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DATEV bietet Lösungen für ...
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Fachbeitrag
Der Austausch von Rechnungsdaten über eine Plattform bietet große Chancen für die Digitalisierung und wird voraussichtlich ab 2028 gesetzlich verpflichtend. Mit einer Registrierung auf der DATEV E-Rechnungsplattform sind Sie für zukünftige gesetzliche Vorgaben gerüstet. Lesen Sie, wie Sie sich ab sofort einfach und schnell auf der E-Rechnungsplattform von DATEV anmelden. Und welche Vorteile Sie haben: So können Sie bereits ab 2025 das geplante Empfangspostfach nutzen und langfristig von der optimalen Vernetzung mit Geschäftspartnern profitieren.
Dass die E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 kommt, ist längst klar. Voraussichtlich ab 2028 planen die Finanzbehörden zusätzlich ein Meldesystem, das die relevanten elektronischen Rechnungsdaten umgehend an die Finanzverwaltung weitergibt. Das heißt, zu jeder versendeten E-Rechnung muss dann ein Meldedatensatz erzeugt und an das Finanzamt übermittelt werden.
Damit dies reibungslos und koordiniert geschehen kann, werden zu diesem Zeitpunkt alle E-Rechnungen zwingend über Plattformen abgewickelt werden müssen. Mit der E-Rechnungsplattform bereitet DATEV sich und alle Mitglieder frühzeitig auf diesen Schritt vor und schafft damit ein zukunftssicheres Angebot, das perspektivisch für den Rechnungsempfang, den Rechnungsversand und die zu erwartenden verpflichtenden Meldungen an die Finanzverwaltung genutzt werden kann.
Durch die Vernetzung mit Geschäftspartnern auf der E-Rechnungsplattform können die Rechnungswesenprozesse weiter digitalisiert werden. Alle Informationen, die beide Seiten für digitale und zunehmend automatisierte Rechnungswesenprozesse benötigen, lassen sich darüber komfortabel austauschen. Das fördert die Zusammenarbeit zwischen Ihrer Kanzlei, Ihren Geschäftspartnern und Ihren Mandantinnen und Mandanten und erschließt Ihnen einen schnellen Zugangsweg zu allen relevanten Informationen, die für die Beratung Ihrer Mandanten wichtig sind.
Zunächst steht die neu geschaffene DATEV E-Rechnungsplattform als Basisversion bereit. Weitere Funktionen werden Schritt für Schritt hinzukommen. Zur Nutzung der E-Rechnungsplattform ist eine Registrierung notwendig. Registrieren können Sie sich als DATEV-Mitglied ebenso wie auch Ihre Mandanten – und alle anderen Unternehmen.
Wer bereits bestehende DATEV-Lösungen zur Rechnungsschreibung nutzt, hat vorerst keinen Handlungsdruck. Empfehlenswert ist die frühzeitige Registrierung dennoch, denn nur so können Sie das für 2025 geplante Empfangspostfach nutzen. Dieses wird als digitaler Briefkasten und als Basis für reibungslose und zukunftssichere Prozesse rund um die Rechnungsverarbeitung dienen.
Für Sie als DATEV-Mitglied ist der Registrierungsprozess besonders einfach gestaltet und kann in wenigen Schritten durchgeführt werden:
Weisen Sie auch Ihre Mandanten frühzeitig auf die Registrierung auf der E-Rechnungsplattform hin. Dazu können Sie ganz einfach die Kurz-URL go.datev.de/e-rechungsplattform-registrierung verschicken.
Die Registrierung ist kostenfrei und beinhaltet neben dem frühzeitigen Zugriff auf künftige Funktionen auch regelmäßige Informationen über alle relevanten Entwicklungen rund um die E-Rechnung und den Fortschritt des Meldesystems.
Jetzt registrierenÜber Schnittstellen werden die DATEV-Lösungen (zum Beispiel DATEV Eigenorganisation oder DATEV Unternehmen online), die Sie und Ihre Mandanten im Kontext der E-Rechnung bereits nutzen, an die Plattform angebunden. Da die Plattform als offenes Ökosystem konzipiert ist, wird es perspektivisch auch möglich sein, rechnungsschreibende Programme, ERP- und Branchensoftware sowie Dokumenten-Management-Systeme anderer Hersteller, die von Ihrer Mandantschaft genutzt werden, an die E-Rechnungsplattform anzubinden. Damit wird die Plattform optimal in die kollaborativen Prozesse zwischen den Steuerberatungskanzleien und Ihren Mandanten integriert und Nutzer von Drittsoftware können automatisch vom komfortablen Datenaustausch mit der Steuerkanzlei profitieren.
Zum Jahreswechsel 2024 / 2025 ist die Freigabe des DATEV E-Rechnungspostfachs mit Funktionen zum Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen geplant. Über Schnittstellen wird sichergestellt, dass Kanzleien die Funktionen des Postfachs in ihrer gewohnten Umgebung (zum Beispiel DATEV E-Rechnungsschreibung, DATEV Unternehmen online oder eine Partnerlösung) nutzen können.
Bis 2028 wird die DATEV E-Rechnungsplattform zu einer umfassenden Anwendung ausgebaut, die den staatlichen Anforderungen entspricht und damit den Versand und Empfang von E-Rechnungen sowie die Umsatzsteuer-Meldung für die Nutzer der Plattform übernimmt. Die Plattform wird dann vor allem im Zusammenspiel mit den weiteren DATEV-Lösungen zum zentralen Dreh- und Angelpunkt für den Rechnungsein- und -ausgang sowie für die Pflichtmeldungen ans Finanzamt.
Mit der Online-Plattform DATEV MyMarketing bestellen Sie einfach und schnell passende Angebote für die Kommunikation mit Ihren Mandanten, die Sie leicht für Ihre Zwecke individualisieren können.
Zum Thema E-Rechnung haben wir unterschiedliche Vermarktungsmedien für Sie zusammengestellt: Banner für Ihre Website, Präsentation für Ihre Mandanten, Broschüren zur Einführung der E-Rechnung bei Ihren Mandanten.
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