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Notbetreuung für Kinder von Steuerberatern
In Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben Steuerberater inzwischen einen Anspruch darauf, ihre Kinder in der Notbetreuung unterzubringen. In Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Anspruch laut Bundessteuerberaterkammer auf Ausnahmefälle beschränkt bzw. liegt im Ermessen der jeweiligen Einrichtung.