- Startseite
- Aktuelles
- Gesetzliche Themen
- E-Rechnung - Neue Entwicklungen und gesetzliche Regelungen
- B2G: Wann eine E-Rechnung erstellt werden muss
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Aktuelle gesetzliche Informationen
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es hinsichtlich des Empfangs und der Erstellung von E-Rechnungen im Bereich B2G (Business-to-Government) keine einheitliche Regelung in Deutschland. Hintergrund ist, dass sowohl jedes Bundesland als auch der Bund eigene Rechnungsverordnungen haben und darin die entsprechenden Verpflichtungen geregelt sind.
Derzeit bestehen im B2G-Bereich folgende Verpflichtungen:
Die EU legte mit der am 26. Mai 2014 in Kraft getretenen Richtlinie 2014/55/EU den Rahmen für ein einheitliches Vorgehen bei der Übermittlung von Rechnungen an die öffentlichen Verwaltungen fest.
Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!
Bitte wählen Sie eine Berufsgruppe.