B2B: Aktuelle gesetzliche Informationen

E-Rechnung – Entwicklung für Europa

Auch auf europäischer Ebene gibt es eine Initiative zur Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich und eines Meldesystems, genannt ViDA.

Schmuckbild zeigt das Logo der EU mit einem Paragraphenicon in der Mitte.

Die EU-Kommission veröffentlichte am 8. Dezember 2022 ihren Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, Richtlinie 2006/112/EG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnungen im Rahmen der Initiative "VAT in the Digital Age", kurz ViDA. Der Entwurf besteht aus drei Säulen:

  1. Modernisierung der Mehrwertsteuerpflichten

  2. Mehrwertsteuerregelungen für die Plattformwirtschaft

  3. Einführung einer einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung 

Die erste Säule “Modernisierung der Mehrwertsteuerpflichten" beinhaltet im Allgemeinen Regelungen zu Meldepflichten von umsatzsteuerrelevanten Informationen und die verpflichtende Ausstellung von elektronischen Rechnungen bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen. Diese Neuerung besitzt für das Thema E-Rechnung die größte Relevanz.

Infolgedessen würden sich für Europa u.a. folgende Änderungen ergeben:

  • Zusammenfassende Meldung abgeschafft

    Die E-Rechnung ist spätestens zwei Tage nach der Entstehung des Geschäftsvorfalls auszustellen und anschließend sind die meldepflichtigen Informationen der E-Rechnung innerhalb von zwei Tagen an eine zentrale EU-Plattform zu melden. In diesem Zuge wird die Zusammenfassende Meldung abgeschafft.

  • Sammelrechnungen nicht mehr erlaubt

    Der Rechnungsempfänger hat nach Empfang der Rechnung ebenfalls zwei Tage Zeit, die meldepflichtigen Informationen an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Damit sind Sammelrechnungen zukünftig nicht mehr erlaubt. Die verkürzte Meldefrist erleichtert dem Fiskus den Abgleich zwischen den Daten des Rechnungsstellers und denen des Rechnungsempfängers und sorgt für die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs.

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