E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber und Organisationen, die den öffentlichen Auftraggebern angeschlossen sind, haben vielfach bereits heute erweiterte Anforderungen an die elektronische Rechnungsabwicklung.
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Öffentliche Auftraggeber und Organisationen, die den öffentlichen Auftraggebern angeschlossen sind, haben vielfach bereits heute erweiterte Anforderungen an die elektronische Rechnungsabwicklung.
Die XRechnung ist seit dem 27.11.2020 der Standard für elektronische Rechnungen in vielen Behörden und staatlichen Unternehmen. Bund und Länder regeln in E-Rechnungsgesetzen und E-Rechnungsverordnungen die Umsetzung der E-Rechnung, den Zeitpunkt der Einführung sowie inhaltliche Anforderungen und zulässige Übermittlungswege.
Im Normalfall informiert der öffentliche Auftraggeber seine Lieferanten im Rahmen der Ausschreibung oder Bestellung, dass ab einem gewissen Zeitpunkt Rechnungen nur noch in elektronischer Form angenommen werden. Der Auftraggeber setzt den Rechnungssteller auch darüber in Kenntnis, welche zusätzlichen Angaben übermittelt werden müssen, wie beispielsweise die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID).
Ist unklar, ob der Lieferant verpflichtet ist, eine E-Rechnung zu erstellen und welche Angaben gegebenenfalls darin enthalten sein sollen, sollte dies immer direkt zwischen dem Lieferanten als Rechnungssteller und dem Rechnungsempfänger geklärt werden.
Derzeit sind Lieferanten in den folgenden Bundesländern verpflichtet, eine E-Rechnung zu erstellen und zu übermitteln:
Detaillierte Informationen zur E-Rechnungspflicht in den einzelnen Bundesländern:
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