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Bayern verlängert Abgabefrist für Steuererklärungen für Veranlagungszeitraum 2018
Für Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2018, die mithilfe eines Steuerberaters erstellt werden, wird in Bayern die Abgabefrist auf Antrag bis längstens 31. Mai 2020 verlängert. Das teilte das Bayerische Finanzministerium mit.