerkmal 66 gelten sollen, erfassen Sie die abweichenden Verdienstgrenzen in der Gruppe Abweichende Angaben zum freiwilligen Beitrag bei VM 66.

Feld Prozentsatz Arbeitnehmer

Versicherungsmerkmal 65

> Erfassen Sie den Prozentsatz, der für die Berechnung eines Arbeitnehmeranteils bei einer freiwilligen Versicherung herangezogen werden soll.

Entsprechend sind unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge nur die Registerkarte Allgemeine Angaben und die Registerkarte Bankverbindung auszufüllen.

Gruppe Abweichende Angaben zum freiwilligen Beitrag bei VM 66

Wenn andere als die automatisch gepflegten Verdienstgrenzen für den freiwilligen Beitrag mit Versicherungsmerkmal 66 gelten, erfassen Sie hier die abweichenden Verdienstgrenzen in Euro. Eine Eingabe ist nicht erforderlich, wenn die automatisch gepflegte Verdienstgrenze herangezogen werden soll.

  • Feld Verdienstgrenze

    > Erfassen Sie die abweichende Verdienstgrenze, die den Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Rahmen der freiwilligen Versicherung mit Versicherungsmerkmal 66 einen kapitalgedeckten Beitrag für den ZVK-pflichtigen Arbeitnehmer zu entrichten.

  • Feld Verdienstgrenze im Monat der Zuwendung/Sonderzahlung

    > Erfassen Sie die abweichende Verdienstgrenze im Monat der Zuwendung/Sonderzahlung, die den Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Rahmen der freiwilligen Versicherung einen kapitalgedeckten Beitrag für den ZVK-pflichtigen Arbeitnehmer zu entrichten.

Hinweis:

Die Eingabe gilt nur für Neufälle ab 2002, die nicht mehr unter die Regelung zur zusätzlichen Umlage/Beitrag fallen.

2.6.2 Versicherungsmerkmal 65: Daten für die Beitragsentrichtung und Meldung erfassen

Versicherungsmerkmal 65: Daten für die Beitragsentrichtung und Meldung erfassen
Vorgehen:
1

Legen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge den Vertrag zur freiwilligen Versicherung bei der Zusatzversorgungseinrichtung für die befristet Beschäftigten in Wissenschaft und Forschung an.

2

Erfassen Sie die relevanten allgemeinen Vertragsdaten auf den Registerkarten Allgemeine Angaben und Bankverbindung. Nähere Informationen finden Sie unter: Betriebliche Altersvorsorge.

Weitere Vertragsdaten müssen Sie in den Masken der Betrieblichen Altersvorsorge nicht erfassen.

3

Wechseln Sie zu Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Freiw. Versicherung.

4

Erfassen Sie den Vertrag und wählen Sie in der Liste Versicherungsmerkmal frw. Vers. das Merkmal 65 - Beitrag für wissenschaftliche Beschäftigte gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 VBLS / § 19 Abs. 2 MS aus.

5

Die Felder Prozentsatz Arbeitgeber und Prozentsatz Arbeitnehmer in der Gruppe Zusätzliche Angaben zur freiw. Vers. bei Versicherungsmerkmal 65 und 66 sind jetzt aktiv. Erfassen Sie die relevanten Prozentsätze, die der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer für die freiwillige Versicherung von zusatzversorgungspflichtigem Entgelt zu leisten hat.

6

Aktivieren Sie das Kontrollkästchen ja in der Spalte Förderung §10a EStG, wenn bei der zuständigen ZVK die Information erforderlich ist, ob für den Altersvorsorgevertrag eine staatliche Zulagenförderung beantragt wurde. Mit der Aktivierung des Kontrollkästchens wird bei den steuerpflichtigen Beiträgen statt des Kennzeichens Steuermerkmal 03 (steuerpflichtig) das Kennzeichen Steuermerkmal 04 (steuerpflichtig, Zulagenförderung beantragt) gesetzt.

7

Erfassen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein im Feld Arbeitnehmernummer ZVK, die Versicherungsnummer, die der Beschäftigte bei der Anmeldung zur freiwilligen Versicherung von der Zusatzversorgungseinrichtung erhalten hat.

2.6.3 Versicherungsmerkmal 66: Daten für die Beitragsentrichtung und Meldung erfassen

Versicherungsmerkmal 66: Daten für die Beitragsentrichtung und Meldung erfassen
Vorgehen:
1

Legen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge den Vertrag zur freiwilligen Versicherung bei der Zusatzversorgungseinrichtung für die befristet Beschäftigten in Wissenschaft und Forschung an.

2

Erfassen Sie die relevanten allgemeinen Vertragsdaten auf den Registerkarten Allgemeine Angaben und Bankverbindung. Nähere Informationen finden Sie unter: Betriebliche Altersvorsorge.

Weitere Vertragsdaten müssen Sie in den Masken der Betrieblichen Altersvorsorge nicht erfassen.

3

Wechseln Sie zu Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Freiw. Versicherung.

4

Erfassen Sie den Vertrag und wählen Sie in der Liste Versicherungsmerkmal frw. Vers. das Merkmal 66 - Beitrag für Entgelt über Vergütungsgruppe | BAT / BAT-O gem. § 82 Abs. 1 VBLS aus.

5

Die Felder Prozentsatz Arbeitgeber und Prozentsatz Arbeitnehmer in der Gruppe Zusätzliche Angaben zur freiw. Vers. bei Versicherungsmerkmal 65 und 66 sind jetzt aktiv. Erfassen Sie die relevanten Prozentsätze, die der Arbeitgeber (8%) bzw. der Arbeitnehmer für die freiwillige Versicherung von zusatzversorgungspflichtigem Entgelt zu leisten hat.

6

In den Feldern Verdienstgrenze und Verdienstgrenze im Monat der Zuwendung/Sonderzahlung können Sie eine abweichende Verdienstgrenze vortragen. Ab dieser Verdienstgrenze ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Beitrag in die freiwillige Versicherung für den Beschäftigten zu entrichten. Eine Eingabe ist nicht erforderlich, wenn die automatisch im Rechenzentrum gepflegten Verdienstgrenzen herangezogen werden sollen.

7

Erfassen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Allgemein im Feld Arbeitnehmernummer ZVK, die Versicherungsnummer, die der Beschäftigte bei der Anmeldung zur freiwilligen Versicherung von der Zusatzversorgungseinrichtung erhalten hat.

2.6.4 Versicherungsmerkmal 50-64: Daten für die Beitragsentrichtung und Meldung erfassen

Versicherungsmerkmal 50-64: Daten für die Beitragsentrichtung und Meldung erfassen
Hinweis
Netto-Abzug für freiwillige ZVK-Beiträge

Die freiwilligen Beiträge zur ZVK werden nicht automatisch mit dem Netto-Abzug 9982 AN-Anteil ZVK berücksichtigt. Der Abzug erfolgt über den eigenen Netto-Abzug, der unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge, Registerkarte Allgemeine Angaben im Feld Netto-Abzug/Bezeichnung zu hinterlegen ist.

Vorgehen:
1

Legen Sie unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge den Vertrag zur freiwilligen Versicherung bei der Zusatzversorgungseinrichtung für die befristet Beschäftigten in Wissenschaft und Forschung an.

2

Erfassen Sie die relevanten allgemeinen Vertragsdaten auf den Registerkarten Allgemeine Angaben und Bankverbindung. Nähere Informationen finden Sie unter: Betriebliche Altersvorsorge.

Weitere Vertragsdaten müssen Sie in den Masken der Betrieblichen Altersvorsorge nicht erfassen.

3

Wechseln Sie zu Erfassen | Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung, Registerkarte Freiw. Versicherung.

4

Erfassen Sie den Vertrag und wählen Sie in der Liste Versicherungsmerkmal frw. Vers. das entsprechende Merkmal (50-64) aus.

5

Aktivieren Sie das Kontrollkästchen ja in der Spalte Förderung § 10a EStG, wenn bei der zuständigen ZVK die Information erforderlich ist, ob für den Altersvorsorgevertrag eine staatliche Zulagenförderung beantragt wurde.

Mit der Aktivierung des Kontrollkästchens wird bei den steuerpflichtigen Beiträgen statt des Kennzeichens Steuermerkmal 03 (steuerpflichtig) das Kennzeichen Steuermerkmal 04 (steuerpflichtig, Zulagenförderung beantragt) gesetzt.

3 Weitere Informationen

Rechtliche Hintergründe im Themenlexikon

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