Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie
Einheitliche EU-Standards: Bessere Bekämpfung von Geldwäsche
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 14.11.2019
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 14.11.2019
Die Bundesregierung hat Maßnahmen für eine bessere Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem den öffentlichen Zugang zum Transparenzregister und weitere Kompetenzen für die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes vor.
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein zentrales Anliegen der Finanzmarktpolitik der Bundesregierung. Sie ist Teil der staatlichen Aufgabe, Bürger und Wirtschaft vor Verbrechen und Terror zu schützen. Für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist es gut und effizient, dass auf europäischer Ebene einheitliche Standards festgelegt worden sind.
Das Bundeskabinett hat deshalb den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf, der eine Einigung auf EU-Ebene umsetzt, zugestimmt.
Die Änderung stärkt die Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Gleichzeitig werden die Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erweitert.
Diese Regelungen sind im Wesentlichen vorgesehen:
Quelle: Bundesregierung