EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) schafft europaweit einheitliche Regelungen für den Markt der Zahlungsdienstleister. In Deutschland wurde PSD2 unter der Bezeichnung ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) in nationales Recht umgesetzt und ist seit dem 13.01.2018 in Kraft.

Laut ZAG dürfen nur Zahlungsdienstleister das PIN/TAN-Verfahren in Deutschland anbieten, die durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beaufsichtigt werden. Um unseren Anwendern dieses Verfahren anbieten zu können, wickeln wir das PIN/TAN-Verfahren seit September 2019 über den Zahlungsdienstleister finAPI GmbH ab.

Nach einer Übergangsfrist für beteiligte Marktteilnehmer (Banken und Zahlungsdienstleister) sind mittlerweile alle Aspekte des PSD2/ZAG weitflächig umgesetzt. Für DATEV-Kunden bedeutet das, dass die meisten Banken über die PSD2-konforme Schnittstelle (XS2A) mit dem PIN/TAN-Verfahren in den Programmen DATEV Zahlungsverkehr und Bank online angebunden sind.

Es ist uns kein Termin bekannt, bis zu dem alle Banken die PSD2-konforme Schnittstelle nutzen müssen. Grundsätzlich gilt jedoch: Sobald die BaFin eine Bank in die Marktbewährungsphase aufnimmt, muss diese Bank zusammen mit dem Drittanbieter (z. B. finAPI GmbH) alle ihre Kunden auf die PSD2-konforme Schnittstelle umstellen.

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