Auswirkungen der Konkretisierung der EBV auf die Brutto/Netto-Abrechnung
Aktuelle Änderungen |
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23.07.2025 |
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1 Über dieses Dokument
Folgende Nebenbezüge werden durch neue Netto-Bezüge ersetzt:
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Fahrtkosten Auswärtstätigkeit (st-/sv-frei)
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Fahrtkosten (st-/sv-frei)
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Kilometergeld (st-/sv-frei)
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Doppelte Haushaltsführung
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Verpflegungszuschuss (st-/sv-frei)
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Reisekosten, Doppelte Haushaltsführung
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Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen
-
Übernachtungsmehraufwendungen (st-/sv-frei)
-
Verpflegungszuschuss (st-/sv-frei)
2 Hintergrund
In der betrieblichen Praxis traten bei der Auslegung des Begriffs „geldwerte Vorteile“ Schwierigkeiten auf. Aus diesem Grund wurde der Begriff in „Nebenbezüge“ geändert. Damit konkretisiert sich, welche Werte sich unter „Nebenbezüge“ erhöhend auf das Gesamtbruttoentgelt auswirken.
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b der EBV fasst folgende Werte und Beispiele für „Nebenbezüge“:
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Geldwerter Vorteil
-
Sachbezüge
-
Steuerpflichtige Bestandteile von sonstigen Lohnnebenkosten - zum Beispiel Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgelder
Im Umkehrschluss folgt daraus, dass sich steuerfreie Bestandteile von sonstigen Lohnnebenkosten nicht erhöhend auf das Gesamtbruttoentgelt auswirken.
Die Änderung des § 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b hat zur Folge, dass bestimmte Werte nicht mehr bei den Brutto-Bezügen aufgeführt werden können. Da sie das Gesamtbruttoentgelt nicht erhöhen sollen, dürfen sie auch nicht mehr als Brutto-Lohnart ausgewiesen werden. Ab 01.01.2019 werden die betroffenen Lohnarten nicht mehr bei den Brutto-Bezügen, sondern bei den Netto-Bezügen aufgeführt.
Die geänderte Darstellung des Bruttobereichs hat keinen Einfluss auf den Auszahlungsbetrag.
Bisherige Ansicht in Lohn und Gehalt:

Ansicht der Brutto/Netto-Abrechnung ab 01.01.2019 in Lohn und Gehalt

3 Betroffene und neue Lohnarten
Alt |
Brutto-Bezüge |
Neu |
Netto-Bezüge |
2930 |
Fahrtk. Auswärtstätigk, st-/sv-frei |
9600 |
Fahrtk. Auswärtstätigkeit |
2956 |
Fahrtkosten, st- und SV-frei |
9610 |
Fahrtkosten Für die steuerfreien Reisekosten muss ab 01/2019 die Lohnart 9610 verwendet und über die Bewegungsdaten erfasst werden.“ |
2957 |
Kilometergeld, st- und SV-frei |
9620 |
Kilometergeld |
3200 |
Doppelte Haushaltsführung |
9630 |
Doppelte Haushaltsführung |
3220 |
Verpflegungszuschuss, stfr. |
9650 |
Verpflegungszuschuss |
3280 |
Reisek., Dopp. Haushaltsf. |
9640 |
Reisekosten, Dopp. Hausalsf. |
3290 |
Reisek., Verpfleg.mehrauf. |
9660 |
Reisekosten, Verpfleg.mehraufw. |
3910 |
Übernacht-mehrauf., stfr., k.LStB |
9680 |
Übernacht.mehrauf., k.LStB |
3920 |
Verpflegungszuschuss, stfr., k.LStB |
9670 |
Verpflegungszuschuss., k.LStB |
4 Buchung der neuen Lohnarten
Bei der Vorbelegung der FIBU-Konten der Lohnarten hat sich nicht geändert:
Alt |
Neu |
Konto |
Buchungstext |
2930 |
9600 |
6090 |
Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte |
2956 |
9610 |
6090 |
Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte |
2957 |
9620 |
6668 |
Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte |
3200 |
9630 |
6650 |
Reiskosten Arbeitnehmer |
3220 |
9650 |
6664 |
Reiskosten AN Verpfleg.mehraufwand |
3280 |
9640 |
6650 |
Reiskosten Arbeitnehmer |
3290 |
9660 |
6650 |
Reiskosten Arbeitnehmer |
3910 |
9680 |
6650 |
Reiskosten Arbeitnehmer |
3920 |
9670 |
6650 |
Reiskosten Arbeitnehmer |
Hinweismeldung in der Brutto/Netto-Abrechnung
Vielreisenden Arbeitnehmern z. B. kann die veränderte Darstellung (statt Brutto-Bezüge, Netto-Bezüge) auffallen. Für diesen Fall können Sie ggf. die betroffenen Arbeitnehmer über die Hintergründe der veränderten Darstellungen mit folgendem Hinweistext auf der Brutto/Netto-Abrechnung informieren: ****Information zur veränderten Darstellung der Brutto-Bezüge **** www.datev.de/ebv Dort werden die betroffenen Arbeitnehmer über die veränderte Darstellung informiert. |
5 Neue Lohnarten für Mandanten übertragen
Lohnarten übertragen | |
Voraussetzung:
Auf Mandantenebene Kanzlei | Assistent Lohnarten Kanzlei wählen. Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:
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|
Vorgehen: | |
1 |
Kanzlei | Assistent Lohnarten Kanzlei und die gewünschte Funktion wählen. Schaltfläche Weiter klicken. |
2 |
Um die DATEV-Standardlohnarten in einen Mandanten zu übertragen, die gewünschten Lohnarten wählen und Schaltfläche Weiter klicken. |
3 |
Den gewünschten Mandanten wählen und Schaltfläche Weiter klicken. |
4 |
Die Auswahl Ihrer Lohnarten anhand der Zusammenfassung prüfen und Schaltfläche Fertigstellen klicken. |