#Grundsteuer. Gemeinsam gestalten.
Die Grundsteuer wird neu geregelt. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Auf diesen Seiten informieren wir Sie stetig, um Sie bei den Folgen der Grundsteuerreform zu unterstützen.
+++ Achtung: Bayern verlängert die Frist zur Einreichung der Feststellungserklärungen bis zum 30. April 2023. In allen anderen Bundesländern läuft die Abgabefrist weiterhin am 31. Januar 2023 ab. +++
DATEV unterstützt Sie mit verschiedenen Informationsmaterialien und Veranstaltungen dabei, die Aufgaben rund um die Grundsteuerreform zu meistern.
Informieren Sie sich auf dieser Seite zum gesetzlichen Hintergrund der Grundsteuerreform und den Regelungen der Bundesländer.
Verschaffen Sie sich eine Überblick über die wesentlichen Prozessschritte und To-dos, die Sie im Rahmen der Grundsteuerreform in Ihrer Kanzlei erwarten.
Die Lösung GrundsteuerDigital des DATEV-Marktplatz Premium Partners fino taxtech GmbH unterstützt Sie bei der Deklaration der Grundsteuerwerte.
Auch im DATEV magazin halten wir Sie rund um das Thema Grundsteuerreform auf dem Laufenden.
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