Assistent für die Umsatzsteueränderung in DATEV Anwalt classic ausführen
Aktuelle Änderungen |
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02.07.2021 |
Link auf Hilfe-Video im Kapitel 3 Vorgehen gelöscht. |
Stand der folgenden Informationen
Die folgenden Informationen basieren im Wesentlichen auf dem am 29.06.2020 verabschiedeten 2. Corona-Steuerhilfegesetz. Informationen zum 2. Corona-Steuerhilfegesetz finden Sie im Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument lesen Sie, wie den Assistenten für die Umsatzsteueränderung in DATEV Anwalt classic ausführen, um die Mehrwertsteuersätze zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% zu senken und ab dem 01.01.2021von 16% auf 19% bzw. von 5% auf 7% zu erhöhen.
2 Hintergrund
Mit Hilfe des Assistenten werden die offenen Posten und Rechnungen auf den bisherigen Erlöskonten (z.B. 8400) auf neue Konten (Zielkonten, z.B. 8340) übergeleitet, damit der Ausgleich dieser offenen Posten mit dem bis zum 31.12.2020 geltenden Steuersatz erfolgt. Der Regelsteuersatz und der ermäßigte Steuersatz berücksichtigen die ab 01.01.2021 geltenden Steuersätze bei den bisherigen Erlöskonten.
Wenn Sie nach Installation des Service-Releases vor der Ausführung des Assistenten folgende Funktionen mit Datum >= 01.01.2021 erstellen möchten, erhalten Sie folgende Hinweismeldungen:
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Rechnung erstellen oder stornieren
#ABM00999 |
Aktenkonto Nach der letzten USt-Änderung ist der Assistent zur Umsatzsteueränderung noch nicht ausgeführt worden. Bei Geschäftsvorfällen ab dem 01.01.2021 wird daher die Umsatzsteueränderung nicht korrekt berücksichtigt. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument Nr. 1008805. Soll die Rechnung trotzdem erstellt werden? Ja Nein |
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Offene Posten, Zahlungen und Umbuchungen erfassen und stornieren
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Maßnahmen im Schuldnerkonto
#ABM00999 |
Aktenkonto Nach der letzten USt-Änderung ist der Assistent zur Umsatzsteueränderung noch nicht ausgeführt worden. Bei Geschäftsvorfällen ab dem 01.01.2021 wird daher die Umsatzsteueränderung nicht korrekt berücksichtigt. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument Nr. 1008805. Soll der Vorgang fortgesetzt werden? Ja Nein |
Um korrekte Buchungen mit der richtigen Umsatzsteuer zu erzeugen, empfehlen wir, den Vorgang mit Nein abzubrechen und zunächst den Assistenten auszuführen.
Mit Hilfe des Assistenten werden die offenen Posten und Rechnungen auf den bisherigen Erlöskonten (z.B. 8400) auf neue Konten (Zielkonten, z.B. 8410) übergeleitet, damit der Ausgleich dieser offenen Posten mit dem bis zum 30.06.2020 geltenden Steuersatz erfolgt. Der Regelsteuersatz und der ermäßigte Steuersatz berücksichtigen die ab 01.07.2020 geltenden Steuersätze bei den bisherigen Erlöskonten.
Wenn Sie nach Installation des Service-Releases vor der Ausführung des Assistenten folgende Funktionen mit Datum > 30.06.2020 erstellen möchten, erhalten Sie folgende Hinweismeldungen:
-
Rechnung erstellen oder stornieren
#ABM00999 |
Aktenkonto Nach der letzten USt-Änderung ist der Assistent zur Umsatzsteueränderung noch nicht ausgeführt worden. Bei Geschäftsvorfällen ab dem 01.07.2020 wird daher die Umsatzsteueränderung nicht korrekt berücksichtigt. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument Nr. 1008805. Soll die Rechnung trotzdem erstellt werden? Ja Nein |
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Offene Posten, Zahlungen und Umbuchungen erfassen und stornieren
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Maßnahmen im Schuldnerkonto
#ABM00999 |
Aktenkonto Nach der letzten USt-Änderung ist der Assistent zur Umsatzsteueränderung noch nicht ausgeführt worden. Bei Geschäftsvorfällen ab dem 01.07.2020 wird daher die Umsatzsteueränderung nicht korrekt berücksichtigt. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument Nr. 1008805. Soll der Vorgang fortgesetzt werden? Ja Nein |
Um korrekte Buchungen mit der richtigen Umsatzsteuer zu erzeugen, empfehlen wir, den Vorgang mit Nein abzubrechen und zunächst den Assistenten auszuführen.
3 Vorgehen
Achtung Durchführung je Buchungskreis 1mal
Der Assistent für die Umsatzsteueränderung darf je Buchungskreis nur 1mal durchgeführt werden. Die Nicht-Durchführung des Assistenten für die Umsatzsteueränderung kann zu erheblichen Nacharbeiten führen. |
Achtung Abstimmung mit Steuerberater
Halten Sie bei Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung und vor der Anlage neuer Konten Rücksprache mit Ihrem Steuerberater / Ihrer Buchhaltung. |
Achtung Individuelle Steuerschlüssel mit Finanzbuchführung abstimmen
Sie müssen in den Schritten 2 und 3 individuelle Steuerschlüssel für die bisherigen Steuersätze anlegen. Hierfür stehen die individuellen Steuerschlüssel 50-59 zur Verfügung, wenn diese in Ihren Umsatzsteuersätzen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Steuerschlüssel 50 wird i. d. R. für den Umsatzsteuersatz Konstant 16% verwendet und sollte daher nicht verwendet werden. Stimmen Sie die Steuerschlüssel vor Ausführung des Assistenten für die Umsatzsteueränderung mit Ihrer Finanzbuchführung oder Ihrem externen Steuerberater / Buchhalter ab. Sie müssen sicherstellen, dass die Steuerschlüssel nicht für andere Zwecke verwendet werden. Sonst können Buchungsstapel aus DATEV Anwalt classic in DATEV Rechnungswesen nicht korrekt verarbeitet werden. In diesem Fall erhalten Sie ein Fehlerprotokoll oder eine falsche Steuerrechnung. Die individuellen Steuerschlüssel müssen Sie im Nachgang in DATEV Rechnungswesen manuell anlegen: |
Stammdaten Erlösverteilung
Die Stammdaten zur Erlösverteilung werden automatisch angepasst. |
Tipp: Assistent beenden und Einstellungen speichern
Wenn Sie den Assistenten nicht in einem Rutsch komplett durchführen möchten, klicken Sie im Fenster Assistent für die Umsatzsteueränderung auf die Schaltfläche Abbrechen. Beantworten Sie die Sicherheitsfrage Assistent für die Umsatzsteueränderung Wollen Sie die Einstellungen speichern? Ja Nein mit Ja. Dann werden alle bisher vorgenommenen Einstellungen gespeichert und Sie können den Assistenten an der Stelle fortsetzen, an der Sie zuletzt angekommen waren. Ausnahme Wenn Sie mehrere Buchungskreise basierend auf unterschiedlichen Sachkontenrahmen haben, sehen vom Zwischenspeichern der Einstellungen ab. |
3.1 Assistent für die Umsatzsteueränderung starten
Assistent für die Umsatzsteueränderung starten | |
Voraussetzung:
Der Benutzer hat Administrator-Rechte. oder Das Recht Programme | Anwalt | Assistenten | Umsatzsteuerassistenten starten ist in der Rechteverwaltung für den Benutzer freigegeben. |
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Vorgehen: | |
1 |
Auf das Windows-Symbol Das Suchfeld wird angezeigt. ![]() |
2 |
Im Suchfeld phxustassi eingeben. |
3 |
Auf das Suchergebnis phxustassi | Befehl ausführen klicken. ![]() Das Fenster Assistent für die Umsatzsteueränderung wird geöffnet. |
4 |
Hinweise im Fenster Assistent für die Umsatzsteueränderung berücksichtigen. ![]() |
5 |
Auf die Schaltfläche Weiter > klicken. |
6 |
Schritt 1: Grunddaten erfassen durchführen. |
3.2 Umsatzsteuererhöhung (ab 01.01.2021)
Achtung Ausführung erst nach Monatsabschluss Dezember Führen Sie den Assistenten für die Umsatzsteueränderung – Umsatzsteuererhöhung - erst aus, wenn Sie den Monatsabschluss Dezember erstellt haben: Alle Zahlungsvorgänge und Umbuchungen bis zum 31.12.2020 zu Akten sollten erfasst sein. Wenn Sie die Schnittstelle zu DATEV Rechnungswesen nutzen, sollten diese Zahlungsvorgänge und Umbuchungen zudem von DATEV Anwalt classic an DATEV Rechnungswesen übergeben worden sein. |
3.2.1 Voraussetzung: Service-Release oder DATEV-Programme 14.1 installieren
Damit die Umsatzsteuerhöhung in DATEV Anwalt classic erfolgen kann, müssen Sie
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Service-Release DATEV Anwalt classic 11.14 zu DATEV-Programme 14.0 (30.12.2020)*
oder
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DATEV-Programme 14.1 mit DATEV Anwalt classic 11.5 (elektronische Auslieferung ab 30.12.2020)*
installieren.
* Neueste Informationen zur Bereitstellung von DATEV-Programmen: DATEV MyUpdates
DATEV Anwalt classic 11.14 / 11.5 enthält die neuen Umsatzsteuersätze.
Achtung Keine manuellen Einstellungen vornehmen
Wir empfehlen Ihnen, bis dahin keine Vorarbeiten durchzuführen und keine manuellen Einstellungen vorzunehmen. |
3.2.2 Schritt 1: Grunddaten erfassen
Schritt 1: Grunddaten erfassen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Im Schritt 1 Grunddaten erfassen in der Liste Änderung für den Buchungskreis wählen, den Sie umstellen möchten. |
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2 |
In der Gruppe Steuersätze im Feld Datum der USt-Änderung das Datum erfassen, ab dem der neue Umsatzsteuersatz angewendet werden soll: 01.01.2021. |
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3 |
In der Gruppe Regelsteuersatz im Feld Neuer Steuersatz den neuen Steuersatz erfassen: 19,00. |
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4 |
In der Gruppe Ermäßigter Steuersatz das Kontrollkästchen Ermäßigter Steuersatz aktivieren. |
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5 |
Im Feld Neuer Steuersatz den neuen Steuersatz erfassen: 7,00. ![]()
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6 |
Auf die Schaltfläche Weiter > klicken. |
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7 |
Schritt 2: Individuelle Steuerschlüssel für bisherigen Regelsteuersatz wählen durchführen. |
3.2.3 Schritt 2: Individuelle Steuerschlüssel für bisherigen Regelsteuersatz wählen
Im nächsten Schritt werden die Einstellungen für den bisherigen Regelsteuersatz sowie die statistischen Konten angezeigt.
Hier legen Sie einen individuellen Steuerschlüssel Umsatzsteuer und Vorsteuer fest. Stimmen Sie die zu verwendenden Steuerschlüssel mit Ihrer Finanzbuchhaltung oder Ihrem Steuerberater ab.
Steuerschlüssel bewirken in Verbindung mit einem Buchungssatz, dass vom Programm automatisch die Umsatzsteuer oder Vorsteuer errechnet und auf das entsprechende Konto gebucht werden.
Schritt 2: Individuelle Steuerschlüssel für bisherigen Regelsteuersatz wählen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Im Schritt 2 (6) bei DATEV-Schlüssel in der Liste USt einen individuellen Umsatzsteuerschlüssel für den bisherigen Steuersatz wählen. ![]() Dazu die in den Steuersätzen des Buchungskreises verwendeten Umsatzsteuerschlüssel prüfen. Wenn es schon einen USt.-Schlüssel für den USt-Satz Konstant 16% gibt, diesen Schlüssel verwenden. Das ist in der Regel der Schlüssel 50. ![]() oder Den nächsten freien Umsatzsteuerschlüssel verwenden.
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2 |
Empfehlung: Im Schritt 2 (6) bei DATEV-Schlüssel in der Liste VSt keine Auswahl treffen. Grund: Vorsteuerschlüssel für den bisherigen Regelsteuersatz werden nur für rückdatierte Aufwandsbuchungen benötigt. Diese Aufwandsbuchungen sind als reine Sachkontobuchungen nicht Gegenstand des Aktenkontos und daher auch nicht Gegenstand der nachfolgenden Überleitungen. |
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3 |
Auf die Schaltfläche Weiter > klicken. |
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4 |
Schritt 3: Individuelle Steuerschlüssel für bisherigen ermäßigten Steuersatz wählen durchführen. |
3.2.4 Schritt 3: Individuelle Steuerschlüssel für bisherigen ermäßigten Steuersatz wählen
Im nächsten Schritt werden die Einstellungen für den bisherigen ermäßigten Steuersatz sowie die statistischen Konten angezeigt.
Hier legen Sie einen individuellen Steuerschlüssel Umsatzsteuer und Vorsteuer fest. Stimmen Sie die zu verwendenden Steuerschlüssel mit Ihrer Finanzbuchhaltung oder Ihrem Steuerberater ab.
Steuerschlüssel bewirken in Verbindung mit einem Buchungssatz, dass vom Programm automatisch die Umsatzsteuer oder Vorsteuer errechnet und auf das entsprechende Konto gebucht werden.
Schritt 3: Individuelle Steuerschlüssel für bisherigen ermäßigten Steuersatz wählen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Im Schritt 3 (6) bei DATEV-Schlüssel in der Liste USt einen individuellen Umsatzsteuerschlüssel für den bisherigen ermäßigten Steuersatz wählen. ![]() Dazu die in den Steuersätzen verwendeten Umsatzsteuerschlüssel prüfen. Den nächsten freien Umsatzsteuerschlüssel verwenden. z. B. 53 wählen.
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2 |
Empfehlung: Im Schritt 3 (6) bei DATEV-Schlüssel in der Liste VSt keine Auswahl treffen. Grund: Vorsteuerschlüssel für den bisherigen ermäßigten Steuersatz werden nur für rückdatierte Aufwandsbuchungen benötigt. Diese Aufwandsbuchungen sind als reine Sachkontobuchungen nicht Gegenstand des Aktenkontos und daher auch nicht Gegenstand der nachfolgenden Überleitungen. |
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3 |
Auf die Schaltfläche Weiter > klicken. Im Fenster DATEV-Steuerschlüssel werden die von Ihnen in Schritt 2 und Schritt 3 gewählten Steuerschlüssel angezeigt. |
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4 |
Empfehlung: Um die Liste der individuellen Steuerschlüssel zu drucken, im Fenster DATEV-Steuerschlüssel auf das Symbol ![]() |
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5 |
Um das Fenster DATEV-Steuerschlüssel zu schließen, auf die Schaltfläche Schließen klicken. |
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6 |
Schritt 4: Überleitung der Erlöskonten mit bisherigem Regelsteuersatz durchführen. |
3.2.5 Schritt 4: Überleitung der Erlöskonten mit bisherigem Regelsteuersatz
In diesem Schritt werden die Erlöskonten mit dem bisherigen Steuersatz 16% auf neue Konten übergeleitet. Diese Konten benötigen Sie nur dann, wenn Sie ab dem 01.01.2021 den bisherigen Regelsteuersatz i. H. v. 16% verwenden müssen, z. B. für offene Posten, die mit 16% Umsatzsteuer erfasst wurden und die nach dem 01.01.2021 ebenfalls mit 16% Umsatzsteuer ausgeglichen werden.
Ihre bisherigen und zukünftigen regulären Erlöskonten stehen in der linken Spalte. Diese Konten werden ab dem 01.01.2021 automatisch mit 19% Umsatzsteuer bebucht und erhalten in der Beschriftung den Steuersatz 19%.
Schritt 4: Überleitung der Erlöskonten mit bisherigem Regelsteuersatz | |||||
Vorgehen: | |||||
1 |
Im Schritt 4 (6) werden Ihre Erlöskonten mit dem bisherigen Regelsteuersatz 16% mit Konto-Nr. und Bezeichnung in einer Liste ausgegeben. Im Feld Bezeichnung wird die bisherige Bezeichnung für das neue Konto vorbelegt. |
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2 |
In der rechten Spalte Konto-Nr. die Kontonummer erfassen, auf die der bisherige Regelsteuersatz jetzt gebucht werden soll. oder Auf die Schaltfläche Vorschlag unter der Liste klicken, um einen automatischen Vorschlag für ein Zielkonto durch das Programm erstellen zu lassen. Im der rechten Spalte Konto-Nr. wird vom Programm eine Kontonummer vorgeschlagen. Die neuen Umsatzsteuerkonten werden bei der Durchführung des Assistenten automatisch mit der entsprechenden Umsatzsteuer-Automatikfunktion angelegt. ![]()
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3 |
Optional: Wenn die die Kontonummer des Quellkontos der Kontonummer des Zielkontos entspricht, Meldung mit OK bestätigen und Zielkonto ändern.
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4 |
Um die Sachkontenbeschriftung für die bisherigen und zukünftigen Regelsteuersatz-Konten in DATEV Anwalt classic auf den neuen Steuersatz 19% anzupassen, Kontrollkästchen Quellkontenbeschriftung anpassen (16,00%=>19,00%) aktivieren. ![]() In der Bezeichnung des Regelsteuersatz-Kontos wird die Zahl 16 jeweils durch 19 ersetzt, z. B. Erl. n. Geb.ord. 16% USt. = Erl. n. Geb.ord. 19% USt. |
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5 |
Empfehlung: Um die Kontenliste für Ihre Unterlagen zu drucken, auf das Symbol Optional SkyPDF Pro Driver auswählen, um die Liste digital als PDF-Dokument zu speichern. ![]() Die Liste der Konten wird gedruckt / gespeichert. ![]() |
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6 |
Auf die Schaltfläche Weiter > klicken. |
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7 |
Schritt 5: Überleitung der Erlöskonten mit bisherigem ermäßigtem Steuersatz durchführen. |
3.2.6 Schritt 5: Überleitung der Erlöskonten mit bisherigem ermäßigtem Steuersatz
In diesem Schritt werden die Erlöskonten mit dem bisherigen ermäßigten Steuersatz 5% auf neue Konten übergeleitet. Diese benötigen Sie nur dann, wenn Sie ab dem 01.01.2021 den bisherigen ermäßigten Steuersatz i. H. v. 5% verwenden müssen, z. B. für offene Posten, die mit 5% Umsatzsteuer erfasst wurden und die nach dem 01.01.2021 ausgeglichen werden.
Ihre bisherigen und zukünftigen regulären Erlöskonten stehen in der linken Spalte. Diese Konten werden ab dem 01.01.2021 automatisch mit 7% Umsatzsteuer bebucht und erhalten in der Beschriftung den neuen Steuersatz 7%.
Schritt 5: Überleitung der Erlöskonten mit bisherigem ermäßigtem Steuersatz | |||||
Vorgehen: | |||||
1 |
Im Schritt 5 (6) werden Ihre Erlöskonten mit dem bisherigen ermäßigten Steuersatz 5% mit Konto-Nr. und Bezeichnung in einer Liste ausgegeben. Im Feld Bezeichnung wird die bisherige Bezeichnung für das neue Konto vorbelegt. ![]() |
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2 |
In der leeren Spalte Konto-Nr. die Kontonummer erfassen, auf die der bisherige ermäßigte Steuersatz jetzt gebucht werden soll. oder Auf die Schaltfläche Vorschlag unter der Liste klicken, um einen automatischen Vorschlag für ein Zielkonto durch das Programm erstellen zu lassen. Im der rechten Spalte Konto-Nr. wird vom Programm eine Kontonummer vorgeschlagen. Die neuen Umsatzsteuerkonten werden bei der Durchführung des Assistenten automatisch mit der entsprechenden Umsatzsteuer-Automatikfunktion angelegt.
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3 |
Optional: Wenn die die Kontonummer des Quellkontos nicht der Kontonummer des Zielkontos entspricht, Meldung mit OK bestätigen und Zielkonto anpassen.
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4 |
Um die Beschriftung für die bisherigen und zukünftigen ermäßigten Steuersatz-Konten auf den neuen Steuersatz 5% anzupassen, Kontrollkästchen Quellkontenbeschriftung anpassen (5,00%=>7,00%) aktivieren. ![]() In der Bezeichnung des ermäßigten Steuersatz-Kontos wird die Zahl 5 jeweils durch 7 ersetzt, z. B. Sonst. Betr. Erlöse 5% USt = Sonst. Betr. Erlöse 7% USt |
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5 |
Empfehlung: Um die Kontenliste für Ihre Unterlagen zu drucken, auf das Symbol Optional SkyPDF Pro Driver auswählen, um die Liste digital als PDF-Dokument zu speichern. ![]() Die Liste der Konten wird gedruckt / gespeichert. ![]() |
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6 |
Auf die Schaltfläche Weiter > klicken. |
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7 |
Schritt 6: Einstellungen für die Umsatzsteueränderung im Protokoll prüfen und ausführen durchführen. |
3.2.7 Schritt 6: Einstellungen für die Umsatzsteueränderung im Protokoll prüfen und ausführen
Im Schritt 6 (6) können Sie alle im Assistenten bisher vorgenommenen Einstellungen noch einmal prüfen, ggf. Änderungen durchführen und die Umsatzsteueränderung durchführen.
Schritt 6: Einstellungen für die Umsatzsteueränderung im Protokoll prüfen und ausführen | |||||
Vorgehen: | |||||
1 | |||||
2 |
Liste der Einstellungen im Assistenten prüfen. |
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3 |
Empfehlung: Um die Einstellungen für Ihre Unterlagen zu drucken, auf das Symbol Optional SkyPDF Pro Driver auswählen, um das Protokoll digital als PDF-Dokument zu speichern. ![]() Die Einstellungen werden gedruckt / gespeichert. Nehmen Sie den nachfolgenden Ausdruck in Ihre Verfahrensdokumentation Finanzbuchhaltung auf. ![]() |
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4 |
Optional: Wenn Sie die Einstellungen ändern möchten, auf die Schaltfläche < Zurück klicken und Änderungen vornehmen. |
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5 |
Wenn Sie sicher sind, dass Sie alle Einstellungen richtig vorgenommen haben, auf die Schaltfläche Fertig stellen klicken.
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6 |
Meldung mit Ja bestätigen.
Die Umsatzsteueränderungen werden durchgeführt.
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7 |
Meldung mit OK bestätigen.
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8 |
Optional: Schritte für alle in der Kanzlei verwendeten Buchungskreise wiederholen. Dazu Assistent für die Umsatzsteueränderung schließen und neu starten: |
3.2.8 Individuelle Steuerschlüssel in DATEV Rechnungswesen anlegen
Legen Sie im Anschluss die in den Schritten 2 und 3 gewählten individuelle Steuerschlüssel für die bisherigen Steuersätze in DATEV Rechnungswesen manuell an.
Individuelle Steuerschlüssel manuell in DATEV Rechnungswesen anlegen | |||||||||||||||||||
Vorgehen: | |||||||||||||||||||
1 |
Buchführung des Kanzlei-Mandanten in Anwalt classic öffnen (Dok.-Nr. 1003405). |
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2 |
In DATEV Rechnungswesen im Menü Stammdaten auf Steuerschlüssel klicken. ![]() |
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3 |
Im Arbeitsblatt Steuerschlüssel auf + Neuen Steuerschlüssel anlegen klicken. ![]() |
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4 |
Im Fenster Steuerschlüssel anlegen / ändern die Einstellungen für die neuen Steuerschlüssel vornehmen, z. B.
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Die Steuerschlüssel werden in DATEV Rechnungswesen angelegt und in der Liste im Arbeitsblatt Steuerschlüssel angezeigt. ![]() |
3.2.9 Alle Benutzer in Windows abmelden
Bevor Sie wieder mit den neuen Umsatzsteuersätzen in DATEV Anwalt classic arbeiten können, müssen sich alle Benutzer von ihrem Windows System abmelden und wieder anmelden.
Alle Benutzer abmelden | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf das Windows-Symbol |
2 |
Im Menü auf das Symbol |
3 |
Im Menü auf Abmelden klicken. ![]() |
Windows schließt alle Programme, die Sie geöffnet haben. Alle Dateien Ihres Windows-Benutzerkontos werden geschlossen und gesichert. Windows kehrt zum Anmeldedialog zurück. Sie können sich jetzt erneut anmelden und mit den neuen Umsatzsteuersätzen arbeiten. |
3.2.10 Protokoll zur Umsatzsteueränderung nachträglich prüfen
Wenn Sie im Schritt 6 (6) des Assistenten nicht das Protokoll gedruckt haben, aber die Umsatzsteueränderung nachträglich prüfen möchten, können Sie eine Protokoll-Textdatei in Ihrem Datenbestand öffnen.
3.3 Umsatzsteuersenkung (ab 01.07.2020)
Sie möchten die Mehrwertsteuersätze zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% senken.
Achtung Ausführung erst nach Monatsabschluss Juni Führen Sie den Assistenten für die Umsatzsteueränderung erst aus, wenn Sie den Monatsabschluss Juni erstellt haben: Alle Zahlungsvorgänge und Umbuchungen bis zum 30.06.2020 zu Akten sollten erfasst sein. Wenn Sie die Schnittstelle zu DATEV Rechnungswesen nutzen, sollten diese Zahlungsvorgänge und Umbuchungen zudem von DATEV Anwalt classic an DATEV Rechnungswesen übergeben worden sein. |
3.3.1 Schritt 1: Grunddaten erfassen
Schritt 1: Grunddaten erfassen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Im Schritt 1 Grunddaten erfassen in der Liste Änderung für den Buchungskreis wählen, den Sie umstellen möchten. |
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2 |
In der Gruppe Steuersätze im Feld Datum der USt-Änderung das Datum erfassen, ab dem der neue Umsatzsteuersatz angewendet werden soll: 01.07.2020. |
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3 |
In der Gruppe Regelsteuersatz im Feld Neuer Steuersatz den neuen Steuersatz erfassen: 16,00. |
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4 |
Optional: Wenn Sie auch Buchungen mit ermäßigtem Steuersatz erfassen, in der Gruppe ermäßigter Steuersatz das Kontrollkästchen Ermäßigter Steuersatz aktivieren. |
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5 |
Kontrollkästchen Ermäßigter Steuersatz aktivieren und im Feld Neuer Steuersatz den neuen Steuersatz erfassen: 5,00. ![]()
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6 |
Auf die Schaltfläche Weiter > klicken. |
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7 |
Schritt 2: Individuelle Steuerschlüssel für bisherigen Regelsteuersatz wählen durchführen. |
3.3.2 Schritt 2: Individuelle Steuerschlüssel für bisherigen Regelsteuersatz wählen
Im nächsten Schritt werden die Einstellungen für den bisherigen Regelsteuersatz sowie die statistischen Konten angezeigt.
Hier legen Sie einen individuellen Steuerschlüssel Umsatzsteuer und Vorsteuer fest. Stimmen Sie die zu verwendenden Steuerschlüssel mit Ihrer Finanzbuchhaltung oder Ihrem Steuerberater ab.
Steuerschlüssel bewirken in Verbindung mit einem Buchungssatz, dass vom Programm automatisch die Umsatzsteuer oder Vorsteuer errechnet und auf das entsprechende Konto gebucht werden.
Schritt 2: Individuelle Steuerschlüssel für bisherigen Regelsteuersatz wählen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Im Schritt 2 (6) bei DATEV-Schlüssel in der Liste USt einen individuellen Umsatzsteuerschlüssel für den bisherigen Steuersatz wählen. ![]() Dazu die in den Steuersätzen verwendeten Umsatzsteuerschlüssel prüfen und den nächsten freien Umsatzsteuerschlüssel verwenden: z. B. 51 wählen.
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2 |
Empfehlung: Im Schritt 2 (6) bei DATEV-Schlüssel in der Liste VSt keine Auswahl treffen. Grund: Vorsteuerschlüssel für den bisherigen Regelsteuersatz werden nur für rückdatierte Aufwandsbuchungen benötigt. Diese Aufwandsbuchungen sind als reine Sachkontobuchungen nicht Gegenstand des Aktenkontos und daher auch nicht Gegenstand der nachfolgenden Überleitungen. |
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3 |
Auf die Schaltfläche Weiter > klicken. |
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4 |
Schritt 3: Individuelle Steuerschlüssel für bisherigen ermäßigten Steuersatz wählen durchführen. |
3.3.3 Schritt 3: Individuelle Steuerschlüssel für bisherigen ermäßigten Steuersatz wählen
Im nächsten Schritt werden die Einstellungen für den bisherigen Regelsteuersatz sowie die statistischen Konten angezeigt.
Hier legen Sie einen individuellen Steuerschlüssel Umsatzsteuer und Vorsteuer fest. Stimmen Sie die zu verwendenden Steuerschlüssel mit Ihrer Finanzbuchhaltung oder Ihrem Steuerberater ab.
Steuerschlüssel bewirken in Verbindung mit einem Buchungssatz, dass vom Programm automatisch die Umsatzsteuer oder Vorsteuer errechnet und auf das entsprechende Konto gebucht werden.
Schritt 3: Individuelle Steuerschlüssel für bisherigen ermäßigten Steuersatz wählen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Im Schritt 3 (6) bei DATEV-Schlüssel in der Liste USt einen individuellen Umsatzsteuerschlüssel für den bisherigen ermäßigten Steuersatz wählen. ![]() Dazu die in den Steuersätzen verwendeten Umsatzsteuerschlüssel prüfen und den nächsten freien Umsatzsteuerschlüssel verwenden: z. B. 52 auswählen.
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2 |
Empfehlung: Im Schritt 3 (6) bei DATEV-Schlüssel in der Liste VSt keine Auswahl treffen. Grund: Vorsteuerschlüssel für den bisherigen ermäßigten Steuersatz werden nur für rückdatierte Aufwandsbuchungen benötigt. Diese Aufwandsbuchungen sind als reine Sachkontobuchungen nicht Gegenstand des Aktenkontos und daher auch nicht Gegenstand der nachfolgenden Überleitungen. |
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3 |
Auf die Schaltfläche Weiter > klicken. Im Fenster DATEV-Steuerschlüssel werden die von Ihnen in Schritt 2 und Schritt 3 gewählten Steuerschlüssel angezeigt. |
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4 |
Empfehlung: Um die Liste der individuellen Steuerschlüssel zu drucken, im Fenster DATEV-Steuerschlüssel auf das Symbol ![]() |
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5 |
Um das Fenster DATEV-Steuerschlüssel zu schließen, auf die Schaltfläche Schließen klicken. |
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6 |
Schritt 4: Überleitung der Erlöskonten mit bisherigem Regelsteuersatz durchführen. |
3.3.4 Schritt 4: Überleitung der Erlöskonten mit bisherigem Regelsteuersatz
In diesem Schritt werden die Erlöskonten mit dem bisherigen Steuersatz 19% auf neue Konten übergeleitet. Diese Konten benötigen Sie nur dann, wenn Sie zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 den bisherigen Regelsteuersatz i. H. v. 19% verwenden müssen, z. B. für offene Posten, die mit 19% Umsatzsteuer erfasst wurden und die nach dem 01.07.2020 ebenfalls mit 19% Umsatzsteuer ausgeglichen werden.
Ihre bisherigen und zukünftigen regulären Erlöskonten stehen in der linken Spalte. Diese Konten werden zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 automatisch mit 16% Umsatzsteuer bebucht und erhalten in der Beschriftung den neuen Steuersatz 16%.
Schritt 4: Überleitung der Erlöskonten mit bisherigem Regelsteuersatz | |||||
Vorgehen: | |||||
1 |
Im Schritt 4 (6) werden Ihre Erlöskonten mit dem bisherigen Regelsteuersatz 19% mit Konto-Nr. und Bezeichnung in einer Liste ausgegeben. Im Feld Bezeichnung wird die bisherige Bezeichnung für das neue Konto vorbelegt. ![]() |
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2 |
In der rechten Spalte Konto-Nr. die Kontonummer erfassen, auf die der bisherige Regelsteuersatz jetzt gebucht werden soll. oder Auf die Schaltfläche Vorschlag unter der Liste klicken, um einen automatischen Vorschlag für ein Zielkonto durch das Programm erstellen zu lassen. Im der rechten Spalte Konto-Nr. wird vom Programm eine Kontonummer vorgeschlagen. Die neuen Umsatzsteuerkonten werden bei der Durchführung des Assistenten automatisch mit der entsprechenden Umsatzsteuer-Automatikfunktion angelegt.
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3 |
Optional: Wenn die die Kontonummer des Quellkontos der Kontonummer des Zielkontos entspricht, Meldung mit OK bestätigen und Zielkonto ändern.
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4 |
Um die Sachkontenbeschriftung für die bisherigen und zukünftigen Regelsteuersatz-Konten in DATEV Anwalt classic auf den neuen Steuersatz 16% anzupassen, Kontrollkästchen Quellkontenbeschriftung anpassen (19,00%=>16,00%) aktivieren. ![]() In der Bezeichnung des Regelsteuersatz-Kontos wird die Zahl 19 jeweils durch 16 ersetzt, z. B. Erl. n. Geb.ord. 19% USt. = Erl. n. Geb.ord. 16% USt. |
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5 |
Empfehlung: Um die Kontenliste für Ihre Unterlagen zu drucken, auf das Symbol Optional SkyPDF Pro Driver auswählen, um die Liste digital als PDF-Dokument zu speichern. ![]() Die Liste der Konten wird gedruckt / gespeichert. ![]() |
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6 |
Auf die Schaltfläche Weiter > klicken. |
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7 |
Schritt 5: Überleitung der Erlöskonten mit bisherigem ermäßigtem Steuersatz durchführen. |
3.3.5 Schritt 5: Überleitung der Erlöskonten mit bisherigem ermäßigtem Steuersatz
In diesem Schritt werden die Erlöskonten mit dem bisherigen ermäßigten Steuersatz 7% auf neue Konten übergeleitet. Diese benötigen Sie nur dann, wenn Sie zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 den bisherigen ermäßigten Steuersatz i. H. v. 7% verwenden müssen, z. B. für offene Posten, die mit 7% Umsatzsteuer erfasst wurden und die nach dem 01.07.2020 ausgeglichen werden.
Ihre bisherigen und zukünftigen regulären Erlöskonten stehen in der linken Spalte. Diese Konten werden zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 automatisch mit 5% Umsatzsteuer bebucht und erhalten in der Beschriftung den neuen Steuersatz 5%.
Schritt 5: Überleitung der Erlöskonten mit bisherigem ermäßigtem Steuersatz | |||||
Vorgehen: | |||||
1 |
Im Schritt 5 (6) werden Ihre Erlöskonten mit dem bisherigen ermäßigten Steuersatz 7% mit Konto-Nr. und Bezeichnung in einer Liste ausgegeben. Im Feld Bezeichnung wird die bisherige Bezeichnung für das neue Konto vorbelegt. ![]() |
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2 |
In der leeren Spalte Konto-Nr. die Kontonummer erfassen, auf die der bisherige Regelsteuersatz jetzt gebucht werden soll. oder Auf die Schaltfläche Vorschlag unter der Liste klicken, um einen automatischen Vorschlag für ein Zielkonto durch das Programm erstellen zu lassen. Im der rechten Spalte Konto-Nr. wird vom Programm eine Kontonummer vorgeschlagen. Die neuen Umsatzsteuerkonten werden bei der Durchführung des Assistenten automatisch mit der entsprechenden Umsatzsteuer-Automatikfunktion angelegt.
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3 |
Optional: Wenn die die Kontonummer des Quellkontos nicht der Kontonummer des Zielkontos entspricht, Meldung mit OK bestätigen und Zielkonto anpassen.
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4 |
Um die Beschriftung für die bisherigen und zukünftigen ermäßigten Steuersatz-Konten auf den neuen Steuersatz 5% anzupassen, Kontrollkästchen Quellkontenbeschriftung anpassen (7,00%=>5,00%) aktivieren. ![]() In der Bezeichnung des ermäßigten Steuersatz-Kontos wird die Zahl 7 jeweils durch 5 ersetzt, z. B. EV Sonstige betriebl. Erlöse erm. 7% USt = EV Sonstige betriebl. Erlöse erm. 5% USt. |
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5 |
Empfehlung: Um die Kontenliste für Ihre Unterlagen zu drucken, auf das Symbol Optional SkyPDF Pro Driver auswählen, um die Liste digital als PDF-Dokument zu speichern. ![]() Die Liste der Konten wird gedruckt / gespeichert. ![]() |
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6 |
Auf die Schaltfläche Weiter > klicken. |
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7 |
Schritt 6: Einstellungen für die Umsatzsteueränderung im Protokoll prüfen und ausführen durchführen. |
3.3.6 Schritt 6: Einstellungen für die Umsatzsteueränderung im Protokoll prüfen und ausführen
Im Schritt 6 (6) können Sie alle im Assistenten bisher vorgenommenen Einstellungen noch einmal prüfen, ggf. Änderungen durchführen und die Umsatzsteueränderung durchführen.
Schritt 6: Einstellungen für die Umsatzsteueränderung im Protokoll prüfen und ausführen | |||||
Vorgehen: | |||||
1 | |||||
2 |
Liste der Einstellungen im Assistenten prüfen. |
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3 |
Empfehlung: Um die Einstellungen für Ihre Unterlagen zu drucken, auf das Symbol Optional SkyPDF Pro Driver auswählen, um das Protokoll digital als PDF-Dokument zu speichern. ![]() Die Einstellungen werden gedruckt / gespeichert. Nehmen Sie den nachfolgenden Ausdruck in Ihre Verfahrensdokumentation Finanzbuchhaltung auf. ![]() |
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4 |
Optional: Wenn Sie die Einstellungen ändern möchten, auf die Schaltfläche < Zurück klicken und Änderungen vornehmen. |
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5 |
Wenn Sie sicher sind, dass Sie alle Einstellungen richtig vorgenommen haben, auf die Schaltfläche Fertig stellen klicken.
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6 |
Meldung mit Ja bestätigen.
Die Umsatzsteueränderungen werden durchgeführt.
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7 |
Meldung mit OK bestätigen.
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8 |
Optional: Schritte für alle in der Kanzlei verwendeten Buchungskreise wiederholen. Dazu Assistent für die Umsatzsteueränderung schließen und neu starten: |
3.3.7 Individuelle Steuerschlüssel in DATEV Rechnungswesen anlegen
Legen Sie im Anschluss die in den Schritten 2 und 3 gewählten individuelle Steuerschlüssel für die bisherigen Steuersätze in DATEV Rechnungswesen manuell an.
Individuelle Steuerschlüssel manuell in DATEV Rechnungswesen anlegen | |||||||||||||||||||
Vorgehen: | |||||||||||||||||||
1 |
Buchführung des Kanzlei-Mandanten in Anwalt classic öffnen (Dok.-Nr. 1003405). |
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2 |
In DATEV Rechnungswesen im Menü Stammdaten auf Steuerschlüssel klicken. ![]() |
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3 |
Im Arbeitsblatt Steuerschlüssel auf + Neuen Steuerschlüssel anlegen klicken. ![]() |
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4 |
Im Fenster Steuerschlüssel anlegen / ändern die Einstellungen für die neuen Steuerschlüssel vornehmen, z. B.
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Die Steuerschlüssel werden in DATEV Rechnungswesen angelegt und in der Liste im Arbeitsblatt Steuerschlüssel angezeigt. ![]() |
3.3.8 Alle Benutzer in Windows abmelden
Bevor Sie wieder mit den neuen Umsatzsteuersätzen in DATEV Anwalt classic arbeiten können, müssen sich alle Benutzer von ihrem Windows System abmelden und wieder anmelden.
Alle Benutzer abmelden | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf das Windows-Symbol |
2 |
Im Menü auf das Symbol |
3 |
Im Menü auf Abmelden klicken. ![]() |
Windows schließt alle Programme, die Sie geöffnet haben. Alle Dateien Ihres Windows-Benutzerkontos werden geschlossen und gesichert. Windows kehrt zum Anmeldedialog zurück. Sie können sich jetzt erneut anmelden und mit den neuen Umsatzsteuersätzen arbeiten. |
3.3.9 Protokoll zur Umsatzsteueränderung nachträglich prüfen
Wenn Sie im Schritt 6 (6) des Assistenten nicht das Protokoll gedruckt haben, aber die Umsatzsteueränderung nachträglich prüfen möchten, können Sie eine Protokoll-Textdatei in Ihrem Datenbestand öffnen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Assistenten zur Umsatzsteueränderung erst nach Installation des Service-Releases DATEV Anwalt classic 10.58 (07.08.2020) ausgeführt haben.