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0908554

Aktuelle Änderungen

13.03.2025

Pkt. 3.9 ergänzt

22.07.2025

DATEV Frühwarnservice in Anwendungen und Hinweise ergänzt

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument finden Sie wichtige Informationen zu den Voraussetzungen für den Mandantenübertrag im DATEV-Rechenzentrum.

2 Definitionen

2.1 Definition Mandantendatenübertrag und Übertrag einer mandantengenutzten Beraternummer

Der Mandantendatenübertrag bezeichnet die Übertragung von Mandantendaten von einem Steuerberater zu einem anderen. Die Beraternummer selbst wird dabei nicht übertragen.

Der Übertrag einer mandantengenutzten Beraternummer bezeichnet die Übertragung einer Beraternummer eines Mandanten von einem Steuerberater auf einen anderen.

Weitere Informationen zum Thema: Beraternummernübertrag und Mandantendatenübertrag – Definition und Abgrenzung (Dok.-Nr. 0908335).

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Der Hilfe-Bot unterstützt bei der Entscheidung, ob Sie einen Mandantendatenübertrag oder den Übertrag einer mandantengenutzten Beraternummer vornehmen wollen.

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2.2 Definition Beraternummer, Mandantennummer, Basisnummer

Die Begriffe Beraternummer und Mandantennummer sind Ordnungsbegriffe in den DATEV-Programmen

Die Mandantennummer bezeichnet die Kundennummer eines Mandanten innerhalb einer Kanzlei.

Die Basisnummer ist ein weiteres Unterscheidungskriterium im Ordnungsbegriff eines Mandanten in Steuerprogrammen.

2.3 Definition Abgebende und Übernehmende Beraternummer der Mandantendaten

Für den Übertrag von Mandantendaten gibt es immer eine abgebende und eine übernehmende Beraternummer. Üblicherweise sind Mandantendaten der Beraternummer des betreuenden Steuerberaters zugewiesen.

Die abgebende oder übernehmende Beraternummer können derselben oder unterschiedlichen Kanzleien angehören.

3 Informationen und Voraussetzungen für den Mandantendatenübertrag

Das Kapitel enthält Hinweise zur Vorbereitung, vor dem Übertrag.

3.1 Auftraggeber für den Mandantendatenübertrag

Die folgende Übersicht unterstützt bei der Auswahl des richtigen Auftraggebers:

Fall 1: Kanzlei ist Auftraggeber und Unterzeichner eines Mandantendatenübertrags

Fall 2: Mandant (mM) ist Auftraggeber und Unterzeichner eines Mandantendatenübertrags

  • Für sich selbst.

  • Für Mandanten im Leistungsverbund

  • Für Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft, wenn für die Kanzlei eine Generalvollmacht vorliegt.

  • Für sich selbst, wenn der Kanzlei keine Generalvollmacht für den Mandanten vorliegt.

Für die Übertragung ist die Zustimmung des abgebenden und des übernehmenden Auftraggebers erforderlich.

Wichtig für die Auftragserteilung: Ausnahmen beim mitgliedsübergreifenden Übertrag.

3.2 Daten vor der Übertragung im DATEV-Rechenzentrum speichern

  • Alle zu übertragenden Daten müssen vor der Übertragung im DATEV-Rechenzentrum gespeichert sein.

  • Daten müssen spätestens einen Arbeitstag vor der Übertragung an das Rechenzentrum gesendet werden. Später gesendete Daten können nicht berücksichtigt werden.

3.3 Speichernachweis vor dem Übertrag

Eine aktuelle RZ-Übersicht kann als Speichernachweis ausgegeben werden. Die RZ-Übersicht zeigt an, welche Daten für den jeweiligen Mandanten im DATEV-Rechenzentrum gespeichert sind. Weitere Informationen:

3.4 Archivierung und Aufbewahrungspflichten beachten

Hinweis
Hinweis für Abgebende

Prüfen Sie, ob die Anwendungen unter der angegebenen Mandantennummer im Rechenzentrum gespeichert sind. Weitere Informationen: Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum mit der Mandantenverwaltung RZ anzeigen (Dok.-Nr. 1002513)

Der Zugriff auf Daten in Belege online ist nach dem Übertrag weiterhin notwendig? Für die Datensicherung stehen 2 Wege zur Wahl:

3.5 Freie Mandantennummer / ggf. Basisnummer muss vorhanden sein

  • Übertragungen und Nachübertragungen sind nur auf freie Mandantennummern möglich. Ein Übertrag wird auch verhindert, wenn:

    • Ein Bestand in DATEV Meine Steuern unter der Ziel-Mandantennummer vorhanden ist.

    • Basisdaten online eingesetzt und eine Einkommensteuerleistung angelegt ist.

  • Mandantendaten aus Steuerprogrammen können unter Basisnummern gespeichert sein. Nach dem Übertrag müssen die Daten nicht auf eine Basisnummer übernommen werden.

  • Unter der freien Mandantennummer oder Basisnummer dürfen keine Mandantendaten aus der jeweiligen Anwendung gespeichert sein.

  • Nach dem Übertrag einer Mandantennummer müssen die Daten nicht auf eine Basisnummer übernommen werden.

  • In der übertragenen Anwendung dürfen erst nach der schriftlichen Bestätigung von DATEV, Daten erfasst werden.

3.5.1 Mandantennummer mit mehreren Basisnummern

Wenn eine übertragene Mandantennummer mehrere Basisnummern umfasst, gilt:

  • DATEV überträgt die Mandantennummer grundsätzlich mit allen darunter gespeicherten Basisnummern.

  • Die Übertragung einzelner Basisnummern ist möglich. Mandanten- oder Basisnummern hierfür im Auftrag angeben.

  • Wenn keine Basisnummer vorgegeben ist, wird die vorhandene Basisnummer übernommen.

3.6 Mandanten mit mandantengenutzter Beraternummer und Soft- und Hardware-Verträgen (z. B. DATEV Unternehmen online, SmartCard, SmartLogin)

Mandanten, mit eigenen Software-Verträgen und Hardware-Verträgen, haben eine eigene Beraternummer. Die Software-Verträge und Hardware-Verträge sind unter der mandantengenutzten Beraternummer angelegt. Unter der Beraternummer können Mandantendaten im Rechenzentrum gespeichert sein. Die mandantengenutzte Beraternummer kann mit den Mandantendaten übernommen werden.

In den Service-Anwendungen kann geprüft werden:

Hinweis
Hinweise zum Löschen oder Ändern von Zugriffsrechten, wenn Sie einem SmartCard-Inhaber Zugriff auf ihre Daten gewährt haben.

Änderungen können Sie selbst in der DATEV Rechteverwaltung online vornehmen (DATEV Unternehmen online | Administration). Weitere Informationen: DATEV Rechteraum-Management online / DATEV Rechteverwaltung online: Administrator-Rechte (Dok.-Nr. 1034254).

Der SmartCard-Inhaber kann auf Ihre Daten zugreifen:

  • Solange eine Eintragung in der DATEV Rechteverwaltung online besteht.

  • Wenn die SmartCard der Mitgliedschaft zugeordnet ist.

Bisherige Rechte werden automatisch gelöscht, wenn die SmartCard beim Mandanten verbleibt und auf ein anderes Mitglied übertragen wird.

3.7 Datenlöschung nach dem Übertrag der Mandantendaten

Nach der Übertragung werden die Daten in den folgenden Programmen automatisch gelöscht:

  • Steuerprogramme

  • DATEV Unternehmen online

  • Anlagenbuchführung

  • RZ-Bankinfo.

Das gilt auch, wenn die Daten nicht im Formular oder der Mandantenverwaltung RZ für die Löschung markiert sind.

3.8 Herausgabepflicht von Mandantendaten

Hinweis
Hinweis zur Herausgabepflicht und Zurückbehaltungsrechten von Mandantendaten

Informationen zum Thema enthalten die Publikationen der Standesvertretungen.

3.9 Abhängigkeiten zu anderen Anwendungen

Bei der Übertragung von Datenbeständen im DATEV-Rechenzentrum können Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Anwendungen bestehen. Weitere Informationen: Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum übertragen - Abhängigkeiten (Dok.-Nr. 1080512).

4 Auftragserteilung

4.1 Mandantendatenübertrag innerhalb der eigenen Mitgliedschaft

Die abgebende und die übernehmende Beraternummer gehören zur gleichen Mitgliedschaft.

Sie können den Übertrag selbst kostenfrei in den Service-Anwendungen | Mandantenverwaltung RZ durchführen:

Mandantendatenübertrag mit der Mandantenverwaltung RZ im DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1071035).

4.2 Mitgliedsübergreifender Mandantendatenübertrag

Die abgebende und die übernehmende Beraternummer gehören zu unterschiedlichen Mitgliedschaften. Der kostenpflichtige Auftrag zur Übertragung von Mandantendaten wird über das Online-Formular erteilt. Für den Zugriff ist eine SmartCard oder SmartLogin erforderlich.

Weitere Informationen für den mitgliedsübergreifenden Mandantenauftrag finden Sie im Dokument: DATEV Mandantendatenübertrag online (Dok.-Nr. 1007877).

Nur bei bestimmten Ausnahmen ist der kostenpflichtige Auftrag zur Übertragung von Mandantendaten über PDF-Formular möglich: Auftrag zur Übertragung von Mandantendaten (pdf) (Stand: 26.08.2024): Ausnahmen beim mitgliedsübergreifenden Übertrag.

Wichtig: Bei der Auftragserteilung mit PDF-Formular die Hinweise auf Seite 2 beachten. Anwendungen mit Kurzbezeichnungen eintragen. Die Kurzbezeichnung der Anwendungen finden Sie am Ende dieses Dokuments.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Auftrag senden Sie:

Für die Übertragung sind die geltenden Datenschutz-, Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten zu beachten.

4.2.1 Ausnahmen beim mitgliedsübergreifenden Übertrag

4.2.1.1 Generalvollmacht im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft
Hinweis
Hinweis

Im Formular Mandantendatenübertrag online wird das Vorliegen einer Generalvollmacht für den Berater aktuell nicht erkannt. Für diesen Fall verwenden Sie das PDF-Formular: Auftrag zur Übertragung von Mandantendaten (pdf) (Stand: 26.08.2024).

4.2.1.2 Insolvenzverwalter

Verwenden Sie für die Erfassung eines mitgliedsübergreifenden Datenübertrags, das PDF-Formular: Auftrag zur Übertragung von Mandantendaten (pdf) (Stand 26.08.2024).

4.2.1.3 Berater oder Mandanten ohne aktives Zugangsmedium
Hinweis
Hinweis für Berater oder Mandanten ohne aktives Zugangsmedium oder ausschließlich Betriebsstätten-mIDentity:

Für die Nutzung von Logistikauftrag online ist ein personalisiertes Zugangsmedium notwendig. Wenn kein Zugangsmedium vorhanden ist, verwenden Sie für die Erfassung eines mitgliedsübergreifenden Datenübertrags, das PDF-Formular: Auftrag zur Übertragung von Mandantendaten (pdf) (Stand 26.08.2024).

4.2.1.4 Rechteprüfung im Logistauftrag online ist aktiv

Bei aktiver Rechteprüfung im Logistikauftrag online ist die Nutzung mit SmartLogin nicht möglich. Mögliche Abhilfe:

  • DATEV SmartCard nutzen

  • Rechteprüfung im Logistikauftrag online deaktivieren.

Weitere Informationen: Rechteprüfung im Logistikauftrag online (Dok.-Nr. 1025568).

5 Nachweis der Übertragung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum

Der erledigte Übertrag wird über DATEV Mitteilungen bestätigt.

Weitere Informationen: Mandantendatenübertrag – Auftragsübersicht in der Service-Anwendung Mandantenverwaltung RZ (Dok.-Nr. 1002364).

6 Kosten

Die Kosten für einen mitgliedsübergreifenden Mandantendatenübertrag werden der übernehmenden Partei nach aktueller DATEV-Preisliste berechnet. Die übernehmende Partei kann eine Kanzlei oder ein Mandant im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft sein. Die Artikelnummern sind im Abschnitt Zusatzangebote | Mandantendaten übertragen/löschen/reaktivieren aufgeführt.

7 Kurzbezeichnungen der Anwendungen und Hinweise

Langbezeichnung

Kürzel

Löschen

Übertragen

Weitere Informationen

Kopieren *

Verschieben *

Abschlussprüfung/Bilanzbericht

WPAP

X

X

Antrag auf Eigenheimzulage

EZ

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

LSt-E

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Betriebs- und Anteilsbewertung

BeBe

X

X

Betriebsvergleich

VG

X

X

Mandantendaten übertragen - Kanzlei-Rechnungswesen

BWA-Planw./Std.-Planung/Analyse & Planung

PLAN

X

X

Mandantendaten übertragen - Kanzlei-Rechnungswesen (Dok.-Nr. 1070774)

DATEV EÜR Steuern

EÜR

X

X

DATEV EÜR Steuern: Informationen zum Mandantendatenübertrag (Dok.-Nr. 1028834)

DATEV Frühwarnservice

FWS

X

X

X

Mandantendaten übertragen - Kanzlei-Rechnungswesen (Dok.-Nr. 1070774)

DATEV Rechnungsdaten

DR

X

Löschen:

Mandantendaten löschen in DATEV Rechnungsdaten nicht möglich (Dok.-Nr. 1080417)

Übertragungen:

Mandantendaten übertragen - DATEV Rechnungsdaten (Dok.-Nr. 1080513)

DATEV SEPA-Mandatsverwaltung

SMV

X

X

DATEV Unternehmen online

DUO

X

X

DATEV Unternehmen online: Mandantendaten zwischen 2 Mitgliedschaften übertragen (Dok.-Nr. 1035557)

Unternehmensübertrag innerhalb der Mitgliedschaft (Dok.-Nr. 1071427)

Einkommensteuer

ESt

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Elektronische Bekanntgabe der Bescheide: Mandantendatenübertrag (Dok.-Nr. 1024971)

Mandantendatenübertrag im Kontext DATEV Meine Steuern (Dok.-Nr. 1020813)

Einkommensteuer Bescheidabgleich

EStBA

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Einkommenst. beschränkte Steuerpfl.

BEST

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Erbschaftsteuer

ErbSt

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Finanzbuchführung
Hinweis: Es handelt sich um alte WIN-Daten.

FIBU

X

X

Mandantendaten übertragen - Kanzlei-Rechnungswesen

Gesonderte und einheitliche Feststellung

GuE

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Gewerbesteuer

GewSt

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Gewerbesteuer Bescheidabgleich

GStBA

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

HBCI PIN/TAN

HBCI

X

X

Jahresabschluss RZ

Jahr

X

X

X

Mandantendaten übertragen - Kanzlei-Rechnungswesen (Dok.-Nr. 1070774)

Kanzlei-Rechnungswesen

KRWE

X

X

Mandantendaten übertragen - Kanzlei-Rechnungswesen

Kapitalertragsteueranmeldung

KapSt

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Körperschaftsteuer

KSt

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Lohn / Baulohn im Rechenzentrum (LODAS)

Lohn

X

X

LODAS / Lohn und Gehalt: Besonderheiten beim Mandantendatenübertrag mit weiteren DATEV-Personalwirtschaftsprogrammen (Dok.-Nr. 1070777)

Lohn außerhalb des Prüfungszeitraums

LALT

X

X

LODAS / Lohn und Gehalt: Besonderheiten beim Mandantendatenübertrag mit weiteren DATEV-Personalwirtschaftsprogrammen (Dok.-Nr. 1070777)

Lohn und Gehalt (Sicherung)

LOGE

X

X

LODAS / Lohn und Gehalt: Besonderheiten beim Mandantendatenübertrag mit weiteren DATEV-Personalwirtschaftsprogrammen (Dok.-Nr. 1070777)

Lohn und Gehalt Daten im RZ

LALG

X

X

LODAS / Lohn und Gehalt: Besonderheiten beim Mandantendatenübertrag mit weiteren DATEV-Personalwirtschaftsprogrammen (Dok.-Nr. 1070777)

Lohn und Gehalt Daten im RZ außerhalb des Prüfungszeitraums

LUGA

X

X

LODAS / Lohn und Gehalt: Besonderheiten beim Mandantendatenübertrag mit weiteren DATEV-Personalwirtschaftsprogrammen (Dok.-Nr. 1070777)

Mandantenadressdaten

MAD

X

X

RZ-Bankinfo

BKINF

X

X

Mandantendaten übertragen - RZ-Bankinfo / Archiv-Zahlungsaufträge (Dok.-Nr. 1070775)

Schenkungsteuer

ScSt

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung

USTFV

X

X

Datenübermittlung - „Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung“ Informationen, Änderungen und Steuerungsmöglichkeiten (Dok.-Nr. 1034007)

Umsatzsteuer Bescheidabgleich

UStBA

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Umsatzsteuererklärung

UStE

X

X

Steuern – Mandantendatenübertrag: Informationen zum Sichern und Holen der Daten im oder aus dem DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1070905)

Zahlungsdatenservice (Amazon)

RZAMA

X

X

Besonderheiten nach Mandantendatenübertrag bei Amazon (Dok.-Nr. 1022076)

und

Amazon: Konto innerhalb der Mitgliedschaft übertragen (Dok.-Nr. 1022068)

Zahlungsdatenservice (PayPal)

RZPAY

X

X

Besonderheiten nach Mandantendatenübertrag bei PayPal (Dok.-Nr. 1003385)

und

PayPal: Konto innerhalb der Mitgliedschaft übertragen (Dok.-Nr. 1003386)

* Kopieren bedeutet, die Daten bleiben beim abgebenden Ordnungsbegriff (Berater oder Mandant) bestehen. Das ist der Fall:

  • Wenn Sie keinen gesonderten Löschauftrag senden und

  • Nicht die entsprechende Funktion bei der Auftragserfassung wählen.

* Verschieben bedeutet, die Daten werden beim abgebenden Ordnungsbegriff (Berater oder Mandant) automatisch gelöscht. Bei diesen Anwendungen ist ein Kopieren nicht möglich.

8 Weitere Informationen

Service-TAN
Kundensupport
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