Qualifizierte Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durchführen
Datum |
Änderung im Dokument |
23.06.2025 |
Hinweis zum Bestätigungsverfahren für ausländische USt-IdNr. aktualisiert:
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1 Über dieses Dokument
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bietet die Möglichkeit, die ausländische USt-IdNr. zu prüfen.
Sie können die Prüfung der USt-IdNr. auch über das DATEV-Rechenzentrum durchführen.
In diesem Dokument erhalten Sie:
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Informationen zum gesetzlichen Hintergrund zur Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
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Die Beschreibung der Durchführung qualifizierter und einfacher Einzelprüfungen und Sammelprüfungen über das DATEV-Rechenzentrum in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen.
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Informationen, wo die Prüfungen protokolliert werden.
2 Hintergrund
Innerhalb der Europäischen Union dient eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) als Nachweis der Unternehmereigenschaft.
Der Rechnungssteller kann sich dabei nicht auf die Angaben des Dienstleistungsempfängers verlassen.
Für gewerbliche Kunden anderer EU-Mitgliedstaaten können Rechnungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Mehrwertsteuer (netto) gestellt werden. Dabei obliegt dem Rechnungssteller der Nachweis, ob es sich beim Leistungsempfänger oder Lieferungsempfänger um einen Unternehmer oder um eine Privatperson handelt.
Bestätigungsverfahren für ausländische USt-IdNr.
Nachweisführung im Bestätigungsverfahren für ausländische USt-IdNr. nach dem 31.12.2020:
Bestätigungsverfahren für ausländische USt-IdNr. ab 20.07.2025 ausschließlich über Online-Abfragen möglich:
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Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit)
Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie im Dokument: |
3 Vorgehen
Anzeige und Übernahme der USt-IdNr. aus den Geschäftspartnerstammdaten in den Buchungssatz
im Belege buchen
Bei EU-Buchungen wird die in den Geschäftspartnerstammdaten gespeicherte USt-IdNr. in den Buchungssatz übernommen und gespeichert. Die USt-IdNr. wird dadurch immer im Belege buchen in der Primanota-Ansicht und in anderen Auswertungen in der Spalte EU-Informationen (ggf. Spalte aktivieren erforderlich) angezeigt. Im Zeitpunkt der Buchung des Geschäftsvorfalls kann die USt-IdNr. damit geprüft werden. Voraussetzungen:
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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bietet die Möglichkeit, die ausländische USt-IdNr. zu prüfen.
Sie können die Prüfung der USt-IdNr. auch über die DATEV-Rechnungswesen-Programme über das DATEV-Rechenzentrum durchführen.
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Qualifizierte Prüfung der USt-IdNr. :
Die qualifizierte Prüfung der USt-IdNr. erfolgt prüfungssicher über die XML-RPC-Schnittstelle.
Bei der qualifizierten Prüfung werden die Angaben des Geschäftspartners, (z. B. Firmenname und Ort), mit den Angaben in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaats abgeglichen.
Gibt es mehrere Geschäftspartneradressen, gilt folgende Prüfreihenfolge:
1. Straße der Korrespondenzadresse (ersatzweise)
2. Straße der Rechnungsadresse (ersatzweise)
3. Straße der Hauptstraßenadresse/Hauptpostfachadresse (ersatzweise)
4. Straße der Geschäftsleitungsadresse
Sind alle Voraussetzungen der qualifizierten Prüfung erfüllt, erfolgt automatisch eine qualifizierte Prüfung. Wird mindestens ein Punkt nicht erfüllt, erfolgt automatische die einfache Prüfung.
Die Prüfung ist direkt bei der Erfassung oder Änderung der Personenkonten-Stammdaten (Debitoren, Kreditoren) möglich.
Eine andere Möglichkeit ist alle USt-IdNr. eines Meldezeitraums der Zusammenfassenden Meldung (ZM) zu prüfen. Voraussetzung hierfür ist, dass in den entsprechenden Personenkonten-Stammdaten der Adressatentyp Unternehmen angelegt ist. Das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb weniger Sekunden vor.
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Einfache Prüfung der USt-IdNr. :
Die Prüfung der einfachen Bestätigungsanfrage bezieht sich darauf, ob die USt-IdNr. existiert und ob diese gültig ist.
Die Prüfung ist direkt bei der Erfassung oder Änderung der Personenkonten-Stammdaten (Debitoren, Kreditoren) möglich.
Eine andere Möglichkeit ist das DATEV-Sammelverfahren, in dem alle USt-IdNr. eines Meldezeitraums der Zusammenfassenden Meldung (ZM) geprüft werden können. Das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb weniger Sekunden vor.
Bei Buchungen einer USt-IdNr. über den Buchungssatz ohne Debitor oder bei Nutzung von Diversen-Debitoren (dann fehlen die Mindestangaben des Geschäftspartners), erfolgt ausschließlich eine einfache Prüfung über die Zusammenfassende Meldung.
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Protokollierung der durchgeführten Prüfungen
Zur besseren Nachvollziehbarkeit werden die Ergebnisse aller durchgeführten Prüfungen im USt-IdNr.-Prüfprotokoll dokumentiert.
3.1 Qualifizierte Prüfung der USt-IdNr.
Wählen Sie ein Vorgehen:
Kosten für die Durchführung der qualifizierten Prüfung der USt-IdNr.
Für Mandantenbestände, die im DATEV-Rechenzentrum archiviert sind, entstehen für die qualifizierte Prüfung der USt-IdNr. keine Zusatzkosten. Die Prüfung ist Bestandteil der IT-Service- und Sicherheitspauschale. Für Mandantenbestände, die nicht im DATEV-Rechenzentrum archiviert sind, wird die qualifizierte Prüfung der USt-IdNr. berechnet. Aktuelle Preise finden Sie hier: DATEV-Preisliste (Art.-Nr. 11312).
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3.1.1 Qualifizierte „Einzelprüfung“ durchführen
Qualifizierte Prüfung in den Personenkonten-Stammdaten durchführen | |||
Voraussetzung:
Die Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum ist aktiv. Bei der qualifizierten Prüfung werden die Angaben des Geschäftspartners, (z. B. Firmenname und Ort), mit den Angaben in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaats abgeglichen. Die qualifizierte Prüfung der USt-IdNr. erfolgt prüfungssicher über die XML-RPC-Schnittstelle. Voraussetzungen unter Stammdaten | Mandantendaten:
Voraussetzungen unter Stammdaten | Debitoren | Debitorenstammdaten:
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Vorgehen: | |||
1 |
Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen. |
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2 |
Im Menü: Stammdaten | Debitoren | Debitorenstammdaten wählen. oder Im Menü: Stammdaten | Kreditoren | Kreditorenstammdaten wählen. |
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3 |
Im Arbeitsblatt Debitorenstammdaten oder Kreditorenstammdaten:
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4 |
Im Fenster Geschäftspartner bearbeiten:
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5 |
Im Fenster USt-IdNr. Prüfung:
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Das Ergebnis der Prüfung wird im Fenster USt-IdNr. Prüfung in der Spalte Letzte Prüfung angezeigt und textlich erläutert. |
3.1.2 Qualifizierte „Sammelprüfung“ durchführen
Qualifizierte Sammelprüfung für einen ZM-Meldezeitraum durchführen | |||
Voraussetzung:
Die Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum ist aktiv. Bei der qualifizierten Prüfung werden die Angaben des Geschäftspartners, (z. B. Firmenname und Ort), mit den Angaben in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaats abgeglichen. Die qualifizierte Prüfung der USt-IdNr. erfolgt prüfungssicher über die XML-RPC-Schnittstelle. Voraussetzungen unter Stammdaten | Mandantendaten:
Voraussetzungen unter Stammdaten | Debitoren | Debitorenstammdaten:
Voraussetzungen unter Auswertungen | Finanzbuchführung | Zusammenfassende Meldung:
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Vorgehen: | |||
1 |
Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen. |
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2 |
Im Menü: Auswertungen | Finanzbuchführung | Zusammenfassende Meldung wählen. |
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3 |
Im Arbeitsblatt ZM:
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4 |
Im Fenster USt-IdNr. Prüfung:
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Das Ergebnis der Prüfung wird im Fenster USt-IdNr. Prüfung in der Spalte Letzte Prüfung angezeigt und textlich erläutert. |
3.2 Einfache Prüfung der USt-IdNr.
Kosten für die Durchführung der einfachen Prüfung der USt-IdNr.
Die einfache Prüfung (Bestätigungsanfrage) der USt-IdNr. ist kostenlos. |
3.2.1 Einfache „Einzelprüfung“ durchführen
Einfache Prüfung in den Personenkonten-Stammdaten durchführen | |
Voraussetzung:
Die Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum ist aktiv. Die Prüfung der einfachen Bestätigungsanfrage bezieht sich darauf, ob die USt-IdNr. existiert und ob diese gültig ist. Voraussetzungen unter Stammdaten | Mandantendaten:
Voraussetzungen unter Stammdaten | Debitoren | Debitorenstammdaten:
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Vorgehen: | |
1 |
Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen. |
2 |
Im Menü: Stammdaten | Debitoren | Debitorenstammdaten wählen. oder Im Menü: Stammdaten | Kreditoren | Kreditorenstammdaten wählen. |
3 |
Im Arbeitsblatt Debitorenstammdaten oder Kreditorenstammdaten:
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4 |
Im Fenster Geschäftspartner bearbeiten:
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5 |
Im Fenster USt-IdNr. Prüfung:
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Das Ergebnis der Prüfung wird im Fenster USt-IdNr. Prüfung in der Spalte Letzte Prüfung angezeigt und textlich erläutert. |
3.2.2 Einfache „Sammelprüfung“ durchführen
Einfache Sammelprüfung für einen ZM-Meldezeitraum durchführen | |
Voraussetzung:
Die Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum ist aktiv. Die Prüfung der einfachen Bestätigungsanfrage bezieht sich darauf, ob die USt-IdNr. existiert und ob diese gültig ist. Voraussetzungen unter Stammdaten | Mandantendaten:
Voraussetzungen unter Stammdaten | Debitoren | Debitorenstammdaten:
Voraussetzungen unter Auswertungen | Finanzbuchführung | Zusammenfassende Meldung:
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Vorgehen: | |
1 |
Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen. |
2 |
Im Menü: Auswertungen | Finanzbuchführung | Zusammenfassende Meldung wählen. |
3 |
Im Arbeitsblatt ZM:
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4 |
Im Fenster USt-IdNr. Prüfung:
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Das Ergebnis der Prüfung wird im Fenster USt-IdNr. Prüfung in der Spalte Letzte Prüfung angezeigt und textlich erläutert. Um die Details zum Prüfergebnis zu erhalten, klappen Sie die erste Spalte auf. |
3.3 Protokollierung der durchgeführten Prüfungen
USt-IdNr. Prüfprotokoll öffnen | |
Voraussetzung:
Einzel- oder Sammelprüfungen wurden durchgeführt. |
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Vorgehen: | |
1 |
Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen. |
2 |
Im Menü: Auswertungen | Finanzbuchführung | USt-IdNr. Prüfprotokoll wählen. |
3 |
Im Arbeitsblatt USt-IdNr. Prüfprotokoll:
![]() Bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummern wenden Sie sich zur Klärung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Kontaktdaten entnehmen Sie der Internetseite des BZSt: www.bzst.de. |