Aktuelle gesetzliche Informationen

B2G: Wann eine E-Rechnung heute schon erstellt werden muss

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es hinsichtlich des Empfangs und der Erstellung von E-Rechnungen im Bereich B2G (Business-to-Government) keine einheitliche Regelung in Deutschland. Hintergrund ist, dass sowohl jedes Bundesland als auch der Bund eigene Rechnungsverordnungen haben und darin die entsprechenden Verpflichtungen geregelt sind.

Schmuckbild, das ein Tablet zeigt, auf dem eine E-Rechnung geöffnet ist.

Derzeit bestehen im B2G-Bereich folgende Verpflichtungen:

  • Verpflichtung zum Empfang: Öffentliche Auftraggeber entsprechend den jeweiligen Landesanforderungen im Kontext des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • Verpflichtung zur Erstellung: Derzeit unterliegen der Verpflichtung zur Erstellung einer E-Rechnung ausschließlich Rechnungssteller mit öffentlichen Auftraggebern auf Bundesebene und in den Ländern:
    • Baden-Württemberg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Saarland
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Ab 2024: Hessen und Rheinland-Pfalz

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