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1004537

Aktuelle Änderungen

23.07.2025

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

1 Über dieses Dokument

Folgende Nebenbezüge werden durch neue Netto-Bezüge ersetzt:

  • Fahrtkosten Auswärtstätigkeit (st-/sv-frei)

  • Fahrtkosten (st-/sv-frei)

  • Kilometergeld (st-/sv-frei)

  • Doppelte Haushaltsführung

  • Verpflegungszuschuss (st-/sv-frei)

  • Reisekosten, Doppelte Haushaltsführung

  • Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen

  • Übernachtungsmehraufwendungen (st-/sv-frei)

  • Verpflegungszuschuss (st-/sv-frei)

2 Hintergrund

In der betrieblichen Praxis traten bei der Auslegung des Begriffs „geldwerte Vorteile“ Schwierigkeiten auf. Aus diesem Grund wurde der Begriff in „Nebenbezüge“ geändert. Damit konkretisiert sich, welche Werte sich unter „Nebenbezüge“ erhöhend auf das Gesamtbruttoentgelt auswirken.

§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b der EBV fasst folgende Werte und Beispiele für „Nebenbezüge“:

  • Geldwerter Vorteil

  • Sachbezüge

  • Steuerpflichtige Bestandteile von sonstigen Lohnnebenkosten - zum Beispiel Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgelder

Im Umkehrschluss folgt daraus, dass sich steuerfreie Bestandteile von sonstigen Lohnnebenkosten nicht erhöhend auf das Gesamtbruttoentgelt auswirken.

Die Änderung des § 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b hat zur Folge, dass bestimmte Werte nicht mehr bei den Brutto-Bezügen aufgeführt werden können. Da sie das Gesamtbruttoentgelt nicht erhöhen sollen, dürfen sie auch nicht mehr als Brutto-Lohnart ausgewiesen werden. Ab 01.01.2019 werden die betroffenen Lohnarten nicht mehr bei den Brutto-Bezügen, sondern bei den Netto-Bezügen aufgeführt.

Die geänderte Darstellung des Bruttobereichs hat keinen Einfluss auf den Auszahlungsbetrag.

Bisherige Ansicht in Lohn und Gehalt:

Ansicht der Brutto/Netto-Abrechnung ab 01.01.2019 in Lohn und Gehalt

3 Betroffene und neue Lohnarten

Alt

Brutto-Bezüge

Neu

Netto-Bezüge

2930

Fahrtk. Auswärtstätigk, st-/sv-frei

9600

Fahrtk. Auswärtstätigkeit

2956

Fahrtkosten, st- und SV-frei

9610

Fahrtkosten

Für die steuerfreien Reisekosten muss ab 01/2019 die Lohnart 9610 verwendet und über die Bewegungsdaten erfasst werden.“

2957

Kilometergeld, st- und SV-frei

9620

Kilometergeld

3200

Doppelte Haushaltsführung

9630

Doppelte Haushaltsführung

3220

Verpflegungszuschuss, stfr.

9650

Verpflegungszuschuss

3280

Reisek., Dopp. Haushaltsf.

9640

Reisekosten, Dopp. Hausalsf.

3290

Reisek., Verpfleg.mehrauf.

9660

Reisekosten, Verpfleg.mehraufw.

3910

Übernacht-mehrauf., stfr., k.LStB

9680

Übernacht.mehrauf., k.LStB

3920

Verpflegungszuschuss, stfr., k.LStB

9670

Verpflegungszuschuss., k.LStB

4 Buchung der neuen Lohnarten

Bei der Vorbelegung der FIBU-Konten der Lohnarten hat sich nicht geändert:

Alt

Neu

Konto

Buchungstext

2930

9600

6090

Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte

2956

9610

6090

Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte

2957

9620

6668

Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte

3200

9630

6650

Reiskosten Arbeitnehmer

3220

9650

6664

Reiskosten AN Verpfleg.mehraufwand

3280

9640

6650

Reiskosten Arbeitnehmer

3290

9660

6650

Reiskosten Arbeitnehmer

3910

9680

6650

Reiskosten Arbeitnehmer

3920

9670

6650

Reiskosten Arbeitnehmer

Hinweis
Hinweismeldung in der Brutto/Netto-Abrechnung

Vielreisenden Arbeitnehmern z. B. kann die veränderte Darstellung (statt Brutto-Bezüge, Netto-Bezüge) auffallen. Für diesen Fall können Sie ggf. die betroffenen Arbeitnehmer über die Hintergründe der veränderten Darstellungen mit folgendem Hinweistext auf der Brutto/Netto-Abrechnung informieren:

****Information zur veränderten Darstellung der Brutto-Bezüge

**** www.datev.de/ebv

Dort werden die betroffenen Arbeitnehmer über die veränderte Darstellung informiert.

5 Neue Lohnarten für Mandanten übertragen

Lohnarten übertragen
Voraussetzung:

Auf Mandantenebene Kanzlei | Assistent Lohnarten Kanzlei wählen. Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:

  • Lohnarten von Kanzlei zum Mandanten übertragen

  • Lohnarten vom Mandanten zum Mandanten übertragen

  • Alle oder einzelne nicht zugeordnete und nicht abgerechnete Lohnarten löschen

Vorgehen:
1

Kanzlei | Assistent Lohnarten Kanzlei und die gewünschte Funktion wählen. Schaltfläche Weiter klicken.

2

Um die DATEV-Standardlohnarten in einen Mandanten zu übertragen, die gewünschten Lohnarten wählen und Schaltfläche Weiter klicken.

3

Den gewünschten Mandanten wählen und Schaltfläche Weiter klicken.

4

Die Auswahl Ihrer Lohnarten anhand der Zusammenfassung prüfen und Schaltfläche Fertigstellen klicken.

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