Rechtsbeistand
Ein Rechtsbeistand ist nur zur
außergerichtlichen Beratung im Rahmen der ihm durch das Amtsgericht erteilten
Erlaubnis berechtigt.
Ausländische Rechtsanwälte
Hier finden Sie Anwälte aus Mitgliedsstaaten der europäischen Union. Sie
dürfen unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates auch im deutschen
Recht (auch vor Gericht) beraten und vertreten. Anwälte aus anderen
Staaten (z. B. USA) dürfen lediglich im Recht ihres Herkunftsstaates und im
internationalen Recht außergerichtlich beraten und vertreten.