E-Rechnung - gesetzliche Regelungen

Elektronische Rechnungen bieten viele Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Rechnungen auf Papier oder als Belegbild. Die Umstellung ist allerdings oft nicht ganz einfach. Lesen Sie hier, was Sie über elektronische Rechnungen wissen sollten.

E-Rechnung - Definition

Laut den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 ist eine E-Rechnung eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen wird sowie in einem Format vorliegt, das die automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Rein bildhafte Rechnungen (beispielsweise PDF-Dateien) sind somit keine E-Rechnungen, da sie nicht automatisiert beim Rechnungsempfänger verarbeitet werden können. Sie entsprechen dem Belegbild der Originalrechnung und unterscheiden sich von einer Papierrechnung nur dadurch, dass sie als Bilddatei elektronisch per E-Mail verschickt werden. Für die Verarbeitung besteht kein Unterschied: beide Rechnungen werden behandelt wie digitalisierte Papierrechnungen.

Wann eine E-Rechnung erstellt werden muss

Wenn Sie Lieferant eines öffentlichen Auftraggebers des Bundes oder der Länder Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg oder Saarland sind oder wenn Ihr öffentlicher Auftraggeber Sie dazu auffordert, sind Sie verpflichtet, eine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55 zu erstellen. Diese Verpflichtung gilt ab dem 01.04.2023 auch für Mecklenburg-Vorpommern und ab 2024 auch für Rheinland-Pfalz und Hessen.

Darüber hinaus fordern bereits heute viele Unternehmen von ihren Lieferanten elektronische Rechnungen mit strukturierten Rechnungsinformationen.

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E-Rechnung - Ihr Nutzen

Lesen Sie, welche Vorteile Ihnen die E-Rechnung bietet und wie DATEV Sie bei der Einführung unterstützt:

E-Rechnung mit DATEV

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